Deswegen wird auch nix aus mir, ich bin einfach zu unkompliziert...
Beiträge von Krankenwagenfahrer
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Diese Meinung äussere ich unabhängig vom geschilderen Fall, bei dem sicherlich die SoSi-Berechtigung des NEF zu hinterfragen ist!
Hätte man hierzulande nicht den Drang, alles haarklein und exakt überregulieren zu wollen und dabei wesentliche Dinge zu vergessen, könnte man sich doch für solche Fälle sinngemäß auf folgende Regelung einigen:
"Treffen an einer Kreuzung bzw. Einmündung mehrere Fahrzeuge mit Sondersignal aufeinander, tritt die ursprünglich gültige Vorfahrtsregelung in Kraft!"
Es könnte alles so einfach sein...
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Nachdem mir diesen März in Barcelona dieser RTW mit blau/gelbem "Zwitterlicht" begegnet war, habe ich auch erstmal wild drauflos spekuliert. Bis dahin kannte ich auch nur Gelblicht für die spanische Rettung...
Allerdings wusste ein sachkundiger User zu berichten, dass des Rätsels Lösung eine Gesetzesänderung in Spanien ist, nach der das Blaulicht nicht mehr nur der Polizei vorbehalten ist, sondern auch von FW und RD benutzt werden kann.
Somit werden einem auf spanischen Straßen wohl noch für eine ganze Weile sowohl Blau- als auch Gelblichter an Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen begegnen...
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Das ist ja noch viel schlimmer, als ich es mir in meinen schlimmsten Visionen vorgestellt habe!
Wenn ich in einer Großstadt mit einem Koffer-RTW oder einem Vario eine Durchschittsgeschwindigkeit (denn etwas anderes kann die Planungsgeschwindigkeit kaum sein) von 58 km/h erreichen will, dürfte es danach auf meiner Fahrtstrecke aussehen wie nach einem Bombenangriff! Hier in Frankfurt halte ich über den ganzen Tag gerechnet, also unter Berücksichtigung von Baustellen und anderen Hindernissen, Berufsverkehr usw., zumindest innerhalb des Autobahnringes einen sicheren Durchschnitt von maximal 35 bis 40 km/h für realistisch. Mehr zu erwarten wäre meiner Meinung nach viel zu riskant, und in den meisten anderen Großstädten wird es wohl kaum anders aussehen. Aber das sind nur praktische Erfahrungen, die gegen akademische Berechnungen nicht anstinken können...
Wer vom Fahrer eines Rettungswagens auf LKW-Basis die genannten Durchschnittsgeschwindigkeiten fordert, macht sich meiner Ansicht nach schon der vorsätzlichen Anstiftung zu Straftaten (z.B. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) schuldig!
Allerdings sind wir selbst nicht ganz unschuldig an solchen Vorgaben. Daran sollte jeder denken, wenn er wieder mal den Status 4 schon drücken will, wenn er die Nähe der Einsatzstelle nur erahnt. Damit fährt man zwar auf den ersten Blick eine tolle Zeit heraus, aber man verfälscht die Messwerte, wenn man dann unter Status 4 einige Minuten lang nach der versteckten Hausnummer sucht...
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Schöne Diskussion, die mich aber in einer Hinsicht an den Rand unkontrollierter Tobsuchtsanfälle und terroristischer Anschläge bringt!
Was nutzen Hilfsfristen, die nach theoretischen Berechnungen von beamteten Schreibtischtätern in Designeranzügen festgelegt werden, wenn es die tägliche Praxis nahezu unmöglich macht, diese Hilfsfristen ohne suizidale Fahrweise auch nur annähernd einzuhalten? Beklagt man sich, wedeln die Theoretiker erstmal selbstgefällig mit ihren Gutachten, aber auf Veränderungen kann man lange warten... In unserem täglichen Kampf um Menschenleben ist Ökonomie zwischenzeitlich zum höchsten Gut geworden, alles hat sich danach zu richten und niemand läuft Amok gegen diese Perversion!
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Ich stelle in diesem Zusammenhang diese, sicherlich sehr unbeliebte Frage: Sind Heck- und Seitenblitzer überhaupt grundsätzlich zulässig oder werden sie nur geduldet bis es einen Präzedenzfall gibt, der vor Gericht landet?
