Beiträge von muc767

    Hallo Zusammen,
    um die Diskussion auf sachlicher Ebene weiterzuführen, möchte ich gerne mit ein paar Tatsachen dazu beitragen, da vielleicht bei dem ein oder anderen Poster der Einblick in die speziellen Gegebenheiten am Flughafen München nicht groß genug ist. :zeitung:
    - Am Flughafen München gibt es die Fa. Medicare, die v.a. für die arbeitsmedizinischen Belange dieser „Großfirma Flughafen“ zuständig ist. Weiter unterhalten sie eine Ambulanz, wo „kleinere Wehwehchen“ (von Impfung bis zum Pflaster) der Laufkundschaft versorgt werden. Angegliedert ist die „Flughafenklinik“, hier liegen nur postoperative Patienten von Belegärzten. Bei medizinischen Notfällen am Flughafen fährt der Arzt der Ambulanz mit einem der genannten NEF´s (4/76/1 bzw. 4/76/2) zum Patienten. Dieses NEF ist nur für das Flughafengelände zuständig und darf dieses nicht verlassen. Diese Patienten werden nach Indikation vom öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst, also vom RTW der Malteser oder der umliegenden Rettungswachen des BRKs in entsprechende Krankenhäuser des Umlandes gebracht.
    - Die Hauptaufgabe der Fa. MD Medicus ist der Behindertenservice, also wenn hilfebedürftige Passagiere ein-/aus- oder umsteigen wollen. Der RTW der Firma (5/71/1 bzw. 5/71/2) wird hauptsächlich für liegende Passagiere (sog. Stretcher) eingesetzt, die ebenfalls in München aus-/ein- oder umsteigen. Diese Serviceleistung für die Airlines wurde früher vom MHD durchgeführt, da sie aber sicher keine Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes ist an die Fa. MD Medicus abgegeben. Sollte der RTW der Fa. MD Medicus nicht durch derartige Einsätze gebunden sein, wird er im nichtöffentlichen Bereich als First-Responder bzw. bei nicht gravierenden Notfallbildern im nicht-öffentlichen Bereich zum Transport zur Flughafenambulanz der Medicare eingesetzt. Die Fa. MD Medicus ist nur während des Flugbetriebes besetzt, also von 5 bis ca. 24 Uhr. Der MHD ist am Flughafen noch nie Werksrettungsdienst gefahren, dieser wurde auch noch nie öffentlichen durch den Flughafen München ausgeschrieben.
    - Der MHD betreibt am Flughafen eine Rettungswache mit einem 24h RTW (Joh 11/70 bzw. Joh 11/72). Dieser RTW ist in den öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst eingebunden und nicht nur für den Flughafen zuständig. Das Wachgebiet beinhaltet mehrere Gemeinden und ein Stück der A92. Somit stellt sich die Frage der Existenzberechtigung nicht. Um bei medizinischen Notfällen am Flughafen das Notfallgeschehen schnell erreichen zu können sind die Fahrzeuge des MHD zusätzlich mit Vorfeldplaketten und Flughafen-internen Funk ausgestattet.
    - Durch eine öffentliche Ausschreibung des Flughafen Münchens hat die Fa. Medicus den Behindertenservice zur Mitte des Jahres 2008 verloren.
    Somit scheinen nun die Tage der Fa. MD Medicus am Flughafen München gezählt.
    Ich hoffe ich konnte mit diesem Beitrag etwas Licht ins Dunkel bringen.
    Gruß
    Tobi