Beiträge von dispoman

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    Google-Maps kann nur ein Pin auf einem identischen Punkt anzeigen


    Wenn ichs recht weiss, unterscheidet Google-Maps aber nach Hausnummern. Vielleicht geht ja für die eine Wache die Eingabe mit Hausnummer 1 und für die andere ohne Hausnummer.
    Oder -als zweitbeste Lösung- alternativ für die RW 5A die Klinikadresse Posilipostraße, wenns auch nicht korrekt ist.

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    In Ludwigsburg fehlt noch die Wache 5A (ASB-NEF) am Klinikum


    Jetzt isse da - Danke.
    Aber dafür fehlt jetzt die Wache 1A (DRK-NEF, 24-Std), die schon mal im Verzeichnis war. Wurde die aus Versehen rausgekickt?
    Die Wachen sind im gleichen Gebäude untergebracht, aber räumlich und organisatorisch sind es zwei verschiedene Wachen.

    In Ludwigsburg fehlt noch die Wache 5A (ASB-NEF) am Klinikum.
    Ihr zugeordnet ist der 5/82-1.
    Um eventuelle Irritationen auszuräumen:
    Die Wache befindet sich direkt neben der RW 1A, ist aber als separate Wache eingerichtet und wird als Außenwache der RW 5 geführt, analog der Regelung beim DRK mit der RW 1 und der RW 1A.

    Das Problem, neue Stühle für unsere Leitstelle zu finden stellte sich bei uns auch Anfang des Jahres. Rein der Neugier halber habe ich versucht, mich mal über dieses Thema zu informieren, unter anderem auch bei einem Mitarbeiter eines renommierten Büroausstatters, den ich privat kenne.
    Seine Aussage war:
    Eine spezielle Regelung für Leitstellen hat er nirgend gefunden und kennt er persönlich auch nicht.


    Es gibt lediglich eine EU-Richtlinie für die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, die auch auf Leitstellen angewandt werden kann / soll.
    (Richtlinie 90/270/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten)
    Außerdem gibt es die Bildschirmarbeitsplatzverordnung im deutschen Recht. Dort im Anhang unter Punkt 11 steht nur "Der Arbeitsstuhl muss ergonomisch gestaltet und standsicher sein." Weitere Ausführungen oder Hinweise auf eine DIN o.ä. sind nirgends bekannt.
    Dies entspricht dem, was auch in der EU-Richtlinie steht.

    Melderschleife 1- "Einsatz x/83-x, Ort, Einsatzgrund" bei Notfällen
    oder
    Melderschleife 2- "x/83-x auf Funkempfang" oder "x/83-x, melden sie sich bei der Leitstelle" für normale Transporte.
    So sollte es eigentlich laufen. Da die meisten fahrenden Kollegen den Melder aber schnell ausdrücken, wird oft nur die Melderschleife ohne Durchsage ausgelöst. Ob Notfall oder nicht eiliger Einsatz ist anhand der unterschiedlichen Melderschleife deutlich hörbar.

    Ein gewisses "Gschmäckle" hat das Ganze schon.
    OK - bei der Meldung "1 Leichtverletzter" kann man schon tolerieren, dass der RTW eine längere Anfahrt hatte. Aber warum dann zwei RTW?
    Wenn sich der Disponent nicht sicher über das Ausmaß ist, was spricht dagegen, die JUH-Kräfte zu alarmieren? Die Leitstellenmitarbeiter wissen / müssen wissen, wo welche Rettungsmittel stehen, auch die zusätzlich alarmierbaren, das gehört zum Job.
    Ohne die Sachlage näher zu kennen wäre es bei dieser langen Anfahrt auch durchaus vertretbar, einen näher stehenden "Nicht-Regel-RD-RTW" zur Erstversorgung zu alarmieren. Was vergibt sich der Disponent dabei? Der Verletzte wird schneller versorgt und der Regel-RTW übernimmt den Transport, denn m. W. darf das JUH-Fahrzeug bei Verfügbarkeit des "gesetzlich zuständigen" RTW eh nicht transportieren.
    Ich habe mal auf die JUH-Seite geschaut und dort keinen Hinweis auf eine FR-Einheit oder ähnliches gefunden. Das ist ja aber auch völlig egal. Es zählt allein, was mit dem Träger der RLS vereinbart ist und dass die RLS weiss, dass dort Einsatzkräfte schnell zur Verfügung stehen.


