Ich warne davor, solche Veröffentlichungen als objektive Darstellung der gültigen Rechtslage anzusehen und unbesehen danach zu verfahren! Das böse Erwachen kommt schlimmstenfalls bei der Gerichtsverhandlung, denn der Text stellt lediglich die subjektive Rechtsauffassung und -auslegung eines Rechtsanwalts dar. Der beschließende Richter kann die Sachlage ganz anders beurteilen als der Anwalt. So lange es keine höchstinstanzlichen Urteile gibt, die bei solchen Texten normalerweise mit Aktenzeichen usw. genannt und zitiert werden, sollte man also sehr vorsichtig sein...
Beiträge von Krankenwagenfahrer
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Naja, wer auf die Idee derart schwachsinniger Tauschaktionen kommt, hat meiner Meinung nach in einer rettungsdienstlichen Führungsposition nichts zu suchen! Wenn der Erlass auf solche Fälle abzielt, traut unser Sozialministerium seinem hessischen Rettungsdienstpersonal, insbesondere den Führungskräften, wohl nicht allzu viel gesunden Menschenverstand zu...
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Original von Christoph18
und da das menschliche Gut Vorrang hat, ist eine Begründung mit Lenkzeiten oder gar Überstunden zweitrangig einzuordnen
Das wird auf keinen Fall bestritten! Ich kann aber nicht nachvollziehen, inwiefern der Austausch zweier fachlich gleichwertiger Besatzungen generell das "menschliche Gut" gefährden könnte. Erst recht nicht, wenn der Austausch sehr frühzeitig vollzogen wird. In der Praxis kommen solche Situationen nun mal gelegentlich vor, nur als Beispiel: Zeitaufwändige Rettung einer verschütteten oder eingeklemmten Person, RTW und NEF vor Ort, absehbar ist der anschließende Transport mit NA-Begleitung in eine entfernte Klinik der Maximalversorgung. Warum soll hier die "auf den Transport wartende" RTW-Besatzung generell nicht getauscht werden können, etwa gegen das dienstplanmäßige Ablösungsteam? Man kann sich auch kaputtregulieren! Aber wir geraten wieder off-topic... -
Anweisung des Sozialministeriums hin oder her, in der Praxis wird regelmäßig dagegen verstoßen. Wenn ich als RDL entscheide, eine Besatzung während eines besonders zeitaufwändigen Einsatzes "fliegend" zu tauschen, um z.B. die relevanten (bundesgesetzlichen!) Vorschriften bezüglich Arbeitszeiten, Lenkzeiten, Ruhezeiten usw. einzuhalten, dann geht das den Sozialminister herzlich wenig an.
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Original von wmpro
In HE gehts gerade umgekehrt, hier hat das Sozialministerium verfügt, dass während eines Einsatzes die Besatzungen nicht getauscht werden dürfen.
Diese Interpretation sieht mir sehr nach einem Missverständnis aus, von einer solchen "Verfügung" habe ich noch nie etwas gehört. Zudem bezweifle ich sehr stark, dass das Sozialministerium überhaupt die Befugnis für eine solche Anweisung hat. Schließlich würde sie sehr weit in innerbetriebliche Belange wie die Personalverwaltung und das individuelle Direktionsrecht des jeweiligen Dienstherrn bzw. Arbeitgebers eingreifen und wäre damit anfechtbar... -
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Original von kellern
was aber, wenn genau sowas (NEF-RA belibt bein NA, beide der RTW-Besatzung fahren die Fahrzeuge) Gegenstand einer Dienstanweisung ist, die an die Beauftragten rausgegeben wird ?Dann ist doch gewollt dass ich meinen "Arbeitsplatz" verlasse ?
Messerscharf kombiniert, kellern! In dem Moment ist es ja auch kein unberechtigtes Verlassen des Arbeitsplatzes mehr. Vorausgesetzt natürlich, die Dienstanweisung wird entweder organisationsübergreifend vereinbart (was kümmert sonst den Rotkreuzler eine DA der Johanniter?) oder aber sie kommt direkt von der Stadtverwaltung bzw. dem Landratsamt als Träger des Rettungsdienstes und ist für alle Beteiligten verbindlich.Da ja, wie Du sicherlich auch weisst, das Arbeitsrecht so genanntes Richterrecht ist, ändern sich die Definitionen der Begriffe wie "Arbeitszeit" oder "Arbeitsplatz" kontinuierlich. Da im konkret geschilderten Fall der Kollege auf dem RTW eingeteilt war, war dieser sein Arbeitsplatz und nicht das NEF, das er auf Wunsch des NA zur Zielklinik gefahren hat. So einfach hat es sich der Arbeitgeber gemacht, als er die Abmahnung geschrieben hat, und er wäre tatsächlich damit beim Arbeitsgericht durchgekommen! Aber wie gesagt, das schreibe ich völlig wertfrei als Ergebnis der damaligen Recherchen bei unseren Juristen...
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Problematisch sind solche Personaltausch-Aktionen z.B. auch dann, wenn der NEF-Fahrer "nur" RS ist, was zumindest in Hessen genügt. Streng genommen wäre dann der RTW nur mit 2 RS und damit trotz Anwesenheit des NA nicht vorschriftsmäßig besetzt...
