Halo !
Geh mal davon aus das der Vorgang in den großen "Rundordner" ( Papierkorb ) landet, weil es sich um einen Einsatz handelte- dann dürfen ALLE Einsatzfahrzeuge ungestraft an Einsatzstellen halten bzw.landen !
Wie mir ein höherer Polizeibeamte erklärte gehören Luftfahrzeuge also auch der Rettungshubschrabuer nicht zur StvO ( Strassenverkehrsordnung ) und dürfen somit ( fast ) alles, das gilt auch für Schienenfahrzeuge, z.B. eine Straßenbahn "donnert" an einen Radarwagen vorbei und wird geblitzt, dem Strassenbahnfahrer wird auch nichts passieren !
Da für Luftfahrzeuge und Schienenfahrzeuge eigene Regeln gelten !
..............also der Pilot des RTH kann sich beruhigt "zurücklehnen und die Füsse hochlegen" !
Gruß aus Bremen
Manfred