    @ Hermann030700:

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    Auf jeden Fall schädigt ein solcher Bericht das Vertrauen der Bevölkerung in die Leistungsfähigkeit des Rettungdienstes.


    Ich arbeite in einer Rettungsleitstelle und sehe es eher so, dass ein solcher Bericht -wenn er die Fakten korrekt widergibt- das Vertrauen der Bevölkerung in die Kompetenz der Rettungsleitstelle schädigt, denn dem Bürger ist es völlig wurscht, welcher RTW von wo kommt, Hauptsache er kommt schnell, wenn er ihn braucht.

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    Damit spielt auch der Patient nicht mehr Lotto - denn vom "6. Sinn" des Disponenten hängt es dann nicht mehr ab, ob er die richtige Hilfe bekommt oder nicht.


    Diese Aussage ist definitiv falsch!
    Er bekommt die Hilfe, die das System für richtig hält. Ob diese Hilfe angemessen und sinnvoll ist, hängt auch weiterhin davon ab, was der Disponent ins Schema einträgt und was bei den entsprechenden Symptomatiken als Einsatzmittel hinterlegt ist.
    Das Fachwissen und der "6. Sinn" eines qualifizierten Disponenten ist auch durch ein noch so gutes Abfragesystem nicht zu ersetzen.
    Bevor endlos Geld in teure elektronische Abfragesysteme investiert wird wäre es für regelmäßige vernünftige Schulungen des Leitstellenpersonals besser angelegt.

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    Sinn machen würde 85 oder 86 ... mit einer Tendenz zu 86


    weder noch - 84, 85 oder 86 sind Kennziffern für Fahrzeuge des Rettungsdienstes, der N-KTW ist aber dem Bereich KatS / Sanitätsdienst zugeordnet, müsste also dem Schema entsprechend eigentlich einer 20er-Nummer bekommen. Alternativ vielleicht noch was mit 40, je nachdem, wie das Fahrzeug im Landkreis zugeteilt und genutzt wird.

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    ...dass ein NKTW die 84 bekommt, was auch kein problem ist solange sich nicht auch ein FMS-Statusgeber im FZG befindet...

    Aber genau das wird wohl in den meisten Landkreisen der Fall sein, also würde man sich dadurch unnötig Probleme schaffen, im übrigen >> siehe oben.

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    Zählen für die Hilfsfrist auch Einsätze ohne Signal ? Ich denke da gerade an NAW-Verlegungen. Da wird ja auch gerne etwas ruhiger die Sache angegangen und lieber z.b. noch der vorhergehende Patient korrekt übergeben an den Aufnahmearzt. Und teilweise wird ja die NEF-Besatzung zu so einem Einsatz schon alarmiert wenn man kaum die 8 gedrückt hat.


    Es gibt keine eindeutige rechtliche Definition, was ein Notfall ist im Sinne der Hilfsfrist ist. Wenn man bei allen RTW-Einsätzen die Hilfsfrist einhalten müsste, bräuchte man noch viel mehr RTWs, die keiner bezahlen will (und kann). In aller Regel, und so kenne ich das aus den Vorgaben für ein Gutachten, werden für die Überprüfung der Hilfsfristeinhaltung deshalb nur die Einsätze mit Sondersignal gezählt.
    NAW-Verlegungen zählen aus einem ganz anderen Grund nicht dazu:
    Sie sind laut bad.-württ. Sozialministerium nicht originäre Aufgabe des Rettungsdienstes, hier greift die Hilfsfristregelung nicht!


    Die Alarmierung (=Disponierung) eines NEF, das gerade S8 gedrückt hat zu einem neuen Primäreinsatz ist zwar üblich, kann aber logischerweise dazu führen, dass die Hilfsfrist nicht eingehalten wird, weil eben erst die Übergabe gemacht werden muss. Das wirkt sich in einem möglichen Gutachten negativ aus, denn dort werden eben ausschließlich die Zeitspannen betrachtet zwischen Dispositionsentscheidung der Leitstelle und dem Eintreffen des NEF an der Notfallstelle.
    Clevere Leitstellenmitarbeiter die ihren Einsatzleitrechner bzw. die Leitstellentechnik beherrschen haben aber durchaus Möglichkeiten, diese Zeiten auf dem Papier(!) etwas zu verkürzen.


