Beiträge von AkkonKöln

    Gibt es nicht auch eine Vorschrift über die Mindestlautstärke?


    Ich meine mal gelesen zu haben daß an die KSM 30.. von W&G min. 2 Lautsprecher angeschlossen werden müssen um die geforderte Lautstärke zu erzielen. lt. Anleitung wären das dann min. 112dB-A in 3,5m Entfernung.

    Die Typ40 pico und die Sputnic pico haben aber doch nur ne Zulassung zur Frontmontage. Sind also als HWL nicht zulässig.


    Für die Heckmontage gibt es aber die Typ43 von Hänsch, die gibt es auch spritzwassergeschützt IP54 in einem Gehäuse zum Auf-/Unterbau oder als Einbauleuchte. Kosten allerdings beide Ausführungen rund 500€.

    ALso ich denke mal weniger daß die Rechtssprechung der Gerichte daran schuld sind sondern mehr die Erziehungsmethoden.


    Wie schon so oft geshrieben:


    Wir haben alle schon Scheiße gebaut, wer da sagt das wär nicht so, der lügt.
    Aber was gabs denn früher wenns rauskam? Wie schon erwähnt gabs dann mal ein paar auf den A..., ne Tracht Prügel...
    Hat das jemandem geschadet? Ich denke mal den wenigsten. Auch ich habe (aus heutiger Sicht) verdienterweise schonmal den A... versohlt bekommen. Das kam zwar selten vor, aber wenn, dann hatte es auch seinen grund und man hat daraus gelernt was geht und was nicht.


    Wenn ich dann heutige Gesetze sehe, daß ein Eletrnteil seinem Kind nicht mal einen Schlag auf den Hintern geben darf, dann dreht sich mir alles um. Man sieht ja was daraus wird. Keine Strafe, also kann man ja immer weiter machen und immer gefährlicheren Mist anstellen.


    Ich möchte nicht falsch verstanden werden. Ich heiße grundsätzliche körperliche Gewalt an kindern nicht gut und bin auch dafür daß Kinder wohlbehütet aufwachsen, aber wer Sch... baut der muss auch dafür grade stehen und ein Schlag auf den hintern (der mitunter ruhig auch mal nen Tag schmerzen darf) muss schon drin sein.


    Leider muss ich beobachten daß gerade Kinder ausländischer herkunft und vor allem aus dem ostfriesland des Mittelmeeres bei ihren Eltern (und da vor allem Vätern) so ziemlich alles dürfen und dafür so gut wie gar nicht bestraft werden. Das mag an der Mentalität liegen (von wegen Stammhalter und so) aber es kann doch nicht richtig sein, daß die sich hier aufführen wie die Axt im Wald. Da finde ich die Maßnahme die Bayern vor Jahren mit dem Mehmed gemacht haben voll und ganz richtig. Wer sich nicht benimmt in einem Land in dem man Gast ist, fliegt raus. Andere Länder sind da nicht so zimperlich.



    Vielleicht hätten die FW-Kollegen an dem zweiten Tag wie folgt vorgehen sollen:
    TLF in Stellung bringen und bei Bewurf sofortiger Abschuß der Täterinnen mit einem harten Wasserstrahl aus dem Dachmonitor. Dann wäre der Unsinn vielleicht auch aus den kleinen Hirnen gespült worden.


    Oh seh ich da auf em ersten link nicht einen guten alten NVA-Container?
    So einen hatten wir auch mal aber mangels geeignetem Fahrzeug und mangels genügend Geld zum Umbau auf ISO-Containeraufnahmen wurde der wieder verkauft. Ansonsten super Dinger.

    Zitat

    Original von Olaf


    Der Vectra wird meines Wissens nicht in NRW gebaut. Beim Mondeo bin ich mir nicht sicher.


    Es geht ja nicht darum ob das spezielle fahrzeug in dem jeweiligen Bundesland gebaut wird, sondern daß es dort ein Werk gibt.
    Soweit ich weiß kann sogar die ganze Ausschreibungsgeschichte umgangen werden wenn man das Argument bringt, daß man einheimische Unternehmen durch den Kauf von Fahrzeugen (oder anderen Dingen) unterstützen will.


    Mondeo wollte man nach der letzten Lieferung nicht, da die Kollegen damit gar nicht zufrieden waren und die Fahrzeuge damals recht anfällig bez. reparaturen waren. Aber die Vectra erfreuten sich großer Beliebtheit (obwohl es opel waren).


    In Köln z.B. wurden die letzten RTW auf Transit gar nicht ausgeschrieben (zumindest die Fahrgestelle nicht), da örtlicher Hersteller (auch wenn der Transit in der Türkei gebaut wird).
    Haben wollte man wohl lieber Sprinterfahrgestelle, aber die waren dank einer Großbestellung der Post nicht in der Zeit lieferbar (der Sprinter wird übrigens im feindl. Düsseldorf gebaut)

    Das 6230 hat Infrarot-Schnittstelle, hab ich jetzt erfahren. Das andere auch? dann wärs ja am einfachsten per Infrarot.


