Beiträge von Peter Kube

    Hallo Leute,
    wir sind jetzt hier ein wenig vom Thema abgewichen.


    1. NEF ohne "richtiges" EKG: Bei unserem NEF war bzw. ist ein richtiges EKG vorgesehen gewesen (LP 12). Auf dem Vorgängerfahrzeug war zuerst ein Corpuls 200, dann ein Corpuls 08/16 verladen. Irgendwann sollte dieses gegen ein LP 12 ausgetauscht werden und da haben sich dann unsere Notärzte zusammengesetzt und entschieden, dass sie kein so hochwertiges EKG auf dem Fahrzeug haben wollen. Die Begründung dafür war, so häufig brauchen wir das Gerät nicht und wir haben zu wenig Routine mit den Gerät. Außerdem würde ein AED mit EKG-Sichtfunktion auch ausreichen.
    Das Gerät wurde also auf Wunsch der Ärzte ausgetauscht.
    2. Die DIN-Norm ist nicht im RD-Gesetz verankert und daher kann ohne weiteres davon abgewichen werden. Denn mir ist kein NEF in unserer Gegend bekannt welches z. B. eine Digitalkamera an Bord hat.


    Jetzt zum Thema selbstfahrender NA:
    Sicherlich wäre es wünschenswert, wenn überall ein Fahrer auf dem NEF sitzen würde. Allerdings ist in Bayern die Kassenärztliche Vereinigung für den NA-Dienst zuständig und die bezahlen nur sehr ungern eine Arztstelle im Krankenhaus. Außerdem ist der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung dafür zuständig die Standorte für Rettungswachen und auch für das NEF zuzuweisen. Dies ist aber in den meisten Bereichen noch nicht geschehen weil man angst davor hat, keine Notärzte mehr zu bekommen. Außerdem habe ich den Eindruck, dass auch die KVB dies überhaupt nicht will, denn dann müsste diese ja Ärzte anstellen, um nicht lukrative Notarztstandorte zu besetzen und dies würde viel Geld kosten.

    Und wieder ist eine Standortentscheidung gefallen. Laut der "Augsburger Allgemeine" vom 04.08.2010 und auch der Online-Ausgabe von B4B-Schwaben hat der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann ein Machtwort gesprochen. "Der Helikopter kommt nach Augsburg" sagte Herrmann am Mittwoch und beendete damit Spekulationen, dass die Entscheidung des Ministerpräsidenten Seehofer, nach heftigen Protesten aus Donau-Ries, wieder in Frage steht. Außerdem machte Herrmann deutlich, dass es in Nordschwaben und dem südlichen Mittelfranken keine weißen Flecken in der Luftrettung geben dürfe. Derzeit wird eine Lösung mit dem Nachbarland Baden-Württemberg gesucht, wo ein möglicher Standort in Ellwangen zur Debatte stehen soll.
    Das neue Luftrettungszentrum soll auf dem Dach des Wirtschaftsgebäudes entstehen und neben einem Hangar auch eine Tankanlage erhalten.


    Somit wurde wieder einmal Geld für ein Gutachten zum Fenster hinausgeworfen, denn die Politiker machen ja sowieso was sie wollen und der kleine Steuerzahler bzw. die Krankenkassenbeitragszahler müssen für die Überheblichkeiten unserer Landesregierung bluten. :mist:

    Richtig, reflektierende Teile sind da sicherlich drin.


    Die Reflex-Beklebung in gelb/rot z. B. muss momentan noch gesondert für jedes einzelne Fahrzeug genehmigt werden und kostet somit Geld, daher ist eine solche wahrscheinlich nicht vorgesehen worden.


    Gruß
    Peter

    Hi Leute,


    beide Angaben sind richtig. Die Fahrzeuge werden zum einen für den betrieblichen Katastrophenschutz verwendet, zum anderen auch zu Sicherstellung von Kommunikationswesen.


    Die Verpflichtung für diese Aufgaben sind zum einen in der PTZSV (Post- und Telekommunikations-Zivilschutzverordnung) und zum anderen im PTSG (Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz) verankert.


