Beiträge von herrmann030700

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    Original von AkkonKöln
    1) solange mir vom HVB (Stadt) nicht definitiv gesagt wird, daß das Fahrzeug xy am soundsovielten abgegeben werden muss, bleibt der in der Einheit. Solange das Fahrzeug angemeldet ist (und das ist es ja i.d.R. über Stadt/Kreis) so ist er auch versichert. Alles andere was ich da gelesen habe, daß man die ab dem 1.1.2010 nicht mehr bewegen darf ist schlichtweg quatsch. Hier gilt grundsätzlich das selbe wie bei einem privat angemeldeten PKW.


    SABAA? Genau solche Schreiben liegen vor.


    Grüße
    Bernd

    Zitat

    Original von KaMü
    Konzentrieren wir uns in dieser Diskussion doch nochmal auf ein eher alltägliches Schadensereignis wie einen Unfall mit < 50 Verletzten: ein solches ist mit den Ressourcen, die der Bund und die Länder überwiegend bereitstellen nicht vernünftig zu bewältigen. Denn bei einem solchen Ereignis handelt es sich eben - wie Du auch schreibst - gewiss nicht um einen Katastrophenfall.


    Das es sich bei solchen Ereignissen nicht um eine Katastrophe handelt, da gehen wir konform, aber warum sollten wir uns in einem Thread der sich orginär um Katastrophenschutz dreht, darauf konzentrieren?


    Zitat

    Original von KaMü
    Jetzt stellt sich aber die Frage, WER ist für solche Schadensereignisse zuständig bzw. wer stellt dafür Ressourcen bereit?


    Wie ich bereits weiter oben schrieb, stellt mein KV für solche Fällen eine relativ große Anzahl an RTWs und KTWs bereit um bei solchen Fällen helfend einzugreifen. Wir möchten aber auch bei größeren Schadensfällen helfen und wir können einfach nicht alles finanzieren. Es geht einfach nicht, dass sich der Freistaat zurücklehnt und meint die vom BRK, auch wenn wir eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, machen das schon.


    Zitat

    Original von KaMü
    Nützlich ist es deswegen -jetzt wiederhole ich mich- wenn die Hilfsorganisationen diese Lücke schließen und ihre (durchaus vorhandenen) Mittel in eigene RTW und KTW investieren und dann Strukturen wie den PTZ-10 nach nordrhein-westfälischer Lesart betreiben können; denn DAS sind die Strukturen, die im "Tagesgeschäft" in Ergänzung des regelhaften Rettungsdienste gebraucht werden....


    Diese Lücke haben wir, zumindest in meiner Gegend nicht, wir haben unsere zusätzlichen Kräfte strukturiert und sie sind Einsatzfähig. Mit NRW Strukturen hat das zwar nichts zu tun. Was wir geschaffen haben funktioniert aber bei uns. Wir haben unsere Zusatz-RTWs in Einheiten zusammen gefasst, so dass jeweils 3 RTW und 3 KTW gemeinsam alarmiert werden können. Die Alarmierung erfolgt über die jetzt noch Rettungsleitstelle, ab dem 2, Quartal 2010 über die dann geschaffene ILS. Wir haben diese Einheiten, die wir "Transportkomponenten" nennen, so aufgestellt, dass örtlich benachbarte Bereitschaften, diese zusammen stellen. Mit einem Zeitfenster von 10 Minuten stehen diese zusätzlichen Rettungsmittel zur Verfügung. Je nach Patientenaufkommen, kann eine oder mehrere dieser Einheiten alarmiert werden. Weiters haben wir eine Regelung, dass ehrenamtliches Personal dienstfreie Rettungsmittel der öffentlich rechtlichen Vorhalte besetzt.


    Also die Frage stellt sich nicht nach ManV Konzepten, sonder um den Katastrophenfall, bei dem auf diese ManV Komponenten natürlich auch zugegriffen werden kann. Eine Katastrophe ist aber mehr!


    Grüße
    Bernd

    Hallo zusammen,


    die Diskussion in diesem Thread driftet in eine falsche Richtung, außerdem ist anscheinend nicht jedem die Rechtslage klar.


    Das ursprüngliche Thema geht um Katastrophenschutz und dieser ist allein Aufgabe der Länder.


