Beiträge von herrmann030700

    Toller Bericht, von einem Reporter, der offensichtlich keine Ahnung vom BayRdG hat.


    Sicher über die Hilfeleistungsfrist kann man diskutieren, wenn dann aber bitteschön Landesweit oder zumindest auf die Region bezogen und nicht über einen Einzelfall, denn solche Diskussionen enden immer mit der Ausflucht in eine Prozentregel der man genüge leistet.


    Auf den Seiten der Juh kann man keinen Hinweis auf ein Angebot der "organisierten Ersten Hilfe vor Ort" (so oder so ähnlich, heisst ein First Responder oder Helfer vor Ort im Gesetzesdeutsch), so etwas bräuchten sie aber, wenn sie als Primärkräfte alarmiert werden wollen. Ein Fall für eine SEG (die sie anbieten) ist es aber definitiv nicht, denn es handelte sich eindeutig um einen Fall, für den Rettungsdienst der öffentlich-rechtlichen Vorhalte. Das hört sich stark nach "wir wollen auch mitspielen" an.


    Auf jeden Fall schädigt ein solcher Bericht das Vertrauen der Bevölkerung in die Leistungsfähigkeit des Rettungdienstes. Die sollten lieber mal an einem Tisch miteinander sprechen, um eine tragfähige, leistungsfähige Versorgung, bei der die Wünsche und Möglichkeiten aller Organisationen berücksichtigt werden können, zu finden.


    My 2-Cents
    Bernd

    Hi,


    such mal nach GUV-I 8680 "Sicherheit im Stützpunkt einer Hilfeleistungsorganisation".


    Weitere Vorschriften werden durch Euer Landesrettungsdienstgesetz definiert, diese Dinge müsst Ihr einhalten.


    Alles weiterem die "Nice to haves" müsst Ihr unter Euch selbst auskarteln, dabei wird es immer Kompromisse bezüglich der wirtschaftlichen Machbarkeit geben, außer Ihr hab den Lotto Jackpot geräumt.


    Grüße
    Bernd

    Darum schlau das Elster Formular heruntergeladen, den ganzen Senf lokal hineingetippt (ab und an schön speichern geklickt) und erst wenn aaallllesss feddich ist, zu den Finanzamtsgeiern geschickt.


    ;) Bernd

    Zitat

    Original von Tobias Voss
    ... der richtige Weg wäre, wenn die Ordnungsbehörde, die die Veranstaltung genehmigt, genau diese Anforderungen (z.B. Maurer-Algothythmus) in die Genehmigung der Veranstaltung reinschreibt...


    Hallo,


    ja es ist auch keine schlechte Idee, wenn die Ordnungsämter gleich Art und Umfang des Sanitätsdienstes vorschreiben würden, ich glaube aber, dass dies ein frommer Wunsch bleibt.


    Ich gebe auch zu, dass ich mich als Quasi "Alleinunterhalter" BRK in meinem Kreis relativ leicht tue, Standards durchzusetzen. Bei uns gibt es aber ein ganz anderes Problem, bei dem es vielleicht dem einen oder anderen die Nackenhaare aufstellt. Qualitätsstandards bei Sanitätsdienst durchzusetzen ist ein hart im eigenen KV (zur Gedankenstütze im BRK ist der KV die kleinste Geschäftsfähige Einheit, d.h. andere Bereitschaften profitieren von Standards und Kostensätze automatisch mit). Hier finden sich Bereitschaften von den Zaudern zu hören ist: "Das können wir so nicht machen, das ist zu teuer" etc. pp. Die gleichen Lute haben dann aber keine Antwort, wenn man sie fragt: Woher kommt euer Material, eure Einsatzbekleidung oder die Mittel für eure Ausbildung?


