Hallo zusammen,
die Diskussion in diesem Thread driftet in eine falsche Richtung, außerdem ist anscheinend nicht jedem die Rechtslage klar.
Das ursprüngliche Thema geht um Katastrophenschutz und dieser ist allein Aufgabe der Länder.
Der Bund ist für den Zivilschutz zuständig, der Zivilschutz ist die Versorgung der Bevölkerung im Verteitigungsfall, d.h. wenn Krieg ist, früher wenn die bösen Russen aus DDR einmarschieren. Nachdem sich die Verteitigungslage in den letzten Jahren grundlegend verändert hat, ist legitim, dass der Bund seine Versorge in diesem Bereich zurückfährt und mit den MTF's, die auch entsprechend ausgerüstet werden, kommt er hier seiner Aufgabe nach. Man kann vielleicht auch über die MTF's diskutieren, aber grundsätzlich ist hier wenigstens etwas gemacht.
Die freien Städte und Landkreise sind für die Vorhaltung eines Rettungsdienstes, der das täglich anfallende Geschäft bewältigt zuständig.
Natürlich darf und soll im Katastrophenfall auf die Resourcen des RD zugegriffen werden, jedoch muß für den K-Fall besondere Vorsorge getroffen werden.
Außerdem ist scheints der Unterschied zwischen Katastrophe und ManV nicht so ganz geläufig. Eine Katastrophe unterscheidet sich vom ManV dadurch, dass sie aufgrund räumlicher Ausdehnung, zeitlicher Dauer oder Anzahl der Betroffenen durch einen Vertreter der Verwaltung erklärt wird.
Auch geht es im K-Fall nicht daraum, möglichst viele Polytraumatisierte in Intensivstationen zu karren. Im Zweifelsfall wird eine Triage im engsten Sinn notwendig werden, bei der werden Menschen sterben, die im Normalfall gerettet werden könnten. Wer sagt denn, dass im K-Fall noch auf die Infrastruktur zurück gegriffen werden kann? Zeitfenster von 60 Minuten sind für eine Katastrophe völlig uninteressant, in dieser Zeit einers Katastrophenfalles werden die Resourcen vor Ort verbraucht, es geht hier eher um Tage, vielleicht sogar Wochen und Gott behüte uns vor Monaten.
Weiters dürft ihr nicht immer nur Schwer- und Schwerstverletzten ausgehen, viel größer wird die Zahl der Leichtverletzten und der unverletzten Betroffenen sein. Auch hier besteht Handlungsbedarf. Schon alleine das das DRK per Gesetz die Aufgabe des Suchdienstes deligiert bekommen hat, erfordert bereits an der Einsatzstelle eine gewissenhafte Registrierung der betroffenen Menschen. Dies funktioniert aber nur wenn die Einheiten vor Ort ausgebildet und ausgerüstet sind. Eine definitive K-Aufgabe für das Land. Weiters ist eine humanitäre Pflicht eine durch Katastrophe betroffene Bevölkerung zur versorgen und sei es zunächst nur durch "Erbswurschtsuppe" und einer trockenen Decke. Dies geht jedoch noch weiter so lange bis der Betroffene wieder ein selbstbestimmtes führen kann. Ebenfalls eine K-Aufgabe für das Land.
Die Aufgaben in der Katastrophe gehen noch weiter, aber einzelne Länder stehlen sich hier aus der Verantwortung und überlassen die K-Vorsorge komplett den Hilfsorganisationen, die dann mit fast nichts versuchen, dass Optimum zu erreichen. So lange nichts passiert, wird diese Defizite keiner bemerken, aber wehe wenn!
Wie die möglichen Aktionsszenarien für die Bewältigung von ManV'en funktionieren oder nicht, sollte in einem separierten Thread diskutiert werden. Sicher gibt es dabei viele Wege zu einem befriedigenden Ergebnis führen können und vielleicht sind diese auch regional unterschiedlich, z.B. je nach Leistungsfähigkeit der HiOrgs vor Ort oder durch geographische Eigenheiten. Den Königsweg wird uns sicher niemand nennen können
Grüße
Bernd