    Der Bund ist für den Zivilschutz zuständig, der Zivilschutz ist die Versorgung der Bevölkerung im Verteitigungsfall, d.h. wenn Krieg ist, früher wenn die bösen Russen aus DDR einmarschieren. Nachdem sich die Verteitigungslage in den letzten Jahren grundlegend verändert hat, ist legitim, dass der Bund seine Versorge in diesem Bereich zurückfährt und mit den MTF's, die auch entsprechend ausgerüstet werden, kommt er hier seiner Aufgabe nach. Man kann vielleicht auch über die MTF's diskutieren, aber grundsätzlich ist hier wenigstens etwas gemacht.


    Die freien Städte und Landkreise sind für die Vorhaltung eines Rettungsdienstes, der das täglich anfallende Geschäft bewältigt zuständig.


    Natürlich darf und soll im Katastrophenfall auf die Resourcen des RD zugegriffen werden, jedoch muß für den K-Fall besondere Vorsorge getroffen werden.


    Außerdem ist scheints der Unterschied zwischen Katastrophe und ManV nicht so ganz geläufig. Eine Katastrophe unterscheidet sich vom ManV dadurch, dass sie aufgrund räumlicher Ausdehnung, zeitlicher Dauer oder Anzahl der Betroffenen durch einen Vertreter der Verwaltung erklärt wird.


    Auch geht es im K-Fall nicht daraum, möglichst viele Polytraumatisierte in Intensivstationen zu karren. Im Zweifelsfall wird eine Triage im engsten Sinn notwendig werden, bei der werden Menschen sterben, die im Normalfall gerettet werden könnten. Wer sagt denn, dass im K-Fall noch auf die Infrastruktur zurück gegriffen werden kann? Zeitfenster von 60 Minuten sind für eine Katastrophe völlig uninteressant, in dieser Zeit einers Katastrophenfalles werden die Resourcen vor Ort verbraucht, es geht hier eher um Tage, vielleicht sogar Wochen und Gott behüte uns vor Monaten.


    Weiters dürft ihr nicht immer nur Schwer- und Schwerstverletzten ausgehen, viel größer wird die Zahl der Leichtverletzten und der unverletzten Betroffenen sein. Auch hier besteht Handlungsbedarf. Schon alleine das das DRK per Gesetz die Aufgabe des Suchdienstes deligiert bekommen hat, erfordert bereits an der Einsatzstelle eine gewissenhafte Registrierung der betroffenen Menschen. Dies funktioniert aber nur wenn die Einheiten vor Ort ausgebildet und ausgerüstet sind. Eine definitive K-Aufgabe für das Land. Weiters ist eine humanitäre Pflicht eine durch Katastrophe betroffene Bevölkerung zur versorgen und sei es zunächst nur durch "Erbswurschtsuppe" und einer trockenen Decke. Dies geht jedoch noch weiter so lange bis der Betroffene wieder ein selbstbestimmtes führen kann. Ebenfalls eine K-Aufgabe für das Land.


    Die Aufgaben in der Katastrophe gehen noch weiter, aber einzelne Länder stehlen sich hier aus der Verantwortung und überlassen die K-Vorsorge komplett den Hilfsorganisationen, die dann mit fast nichts versuchen, dass Optimum zu erreichen. So lange nichts passiert, wird diese Defizite keiner bemerken, aber wehe wenn!


    Wie die möglichen Aktionsszenarien für die Bewältigung von ManV'en funktionieren oder nicht, sollte in einem separierten Thread diskutiert werden. Sicher gibt es dabei viele Wege zu einem befriedigenden Ergebnis führen können und vielleicht sind diese auch regional unterschiedlich, z.B. je nach Leistungsfähigkeit der HiOrgs vor Ort oder durch geographische Eigenheiten. Den Königsweg wird uns sicher niemand nennen können


    Grüße
    Bernd

    Hallo zusammen,


    Ihr braucht nicht meinen, dass in Bayern alle auf der Brotsuppe daher geschwommen sind. Alleine in meinen KV gibt es 13 nach DIN ausgestatte RTWs und einige KTWs, die nicht in der öffentlich-rechtlichen Vorhalte sind und für San-Dienste und ManV mit ehrenamtlichen Personal besetzt werden.
    Diese Fahrzeuge sind dann auch HiOrg finanziert. Zur Not scheissen wir jeden Einsatzleiter mit zusätzlicher Transportkapazität, neben dem organisierten Rettungsdienst zu, dass ihm die Parkplätze ausgehen.


    Es geht darum, dass die HiOrgs die Finanzierung des Kats im Bundesland übernehmen und das geht meiner Meinung nach mal gar nicht.


    Grüße
    Bernd


    P.S. Mein KV deckt, die kleinsten Gebietskörperschaften in Bayern ab!