    Aber alles in allem, nach vier Jahren konsequenten Durchgreifens, funktioniert es jetzt und alle sind zufrieden. Wir sind allerdings auch so ehrlich einem Veranstalter mit einer kleinen Veranstaltung zu sagen: "Du brauchst dafür keinen Sanitätsdienst, sollte was passieren ruf den Rettungsdienst." Dies geben wir solchen Veranstaltern auch schriftlich, samt Berechnung. (Solche Fälle gibt es häufiger, wenn das Ordnungsamt eben keinen San-Dienst vorschreibt, die Veranstalter sich aber gewissenhaft trotzdem erkundigen).


    Grüße
    Bernd

    Hallo,


    ich bin als BL öfters in der Notwendigkeit Veranstalter über Sanitätsdienst zu beraten und muss sagen, die "üblichen" Tools zur Berechnung des Sanitätsdienstes funktionieren.


    Es ist allerdings ein längerer Weg dorthin, bei uns läuft das wie folgt ab. Ein Veranstalter fragt einen Dienst an; auf Basis seiner Angaben wird die Veranstaltung mit dem Maurer Algorythmus durchkalkuliert, das Ergebnis samt Angebot über die Kosten bekommt der Veranstalter, daraufhin entscheidet er ob er den Dienst so haben will oder nicht.


    Ich lass dann höchstens bei den Kosten mit mir reden, so wenn z.B. der Erlös der der Veranstaltung für die Welthungerhilfe ist oder andere gemeinnützige Zwecke mit dem Erlös gefördert werden sollen. Unter Gemeinnützig verstehe ich aber nicht die Kasse des örtlichen Sportvereins, auch wenn dieser ein e.V. ist.


    Was aber nicht diskutiert wird, ist die Anzahl der Einsatzfahrzeuge und Helfer, samt entsprechender Qualifikation. Als ich dieses System eingeführt hatte, gab es Anfangs Nachfragen, aber mit der Zeit ebte dies ab. Entweder wir machen einen Sanitätsdienst vernünftig oder halt nicht. Von Zeit zu Zeit weichen wir auch vom Ergebnis der Gefahranalyse ab, allerdings in der Regel nach oben.


    Ihr müsst nur Eure Kundschaft erziehen, ich weiß, dass dies nicht einfach ist, aber es geht.


    Grüße
    Bernd

    Kann ich auch bestätigen, es gibt mittlerweile reichlich öffentlich zugängliche AED in Kästen, die dann teilweise sogar den Notruf absetzen können. Auf Anhieb finde ich in meinem täglichen Leben (natürlich außerhalb von Dienststellen und Wachen, die ich als nicht zugänglich bezeichnen würde, [obwohl dem nicht so ist :) ]), mindestens 10 Geräte an denen ich regelmäßig vorbei komme. In GAP hab ich sogar eines am Marktplatz hängen sehen, außerhalb eines geschlossenen Gebäude, de fakto 24h erreichbar.


    Also zu behaupten,AEDs werden hinter verschlossener Tür gehalten, ist schlicht und ergreifend falsch.


    Grüße
    Bernd

    Und wieso soll ich RD Fahrzeuge überhaupt nach FW Wachen durchnummerieren? Die Autos stehen doch gar nicht bei den Löschknechten.


    Was übrigens laut IM Bayern, gar nicht gemacht werden soll. Dafür hat man sich eine extra Genehmigung geholt.


    Die BF Nbg. hat gerade mal eben einen RTW, der auch nicht in die Regelvorhalte eingebunden ist, sondern nur zur Spitzenabdeckung dient.


    Grüße
    Bernd

    Weil Du anscheinend das Nürnberger System noch nicht überrissen hast.


    Wenn ich mir die FRN in der Galerie ansehe, dann finde ich dort keine solchen Namen, wie die, mit denen wir traktiert werden.


    Als Beispiel hab ich mal nach Köln gesehen, dort haben RTW Namen wie Florian Köln 1/83/1 oder Florian Köln 2/83/2. Die höchste erste Zahl die finden konnte war 9.


    Bei uns heisst ein Fahrzeug Rotkreuz Nürnberger Land 133/71/88.


