y903211
Mag bei der Bw durchaus so sein, dort weiß ich es nicht, von unserem Lieferanten weiß ich es das es so ist.
onkel_mo
und da haben wir schon das Problem, wie kannst du als Einheit vor Ort garantieren das, das Verbandpäckchen welches vor 2 Jahren abgelaufen ist noch in Ordnung ist ?
Der Hersteller sagt bei ordnungsgemäßer Lagerung ist es min. bis zum xxten, xten haltbar, darüber hinaus gibt er keine Herstellerhaftung mehr und selbige gilt auch nur bei Ordnungsgemäßer Lagerung.
Bei Medikamenten könnte ein Apotheker vielleicht noch Stichproben einer Charge machen und dann sagen: noch gut oder schon schlecht.
Zum Austausch, wenn ich mich nicht irre war das sowieso immer nur Freiwillig weil Verbrauchsmaterial nicht ersatzbeschafft wurde.
Schreibt die EU vor
Ohne das Böse zu meinen, aber wo steht das ? Quelle ?
Früher hieß es immer: schreibt der BUND vor, heute schreibt die EU vor und das glaubt dann auch jeder ohne nachzulesen.
NadeemS
sehe ich genauso hier ist Weitblick beim Einkauf gefragt.