Im neuen Feuerwehrmagazin ist nun ein doch recht ausführlicher Bericht zur ganzen Thematik.
Angestoßen wurde die Begrenzung durch die AGBF, eben mit dem Argument: "Siehst du ein Paar Frontblitzer nicht, siehst du auch nicht zwei oder mehr Paar".
Allerdings und das bedauert die AGBF auch, wurde die Fassung im Gesetz etwas zu schwammig formuliert und die TÜV-Prüfer legen die Neuregelung viel strenger aus, als es AGBF und BMVI geplant haben. Hier soll es nochmal eine Überarbeitung geben, die das Ganze genauer und endgültig regelt, nach Vorstellung der AGBF wäre dann folgende blaue Beleuchtung das Maximum:
- 2x Kennleuchten T oder 1x HT-System auf dem Kabinendach/der Fahrzeugfront
- bei Verdeckung durch Anbauten (Leiterkorb, Kranarm, etc.) 1x HT-System zusätzlich
- 2x Kennleuchten T oder 1x HT-System auf dem Fahrzeugheck
- 1x Paar Frontblitzer
- 1x Paar Heckblitzer
- 1x HT-System zusätzlich an der Front
- 1x HT-System zusätzlich am Heck
- 1x Kennleuchte T auf Lichtmast zur Absicherung im Stand
Und zusätzlich soll noch ein Forschungsprojekt "Wahrnehmbarkeit von Einsatzfahrzeugen" angestoßen werden. Hier wird spannend sein, was alles untersucht wird. Spontan fällt mir dazu ein: Position der Warnbeleuchtung, Anzahl der Warnbeleuchtung, Farbe der Warnbeleuchtung, Warnmarkierungsformen und Warnmarkierungsfarben