Beiträge von AkkonKöln

    Schön, du wolltest einen gesetzestext, hier bekommst du ihn. Vielleicht glaubst du mir jetzt, daß es nicht egal ist, wo die Dinger drankommen.


    Schau mal hier


    Die ersten Seiten kannst du überspringen, da gehts nur um die Zulassung einer Leuchte. Ab Seite 19 ist das "Merkblatt über die Anbaubedingungen von Kennleuchten für blaues oder gelbes Blinklicht an Fahrzeugen nach §52 STVZO"
    Auf Seite 21 unter Punkt 3. sind die Frontblitzer behandelt. Unter Punkt 3.3.2 geht es um die Anbauhöhe.
    Nur mal grob ne Hausnummer: "min. 800 mm und max. 1200 mm über der Fahrbahn. Jedoch, wenn die Form des Fahrzeugaufbaus die Einhaltung der Anbauhöhe von 800 mm nicht zulässt mindestens 650mm, bzw. von 1200 mm nicht zulässt maximal 1400 mm".


    Das heisst soviel wenn du bis 1200mm die Dinger anbringen kannst, dann dürfen die nicht höher angebracht werden.


    Man darf nie vergessen: In Deutschland ist alles geregelt! (Sogar die Größe von Kreuzen auf einem Leichenwagen habe ich gehört ist geregelt.

    ALso ich will mich hier nicht streiten und mir kann es auch egal sein wer was wie wo dranschraubt. Spätestens der pfiffige Prüfer wird dann schnell nen Strich durch machen.


    Will hier nix unterstellen, aber noch lange nicht jeder der was verkauft kennt sich auch mit allen dazugehörigen Paragraphen und Vorschriften aus. Sorry aber habe schon genug Praxiserlebnisse in diese Richtung gehabt (selbst viele TÜV-Prüfer wissen nichts oder nicht viel von dem was sie da prüfen. Erlebe das jedes Jahr wenn unsere SoSi-Fahrzeuge zur HU müssen, fast alle prüfer wissen nun nicht ob 1 oder 2 Jahre, obwohl es dazu Paragraphen und Vorschriften gibt.)


    Und es gibt zu jedem zugelassenen Bauteil für Kfz eine Anbauvorschrift, ob ihr es jetzt glaubt oder nicht. Das was in den Anbauanleitungen steht ist i.d.R. ein Abdruck dieser Vorschriften. Sollte ich die entsprechenden Paragraphen gefunden haben, werde ich es euch wissen lassen. Ich weiß nur so viel, daß wir in meiner Ausbildung zum Kfz-Schlosser dieses Thema durchgenommen haben.

    Zitat

    Original von Icsunonove
    War denn der T4 kein Modell von der Stange, daß allen OV's angeboten wurde?


    Wie seid ihr denn mit dem Ducato zufrieden?


    Also ich weiß nur, daß unser RV seine Fahrzeuge immer selber beschafft und aussucht. Von "von der Stange" habe ich wie gesagt noch nix gehört. Gut auf T4 wurden vor einigen jahren ja gerne KTW´s gebaut und gekauft. Aber nicht nur von der JUH, das haben ja eigentlich alle Org´s gemacht.


    Bez. des Fiat habe ich noch nichts gehört, war aber auch schon ne zeitlang nicht mehr auf der RW. Höre mich aber mal um und werd mich melden wenn ich was höre.

    Zitat

    Original von y903211
    Mindesthöhe ? Die StVZO lässt sich darüber aber nicht aus.


    Zulässig ist die Montage auf jeden Fall. Es gibt auch verschiedene An- und Aufbauvarianten von verschiedenen Herstellern die speziell für die Montage auf der Motorhaube hergestellt, geprüft und zugelassen sind. In anderen Ländern sieht man das wesentlich öfters z.b. Frankreich, Spanien. In Ba-Wü bei der Polizei weit verbreitet in verschiedenen Versionen.


    Das steht auch nicht in der STVZO, da gibt es Anbauvorschriften in Anhängen.... weiß jetzt auch nicht genau wo, wie das steht, aber in jedem Anbauteil sind diese auch abgedruckt.
    Und ob das dann zulässig ist, ist eher spekulativ. Glaube sowas erst, wenn ichs gelesen habe.