    Was ist mit Datenkabel?


    Ansonsten: ich habe mir bei Conrad einen SIM-Kartenleser gekauft (so groß wie ein USB-Stick), Kosten: 16,95€ incl. Software, damit kannst du den Inhalt der SIM-Karte einfach auf den PC kopieren. Falls nicht alle Kontakte draufpassen: in 2 Teilen rüberkopieren. Oder direkt wie schon geschrieben mittels der SIM-Karte aufs andere Handy kopieren. Erst die ersten 99, dann Kontakte auf der Karte alle löschen, dann die nächsten 1-99.


    P.S.: Ich weiß schon warum ich kein Nokia-Fan bin ;)

    Haben die denn die Pritsche gekürzt?
    Die ist auf jeden Fall kürzer als die DMF-Pritsche.
    Und nen Kran hat das DMF ja auch nicht.


    Finde es schon merkwürdig daß man ein DMF so aufwendig umbaut um ein paar Scheinwerfer in den Himmel zu befördern. das ginge ja wohl mit einem Kurbelmast wesentlich einfacher und vor allem günstiger.

    Wenn ich das so lese kann ich nur sagen: O Gott o Gott.


    Wäre mir viel zu umständlich da lobe ich mir doch das NRW-System das Landesweit identisch ist (zumindest was die Fahrzeugkennung angeht).


    Org./Stadt bzw. kreis/Wachbezirk/Fahrzeugtyp/lfd. Nummer
    also z.B. Florian köln 1/46/01.


    Dopplungen gibt es nicht, da alle Fzg. eines Wachbezirks durchnummeriert sind bzw. bei Freiwilliger FW & K-Schutz/Zivilschutz der Wachbezirk in den 10er und 20er bereich erweitert wird (16/86/01).



    Allerdings kann ich mich t-voss nur anschließen daß es höchste Zeit für eine Bundeseinheitl. Regelung ist.
    Wenn man am Funk ein fahrzeug aus anderen Teilen Deutschlands hört, denkt man sich meist: Ja was ist das denn jetzt für ein Fahrzeug. Meistens sind es ja RTW´s oder KTW´s. Aber da hört man dann schnell die unterschiede.
    Ich hatte selber schon das Problem bei einer Begleitungsfahrt zum KH, daß ich das Fremdfahrzeug erst immer flasch angesprochen habe und dann nur noch gesagt habe "das Fahrzeug aus X-Stadt für .....".

    @ t-voss: also ich zumindest sehe das nicht emotional, wieso auch.


    @all:
    also wenn die keine SoSi nutzen dürfen wieso dürfen die es dann auf dem Dach haben?
    Das ergibt doch keinen Sinn. Entweder ist das Fahrzeug als So-Kfz (Krankenkraftwagen) zugelassen, dann darf es eine SoSi-Anlage haben und dann auch benutzen, oder es gibt eine Sondergenehmigung und die gibt es m.W. nur wenn man nachweisen kann, daß man diese auch für seine Tätigkeit benötigt.


    @Icsunonove:
    Hier gab es auch mal einen Bluttransportdienst der sehr häufig mit SoSi durch die Gegend knallte. Der hat seine Zulassung ja auch verspielt/verloren. Woran das lag kennst du bestimmt auch ;)

    Na dann erstmal vielen Dank. Jetzt bin wieder etwas schlauer, obwohl mir das ehrlich gesagt ein bischen viel zu kompliziert klingt.
    Aber andere Länder andere Sitten und Gebräuche.


    Gibts das denn noch irgendwo oder ist das eine Frankfurter Besonderheit?

    Hallo


    Habe mir heute mal die Fahrzeuge der BF Frankfurt angeschaut.
    Mir ist dabei aufgefallen, daß dort als Standorte Kürzel wie "BW", "BLW" oder "BKRZ" verwendet werden.


    Kann das hier vielleicht jemand mal übersetzen?


    Danke

    Also TÜV-Zulassung haben die schon, das hat aber nichts weiter zu heißen.
    Verschweisst sind die Dinger nicht mit der Karosserie aber i.d.R. mit sehr großdimensionierten (M10-M12) Schrauben an selbiger festgeschraubt und flexibel sind die minimalst. Schau mal die obere Befestigung an, die befindet sich im Kühlerschlitz der Stoßstange, d.h. ca. 30cm unterhalb des höchsten Punktes. Wer auch nur ein bischen Ahnung von (Edel-) Stahl und dessen Eigenschaften (vor allem bei 3mm Wandstärke) hat, der kann sich sehr gut vorstellen, daß da im Grunde außer den Patienten nix nachgibt.