    Die Originaltexte der Verordnung, bzw. des Gesetzes findet ihr unter:


    http://www.buzer.de/gesetz/5234/b13982.htm

    Neues vom zukünftigen RTH-Standort Weiden:


    Der ZRF Nordoberpfalz will mit Investitionen von ca. 1,5 Millionen Euro den Luftrettungsstandort auf dem Flugplatz Latsch errichten.
    Die Geschäftsführer des ZRF haben bereits die Luftrettungszentren Bayreuth und Regensburg besucht, um sich ein Bild der dortigen Bedingungen zu machen und diese in die Planungen des Hangars einfließen zu lassen.
    Der Betrieb der neuen Station sei vorerst ganzjährig von 7:00 Uhr bis Sonnenuntergang + 30 Minuten geplant. Allerdings verpflichtet der Bescheid des BStmI den ZRF die Möglichkeit eines 24 h-Betriebes vorzusehen.
    Noch Ende Mai soll die europaweite Ausschreibung über den Betrieb der Station für die nächsten 5 Jahre erfolgen. Experten rechnen damit, dass die Entscheidung letztendlich zwischen den beiden großen deutschen Betreibern ADAC und DRF entschieden wird. Der Betreiber stellt die Piloten und den Hubschrauber. Die Ärzte werden abwechselnd von den Kliniken Nordoberpfalz AG und dem Klinikum St. Marien in Amberg gestellt. Die Rettungsassistenten sollen durch eigenes Personal des ZRF gegen entsprechende Kostenerstattung gestellt werden.


    Sicher ist, dass es vor Herbst 2010 keinen RTH in Weiden geben wird. Mit einer guten Übergangslösung könnte der Winter diesen Jahres eine Ziel für die Inbetriebnahme sein. Der Geschäftsführer des ZRF geht allerdings eher von Anfang 2011 aus. Ein möglicher Funkrufname für den neuen RTH ist allerdings noch nicht bekannt, da dieser über das bayerische Innenministerium vom künftigen Betreiber beantragt werden muss und von einer Abteilung der Bundespolizei in Bonn vergeben wird.


    Außerdem ist geplant, dass am Klinikum Weiden bis zum Herbst 2010 ein neuer Landeplatz gebaut werden soll.

    Ich wollte mich eigentlich aus der ganzen Geschichte hier erst mal raushalten, aber...


    ich habe heute meinen Wachleiter auf diese Fahrzeuge bzw. diesen Forumsbeitrag angesprochen und der hat mich zuerst mal angeguckt wie ein Eichhörnchen wenns blitzt :-)), "Woher sind denn deine Informationen?", denn eigentlich sollte das noch nicht weitergegeben werden. Er gab mir dann zur Antwort, dass wohl unter anderem die zukünftigen RTW mit einem schmäleren Kofferaufbau kommen sollen (es würden dann nur noch die normalen Spiegel benötigt) und er gab mir auch zu verstehen, dass für das NEF, nach den Informationen unseres RDL, ein anderes Fahrzeug vorgesehen wäre, wollte dies aber nicht näher benennen, da es scheinbar noch Gespräche mit den Herstellern gebe und diese Beschaffung noch nicht klar sei.

    Neuregelung der Funkrufnamen im RD-Bereich Nürnberg


    Nach Vorgabe des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (BStMI) werden in Bayern die Funkrufnamen des Rettungsdienstes nach und nach angeglichen. Für den Leitstellenbereich Nürnberg geschah dieses zum 01.03.2009.


    Dies bedeutet, dass sich der Funkrufname nun aus dem Organisationskenner (z. B. Rotkreuz, Akkon, usw), der Fahrzeugart (71 für RTW, 72 für KTW, usw.) und einer laufenden Nummer pro Fahrzeugart zusammensetzt.
    Zusätzlich pflegt die ILS Nürnberg in ihrem System vor der Fahrzeugart noch eine Wachkennung nach dem zuständigen Wachbezirk ein. Diese werden allerdings nur von der ILS zur Erleichterung der Disposition verwendet.
    Diese Wachkennung ist nicht fix und ändert sich, sobald das Fahrzeug an einer anderen Wache eingesetzt wird (z. B. Kundendienst in einer Werkstatt).


    Um dies zu vereinfachen und um Fehldispositionen zu vermeiden wurden die Funkrufnamen so vergeben, dass im gesamten Leitstellenbereich jede Kennung nur einmal vorhanden ist. Somit existiert nur ein 71/1 und nur ein 71/31 (auch bei anderen HiOrgs, oder den anderen Gebietskörperschaften gibt es keinen weiteren 71/1). D. h. alleine durch die laufende Nummerierung ist das Fahrzeug eindeutig identifiziert, egal ob der Ruf „Rotkreuz Nürnberg“ oder die Wachkennung mitgesprochen wird oder nicht.
    Ebenso sollen alle Fahrzeuge nur mit den letzten beiden Ziffern des Funkrufnamens beklebt werden z. B. 72/19.


    Um ständige Korrekturen durch die User zu vermeiden, hat sich das Team von BOS-Fahrzeuge.info dafür entschieden, die Wachkennungen im Bereich der ILS Nürnberg komplett wegzulassen.