    .

    Eine Auswertung der NEF-Einsätze müsste eigentlich problemlos aufzeigen können, ob die Zeitüberschreitungen auf den ganzen Tag verteilt auftreten oder z.B. überwiegend nachts, wenn ein NEF weniger im Dienst ist, dementsprechend muss reagiert werden.
    Da ist auch die Stadt Stuttgart gefordert, denn bei der täglich wechselnden Stationierung der NEFs an den Kliniken könnte man sicher einiges optimieren, in dem man auf eine gleichmässigere geografische Verteilung achtet.
    Im Übrigen könnte man vor allem in den äusseren Stadteilen stärker als bisher einen der RTHs einsetzen und nicht zuletzt müsste auch die Liste der NA-Indikationen kritisch überprüft werden. Meiner Erfahrung nach liegt die Alarmierungsschwelle für den Notarzt deutlich niedriger als in anderen Bereichen.

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    Dann muss man in Notfall mal auf "Load & Go" setzen oder eine NEF aus dem Umland anrocken lassen


    Ersteres ist in Stuttgart wohl eher die Ausnahme. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass auch fast in Sichtweite einer Klinik gewartet bis das (nachgeforderte) NEF da ist, auch wenn es aus dem Nachbarkreis kommt. Dies liegt aber wiederum mit daran, dass die RTW-Besatzung gar nicht erfährt, woher das NEF kommt. - Ein Leitstellenproblem, das es so bei uns z.B. nicht gibt. Von mir erfährt der RTW immer, woher das NEF kommt, wenns nicht das "eigene" ist und das führt durchaus hin und wieder dazu, im Sinne des Patientem die Nachforderung zu revidieren und ohne Doc zu transportieren.
    Die Nachbarkreise helfen ja schon aus, soweit dies möglich ist. Aber von denen hat gerade mal einer eine gute NA-Versorgung, alle anderen haben selbst Probleme. Natürlich hilft man aus, wenn es geht, aber oftmals geht es eben einfach nicht.

    Die Porsche bei der Autobahnpolizei in Ba-Wü haben eine lange Tradition.
    Anfang der Siebziger Jahre fuhr bei der Autobahnpolizei in Stuttgart ein Porsche mit Stoff-/Faltverdeck und einem einzelnen Aufsteckblaulicht links vorne direkt über der Windschutzscheibe. Keine Ahnung, was das für ein Typ war aber er war damals ein absoluter Hingucker.
    Die Boschhörnchen hat man allerdings erst gehört, wenn er schon an einem vorbei gezischt war.
    Dieses Fahrzeug und seine Nachfolger waren als "Porschestaffel" ausschließlich für den Einsatz auf den Autobahnen in Ba-Wü beschafft worden und durften nur von ausgewählten Beamten gefahren werden.

    In Ba-Wü ist es üblicherweise so, dass das Alter bzw. die Laufzeit der Fahrzeuge (fast) keine Rolle spielen.
    Von den Kostenträgern werden Kilometerleistungen vorgegeben, nach denen die Fahrzeuge ersetzt werden. Unterschieden wird dabei zwischen RTW und NEF und der Motorisierung. Ich kenne die aktuellen Richtwerte nicht genau, sie dürften aber so um die 250.000 km liegen.
    Für die KTWs gibt es keine konkreten Festlegungen, denn bei denen muss die Neubeschaffung über die Transportkosten erwirtschaftet werden. Da entscheidet dann die HiOrg oder gGmbH anhand von Laufleistung, Wirtschaftlichkeit, Vereinsinteressen und finanziellen Möglichkeiten, wann das Fahrzeug ersetzt wird. So ganz grob orientiert man sich schon an den vorgegebenen Laufleistungen für die RTW, wobei die Grenzen nach oben offen sind.
    Je nach Zustand des Fahrzeugs bei der Ausmusterung wird es zum Ersatzfahrzeug oder geht in den Verkauf. Der eine oder andere KTW landet auch bei einer Bereitschaft und bekommt im Bereich Sanitätsdienst sein Gnadenbrot.