    Zitat

    Original von y903211
    Entweder ich schmeiß ihn mit 120 um oder nicht. Ob da jetzt blaue Lichter an sind oder nicht ändert nichts an der Fahrdynamik :zwinker:
    Und 120 ist ein Tempo das man mit einem Fahrzeug der Sprinter-Klasse locker fahren und beherrschen kann. Wenn das nicht möglich ist mangelt es erstmal an der Ausbildung und Erfahrung der Fahrer. Einen Fahranfänger auf ein großes Gefährt zu setzen ist auch so ein bischen wie russisches Roulette zu spielen. Die kennen noch nichtmal ihr "kleines" Auto in Grenzbereichen aber eiern mit Sonderrechten auf einem Kleinlaster durch die Gegend.
    Es gehört eben auch ein wenig Erfahrung und Fingerspitzengefühl dazu. Dazu gehört auch z.b. ein wenig auf die Umwelt achten. Fliegt mir die Mütze vom Kopf muß ich natürlich damit rechnen das auch beim fahren eine Breitseite kommt, vor allem bei Autos die wie ein Segel im Wind stehen, und muß meine Fahrweise eben anpassen. Genauso wie ich mir eben im klaren sein muß das ein Sprinter sich eben schneller auf die Seite legt als ein Golf IV (am besten noch getunt mit 16mm Bodenfreiheit).


    Ich hab einige tausend Kilometer auf Sprintern hinter mir und hatte nie das Gefühl das man unter normalen Bedingungen ein solches Fahrzeug bei 120 nicht ohne irgendwelche Probleme beherrschen kann.


    Gebe dir da ja auch voll Recht, aber das Problem ist halt, daß viele mit den "großen" Fahrzeugen keine vernünftige Fahrpraxis und -erfahrung haben und da wird aus dem Sprinter schneller ein Geschoss als aus einem Golf.


    Und was ja das Blaulicht betrifft sagte ich ja: sofern es Sinn macht.
    Viele denken ja nicht drüber nach, daß die Straßenverhältnisse mit Sonderrechten nicht besser werden, fahren aber bei strömendem regen, als wäre schönster Sonnenschein. Und das wird dann logischerweise gefährlich und ob der Sinn des heizens dann gegeben ist, wage ich sehr zu bezweifeln.


    Aber jeder so wie er meint. Viele junge Leute knüppeln ja auch mit ihren Privatwagen wie die irren, bis sie mal an eine Grenzsituation kommen, dann merken sie, daß verhalteneres fahren besser ist und man so auch nur wenig später ankommt.

    Zitat

    Original von y903211
    Welch ein Widersinn. Da fordert Fachpersonal vor Ort einen dringenden RTW und bekommt einen langsamen KTW aber der Disponent soll dann annehmen das der RS schon über Notfallausrüstung verfügt um allein den Apoplex (!) zu versorgen ? Whargh. Ich mein okay, so eine präklinische Lyse oder ähnliches kriegt der durchschnittliche Ersthelfer immer mal hin mit seinem Notfallset..
    :kaputtlach:


    Ich denke mal daß der Satz von Tomamos ironisch gemeint war (so hab ichs zumindest verstanden). Er schreibt ja, daß das nicht passieren darf und RTW+NEF geschickt werden muss.

    Also soweit ich meine zu wissen, darf auf der Motorhaube nichts festes montiert sein. Aus genau diesem grund sind die Sterne eines Autoherstellers auch federnd eingebaut, damit sie nachgeben und auch die nette Frau auf sehr teuren Fahrzeugen ist glaube ich so ähnlich montiert.
    Neben einer indesthöhe dürfte es aber auch eine maximalhöhe geben (kenne aber jetzt nicht so die genauen Maße). Aber auf der Haube z.B. eines vario sieht es nicht nur besch.... aus, sondern fällt garantiert schon wegen des festen Anbaus in die Kategorie "nicht zulässig".