    Peter Kube
    Team Foto-/Beschreibungsqualität
    Ansprechpartner für Bayern

    Die insgesamt 20 VW T5 werden auf Bergwachen eingesetzt. Das hat mit der Bergwacht nichts zu tun. Die Fahrzeuge werden auf Rettungswachen eingesetzt, welche vom Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung die Bestätigung üfr Allrad-Fahrzeuge haben.


    Die Bergwacht hat damit in dem Sinne nichts zu tun. Außerdem ist die Bergwacht momentan dabei, neben dem Toyota Landcruiser einen weiteren "Geländewagen Bergrettung" auf Nissan PickUp-Fahrgestellen zu testen.

    Die Teile sind genauso breit wie ne Trage und die Füße einer Trage passen genau rein, bedeutet dass es Tragenhalterungen sind.


    Dieses Rädchen mit dem Bolzen dran ist ne Fixierung des ganzen. Schaut mal in der Gruppenkabine, ob ihr im Bereich der Sitze eine Nut oder etwas ähnliches und darüber ein Loch findet. Dies wäre dann nämlich die Halterung für diese Tragenauflagen.


    PS: Kenne solche Tragenauflagen noch von alten RTW`s, dort wurden sie lediglich an der Seite runtergeklappt und man konnte ne Klapptrage für einen weiteren liegenden Patienten aufbauen.


    Gruß
    Peter

    Der Crafter ist anscheinend als Fahrgestell für einen RTW mit Koffer nicht geeignet.
    1. In verwschiedenen Bereichen haben die RTW auf VW Crafter bereits die 9. Hinterachse.
    2. Gibt es bei den Craftern massive Probleme mit den Getrieben ( der Gang geht nicht mehr raus oder auch rein).
    3. Laut einer Werkstatt ist die Spur (und auch alles andere) richtig eingestellt, aber die Reifen fahren sich trotzdem außen ab. Kommentar von der Werkstatt: Die Spur ist richtig eingestellt, allerdings müssten bei dem Fahrzeug andere Schrauben zum einstellen genommen werden. Die gibt es aber nur von Mercedes.



    Abschließend kann ich nur sagen, dass unsere beiden Crafter im KV mehr in einer Werkstatt, im VW-Werk oder beim Aufbauhersteller sind, wie dass sie im Einsatzdienst genutzt werden können.
    Außerdem gibt es mittlerweile vom RD Bayern eine Dienstanweisung an alle Leiter RD, dass außer einem normalen Kundendienst an den Craftern, nur noch dann Reparaturen durchgeführt werden dürfen, wenn ein bestimmtes Gutachterbüro diese Reparaturen bestätigt.


    PS: unser LRD ist mittlerweile so weit, dass er in München bescheid gibt, einer unserer Crafter geht wegen diesem und jenem in die Werkstatt, da diese Gutachter mittlerweile fast 4 Wochen Vorlaufzeit haben.

    Also offiziell dürfen Änderungen an den Fahrzeugen nur nach vorheriger Genehmigung durch den Rettungsdienst Bayern vorgenommen werden.


    Ob das aber immer so gemacht wird, weiß ich nicht.

    Meines Wissens wurde das Spineboard mit ausgeliefert, da auch eine entsprechende Halterung vorhanden ist.


    Ich werde mich demnächst mal schlau machen, was alles auf dem Fahrzeug ist.

    Genau.
    Es werden bis Ende 2010 ca. 270 Mercedes Benz Sprinter mit Schaltgetriebe gekauft.


    Übrigens ist auch ascho neiner im KV Hof in Dienst gestellt. Das Fahrzeug verfügt über ne Stryker Fahrtrage und unter anderem über ein Spineboard.

    Hi beni1982


    beim BRK heißen die Fahrzeuge nach dem Teledat-System Rotkreuz Bayern...
    bei den anderen HiOrg können die Fahrzeuge sehr wohl Akkon München..., Johannes Nürnberg... oder ähnlich heißen.


    Bei den HiOrgs (außer BRK) sind die Fahrzeuge nämlich den einzelnen Kreis-, Regional- oder Bezirksverbänden angegliedert und nicht wie beim BRK dem Landesverband.


    Daher kann es auch einen Akkon München 14/89 als KTW im RD-Bereich München geben.

    In Bayern werden die Fahrzeuge vom Rettungsdienst Bayern zentral beschafft.


    Das bedeutet, dass Organisationen und Firmen mit öffentlich-rechtlichen Auftrag die Fahrzeuge vom "Rettungsdienst Bayern" zugewiesen bekommen.