    Hallo zusammen,


    die Schenkung an sich ist nicht das Problem, das Problem ist, das diese Schenkung einfach an die Hilfsorganisationen durchgereicht wird. Anscheinend nicht nur Bayern, sondern auch in Sachsen-Anhalt. Verantwortlich für die Katastrophenschutz ist das Land, es geht einfach nicht, dass sich die Länder hier aus ihrer Verantwortung stehlen und diese an die Hilfsorganisationen durchreichen.


    Wenn bei Euch die Stadt die Fahrzeuge vielleicht sogar unterhält, ist zwar schön für Euch, muss dort aber als freiwillige Leistung verbucht werden, denn K-Schutz ist nicht deren Aufgabe. Wenn die Kasse der Stadt knapp ist, müssen diese, die freiwilligen Leistungen kürzen oder streichen, Du kannst Dir selbst ausrechnen, wo Deine Kat.Autos landen.


    @Tobias: Es lebt leider nicht jeder im Land wo Milch und Honig fliesst, sprich NRW, in Bayern ist es schlicht und ergreifend so, dass sich der Freistaat nahezu zu 100% im Kat-Schutz auf den Bund verlassen hat. Seit Anfang der 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts hat Bayern keine Fahrzeuge für den Katastrophenschutz mehr beschafft. Solche Fahrzeuge fahren sogar heute noch herum! Dazwischen ist bis dieses Jahr (40 KTW-B) nichts passiert. Landeseigene Beschaffungen für BT und SAN kannten wir bis dahin, nur aus der Ferne.


    Mich haben sogar schon Helfer angesprochen, ob sie im Internet verar... werden, wenn ihnen dort jemand etwas von Landesfahrzeugen erzählt hat. Selbst die 40 KTW-B sind eigentlich, im Vergleich zur Fläche und Bevölkerungszahl des Freistaates eigentlich gar nichts. Da macht es mal kurz pfft und weg sind sie.


    Zum Vergleich mein KV verliert die Förderung für 12 Fahrzeuge und behält 4, dass macht, selbst wenn man die Versicherung weg lässt, locker mal einen fünf-stelligen Betrag für Unterstellung und Wartung. Dieser Betrag konnte auch in keiner Haushaltsberatung eingeplant werden, denn alles kommt so kurzfristig, dass der Haushalt schon durchgewunken war, das neue Jahr aber schon vor der Tür steht. Alte Karren entsorgen, da bin ich gerne dabei, aber mit was dann zum Einsatz? Teilweise gibt es nichts anderes als diese alte Kat-Rutschen!


    Meine Bereitschaft ist von dem Thema eher weniger betroffen, aber ich rege mich aus Solidarität mit den Kameraden anderer Einheiten auf.


    Grüße
    Bernd

    Hallo,


    konzeptkonforme Fahrzeuge behält der Bund, weil sie ja ins Konzept passen. :smile:


    Für nicht-konzeptkonforme Fahrzeuge ist es in der Tat so, dass sie vom Bund den Ländern zur Schenkung angeboten werden.


    In Bayern ist es so, dass diese Fahrzeuge gleich vom Land weiter an die Hilfsorganisationen geschenkt werden sollen. Diese "Schenkung" ist aber keine generöse Tat, denn mit den Fahrzeugen werden auch die Unterhalts- und Wartungskosten mit "geschenkt". Das hier einige ziemlich ins Schwitzen geraten dürfte auf der Hand liegen, denn die Schenkung soll zum 01.01.2010 rechtswirksam werden. Dann können die Hiorgs gleich mal mit den versichern anfangen, denn Bund-Fahrzeuge sind üblicherweise nicht versichert. Erfolgt dies nicht, dürfen die Fahrzeuge ab dem 01.01.2010 nicht mehr gefahren werden.


    Zwischenzeitlich gibt es in Bayern einen faulen Kompromiss, dass die ArztTruppKW für zwei Jahre vom Land unterhalten werden. Die Mittel hierfür stammen allerdings aus einem Finanzierungskonzept des Freistaates für die Neuanschaffung von Fahrzeuge für den Sanitäts- und Betreuungsdienst. => Es werden weniger Neufahrzeuge angeschafft werden.


    Fahrzeuge für die die Schenkung ausgeschlagen wird, sollen bei der VEBEG versteigert werden. Für neuere Fahrzeuge z.B. neuere BT-LKW sollen anderweitig (wie auch immer) eingesetzt werden.