    Zudem frage ich mich, wen man in der Höhe (etwa 1,30m) noch warnen will? da fallen mir jetzt nur Kleintransporter wie T4/5 oder Sprinter ein, denn die meisten PKW haben in der Höhe wo die Haube vom Vario anfängt ihr Dach.

    Was heisst denn die Abkürzung "BPol"?


    Bundespolizei oder Bereitschaftspolizei?


    Auf den Bildern sind nämlich Fahrzeuge von beiden "Organisationen" zu sehen. Und ich denke mal nicht daß die alle per Großbestellungen bei WAS geordert wurden, da die Bundespolizei Sache des BMI ist und die Bereitschaftspolizei Sache der Landes-IM ist.

    Zitat

    Original von LarsHH
    . Außerdem würde die Pol kaum ne alte RTK4 auf ein neues Auto bauen, sowas machen eher HiOrgs, die solche Balken irgendwo gespendet bekommen...


    Daß du dich da mal nicht täuschst.
    Wir haben versucht über die Polizei an ausgemusterte SoSi-Anlagen zu kommen. Ein helfer von uns ist beim Zoll und kennt die ganzen wichtigen leute in diesem Bereich.
    Es gab eine Absage mit der Begründung, daß bei ausgemusterten Fahrzeugen die SoSi- und Funkanlagen demontiert werden und entweder für neufahrzeuge verwendet werden (nach überprüfung und aufarbeitung) oder als Ersatzteilspender dienen.
    Das ganze macht ja auch Sinn. Wozu eine 4-5 Jahre alte Anlage auf den Müll werfen, wenn sie noch mängelfrei funktioniert?


    Und bloß weil die RTK ne grüne Blende hat muss das Fahrzeug ja nicht zwangsläufig von der Polizei sein. Vielleicht haben die ja Glück gehabt und so ein teil doch bei der Polizei ergattern können. zudem gibt es beim großen Auktionator im Netz oft grüne RTK4 und auch schon RTK6.


    Aber davon mal abgesehen, würde ich mich mit so einer Farbzusammenstellung schämen. Die Blende kann man rel. einfach abnehmen und mittels einer Sprühdose für 6€ aus dem baumarkt weiß lackieren. Arbeitsaufwand vielleicht 1 Stunde. Und sieht dann auch schön aus

    ALso erstmal wüsste ich gerne seit wann es bei der JUH einen "Standard-KTW oder RTW" gibt.
    Das habe ich ja noch nie gehört.


    Die Geschichte des Renault Traffic mit Dlouhy-Ausbau entstand aus Kostengründen, da diese Kombination die günstigste war.
    Glücklich ist mit dem Flachdach-Traffic keiner soweit ich das bis jetzt mitbekommen habe. Technik ist arg Störungsanfällig und innen viel zu wenig Platz in der Höhe. Habe mich mal spaßeshalber auf´s Stühlchen gesetzt. Mit 175cm Körpergröße bin ich ja eher klein geraten, kam aber mit dem kopf schon fast an die Decke.
    Heisst: Patienten mit einer KG von >180cm sollten einen helm tragen, sonst gibts arge Kopfschmerzen bei Schlaglöchern (und davon gibts in Köln genug).


    Und SoSi ist in den Dingern der Witz auf Rädern. 2 RKL ist ja OK aber ne simple BOSCH-Tonfolgeanlage mit "Athmahörnern" das hätte man sich auch schenken können, zumal die Tröten auch noch so im motorraum verbaut sind, daß sie bei geschlossener Motorhaube extrem gedämpft tönen.


    Naja man bekommt, was man bestellt und wenns nix kosten darf, muss man halt abstriche machen.


    Der Nachfolger auf Fiat ist dann ja auch höher und das Platzangebot dementsprechend besser.

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    Original von Icsunonove
    Wir haben hier in Köln so einen Arzt, der komischer Weise immer mal wieder Notfallpat. in seiner Praxis hatte. Seine Anrufe auf der LST endeten auch immer mit der Bitte nach Abschalten der Lampen.
    Unser LNA (Mr. Schlaganfall - ein Notfall) hat ihm dann irgendwann mal den Christoph 3 vor die Tür gesetzt :-))


    Aber der Umgang mit Schlaganfällen ist meines Erachtens noch immer auf mangelnde Sensibilität zurückzuführen. Die Betroffenen machen sich oft der Folgen nicht bewußt bzw. unterlassen Kleinigkeiten, die viel ausmachen - trotz vorhandener medi. Ausbildung. Das selbe gilt für Infektionskrankheiten, allen voran MRSA.