    Wenn ich jetzt mal in unseren KV gehe, könnte es eigentlich ganz einfache Namen geben, z.B. Rotkreuz Fürth 1/71/1, 1/71/2 usw. während es bei den Nürnberger Kollegen einen Rotkreuz Nürnberg 1/71/1 geben könnte. Kein Name wäre doppelt vergeben und alles gut. Die Richtlinie des IM haben ja auch nicht irgendwelche Vollhirnis geschrieben, also kann man es damit schon mal versuchen.


    Aber was haben wir bekommen? Einen Rotkreuz Fürth 68/71/47 (das ist übrigens der ehemalige Rotkreuz Bayern 5241) und dabei ist die Zahlenkombination 71/47 innerhalb des Bereichs der ILS bereits eindeutig. Für was frage ich Dich, brauche ich dann die doofe 68?


    Und wenn dann Argumente kommen, jede Feuerwehr meldet sich doch auch so an, kann ich echt nicht mehr. Bei der Feuerwehr gibt es Fahrzeuge, die melden sich im Jahr 13 mal. (12 mal auf Bewegungsfahrt und einen Einsatz bei Kirchweih). Bei derart häufigen Funkverkehr kann ich auch den längsten FRN der Welt aufsagen, im RD meldest Du Dich ein einer normalen Schicht 13 mal. Das ist einfach Äpfel mit Birnen vergleichen.


    Grüße
    Bernd


    P.S. Mein RK xy 49/71/3 war "mein" Bereitschafts RTW


    P.P.S. Der wird Ende des Jahres verkauft, Interessenten bitte per PN

    Hallo,


    klar das Gerät ist für Privatanwender gedacht und erfüllt dafür auch seinen Zweck. Der Privatmann ist auch vor dem Unwillen des MPG gefeit.


    Aber auch für eine XYZ-Dorfwehr kann das Gerät Sinn machen, Bei HvO oder Bereitschaften würde ich das Ding nicht einsetzen wollen, die Folgekosten sind einfach zu hoch und nicht kalkulierbar. Außerdem hätte ich in solchen Bereichen gerne ein AED mit EKG Anzeigefunktion.


    Grüße
    Bernd

    Zitat

    Original von Gerhard Steinbach
    Oh wie ich es liebe, nach dem Motto:


    "Wir machen das immer schon so"...


    ... Dassd a was gsachd hast...


    So richtig verstanden hast Du mich nämlich nicht, mir geht es nämlich drum, dass die Wachennummer Schrott ist, die niemand braucht. Gegen die Umstellungen der FRN hab ich gar nichts, ich fand unsere K-FRN, die den Fahrzeugtyp beschreiben, schon immer besser.


    Grüße
    Bernd

    So, jetzt hab ich die Neuregelung live erlebt...


    Also zumindest während meiner Schicht wurde die Funkrufnamen auf dem Kanal 408 komplett, d.h. mit Wachenzuordnung gesprochen. Vielleicht arbeitet der 411er ja anders. Ich hab mir allerdings sagen lassen, dass auch auf dem 408er schon jemand die Dinger weg gelassen haben soll.


    Und ja, es ist wie befürchtet, den Disponenten hören sich teilweise an, als wären sie auf Sprachschulung. Es ist einfach nicht das Gleiche wenn man hundertdreiundreissigeinundsiebzigachtundachtzig sagen muss, statt vorher zweinundfünfzigneuundvierzig, wobei dabei oft nur neunundvierzig gesagt wurde. (Der 133er ist keine Erfindung, den gibts echt!)


    Dafür ließen die Disponenten die Org Kennung, als z.B. Rotkreuz Fürth, weg.


    Also mein Fazit, die Wachenzuordnung bringt gar nichts, wenn sie gesprochen wird. Ich würde sie sogar als überflüssige Information einordnen, wenn die letzten beiden Teilzahlen das Fahrzeug eindeutig identifizieren, reicht das doch. Die Kollegen werden schon wissen, auf welcher Wache sie das Fahrzeug waschen und auffüllen müssen.


