Beiträge von Betriebswirt

    Zitat

    Original von AkkonKöln


    Ausreichend?
    Wohl eher bissel übertrieben oder?
    Für einen VU mit einer leichtverletzten Person reicht doch wohl allemale ein RTW.



    Bei über 20km Anfahrt kann eine Menge passieren. Deshalb meine ich, ist das entsenden der 2 RTWs aus den unterschiedlichen Richtungen gerechtfertigt, um die Hilfsfrist noch einigermaßen einzuhalten.



    Zitat

    Ich arbeite in einer Rettungsleitstelle und sehe es eher so, dass ein solcher Bericht -wenn er die Fakten korrekt widergibt- das Vertrauen der Bevölkerung in die Kompetenz der Rettungsleitstelle schädigt, denn dem Bürger ist es völlig wurscht, welcher RTW von wo kommt, Hauptsache er kommt schnell, wenn er ihn braucht.


    Genausowenig wie Lieschen Müller den unterschied zwischen KTW, RTW und NEF kennt ("Mein Mann hat einen Herzinfarkt, wir brauchen die Sanitäter") wird sie verstehen, dass die Leitstelle schuld hat - grundsätzlich wird alles was blaue Lampen hat, in Sippenhaft genommen.

    Das wichtigste ist doch, was gemeldet wurde (und da verlass ich mich mal auf den Medienbericht):


    VU mit einer leichtverletzten Person.


    Dem Dispo war die lange Anfahrtsweg der RTWs bewusst, deshalb hat er auch 2 aus den unterschiedlichen Richtungen anfahren lassen.


    Für diese Meldung absolut ausreichend. Keine weiteren Diskussionen nötig.




    Warum untersucht der nette Herr der schreibenden Zukunft nicht mal, welcher Volldepp diesen Notruf so abgesetzt hat bzw. warum niemand bei übersichtlicher Lage nachgemeldet hat?



    PS: Tolles Voting-Script auf der Seite der Augsburger-Allgemeine. IP- und Cookie-Sperren wären wohl zu kompliziert.

    Was hast du denn verbrochen? Das wäre zur Beurteilung schon sehr wichtig.


    Ich denke mal du redest speziell vom "städtischen Ordnungsdienst" ... wahlweise ohne oder mit roten Mützen?

    einfach gesagt:
    etwas besser ausgerüstete und trainierte Bereitschaftspolizisten. Mit einem etwas speziellen Ruf im linken Mileu, welcher auch gezielt geschürt wird, um abzuschrecken.


    Im Alltagsdienst für alles da, was kein SEK erfordert bzw. wenn das SEK gebunden ist.

    Heute Morgen bin ich auf den Seiten der Feuerwehr Essen tatsächlich auf eine "selbstbau"-Anleitung zur Anfertigung eines Mund-Nasen-Schutzes gestoßen.


    http://www.feuerwehr-essen.com…egrippe/naehanleitung.pdf


    Das ganze ist unter "Tipps für die Schweinegrippe" http://feuerwehr-essen.com/aktuelles/schweinegrippe/main.htm verlinkt.


    Ich weiß nicht so richtig, ob sich da jemand einen Spaß erlaubt hat. Davon abgesehen, dass im Text einige wirklich abgefahrene Sachen zu finden sind, sollte jedem Bio-Studenten im ersten Semester klar sein, dass diese Maske genauso viel taugt wie eine Staubmaske aus dem Baumarkt - gar nichts.


    Aber gut, wer näht der infiziert sich vielleicht auch nicht *ggg

    Nun, irgendwo müssen halt die Grenzen gezogen werden. Du hast recht, es ist verwirrend. Ich persönlich würde analog zur Gewerbesteuer verfahren: keine Befreiung für alle und alles.


    Anspruchsgrundlage ist generell § 3 Nr. 5 KraftStG, den du ja schon genannt hast. Ausschließlich ist hierbei auch als ausschließlich zu verstehen.


    Ob das ganze sinnvoll ist? Ich finde schon. Denke doch mal, an die ganzen "BereitschaftsPKW" der Ärzte. Nur weil diese 1x in 10 Jahren auch zur Abwendung von Gefahr für Leib und Leben verwendet werden, kann man sie nicht steuerbefreien.


    Für euch ises natürlich Scheiße. Aber ich sehe da leider keine Lücke, die ihr nutzen könntet. Vielleicht hat jemand anders ne Idee.

    Auch wenn das bashing der Finanzbehörden sicher mehr spaß macht....


    Die Angelegenheit ist so absolut korrekt. Es wird Zeit, dass in dieser Sache mal aufgeräumt wird. Die gewerblichen Anbieter müssen ihre Fahrzeuge schließlich auch ganz normal versteuern. Genauso muss es auch für die HiOrgs gelten. So kommen wir ansatzweise einem Markt im ökonomischen Sinne für diesem Bereich näher. Absolut zu begrüßen - im Sinn der Preise und der Qualität.

    bevor ihr euch weiter zerfleischt, darf ich mal eine frage einstreuen?


    die genaue unterscheidung zwischen type1, 2 und 3 ambulanten ist mir nicht klar.


    bis jetzt habe ich gedacht, der type 1 ist der größe (LKW oder Pickup Fahrgestellt), type 2 ist auf VAN-Basis (also Kastenwagen) und type 3 ist ein Koffer auf VAN-Fahrgestell.


    Aber irgendwie ergibt diese Nummerierung 1 = ganz groß, 2 = klein, 3 = groß nicht so richtig Sinn - habe ich was übersehen?

    Dann das nächste Mal die Augen auf :)


    Jede UBahnStation verfügt über mind. einen AED in einem verschlossenen Kasten bei der Notrufsäule. Als Passant setzt man den Notruf darüber ab und der kleine Mann in der Säule schaltet den Defi frei. Das ist aber alles mehr ein Diebstahlschutz, man wird während des Gesprächs nicht über das Medizinproduktegesetz aufgeklärt.