    Jaja dafür ist Alex ja bekannt, wenn es ihm zu bunt wird.


    Was den Ursprung des Threads betrifft: der Disponent der Leitstelle der da nur nen KTW geschickt hat kann von Glück sagen, wenn er keine zwischen die Hörner bekommt, obwohl er es verdient hätte. Der sollte mal seine Qualifikation überdenken und zu einer Fortbildung wie mir scheint.

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    Original von y903211
    Von der wir aber ja ausgenommen sind im Falle eines Falles ;) In der Stadt mag das ja alles schon passen. Über Land ist es doch ein Unterschied ob man mit 80 oder 100/110/120 fährt. Und 120 ist denke ich schon noch ein realistischer Wert bei dem man mit einem Sprinter fahren kann. Zudem ist man, gerade über Land, auch schneller am Verkehr vorbei.


    Wir reden aber nicht von Inanspruchnahme von Sonderrechten. Da ist es klar daß wir da schneller fahren dürfen (sofern es auch Sinn macht).


    Mitunter sind 120 auf Landstraßen aber nicht gerade ratsam, denn manche RTW´s (auch auf Sprinterbasis) haben bei dem Tempo schon arge Probleme die Spur zu halten, von Seitenwindanfälligkeit und Kippmomenten mal ganz abgesehen.

    Ich klinke mich hier auchmal ein.


    Die Aussagen die ich bis jetzt gelesen habe von wegen: Wer Fahrzeuge braucht bekommt sie auch oder die müssen von div. Stellen bezahlt werden stößt bei mir auf arges Unverständnis.


    Klar die Fahrzeuge die im normalen regelrettungsdienst oder für die Feuerwehr lt. Bedarfsplänen benötigt werden, müssen logischerweise auch von den kommunen angeschafft werden.
    Aber was ist zum einen mit Fahrzeugen die zwar nicht gefordert sind, aber dennoch Sinn machen (denke da im speziellen an Jugendfeuerwehren etc.) oder mit Fahrzeugen die Einheiten brauchen, um ihre San.-dienste ordentlich durchführen zu können, diese sich aber nicht selber kaufen können? Eine kompl. ehrenamtl. Einheit, die ihre laufenden kosten durch solche San.-dienste z.B. finanziert, hat nicht unbedingt das Geld für große Neuanschaffungen.
    Und was ist mit "Sonderfahrzeugen" die schon Asbach sind, aber nicht durch neue ersetzt werden weil das geld fehlt? Wenn die Mommune sagt: ich habe nur die Hälfte des Geldes also gibts kein neues? Wenn da ein Sponsor einspringt und den rest beisteuert und man so ein neues Fahrzeug hat, das auf dem technisch neuesten Stand ist und die bessere Ausstattung hat, haben alle was davon.


    Wir z.B. haben (mittlerweile) einen ganz brauchbaren Fahrzeugpark bestehend aus Bundes-, Landes- und Organisationeigenem Kfz.
    Nur für die Ausstattung müssen wir selber sorgen, heißt: in nem bundes-KTW ist z.B. kein medumat oder Absaugeinheit vorhanden. Werr sowas haben möchte weil er es gelegentlich braucht muss halt sehen wo er es herbekommt. Und sei es durch Sponsoren.
    Wir haben z.B. einen guten draht zur Fa. Rimowa die uns schon mit Notfallkoffer und rettungsrücksäcken unterstützt hat. Ich hätte kein problem damit, wenn die es wollen, auf einem (organisationseigenen) Fahrzeug einen kleinen Aufkleber zu befestigen.
    Und wenn mir die Fa. XY anbietet ein Schnelleinsatzzelt zu finanzieren mit der "Auflage" daß da ein kleiner Hinweis auf seine Fa. dran sein soll, warum sollte ich sowas ausschlagen und weiter mein olles SG45 aufbauen, wenn ich es einfacher und schöner haben kann? Bloß wegen so einem kleinen aufkleber? Wer so denkt muss im geld schwimmen, daß er nicht auf Sponsoren angewiesen ist.
    Kenne auch Leute vom THW die ihr fahrzeug mit Tönungsfolie bekleben ließen. die wurde von einer Fa. die sowas täglich macht gesponsert und die haben einen (für das Fahrzeug) dezenten Schriftzug hinterlassen. Na und? wen störts? Hauptsache das Resultat stimmt doch.