    So ganz verstehen kann ich die Entscheidung nicht, den RTW nur gelegentlich kontrollieren zu lassen.
    Ich kann mich in den letzten Jahren an 2 Vorfälle in unserem RDB erinnern, bei denen der RTH an der Einsatzstelle bzw auf freiem Feld geparkt werden musste.
    In beiden Fällen war es für die RLS ein leichtes, die örtliche DRK-Bereitschaft zu mobilisieren, die sofort bereit war, die Bewachung des RTH zu übernehmen, bis er wieder startklar ist. Und wenns das DRK nicht macht, gibts andere HiOrgs oder die FW, die gerne einspringen.
    Problem einfach, schnell, preiswert und unbürokratisch gelöst.

    Ich kann mir nicht helfen, aber ich finde die Funkrufnamen, wie sie z.B. in Ba-Wü eingeführt sind, sinnvoller.
    RD-Fahrzeuge haben als erste Ziffer(n) die Wache, numerisch verteilt im Landkreis,theoretisch bis maximal 49 möglich, ehrenamtl. besetzte Fahrzeuge haben als erste Ziffern die Ortskennung, beginnend mit 51, 50 sind Kreisverbandsfahrzeuge.
    Gleich Fahrzeugtypen haben gleiche Kennziffern, 83 ist immer ein RTW, 27 ist immer ein KTW-4, schön übersichtlich.
    Die Organisationszugehörigkeit kommt im Ziffernteil des Funkrufnamens nicht zum Ausdruck sondern nur im vorangesetzten "Sama", "Rotkreuz" usw beim verbalen Funken. Es ist völlig wurscht, welche Form von Kreuz, Stern oder sonstwas auf dem Fahrzeug ist, das muss ich im Einsatzfall doch gar nicht wissen, wichtig ist allein der taktische Wert.
    Im kompletten FMS-Telegramm ist die Org-Zugehörigkeit (durch einen Kennbuchstaben oder eine Ziffer) selbstverständlich herauslesbar. Wenn mir der FMS-Auswerter die Kennung 082 .. anzeigt, weiss ich, dass das ein ASB-Fahrzeug aus Ba-Wü ist, 092.. wäre ein Rotkreuzfahrzeug.
    Die Wachennummern beim RD sind nicht nach Organisationen verteilt sondern einfach fortlaufend vergeben, somit kommt es in der Regel nur selten zu Verwechslungen. Wenn ich ein Ehrenamtsfahrzeug rufe und ich weiss, dass es in diesem Bereich auch eines einer anderen HiOrg gibt, rufe ich eben mit dem kompletten Funkrufnamen, also nicht nur 77/42-1 sondern RK 77/42-1, alternativ kann das zweite Fahrzeug den Rufname 77/42-2 zugeteilt bekommen. Somit gibt es kaum Verwechslungen.
    Ist natürlich auch eine Frage der Funkdisziplin.

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    heute wird doch auf jeder RLST das FMS ausgelesen und in einem rechner umgesetzt


    Genau das ist leider nicht so!
    Die beiden Rechnersysteme, mit denen ich bisher gearbeitet habe bzw. arbeite können die verschiedenen FMS-Kennungen eben NICHT in einen Funkrufnamen oder wenigstens eine Fahrzeugart umsetzen.
    Sie können meines Wissens nur für ein System konfiguriert werden, andere Systeme verstehen sie deshalb nicht

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    ...gerade durch die mehrfache RTW-Kennung wird die Disposition auch nicht schwieriger.


    Es ist aber sicher unbestritten, dass das Disponieren einfacher ist, wenn alle Fahrzeuge eines RM-Typs die gleiche Kennziffer haben. Schon optisch wirds dadurch übersichtlicher auf dem Monitor.

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    ...sei zu dem Ludwigsburger Erscheinungsbild gesagt: die Erkennbarkeit als DRK-Fahrzeug ist hier eigentlich auch eher schlecht.
    Seitlich keine DRK-Logos, vorne lediglich eines (und dieses entspricht auch nicht dem aktuellen CI).


