In Bayern werden die Fahrzeuge vom Rettungsdienst Bayern zentral beschafft.
Das bedeutet, dass Organisationen und Firmen mit öffentlich-rechtlichen Auftrag die Fahrzeuge vom "Rettungsdienst Bayern" zugewiesen bekommen.
Nach den neuesten Informationen wurden bzw. werden in Bayern bis 2010 insgesamt 265 KTW ausgeliefert. Davon wurden bereits 50 KTW auf Basis des VW T5 (davon wiederum ca. 20 mit Allrad) ausgeliefert. Die weiteren KTW sollen aber angeblich auf Ford Transit ausgebaut werden!
Somit könnte es sich bei dem Fahrzeug sehr wohl um einen "öffentlich-rechtlichen" KTW handeln.
hamstermann
Ich habe noch nie etwas davon gehört, dass es inoffizielle Funkrufnamen gibt.
Zu deinen Beispielen kann ich nur sagen, dass es auch HvO-Fahrzeuge mit einem Rotkreuz Beispielstadt 11/01 oder auch Rotkreuz Beispielstadt 14/01 gibt und dies auch offiziell zulässig ist. Die 2. Teilkennzahl "79" bedeutet nur ein "sonstiges Sanitätsfahrzeug". Das könnte auch ein Hausnotruffahrzeug sein.
Zum Beispiel 2: unser Reserve-RTW trägt z. B. den Funkrufnamen Rotkreuz Beispielstadt 71/02 oder Rotkreuz Beispielstadt 71/03, je nach dem, welcher der beiden in der Woche regulär besetzt ist. Denn auch die Vorhaltung von Reserve-Fahrzeugen ist Aufgabe des Rettungsdienst Bayern. Sollten Fahrzeuge der Hilfsorganisation im öffentlich-rechtlichen RD eingesetzt werden, so bekommt die HiOrg diese bezahlt und der FRN ändert sich normalerweise nicht.
Unsere KV-RTW tragen den Funkrufnamen Rotkreuz Beispielstadt 41/71-01 folgende und sind primär zum Einsatz bei MANV oder Sanitätsdiensten vorgesehen.
Ich wollte damit nur sagen, dass offizielle Funkrufnamen nichts mit "öffentlich-rechtlichen" RD zu tun haben,sondern auch KV-Fahrzeuge einen offiziellen Funkrufnamen haben.
Recht gebe ich dir allerdings bei der Tatsache, dass die ILS und das Bayerische Staatsministerium des Innern die Funkrichtlinie relativ großzügig auslegen und die Umstellung der Funkrufnamen erzwungen werden.
Unter Punkt 1.7.3 werden die Funkrufnamen des RD inkl. Übergangsregelung erklärt:
Solange beim RD und Kassenärztlichen Notfalldienst einheitlich das Telesat-System verwendet wird, können die bisherigen Funkrufnamen weiterverwendet werden.
Bei Aufgabe des Teledat-Systems sind die Funkrufnamen - möglichst geschlossen jeweils für einen Rettungsdienstbereich - in die vorstehende Rufnamensystematik zu überführen.
Diese Regelung ist der Grund, weshalb die Sanitäts- und Rettungsdienstfahrzeuge in Bayern neue Funkrufnamen erhalten.
Allerdings stand diese Übergangsregelung bereits in den Funkrufnamenregelungen von ca. 1985.
Seit den RLST-Übernahmen durch so komische Betreiber wie z. B. Berufsfeuerwehren, Städte oder Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung wird immer wieder darauf hingewiesen, dass in der Funkrichtlinie steht die Rufnamen des Sanitäts- und Rettungsdienstes müssen in das "Feuerwehr"-System überführt werden. Die Aufgabe des Teledat-Systems wurde aber bisher nicht angeordnet (zumindest nach meinem Wissen).
Durch diese Eigenmächtigkeiten von den ILS-Betreibern kommen nun die schönsten Stilblüten bei den RD-Funkrufnamen zustande und von einem einheitlichen FRN-System kann in Bayern keine Rede mehr sein.
In diesem Zusammenhang frage ich mich allerdings mittlerweile, ob die zuständigen Mitarbeiter im BStmI überhaupt wissen, wie die Funkrufnamen-Regelung in Ihrem Zuständigkeitsbereich (Bayernweit) zu erfolgen hat.