Leute
Nun lasst die Emotionen mal nicht so hochkochen und beruhigt euch mal wieder.
Verstehen kann ich beide Seiten aber Obersprytzenmeister:
Es gibt eine Planung und regelung vom BBK, die die zu verantworten haben und die werden sich ihre Gedanken gemacht haben. Inwieweit die immer sinnvoll und logisch sind lasse ich mal dahingestellt sein.
Fakt ist nunmal: Besitzer der Fahrzeuge ist der Bund und der (oder das von ihm Beauftragte Amt in Land/Kreis/Kommune) entscheidet wo was hinkommt, was ausgemustert und was ersetzt/neu beschafft wird und muss für diese Entscheidung auch gerade stehen. Da wird sich auch mit noch so viel Diskussionen nix dran ändern.
Und Fakt ist auch: Wenn der Bund ein Fahrzeug ersatzlos abzieht/ausmustert etc. dann hat er ein Problem wenn es darum geht daß eine Einheit nicht mehr vollständig ausgerüstet ist.
Gebe nur mal ein beispiel: Wir hatten Anfang des Jahrtausend noch 2 Bundesfahrzeuge, von rein theoretisch 6 die wir haben sollten lt. STAN. Bei einer Alarmierungsübung stellte ein beamter der Bez.-regierung fest daß wir doch wenig Material und Fahrzeuge dabei hätten. Habe dem guten Mann dann erstmal erklärt, daß wir nur das mitbringen können was wir bekommen/haben. Und von dem Material was wir verlastet hatten/haben waren gerade mal 10% von Bund/Land.
Sparsames Gesicht und weg war er.
Seit Anfang der 2000-er Jahren gibt es in NRW für die Einsatzeinheiten eine neue Regelung wie sie aufgebaut ist und was sie zur Verfügung haben soll. Mit der Zeit wurde dann auch vom Land NRW in Material und Fahrzeuge investiert und auch der Bund hat ja in den letzten Jahren doch einiges getan (wenn auch jetzt wieder alles mögliche umgekrempelt wird). Jede EE hat Material und Fahrzeuge von Bund, Land und hat auch eigenes zu stellen/beizusteuern.
Und noch etwas: Die K-Schutzfahrzeuge sind grundsätzlich für den K-Fall vorzuhalten und dienen als Ergänzung. Inwieweit die in eine bestehende FW-Struktur eingebunden sind kann ich als RD-ler nicht sagen aber ich denke auch da gibt es entsprechende Regelungen.
Bei uns ist es so, daß es vom Bund darüber hinaus grundsätzlich erlaubt und sogar gewünscht ist, daß Fahrzeuge für Org.-eigene Zwecke verwendet werden um teure Standschäden zu vermeiden.