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Original von t_voss
Übrigens, gibt es nicht Vorschriften zur Lautstärke von Sonderrechtsanlagen? Ich bin der Meinung, mal sowas gelsen zu haben, kann mich aber auch täuschen.
Ich glaube auch, dass es solche Vorschriften gibt. Allerdings befürchte ich, dass dabei lediglich die zulässige Höchstlautstärke der Signalanlage geregelt wird, damit kein Mitbürger gestört wird. Eine Festsetzung der Mindestlautstärke wäre sicherlich sinnvoller... -
Verstehe ich net. Da hat schon mal ein Bürger Zivilcourage und will mit anpacken, aber nee, das geht dann auch nicht...
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Original von staubererik
im Hinblick auf das Alter und den Einsatz bis 2000 im Regelrettungsdienst ist die Kilometerleistung kaum geringer als bei den Sprintern. Ich mache mir schon Gedanken wenn ich was schreibe.
Verehrter Kollege, Deine Gedanken in allen Ehren! Gedanken sind ja bekanntlich frei, allerdings sprechen die Fakten auf dieser Homepage der BF FFM (>Rettungsdienst>Bildergalerie>RTW von 1966 bis heute) eine etwas andere Sprache, insbesondere was die Stückzahl der beschafften Varios (7, rein zufällig gab es damals auch 7 Feuerwachen...) im Vergleich zu den "Bremer" RTW 310 usw. (insges. 19) angeht. Auf dem "kurzen Dienstweg" hätten natürlich auch die Bildbeschreibungen in unserer eigenen Galerie einige Auskünfte über die Verwendung der Varios bei der BF Frankfurt (nämlich als Z-RTW und Reserve-NAW) gegeben. Ausserdem mag mich zwar der Alzheimer plagen, aber als ehemals aktiver Frankfurter Retter erinnere ich mich sehr deutlich daran, im Tagesgeschäft fast ausschließlich den "kleinen" RTW der BF und HiOrgs begegnet zu sein...Letztendlich ist es aber wurscht, der Vario bleibt als RTW das Nonplusultra, ganz besonders mit Automatik und Luftfederung! Man muss aber fairerweise eingestehen, dass der Vario als KTW/RTW-Zwitter (MZF) einige Nachteile gegenüber dem Sprinter hat.
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Zitat
Original von staubererik
Bestes Beispiel wäre hier FFM. Während die Sprinter Koffer mit den Trittbrettern fast auf dem Boden hängen und man jede Minute mi dem Auseinanderbrechen rechnen muss, sind die noch zwei Jahre älteren Varios der BF noch wesentlich frischer.
Kein gutes Beispiel! Obwohl ich auch bekennender Vario-Fan bin, vergleichst Du hier Äpfel mit Birnen. Die Frankfurter Varios wurden und werden bestenfalls kurzzeitig als Reservefahrzeuge im Regel-RD eingesetzt, ansonsten standen und stehen sie nach wie vor meistens gut geschützt als Z-RTW in den Fahrzeughallen der Feuerwachen. Das wichtigere Kriterium ist also hierbei nicht das Alter der Fahrzeuge, sondern ihre Laufleistung. Und die ist bei den Varios der BF FFM trotz ihres höheren Alters lächerlich gering im Vergleich zu den Sprinter-Koffern... -
Na denn, eine schöne Hochzeit und dem Brautpaar alles Gute für die gemeinsame Zukunft!
Großes Lob an die Stadt Lauf! Ist doch irgendwie schön, dass solche Sachen hierzulande mancherorts auch ohne große Bürokratie und striktes Kleben an Gesetzestexten entschieden werden...
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Siehste, das Durcheinander nennt man in Fachkreisen Föderalismus... In Hessen hatte die Landespolizei WI-Kennzeichen, weil Wiesbaden Landeshauptstadt ist. Aber es wäre ja geradezu ein Wunder, wenn es in anderen Bundesländern ähnlich gewesen wäre! Bestehen bleibt in jedem Fall die Frage nach dem zivilen BN-Kennzeichen, das meiner Ansicht nach gerade bei diesem Fahrzeug eher gegen eine Zugehörigkeit zur Polizei spricht. Denn warum sollte man das Kennzeichen eines solches Fahrzeuges tarnen?