    Dezent sollte es schon sein und natürlich sollte es immer mit dem Eigentümer auch abgesprochen sein (bei Bundes-, Landes- oder stadt. Fahrzeugen).
    Solche 1,5 qm großen Werbetafeln müssen es ja nicht grad sein.


    Und was es mit der "Werbung" auf Kölner RTW auf sich hat: Ihr meint bestimmt die Initiative "Schlaganfall ist ein notfall" von der technikerKK und der Stadt Köln? Na das ist ja nicht wirklich eine Werbung im klassischen Sinne (zumindest empfinde ich das nicht so).
    Und selbst wenn es als Werbung empfunden wird: was ist so anstößlich daran, daß auf dem RTW eine Kampagnenwerbung von einer KK ist? In erster linie soll damit doch darauf hingewiesen werden, daß man bei einem Schlaganfall den notruf absetzen soll. Meint ihr allen ernstes daß auch nur 1 neuer versicherter alleine aufgrund dieser "Werbung" zur Techniker wechselt?

    Zitat

    Original von Commander

    Richtig, so ist es auch bei uns.
    Wir haben kein einziges vom Bund beschafftes Fzg. und somit auch keine 8000er Nummer: http://www.drk-nordhorn.de/ind…&task=view&id=5&Itemid=67


    Und alle Fahrzeuge sind lt. Fzg-Schein "Sonder-Kfz Zivilschutz - Katastrophenschutz-Einsatzfahrzeug"


    Ja das ist wohl so wie mit den Funkrufkennnummern, jeder so wie er es will. Frage mich wozu es diese Listen gibt/gab, wenn sich keiner dran hält.
    Ich sag ja auch nur wie es sein sollte, wenn die STVA´er die nicht kennen oder einfach andere Regelungen einführen, dann ist das scheinbar so.

    Zitat

    Original von HTFD
    Mal eine kleine Anmerkung zur obigen FRN-Liste:


    Die Nummer 42 wird nun - genauso wie auch die noch vorhandenen LF 8/6 - vom LF 10/6 nach neuer Normung genutzt.
    Ebenso ist es bei der 44. Hierunter laufen auch die LF 20/16, die laut Norm die LF 16/12 ersetzen.


    Das scheint ja überall unterschiedlich gehandhabt zu werden.
    Mal ist es die 46, mal die 44 ..... jeder macht das was er will und das hat ja mit Einheitlichkeit nix mehr zu tun.
    In der aktuellsten Liste die mir vorliegt sind beide HLF (10-6 und 20-16) als 43 geführt, was ja irgendwie auch unsinn ist.
    Hatte ja auch schon geschrieben daß das HLF 10-6 zur "42" vom LF8-6 gehört und das HLF 20-16 zur "44" vom LF 16; LF 16-12 und LF 20-16. Das würde wenigstens Sinn machen.


    Das mag vielleicht in SH so sein, im Reg.-bez. Köln sind alle K-Schutzfahrzeuge mit ner 8 am Anfang (Ausnahme z.b. FW-Fahrzeuge die die FW-Zahl am Anfang stehen haben).
    Egal ob Bund, Land oder Kommune. Ausschlaggebend ist der Verwendungszweck (im Fahrzeugschein bzw. Zul.-besch. Teil I steht unter Ziff. 1 bzw. 5 "Sonder-Kfz Zivilschutz" oder "Katastropheneinsatzwagen" o.ä.).
    Es ist so bzw. sollte so bundesweit sein (glaub es einfach ich hab schon mehrfach Fahrzeuge mit Behördennummern zugelassen und selbst die Liste im STVA eingesehen, wo die Aufteilung der Behördennummern drinsteht eingesehen, da es dort immer wieder Angestellte gibt, die die Regelungen nicht wissen).