    Grüße
    Bernd

    Hallo zusammen,


    immer wieder, wenn ich von solchen Geschichte höre oder lese, bestärkt es mich in meiner Meinung, dass es für die Anfahrt von Feuerwehrleuten zum Gerätehaus keine Sonderrechte geben sollte. Eventuell, wo nötig, vielleicht eine Sonderregelung für das Abstellen des Privatfahrzeugs, aber das sollte es dann auch schon gewesen sein. Diese Grauzonen der Rechtslage ist im heutigen Straßenverkehr schlicht und ergreifend einfach nicht mehr tragbar.


    Ich meine der Gesetzgeber sollte hier handeln. "Feuermann zum Feuerwehrhaus keine Sonderrechte, Feuerwehrfahrzeug zum Einsatzort, wenn geboten, Sonder- und Wegerechte". Damit könnte der Kommandant steuern, wer seiner Aktiven reif genug für Sonderrechtsfahrten ist und wer nicht.


    Es ist einfach so, dass es unter den Feuerwehrlern einfach zu viele "Spritzer" gibt, die, wenn der Piepser auf geht, nichts anderes mehr im Kopf haben, als "Da muss ich hin, da muss ich vorn dabei sein" - Resthirn - sofern vorhanden - wird auf Standby geschaltet.


    Mit einer Entziehen der Sonderrechte, würden so hirnrissige Regelungen, wie "bis 20km/h decken, wir was darüber geht, geht auf die eigene Kappe" absolet werden. Was solchen Regelungen nämlich völlig fehlt, ist die Verhältnismäßigkeit, es gibt Stellen da ist eine Geschwindigkeitsübertretungen von 40km/h und mehr auf Einsatzfahrt mit eingeschalteter Sondersignalanlage völlig in Ordnung sind, an anderer Stelle können 10km/h schon zu viel sein.


    Grüße
    Bernd


    P.S. Ausgewiesene 64km/h sind gemessene 67km/h, denn 3km/h kriegt man immer geschenkt, die Prozentrechner unter Euch kommen dann auf einen noch "eindrucksvolleren" Wert der Übertretung.

    Zitat

    Original von kay26
    ...Warum? Ehrlich gesagt, kenne ich hier in der näheren Umgebung keine einzige Wehr, wo das anders läuft.


    Ich gehe mal davon aus, dass die Wache abgeschlossen war - somit kann man wohl auf keinen Fall von "grob fahrlässig" sprechen, denn Fremden war der Zugang zu dem Fahrzeug ja "eigentlich" verwehrt...


    Die Rechtsprechung sagt etwas anderes, den Zündschlüssel, in nicht abgesperrten Fahrzeugen, die in verschlossenen Garagen stehen, zu belassen ist "grob fahrlässig". Die Gerichte entscheiden hier unisono, damit ist ein eventueller Versicherungsschutz eigentlich verwirkt.


    Merke: Nur weil es überall so läuft, wird es nicht richtig.


    Grüße
    Bernd

    Zitat

    Original von Patrik Kalinowski
    ...@ Herrmann:
    Nein ihr seid nicht die Einzigen ;) Kronach hat das auch noch!
    ...


    Wobei ich das aber auch gut so finde, denn die 08/16 sind einfach besser.

    Hallo,


    meines Wissens dürfen an den Bayern RTW keine Veränderungen vorgenommen werden, da der RD Bayern sich vorbehält die Fahrzeuge zu tauschen. Also z.B. ein Landfahrzeug, dass Kilometer frisst, in die Stadt zu versetzen, wo potenziell weniger Kilometer gefahren werden.


    Es dürfen nicht mal Löcher gebohrt werden, z.B. um kleine Spezialkoffer (z.B. Thoraxdrainage, ToxBos etc.) zu befestigen. Auch in der Ausstattung mit Med-Geräten gibt es kaum eine Wahl, so weit ich weiß, haben wir in Fürth den einzigen KV mit 08/16 anstatt LP12.


    Grüße
    Bernd

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    Original von TaLei
    ...Das Fahrzeug verfügt über ne Stryker Fahrtrage und unter anderem über ein Spineboard...


    Ist das Spineboard mit ausgeliefert worden, oder durch den KV gestellt?


    Das die Automatik in Bayern einen so schlechten Ruf hat, dürfte der Ruckelmatik, äh Spring Shift Schaltung, der ersten Bayern RTW geschuldet sein, die Automatik der Sprinter der RTW Bayern 2006, ist einwandfrei und die Kollegen sind sämtlich davon überzeugt und eher enttäuscht, dass sie jetzt wieder fehlt.


    Grüße
    Bernd