Nicht zu vergessen ist auch die arbeitsrechtliche Seite. Der NA ist zwar als Fachvorgesetzter in medizinischen Fragen weisungsbefugt, er ist aber i.d.R. kein Disziplinarvorgesetzter in arbeitsrechtlichem Sinn. Der Dienstplan bzw. die Besetzung der Fahrzeuge ist jedoch keine medizinische Handlung, insofern steht dem NA hier kein Weisungsrecht zu, persönliche Präferenzen hin oder her. Ich war als BR-Vorsitzender in einen ähnlichen Fall involviert, bei dem der "umsteigende" RA unserer Organisation wegen "unberechtigtem Verlassen des zugewiesenen Arbeitsplatzes" abgemahnt wurde. Der Betriebsrat hat damals sowohl bei ver.di als auch bei unseren Fachanwälten nachgefragt und alle waren der Meinung, dass bei strenger Auslegung aller anwendbaren Vorschriften selbst eine fristlose Kündigung möglich gewesen wäre. Wie ich bzw. der Betriebsrat diese Rechtsauffassung fanden, steht hier nicht zur Debatte. Ich wollte nur auf mögliche Folgen spontaner Personaltausche hinweisen, erst recht, wenn man bei seiner Dienststelle ohnehin auf der "schwarzen Liste" steht. Aber wie schon richtig bemerkt wurde, wo kein Kläger...
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Kann man diesen Wagner nicht nach Pakistan oder in den Irak schicken?
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In diesem Fall muss ich kellern hundertprozentig Recht geben! Die Realität ist nun mal kein Planspiel im Maßstab 1:87, wo man alles nach Lehrbuch gestalten kann... Mein erster Blick galt bei solchen Einsatzstellen immer meinem persönlichen Fluchtweg!
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Carsten, Du zäumst meiner Ansicht nach das Pferd von hinten auf... Die NFT im Sinne dieses Threads war als Erweiterung der vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Ausrüstung im Privat-PKW von (über SMU/EH hinaus) ausgebildeten Personen gedacht. Folglich kann sich doch der Inhalt der NFT nur am individuellen Ausbildungsstand des Besitzers orientieren. Vor diesem Hintergrund wird für die NFT eines RA sicherlich eine wesentlich umfangreichere Bestückung sinnvoll sein als für die eines San-Helfers. Da genügt tatsächlich ein einfacher Beatmungsbeutel sowie ein RR-Messgerät mit Stethoskop. Die Standard-NFT für alle gibt es nicht...
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Wenn die BF Hamburg nur noch das tun soll, was sie tatsächlich gut kann, muss das doch in letzter Konsequenz den Rückzug der BF aus dem Hamburger Rettungsdienst bedeuten...
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Es gibt einen ganz einfachen Weg, um jeder Unbill aus dem Weg zu gehen: Stets nur das mitführen, was man auch bedienen und anwenden kann! Das kann schon für den Sanitätshelfer durchaus mehr sein, als der handelsübliche KFZ-Verbandkasten nach DIN hergibt. Allerdings habe ich keinerlei Verständnis für Infusionen samt Zubehör oder komplette Intubationssets in den Privatfahrzeugen von San-Helfern! Solche Auswüchse bezeichne ich als "nassgeschwitzt" und "übertrainiert"!
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So schön die australischen Fahrzeuge zweifelsohne auch sind, das Forum soll und wird nicht zur Ersatzgalerie werden! Wenn Ihr schon ausnahmsweise Bilder von besonders exotischen Fahrzeugen ins Forum stellen wollt, dann bitte maximal in Thumbnail-Größe oder noch lieber nur als Link!
Wir mussten uns erst kürzlich von einem User trennen, der seine Bilder in voller Lebensgröße im Forum veröffentlichte und auf unsere Unterlassungsbitte sehr uneinsichtig reagierte.
Das Adminteam hat nicht die geringste Lust auf Wiederholungen...
Vielen Dank und schöne Feiertage!
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Wenn ich mich an den Wortlaut des hessischen Erlasses richtig erinnere, untersagt er nur die grundsätzliche Begleitung des RTW durch ein NEF mit Wegerechten, spricht jedoch kein generelles Verbot aus. Diese Unterscheidung ist insofern wichtig, als dass sie genügend Raum für anders lautende Einzelfallentscheidungen lässt. Zudem würde ein generelles Wegerechte-Verbot per Erlass einer Landesbehörde gegebenenfalls der Gesetzgebung des Bundes (StVO) widersprechen, was seinerseits rechtswidrig wäre.
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Mein Nick ist, natürlich in aller Bescheidenheit, typisch britisches Understatement...
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Alles Lüge! Mich hat kein RTH irgendwo hin geflogen...
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Genau deswegen wurde das Bild nicht in die Galerie aufgenommen...
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Naja, immerhin war Hyundai Hauptsponsor der WM 2006 und wird es bei der EM 2008 wieder sein. Vielleicht ist das der getarnte Dienstwagen des "Kaisers"...
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Pille112, nach 36 Jahren im RD, davon 30 hauptamtlichen, möchte ich sogar etlichen RS/RA nicht in die Finger fallen... Und die sollten es doch eigentlich, genau wie die Sanis, in ihrer HiOrg erst recht gelernt haben und zudem eine gewisse Erfahrung mitbringen...
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Ich finde es witzig, dass hier ständig von "neuen" blauen Polizeiuniformen die Rede ist. Die blauen Klamotten sind bestenfalls "retro", ist nämlich alles schon mal da gewesen und gar nicht mal sooo lange her...
@ Nordfriese: Diese "Überwürfe" nennt man auch Warnwesten. Sie haben eigentlich mit der Uniformfarbe herzlich wenig zu tun, sondern dienen lediglich der besseren Sichtbarkeit und sind gemäß zahlreicher Unfallverhütungsvorschriften Pflicht. In vielen europäischen Ländern sind sie sogar für "zivile" Autofahrer vorgeschrieben, sobald sie ihr Fahrzeug bei Pannen usw. verlassen. Wenn Du in diesen Ländern keine Warnweste im Auto hast, gibt es ein saftiges Bußgeld!