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Wo keine Probleme sind, macht man sich wohl gern welche. Zu viele Kenntnisse der BOS-relevanten Vorschriften sind nicht immer von Vorteil, erst recht wenn vieles davon Halbwissen ist... Aber der Reihe nach:
In § 27 (3) StVO heisst es ziemlich unmissverständlich:
(3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muß dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.
Da die Fahrzeuge wohl kaum einheitlich sein dürften (bis auf das traditionelle weisse Fähnchen an der Antenne, das als Merkmal zu zählen wäre aber arg kleinlich...), und somit für andere Verkehrsteilnehmer nicht als geschlossener Verband erkennbar sind, sehe ich das dargestellte Problem überhaupt nicht. Vorausgesetzt natürlich, die Teilnehmer verhalten sich (bis auf das allgemein tolerierte Hupen) StVO-konform und der Konvoi behindert keine anderen Verkehrsteilnehmer.
Mist, jetzt bin ich auch wieder ins Juristendeutsch gerutscht. Aber ich denke, die Botschaft ist klar: Keine schlafenden Hunde wecken, einfach fahren. Im allerschlimmsten Fall auf ein Einsehen der Polizei für den besonderen Anlass zu hoffen ist auf jeden Fall besser, als gegen ein formelles Verbot vom Ordnungsamt zu verstoßen und sich richtigen Ärger an die Backe zu laden. Oder?
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Ohne den Klugscheisser spielen zu wollen... Diese netten Gimmicks gibt es alle beim weit verbreiteten 6230i. Ob sie auch beim etwas älteren, "einfachen" 6230 vorhanden sind, von dem der User spricht, weiss ich nicht.
Ich empfehle einen Besuch auf der Nokia-Homepage (da kann man Fragen an die Nokia-Techniker mailen und erfährt die Nummer der Hotline) oder in einem Fachgeschäft (damit ist nicht der türkische Allround-Handyflohmarkt an der Ecke gemeint!).
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Supi! Dann sind wir uns ja alle darüber einig, dass die in der Offenbach-Post abgedruckte Stellungnahme der JUH nur von sehr wenig bis gar keiner Sachkenntnis getrübt ist und dass selbst Herr Ackermann (den gibt's ja immer noch im Kreis Offenbach...) mit seiner Einschätzung ziemlich weit daneben liegt.
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Ihr habt ja erstmal alle völlig recht, scheint aber mein Posting nicht genau gelesen zu haben. Es ging doch ursprünglich nicht um die generelle Problematik von nächtlichen Alarmfahrten, sondern um die konkrete Situation nahe der JUH-Wache in Nieder Roden. Und in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten habe ich lediglich zum Ausdruck gebracht, dass ich die zwingende Notwendigkeit für eine derart rege Benutzung des akustischen Sondersignals im nächtlichen Nieder Roden keinesfalls nachvollziehen kann. Daran ändern auch die Stellungnahmen der JUH nichts, die ihrerseits fälschlicherweise suggerieren, der Gesetzestext oder gar die Leitstelle könnten die alleinige Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse des Fahrers ausser Kraft setzen. Das ist schlichtweg Unsinn!
Zudem empfehle ich, den Text der StVO genau zu lesen und richtig zu interpretieren. Es steht nämlich nirgendwo explizit im Gesetz, dass man von Beginn bis Ende der Fahrt das Horn ständig eingeschaltet haben muss. Vielmehr dient das akustische Sondersignal in erster Linie dazu, das Wegerecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern einzufordern (diese haben dann bekanntlich "freie Bahn zu schaffen"). Ginge es nämlich nur um die Inanspruchnahme von Sonderrechten, müsste man bei wortgetreuer Auslegung der StVO die Hörner auch dann laufenlassen, wenn man bei einem Notfalleinsatz irgendwo mitten in der Einöde das Tempolimit überschreitet oder, um es noch grotesker zu machen, den RTW am Einsatzort verkehrsbehindernd abstellen muss. Auf derart blödsinnige Ideen käme wohl niemand, obwohl dieses Verhalten doch exakt gesetzeskonform wäre. Ergo halte ich den Einsatz des akustischen Sondersignals grundsätzlich für optional und besonders dann durchaus für entbehrlich, wenn weit und breit keine störenden "Feindfahrzeuge" zu sehen sind. Zweifler an dieser Gesetzesauslegung fordere ich auf, mir meine Fehleinschätzung hieb- und stichfest zu widerlegen, beispielsweise anhand von höchstrichterlichen Urteilen zu konkreten Fällen!