    Also ich halte sowas an jeglichen Kfz (abgesehen von einem Förster oder Waldarbeiter evtl.) gar nichts, denn bringen tuts nix, kosten tuts viel und es dient doch nur der rumprollerei.

    Zitat

    Original von Krankenwagenfahrer
    Wieso soll das Fahrzeug wegen des BN- Kennzeichens zwingend zur Landespolizei NRW gehören? Landeshauptstadt von NRW ist und war schließlich Düsseldorf. Ausserdem entnehme ich der Bildbeschreibung, dass es sich nicht um ein Bonner Behördenkennzeichen handelt, sondern um eine zivile Zulassung... Ich bezweifle nach wie vor sehr stark, dass es überhaupt ein Polizeifahrzeug ist!


    Was hat Düsseldorf denn mit dem Kennzeichen zu tun?
    Die LaPo in NRW hatte bis vor einiger zeit grundsätzlich das kennzeichen des Standortes (also BN für Bonn, K für Köln, SU für den Rhein-Siegkreis etc.). Seit der neuregelung fahren alle mit NRW rum.
    Die Regelung wie es z.B. in BaWü gibt (Polizeifahrzeuge tragen da das Kennzeichen des jew. Regierungsbezirks in dem es stationiert ist, also KA für Karlsruhe, FR für Freiburg etc.) gibt und gab es in NRW nie und wenn es das gegeben haben würde, dann müsste hier K für Köln drauf sein, da sowohl Bonn wie auch der Rhein-Siegkreis zum Reg.-bez. Köln gehören.

    Ich kann mir denken was die sagen werden:
    "Sowas wird nuzr für BOS genehmigt"; "muss das denn sein?"; "fahren sie doch einfach und halten Abstand".....etc.


    Davon abgesehen muss auch ein geschlossener Verband mit weniger als 30 Fahrzeugen genug Platz für andere Verkehrsteilnehmer zum einscheren lassen, ob BOS oder nicht, ob genehmigt oder nicht!

    Zitat

    Original von t_voss


    Ich bezweifel, dass diese Dienstanweisung (und damit auch Verantwortungsübernahme durch den Chef / die Firma bei einem Unfall vor Gericht die erwünschte Wirkung haben ...


    Das haben sie definitiv nicht, denn eine DA kann geltendes Recht undgeltende Gesetze nicht außer Kraft setzen. Und wenn es hart auf hart käme dann wird sich jeder Chef rauszureden wissen, kennt man ja.


    Zitat


    Wie schon öfters geschrieben ... ausschließlich der Fahrer ist für das Fahren verantwortlich, solange er ein verkehrstaugliches und den Gesetzen entsprechendes Fahrzeug hat.


    nicht nur wenn er ein verkehrstaugliches und den gesetzen entsprechendes Fahrzeug hat, sondern immer. Wer mit einem verkehrsuntauglichen fahrzeug unterwegs ist, der haftet auch dafür, Sowohl der Fahrer als auch der Halter.

    Also habs mal grad nachgemessen.


    Von der FW 6 nach Worringen sind es gut 7,5 km.
    Von der FW 7 nach Zündorf 4,5 und bis Langel 6,8 km, bis Libur 7,4km


    Gemessen jeweils bis Ortsmitte.
    Also Langel, Libur und Worringen liegen in etwa gleich weit von der zuständigen FW entfernt.
    Brück, Rath, Lind, Flittard, Dellbrück sind ja auch sehr "weitab vom Schuß".


    Tut auch nicht allzuviel zur Sache, denn die jeweils zuständigen ortsfeuerwehren (FF) sind in allen Fällen meist die ersten vor Ort (zumindest am WE). Das gilt für viele FF´n die außerhalb liegen aus dem grund sind die meist auch mit einsatztaktisch höherwertigen fahrzeugen bestückt. zudem ist in den Ortsteilen meist auch die Bereitschaft höher in der FF tätig zu sein. Das gehört in vielen Stadtteilen "weitab vom Schuß" meistens noch zur Mentalität der Bewohner. Viele sind in ortsansässigen Vereinen tätig, sei es FF, Schützenverein oder Sportverein. Diese Stadtteile haben den dörflichen Charakter mit dem entsprechenden zusammenhalt nicht verloren, was für die vereine sehr von vorteil ist.

    Zitat

    Original von passati


    Rote Kennzeichen von Bundesbehördenfahrzeugen gibt's doch überall. Auch beim THW und bei der Bundeswehr... :zwinker:


    Das weiß ich auch. Mir ging es darum, warum hat ein Zivilschutzfahrzeug ein Kennzeichen der Bundespolizei? Das BBK ist in Bonn also wäre eine Bonner Rote Nummer logischer.


    Vielleicht testet die BP auch das Fahrzeug in einem ihrer Züge.