Immerwieder liest man (vor allem in Modellbauthreads) Ral 3024 (Tagesleuchtrot) wäre eine Sperrfarbe, die keiner kaufen oder besitzen oder benutzen dürfte, außer er ist die Feuerwehr oder der Herr Gott persönlich (und der auch nur an Feiertagen). Da das ganze gebetsmühlenartig wiederholt wird glaubt man es irgendwann, oder man sucht mal dieses Verbot und findet es nicht.
Fakt ist:
Stzo §49a:
Zitat
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
Tagesleuchtrot (Ral 3024) fällt nunmal darunter und ein damit lackiertes oder beklebetes KFZ entspricht somit nicht der Stvzo darf somit nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
Feuerwehren, Hiorgs (und der liebe Gott an Feiertagen) haben aber in der Regel keinerlei Probleme sich die Anbringung der Farbe bei ihren Fahrzeugen von der Zulassungsstelle genehmigen zu lassen. Das steht dann im Fahrzeugschein und ist dann erlaubt. (Einfach mal in euren reingucken)
Was die Abschleppdienste angeht, ich glaube ihr meint hier die silber/roten von Assistance Partner, mir kommt das immer wie Ral 3026 oder (wenn Ral 3024) verdammt ausgeblichen vor.
Kann aber auch sein, dass die das als Pannendienst genehmigt bekommen.
Wie ihr also eure Modelle lackiert ist vollkommen egal, denn zur Zulassungsstelle rennt ihr damit ja nicht
Soviel also dazu...
Malte