Guten Morgen,
zu der Novellierung habe ich als Nordrhein-Vandale ein paar Fragen:
1. Wie sieht es mit Krankenhaus-internen Verlegungen aus die über öffentliche Straßen außerhalb des eigentlichen Krankenhauses stattfinden? Beispiel: Neurologie des Krankenhaux X in Stadtteil A, Neurochirurgie des Krankenhaus X im Stadtteil B. Müssen solche Transporte in Zukunft immer noch über den öffentlichen RD abgewickelt werden?
2. Wie soll die Besatzung der V-RTW qualifiziert sein?
3. Soll es neben den VEFs dann noch V-RTW, ITW und ITH geben? Welcher Neurologe oder Pädiater soll denn da noch durchsteigen welches Fahrzeug nun benötigt wird? Oder wird mittlerweile (endlich) ein Arzt auf der Leitstelle eingesetzt, der alle eingehenden Verlegungen gegenprüft?
4. Wie differenziert sich ein V-RTW platz- und ausstattungstechnisch von einem RTW oder einem ITW?
Als leidenschaftlicher Intensiv-Verleger stelle ich hier mal eine steile These auf: Die klassischen DIN-ITW werden mittelfristig aus dem deutschen Regel-RD verschwinden Denn die Transporte die wirklich zeitkritisch und mit laufenden extrakorporalen Ersatzverfahren gemacht werden, werden geflogen. Der ganze Rest kann dann auch locker mit V-RTWs gemacht werden.