Beiträge von NadeemS

    Hallo wir haben nach einem Fahrzeugtausch nun auch einen der o.g. KTW-4. Ist es normal, das sich das Funkgerät und die Beleuchtung im Patientenraum nur bei laufendem Motor einschalten lassen? Nach dem abschalten des Motors schaltet sich auch das FuG wieder ab.


    Hat vielleicht schon jemand eine Lösung für das Problem?


    Zitat

    Habt ihr mit den Fahrzeugen größere Probleme oder sind da schon größere Mängel aufgetreten?


    Außer dem o.g. Problem scheint alles in Ordnung zu sein.

    Hallo,


    in der letzten Woche haben bei uns die Führungskräfte die Leistungsbeschreibung der AG GwSan-Bund zur Information erhalten. Bis zum 24. November bestand die Möglichkeit zu einer letzten Stellungnahme.


    Zitat

    Original von bargst
    Hallo Forum,


    für die Medizinischen Task Forces sollen vom Bund GW Sans (als Nachfolger der ArTrW) beschafft werden. Nach meinen Recherchen soll bis Ende November eine Arbeitsgruppe ein Pflichtenheft o. ä. erarbeitet haben.


    Leistungsbeschreibung trifft das was ich gesehen habe eher. Das BBK wird aber vermutlich nach Eingang der letzten Stellungnahmen mit der Erstellung eines Pflichtenheftes begonnen haben.


    Zitat

    Original von bargst
    Hat schon jemand gehört, wie die neuen Fahrzeuge aussehen und was sie können sollen?


    Aufbau und Betrieb einer Patientenablage (taktisch selbstständig!) oder einer Unfallhilfsstelle. Innerhalb eines Behandlungsplatzes (MTF) ein Behandlungsbereich mit dem mitgeführten Personal (1 Staffel = 6 Helfer) und Material des GwSan.


    Hier die Seite des BBK mit Informationen zu den MTFs:


    http://www.bbk.bund.de/cln_007…zept__node.html__nnn=true

    Zitat

    Original von Godeke
    In der "täglichen Gefahrenabwehr kann das THW eben nur bedingt mitwirken, da kein OV verläßlich sein Gerät 24 Std. an 7 Tagen zur Verfügung stellen kann. Dafür bekommen wir als Bundesorganisation zu viele Aufträge von oben, so das unser Gerät gar nicht immer zur Verfügung steht.


    Interessant. Kannst du das mal für einen HiOrgler (Malteser) näher erläutern?
    Insbesondere zu dem Punkt mit den "Aufträgen von oben" wurde ich gerne mehr wissen.


    Gruß


    NadeemS

    Zitat

    Original von Malokie
    Moin!



    Wie funktioniert das, beim Transit KTW4 eine Trage mittig einzubauen?
    Dauerhaft oder provisorisch?


    Unter dem rechten Tragengestell befinden sich zwei Schienen mit Flügelschrauben am Gestell montiert. Nachdem man die Schrauben gelöst hat, kann man die Schienen entnehmen und im "Gang" zwischen linkem und rechtem Gestell auf dem Fußboden! montieren. Dazu dienen wiederum die Flügelschrauben. Soweit ich mich erinnere sind dann aber die beiden unteren Tragen nicht mehr nutzbar, da dann der Platz zum "ausschwenken" fehlt. Weiterhin läßt sich die Trage nur sehr mühsam einschieben, da der Auflagetisch am unteren Ende fehlt. An der linken? Schiene kann man eine grob dreieckförmige Auflage für eine "Kufe" der Trage herausklappen. Wenn man nicht aufpasst führt das, wenn der "Vordermann" die Trage lösläßt, dazu daß die Trage nach rechts wegkippt, da ja nur eine Kufe Bodenkontakt hat!


    Alles in allem eine nicht zu empfehlende Aktion!


    Morgen Nachmittag kann ich eine paar Photos davon machen.

    Zitat

    Original von El Mosquito
    Und Soehngen gibt zwar 20 Jahre ist aber auch teurer.


    Das kommt auf die Preisliste an! (Näheres gibts bei bedarf per PN)


    Selbst wenn man nach den Katalogpreisen bestellt, relativiert sich das Ganze schon allein wegen der längeren Haltbarkeit. Denn dann kann man unter anderem längerfristig Ersatzbeschaffungen planen (und so Versandkosten sparen), und die erforderliche Wälzung von Verbrauchsmaterial ist auch geringer.

    Zitat

    Original von Chroffer112
    Und ich dachte immer das Ölbindemittel heißt Ecoperl, weil es doch so Eco ist wie der moderne Mensch umweltschonende Sachen bezeichnet und nicht Egoperl wie der Egoist unter den Bindemitteln sagt...
    [Blockierte Grafik: http://img407.imageshack.us/img407/3972/img0499blk8.th.jpg]


    Das muss wohl derselbe Amateur gewesen sein, der auch Lufta(r)maturen verbrochen hat. <- Achtung Wortspiel :-))


    Das erinnert mich an meinen alten E-Technik Lehrer, welcher in Klausuren "Wiederstand" immer mit: Pfui! kommentiert hat...

    Eine Untersuchung nach §29 StVZO ist nicht erforderlich, da ein solcher Anhänger nicht zulassungspflichtig ist. (Siehe meinen vorherigen Post)


    Zusammenfassend gilt für Anhänger für Feuerlöschzwecke folgendes:

    • Zulassungsfrei nach § 3 FZV (Jedoch auf Antrag möglich, dann jedoch Kennzeichen- sowie Untersuchungspflichtig)
    • darf nach §4 Abs. 1 FZV "auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist."
    • nicht Kennzeichenpflichtig nach §4 Abs. 2 bis 4 FZV
      Der Anhänger muss jedoch nach § 10 Abs. 8 FZV ein Kennzeichen eines zugelassenen Fahrzeugs des Halters des Zugfahrzeuges führen
    • Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung müssen nach §4 Abs. 5 Satz 2 FZV aufbewahrt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden


    Anmerkung: Ich bin kein Jurist oder Mitarbeiter einer Zulassungsbehörde oder ähnlichem. Daher sollte man sich im Ernstfall an die zuständigen Behörden (Zulassungsstele, Kraftfahrtbundesamt usw.) wenden, insbesondere wenn es um Sonderregelungen auf Landes-, Bezirks-, Kreisebene usw. geht. Leider sind solche den örtlichen Behörden auch nicht immer bekannt :-aua , und man muss doch selbst suchen. Das Angebot an Information wird jedoch von Oben (Bundeseben) nach Unten (Kreisebene) exponentiell schlechter...

    Hallo hier die betreffenden Paragraphen aus der schon oben genannten FZV:


    "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
    § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
    [...]
    (8) Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c, f und g [...] haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich. [...]


    § 3 Notwendigkeit einer Zulassung
    [...]
    (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
    [...]
    2. folgende Arten von Anhängern:
    [...]
    g) Anhänger für Feuerlöschzwecke,"
    (Hervorhebungen durch NadeemS)
    Quelle: http://bundesrecht.juris.de/fzv/ (22. August 2007)


    Interessant ist, daß es ausdrücklich heißt: "Anhänger für Feuerlöschzwecke" und nicht etwa: Anhänger der Feuerwehr.


    Ich hoffe geholfen zu haben :-))