Andererseits gibt bzw. gab es zum Beispiel hier in Frankfurt die eine oder andere Rettungswache, wo man gut beraten wäre, zu jeder Tages- und Nachtzeit die Presslufthörner nahezu synchron zum Einlegen der Fahrstufe einzuschalten...
Abwägen muss natürlich der Fahrer, und zwar als letztendlich Verantwortlicher und Haftender unbeeinflusst von Dienstanweisungen. Genau da sollte an Stelle von praxisfernen Vorschriften der angesprochene gesunde Menschenverstand zum Einsatz kommen!
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Die letztendlich dominierende Diagnose heisst Exitus! Habe ich jetzt gewonnen?
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Naja, ob man gerade im beschaulichen Nieder Roden zu jeder Tages- und Nachtzeit mit voller Musik losfahren muss, wage ich zu bezweifeln. Zumal die jetzige Wache zwar nahe der Durchgangsstraße durch Nieder Roden liegt, man diese aber nach links und rechts weit genug einsehen kann um gefahrlos abzubiegen. Nehmt mir den Spruch nicht übel, aber es ist ziemlich billig, Gesetze vorzuschieben, nur um etwas Show zu machen! Ein Quentchen mehr gesunder Menschenverstand wäre angebrachter... Nebenbei ist zu bemerken, dass die Aussage der JUH, der Missbrauch von Sonderrechten koste den Führerschein, in dem Zusammenhang völliger Blödsinn ist und darüber hinaus nicht das Geringste mit dem Thema zu tun hat!
Seltsam ist: Die erste JUH-Wache in Nieder Roden lag mitten in einem Wohngebiet (Breslauer Straße), die zweite am Puiseauxplatz (Ärztehaus) und war ebenfalls von Wohnhäusern umgeben. Aber es gab damals nie Schwierigkeiten mit den Anwohnern. Die Hauptverkehrsstraßen des Ortes waren schon damals durch den Lieferverkehr der dort ansässigen Firmen (z.B. IBM) rund um die Uhr gut frequentiert. Zu nachtschlafender Zeit bestand dennoch nur sehr selten die zwingende Notwendigkeit, ganz Nieder Roden über den RTW-Einsatz zu informieren. Damals war wohl irgendwie alles etwas entspannter als heute...
Übrigens, bevor mir wieder jemand nachsagt, keine Ahnung von den dortigen Verhältnissen zu haben: Ich war von ca. 1979 bis ca. 1983 hauptamtlicher Dienststellenleiter beim damaligen JUH-Ortsverband Rödermark-Rodgau in Nieder Roden, aus dem später der JUH-Kreisverband Offenbach entstand und zu beeindruckender Größe wuchs.
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Beim ASB Frankfurt, Darmstadt, Offenbach usw. war es genauer gesagt der Farbton "FAG-Grün". Die Bezeichnung kommt daher, weil die Servicefahrzeuge der Frankfurter Flughafen AG (FAG) in diesem Grün lackiert waren. Meines Wissens hatte die Farbe sogar eine eigene RAL-Nummer.
Der ASB Frankfurt-Höchst und der Stützpunkt in Kelsterbach (Kreis Groß-Gerau) hatten ihre Fahrzeuge in "Opel-Signalgrün" lackiert, also einer handelsüblichen Farboption von Opel. Folglich hatte dieser Farbton definitiv eine eigene RAL-Nummer.
Kassel hatte ein relativ dunkles Grün, das irgendwo zwischen dem damaligen Dunkelgrün der Polizeifahrzeuge und einem Grün-oliv anzusiedeln wäre. Genaueres über diesen Farbton weiss ich leider nicht.
Tipp: Vielleicht lohnt sich mal eine direkte Nachfrage bei den OVs. Einer der "alten Hasen" dort kann möglicherweise mit weiteren Details helfen... Fragen kostet nix!
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Ich find's gut!