Beiträge von Cmdr.Hamilton

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    Original von Fishki
    Als Fahrer oder Beifahrer schnalle ich mich immer an. Auch bei mir ist das ein Reflex. Im Patientenraum allerdings auch nur wenn es geht.


    dito
    MIr fällt auch kein Kollege ein, der das wirklich anders handhabt.


    Zitat

    Ich hatte nie Probleme damit meine Jacke an dem "Sprinterhaken" zu befestigen.


    Nochmal dito ;)
    Sowohl beim 2006er als auch beim Vorgängermodell.


    Tomamos

    Zitat

    Sonst trage ich generell mene Rettungsdienstweste (im konkreten das Innenfutter meiner neuen Jacke), die nach EN 471 Klasse 2.2 zertifiziert ist, sprich bei einem VU an einem schwülen Sommertag muss ich nicht meine Jacke anziehen und meinen Hitzeschlag abwarten.


    Also, wenn ich mich jetzt nicht ganz doll täusche entspricht deine zwar Weste den Anforderungen in Punkto Sichtbarkeit, um sie im Straßenverkehr zu tragen. Während der Hilfeleistung beim VU wird sie im Falle einer Eigenverletzung von der BG genausowenig anerkannt, wie T-Shirts usw. Da ist nur die Langarmjacke zulässig.

    LST Ulm:


    RTW Einsatz mit SoRe
    Schleife 1 - Einsatz x/83/x "Ort abc" und/oder "Straße xyz"


    RTW Einsatz/Verlegung/Auftrag ohne SoRe
    Schleife 2 - Auftrag x/83/x


    KTW Einsatz oder Auftrag nur eine Schleife für beides, Ansage entsprechend RTW

    Da ich mir jetzt nicht wirklich sicher war, in welchen Forenbereich ich das packen sollte, stell ichs einfach mal hier rein.


    Im Zuge dessen, dass ich in nicht allzu ferner Zukunft die Ausbildung zum RA beginnen werde, möchte ich vorher die Erwerbung des C1 Führerscheins in Angriff nehmen.
    Nun stellt sich mir dazu die Frage, ob ich, in Ermangelung eines aktuellen EH Scheines, auch mein RS Zeugnis (respektive eine Kopie davon) bei der zuständigen Stelle vorlegen kann oder muss es zwingend ein EH Schein sein, oder liegt die Frage dessen ob das anerkannt wird einfach im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters? Gibts auch dafür eine Gültigkeisdauer wie beim EH Schein?


    Ich hoffe es kann mir jemand bei meiner Frage behilflich sein.

    Zitat

    Original von Betriebswirt


    Ganz einfach: Weil man auf einem Fahrschul-Golf nicht lernt, einen 7,5 Tonner zu beherrschen. Schon gar nicht auf Einsatzfahrt.


    Und was hat dann jemand, der einfach durch das Glück seiner früheren Geburt, einen "alten" Führerschein hat anders gemacht, als jemand, der einen Führerschein nach neuer Regelung hat?
    Derjenige hat auch irgendwann mal angefangen größere Fahrzeuge auf Einsatzfahrt durch die Straßen zu schippern...


    Es ist für mich natürlich verständlich (und ich weiß es aus eigener Erfahrung), dass ein großer Sprinter mit Koffer sich anders fährt als der "kleine" Golf, allerdings fährt sich der Sprinter ohne Koffer und 3,5t Fahrgestell genauso anders und trotzdem darf ihn darf "jeder" fahren.

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    Original von NUlmer78
    Muß mich da auch nochmal richtig schlau machen, kann es mir nicht vorstellen das die den "schicken" Sprinter Koffer RTW abgegeben haben, oder was auch eine Möglichkeit wäre, der Sprinter war/ist zum Kundendienst oder Reperatur und der Opel ist ein Leih/Reservefahrzeug, hatte an dem Tag nur leider keine Zeit um genauer nachzufragen.



    Der Opel steht schon seit geraumer Zeit (mindestens seit Oktober) an/in der Rettungswagenzufahrt des BWK. Und mir war auch irgendwie, als dass ich den Sprinter schon daneben stehen sah (kann mich aber auch täuschen).