    Ich denke schon, dass man den KTW als DRK-Fahrzeug erkennen kann.
    Das rote Plus vorne ist eigentlich groß genug, außerdem steht der Betreiber auf den Türen.
    Die DRK-Rettungsdienstfahrzeuge im Landkreis entsprechen bewußt nicht der DRK-CI, denn dann wären sie völlig unscheinbar und viel zu unauffällig. Wichtig ist, dass die KTW/RTW als Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes auffallen. Ob da das Vereinsemblem zig mal drauf ist, ist völlig nebensächlich. Auch die blauen Streifen sind bewußt so angebracht, weil sie dadurch mehr Aufmerksamkeit erregen, als z.B. eine horizontale blaue Linie.
    Udn wer als DRK-Purist aufs DRK-Design steht, dem seien die Fahrzeuge der örtlichen Bereitschaften ans Herz gelegt, die entsprechen in der Regel dem vorgegebenen Einheitsbrei. (Nicht zu verwechseln mit den SEGen, da siehts schon wieder etwas anders aus)

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    .....und da war nicht die Rede davon, dass die verschiedenen Bundesländer verschiedene Uniformen bekommen.


    Ist aber so.
    Grundsätzlich und bundeseinheitlich festgelegt ist die Grundfarbe blau und die Form der Dienstmütze.
    Modische Details und auch farbliche Abweichungen innerhalb des blauen Spektrums können die Bundesländer für ihren Bereich selbst festlegen.
    Insofern sind dann zwar alle Polizisten irgendwann mal irgendwie blau, aber manche sind eben etwas blauer als die anderen.
    -Hinweis:Diese Aussage bezieht sich nur auf die Dienstbekleidung - :zwinker:

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    Ich bin sogar der Meinung, dass bei uns nach dem Drücken der "0" nur die Leitstelle den Kanal wieder schließen kann...


    Nee, das ist so nicht korrekt. Die "0" öffnet ja nicht das Funkrelais sondern schaltet die Mikrofonfunktion des Funkgerätes für etwa 30 Sekunden ein (kann auch länger sein, je nach Einstellung). Genau wie bei der normalen Sendezeitbegrenzung, die in BOS-Funkgeräten eingebaut ist (in der Regel 90 sec), schaltet sich das Micro automatisch wieder ab.
    Zum Thema Leitstelle ansprechen:
    Tonrufdrücken nützt bei uns gar nix, da regaiert keiner drauf. Manche Fremdfahrzeuge kommen mit der 9 als Anmeldestatus (wie es eigentlich in den FMS-Richtlinien mal vorgesehen war), andere mit der 5. Letztendlich ist es egal, ich seh beides auf dem Monitor. Und wir haben auch überhaupt kein Problem damit, wenn sich ein Fremdfahrzeug einfach verbal anmeldet.
    Der Funklautsprecher ist immer offen und auch wenn ich mit dem Headset telefoniere höre ich den Funk mehr oder weniger laut über den Tischlautsprecher.
    Die FMS-Kennung fremder Fahrzeuge wird mir primär auf dem Monitor nicht angezeigt sondern nur auf einem parallel instalierten FMS-Auswerter. Und da siehste manchmal irre Ziffern-/Buchstabenfolgen. Kennungen aus anderen Bundesländern kann man ja vielleicht noch rauslesen wenn sie korrekt sind, aber oft genug kommen völlig unlogische Kennungen, die nirgends passen. Manchmal meldet sich dann das Fahrzeug mit einem Rufnamen, der überhaupt nicht zur Kennung passt oder erkennbar mit einer vereinfachten Version à la "ITW xy" oder "Organtransport yz". Letztendlich ist dies aber egal, solange er nicht für uns unterwegs ist.
    Natürlich steht in der Funkgenehmigung der zugeteilte Rufname drin, aber die Überwachung ist gegenüber früher eh fast nicht mehr vorhanden und solange das Fahrzeug eindeutig für mich identifizierbar ist, darf er als Fremdfahrzeug gerne funken, wie er will.
    Generell ist es mir persönlich am liebsten, die Besatzung spricht mich direkt verbal an. So isses am einfachsten und es gibt noch ein freundliches Grüß Gott dazu. Und wenn sich die Leitstelle wegen Vollbeschäftigung dann nicht meldet, kann man es immer noch mit einem Status probieren, denn der wird so lange angezegt, bis er abgearbeitet ist.