    Intern kann die ILS ja ihre Wachennummer verwenden, für die Kommunikation mit den Einsatzfahrzeugen bringt síe nichts, außer dass die Funksrpüche länger werden und man länger warten muss, bis man dran ist.


    :mist:
    Besonders neidisch kann man werden, wenn Fremdfahrzeuge mit vernünftigen FRN einfahren.
    :mist:


    An die neuen FRN muss man sich natürlich noch gewöhnen, damit man aus dem Schlaf weiß, wer da noch zum NA Einsatz anrückt.


    Insgesamt hatte ich den Eindruck, dass die ganze Kommunikation langsamer als früher abläuft, weil jeder am grübeln ist, was muss ich denn jetzt noch sagen. - Auch wenn im Kontext überhaupt kein FRN gesprochen werden muss. Letzten Endes ist mir am anderen Ende der Leitung eigentlich wurscht, denn die FRN müssen ja hauptsächlich die Funker in der LS sprechen. Ich muss ja bloß noch aufpassen, dass ich meine Telefonnummer mitkriege... :horn:


    Grüße
    Bernd

    Zur Rechtslage:


    Über die Verwendung der Sondersignalanlage entscheidet der Fahrer, keine Leitstelle und kein NA. Der Fahrer ist es auch, der mit seinem Arsch und Führerschein haftet.


    Ich hab schon öfter Diskussionen mit hyperaktiven NA's geführt und ihnen die sinnlose Verwendung von Wegerechten ausgeredet.


    Grüße
    Bernd

    Hallo,


    tja wenn es keinen Menschen interessiert, warum führt man dann die Wachennummer ein, macht ein Mords gedöns und hinten kommt nur heiße Luft raus?


    Das mit dem Digitalfunk hab ich im bay. ILS Forum gelesen und das wurde geschrieben, bevor der erste Funkspruch gesprochen wurde, deshalb find ich es schon witzig, ein System vor seiner Erprobung gleich wieder in Frage zu stellen.


    Ich würde ja gerne meine Frage im Forum der LS Nürnberg stellen, doch irgendwann hat dort jemand aufgeräumt und ältere Accounts gelöscht, jetzt warte ich auf meinen Neuen.


    Auch wenn es keine Doppelbelegung gibt, ist es am Bildschirm wahrscheinlich totzdem witzig, wenn sich in den Wachenbereichen 40-49 auf einmal ganz viele Fahrzeuge tummeln, obwohl sie dort gar nicht sind.


    Grüße
    Bernd

    Hallo,


    tut mir leid, aber der Argumentation von Willi kann ich mich nicht anschliessen. Wo immer der Löschbezirk 49 sein mag, es wird dort einen BRK KV mit drei ehrenamtlcihen RTW geben, d.h. die Kombination 71/03 ist dort schon vergeben sein. Und dann kann es sehr wohl zu Doppelbelegungen kommen.


    Übrigens nur die beiden letzten Ziffernkombinationen zu sprechen, wird ausdrücklich in jedem Schreiben der ILS Nbg, ausgeschlossen, natürlich wird man sehen müssen, was die Praxis bringt.


    Es ist immer suboptimal zwei Systeme parallel zu betreiben, das System der ILS Nbg. und das des bay. Innenministeriums. Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, warum das Ganze, denn das System Ministeriums hat den Vorteil, dass es kompatibal zu den anderen LST in Bayern ist. Das interessiert im Bereich der FW vielleicht niemanden, weil die kaum aus ihrem Gau herausfahren, im RD ist dies aber tägliche Praxis, ohne vorherige Ankündigung. So riesig ist das Städtedreieck N, FÜ, ER auch wieder nicht. In München brauchen sie so was auch nicht, mir will nicht wirklich in den Kopf warum man das Rad neu erfinden müsste.


    Als Argument kommt jetzt, mit Einführung des Digitalfunks machen wir es nochmal anders - das ist ja wohl der totale Lacherfolg.


    Grüße
    Bernd

    Ich glaub das System hat mehr Lücken als ein Fischernetz:


    Was ist denn ein RK xy 49/71/03?