    Auch wenn wieder jemand versucht den Sinn oder die Vorteile anzupreisen:


    Ich stehe nach wie vor auf dem Standpunkt: Wenn Rufnamen vergeben wurden bzw. feststehen so sind diese auch zu nutzen, egal ob es die BF Köln, D-dorf oder die FF Hintertupfingen ist.
    Es gibt eine einheitl. Regelung, also warum wird sich nicht daran gehalten? Wenn eine Hi-Org. eins ihrer Fahrzeuge mit einem Rufnamen versieht den die jew. EZ nicht kennt, dann ist das gemaule da, aber selber nicht besser sein (erzählt mal nem alten EZ-ler was von nem Fahrzeug mit der "73", kommt direkt die Frage: "Was haben sie sich denn für Rufnamen erfunden?").


    Ich hatte ja oben schon geschrieben, daß es das beste wäre die "40-er" Gruppe komplett neu zu gestalten und auch die beliebter werdenden HLF richtig mit eigenen Kennungen aufzunehmen.


    Und was es mit der Zusatzbeladung auf sich hat: Auch mit einem Notfallkoffer wird aus dem HLF (LF, TLF etc.) nicht sofort ein Hilfs-RTW.
    Ein Fahrzeug ist ein best. Typ, weil es nach DIN gebaut und ausgestattet ist. Dafür gibt es ja die DIN. Alle LF24 z.B. haben dieselbe Grundausstattung zu haben.

    Was für einen SInn macht das denn bitteschön?


    Ein LF 24 ist ein LF 24 und kein HLF 20/16.


    SInn würde es machen wenn die HLF jeweils eine eigene Kennnummer bekämen um sie so zu unterscheiden (wie die LF´s ja auch alle ne eigene Nummer haben), es gibt ja die 40, die 43 und die 49 als Möglichkeit.
    Oder das HLF 10-6 bekäme die "42" wie das LF 8-6 und 10-6 und das HLF 20-16 bekäme die "44" wie das LF 16, LF 16-12 und LF 20-16.


    Und was macht es vor allem für einen Sinn, daß die (baugleichen) Fahrzeuge der FF ne andere Kennnummer haben als die der BF? Ein HLF 20-16 hat nach DIN immer die gleiche Ausrüstung zu haben egal ob es bei einer FF oder BF steht. Und wenn ein Fahrzeug der BF noch irgendeine Zusatzbeladung hat, dann erkenne ich das nicht daran, daß es die Funkkennung eines LF24 hat. Das wissen die EL und EZ doch wohl selber.

    Zitat

    Original von -Stefan-


    Wie AkkonKöln bereits erwähnte ist die "43" frei. Sie wird z.B. für VLF genutzt, aber auch für HLF 20/16 im Erftkreis. Heißt aber nicht, daß die "43" zwingend für die HLF 20/16 vorgegeben sind, denn in Düsseldorf laufen die Fahrzeuge mit der Kennung "46".


    Grisu hat schon Recht, hatte die alte Liste in den Fingern und da war die 43 noch frei. Lt. der aktuellsten Liste die ich habe steht die 43 für HLF 10/6 und HLF 20/16.
    Allerdings verstehe ich jetzt nicht wieso D-dorf für ein HLF 20/16 die 46 nimmt, da die ja nur für das LF24 vorgesehen ist. Naja ist wahrscheinlich wegen deren Chef Herrn Cimolino, der mag ja gerne ausgefallene Sachen, allerdings versteh ich nicht wieso er sich über die vom LFV ausgegebenen Liste hinwegsetzt.

    Ich hab da auch noch was zu ergänzen:


    16: ist der BVA-U5 (Beamter vom Alarmdienst Umweltschutz auf der FW 5) in Köln (den MLW gibts nicht mehr)
    43: ist eigentlich frei und wird vom IM vergeben (in Köln z.B. VLF)
    74: LKW + LKW Betr. EE
    89: sonstige + Kombi Sanitätsdienst EE + ArztTrKW