Auch auf die Gefahr, dass ich dir jetzt zu Nahe trete: du willst es scheinbar nicht verstehen.
Der Rettungsdienst beinhaltet nicht zwangläufig Notfallrettung und Krankentransport.
Wäre es so, wie du sagst, so dürfte sich jede Organisation oder jeder private Unternehmer, der Krankentransporte mit Genehmigung durchführt, Rettungsdienst auf das Fahrzeug schreiben. Dem ist aber nicht so.
Auch in Nordrhein - Westfalen gibt es Krankentransporte (und evtl auch Notfallrettung) außerhalb des Rettungsdienstes.
Dies steht in dem angegebenen Gesetzestext. Der Abschnitt 2 regelt den Rettungsdienst. und wenn dort steht: ohne .... am Rettungsdienst beteiligt zu sein, gibt es dies auch außerhalb.
Zum Thema Halbwissen:
Manchmal ist der Griff an die eigene Nase der beste.
Es gibt halt in jedem Bundesland ein Rettungs(dienst)gesetz (imm Falle NRWs halt z.B. ohne dienst im Namen):
Diese alle über einen Kopf zu scheren, ist einer der fatalen Fehler, die du machst.