    Antwort.


    a) Der dritte RTW im Wachenbereich 49
    b) Der dritte RTW eines KV (ehrenamtlich) in einen San-Zug


    Wer die richtige Lösung weiß, möchte es mir bitte erklären, denn ich verstehe es nicht.


    Grüße
    Bernd

    Hallo,


    für die Kats-Fahrzeuge, die ja immer schon mit einem FRN, entsprechend der gültigen Richtlinie ausgestattet sind, gibt es bisher keine Informationen über Umstellungen.


    Eigentlich sind die neu vergebenen FRN auch alle falsch, denn sie widersprechen der FRN Richtlinie des bay. Innenministeriums. Die schreibt eindeutig vor, dass die erste Ziffer eines FRN eines Sanitäts- / Rettungsdienstfahrzeuges mit 4 beginnen muss. Ich werde mal im Forum der ILST Nürnberg nachfragen.


    Grüße
    Bernd


    FRN Regelung bay. Innenministerium

    Hallo zusammen,


    es sind alle Bereiche die von der neuen ILST Nürnberg betreut werden betroffen, hier die Umsetztabellen des Bereiches Stadt und Landkreis Fürth.


    Funkrufzeichen alt Funkrufzeichen neu Standort
    RK By 52/34 Rot Kreuz Fürth XX-71-41 Hauptwache
    RK By 52/35 Rot Kreuz Fürth XX-71-42 Hauptwache
    RK By 52/36 Rot Kreuz Fürth XX-71-43 Hauptwache
    RK By 52/93 Rot Kreuz Fürth XX-71-44 Hauptwache
    RK By 52/92 Rot Kreuz Fürth XX-71-45 Südwache
    RK By 52/94 Rot Kreuz Fürth XX-71-46 Südwache
    RK By 52/41 Rot Kreuz Fürth XX-71-47 Zirndorf
    RK By 52/44 Rot Kreuz Fürth XX-71-48 Langenzenn
    RK By 52/45 Rot Kreuz Fürth XX-72-41 Langenzenn
    RK By 52/42 Rot Kreuz Fürth XX-72-42 Zirndorf
    RK By 52/43 Rot Kreuz Fürth XX-72-43 Zirndorf
    RK By 52/40 Rot Kreuz Fürth XX-72-44 Südwache
    RK By 52/97 Rot Kreuz Fürth XX-72-45 Südwache
    RK By 52/84 Rot Kreuz Fürth XX-72-46 Südwache
    RK By 52/37 Rot Kreuz Fürth XX-72-47 Hauptwache
    RK By 52/38 Rot Kreuz Fürth XX-72-48 Hauptwache
    RK By 52/39 Rot Kreuz Fürth XX-72-49 Hauptwache
    RK By 52/98 Rot Kreuz Fürth XX-72-50 Hauptwache
    RK By 57/11 Rot Kreuz Fürth XX-76-11 Hauptwache
    RK By 57/12 Rot Kreuz Fürth XX-76-12 Zirndorf
    RK By 57/13 Rot Kreuz Fürth XX-76-13 Hauptwache


    Das XX wird jeweils durch den Löschbezirk ersetzt, in dem das Fahrzeug
    gerade stationiert ist. Hier sind folgende Löschbezirke den Wachen zugeordnet.


    1 Hauptwache Stadt Fürth
    2 Südwache Stadt Fürth/Fronmüllerstrasse
    34 Rettungswache Langenzenn
    68 Rettungswache Zirndorf


    Die alten Funkrufnamen haben zum 01.03.2009 ausgedient


    Grüße
    Bernd


    P.S. Das ist bayernweit Gesetz und daran ändert sich jetzt erst mal so schnell nichts.Vielleicht sollte man doch die Arbeit investieren und alle umstellen? Über kurz oder lang werden für alle RLST Bezirke solche Umsetzlisten auftauchen. Wenn man es gleich macht, hat wenigstens nicht die ganze Arbeit auf ein mal.