    Nach den neuesten Informationen wurden bzw. werden in Bayern bis 2010 insgesamt 265 KTW ausgeliefert. Davon wurden bereits 50 KTW auf Basis des VW T5 (davon wiederum ca. 20 mit Allrad) ausgeliefert. Die weiteren KTW sollen aber angeblich auf Ford Transit ausgebaut werden!


    Somit könnte es sich bei dem Fahrzeug sehr wohl um einen "öffentlich-rechtlichen" KTW handeln.


    hamstermann
    Ich habe noch nie etwas davon gehört, dass es inoffizielle Funkrufnamen gibt.
    Zu deinen Beispielen kann ich nur sagen, dass es auch HvO-Fahrzeuge mit einem Rotkreuz Beispielstadt 11/01 oder auch Rotkreuz Beispielstadt 14/01 gibt und dies auch offiziell zulässig ist. Die 2. Teilkennzahl "79" bedeutet nur ein "sonstiges Sanitätsfahrzeug". Das könnte auch ein Hausnotruffahrzeug sein.


    Zum Beispiel 2: unser Reserve-RTW trägt z. B. den Funkrufnamen Rotkreuz Beispielstadt 71/02 oder Rotkreuz Beispielstadt 71/03, je nach dem, welcher der beiden in der Woche regulär besetzt ist. Denn auch die Vorhaltung von Reserve-Fahrzeugen ist Aufgabe des Rettungsdienst Bayern. Sollten Fahrzeuge der Hilfsorganisation im öffentlich-rechtlichen RD eingesetzt werden, so bekommt die HiOrg diese bezahlt und der FRN ändert sich normalerweise nicht.
    Unsere KV-RTW tragen den Funkrufnamen Rotkreuz Beispielstadt 41/71-01 folgende und sind primär zum Einsatz bei MANV oder Sanitätsdiensten vorgesehen.


    Ich wollte damit nur sagen, dass offizielle Funkrufnamen nichts mit "öffentlich-rechtlichen" RD zu tun haben,sondern auch KV-Fahrzeuge einen offiziellen Funkrufnamen haben.
    Recht gebe ich dir allerdings bei der Tatsache, dass die ILS und das Bayerische Staatsministerium des Innern die Funkrichtlinie relativ großzügig auslegen und die Umstellung der Funkrufnamen erzwungen werden.


    Unter Punkt 1.7.3 werden die Funkrufnamen des RD inkl. Übergangsregelung erklärt:
    Solange beim RD und Kassenärztlichen Notfalldienst einheitlich das Telesat-System verwendet wird, können die bisherigen Funkrufnamen weiterverwendet werden.
    Bei Aufgabe des Teledat-Systems sind die Funkrufnamen - möglichst geschlossen jeweils für einen Rettungsdienstbereich - in die vorstehende Rufnamensystematik zu überführen.
    Diese Regelung ist der Grund, weshalb die Sanitäts- und Rettungsdienstfahrzeuge in Bayern neue Funkrufnamen erhalten.


    Allerdings stand diese Übergangsregelung bereits in den Funkrufnamenregelungen von ca. 1985.


    Seit den RLST-Übernahmen durch so komische Betreiber wie z. B. Berufsfeuerwehren, Städte oder Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung wird immer wieder darauf hingewiesen, dass in der Funkrichtlinie steht die Rufnamen des Sanitäts- und Rettungsdienstes müssen in das "Feuerwehr"-System überführt werden. Die Aufgabe des Teledat-Systems wurde aber bisher nicht angeordnet (zumindest nach meinem Wissen).
    Durch diese Eigenmächtigkeiten von den ILS-Betreibern kommen nun die schönsten Stilblüten bei den RD-Funkrufnamen zustande und von einem einheitlichen FRN-System kann in Bayern keine Rede mehr sein.
    In diesem Zusammenhang frage ich mich allerdings mittlerweile, ob die zuständigen Mitarbeiter im BStmI überhaupt wissen, wie die Funkrufnamen-Regelung in Ihrem Zuständigkeitsbereich (Bayernweit) zu erfolgen hat.

    Hallo zusammen,


    durch die Einführung integrierter Leitstellen werden in Bayern die Fahrzeugfunkrufnamen abgeändert.


    Momentan ist einer der größten RD-Bereiche in Bayern (Nürnberg) davon betroffen und es kommen von euch freundlicherweise jede Menge Korrekturen.
    Da es wenig Sinn macht, die alten und die neuen FRN nebeneinander im Ordner stehen zu haben, haben wir uns entschlossen die Korrekturen zu sammeln und diese dann komplett zu übernehmen.


    Am einfachsten wäre es natürlich für uns, wenn wir aus den entsprechenden Funkbereichen Listen mit den alten und neuen FRN erhalten könnten.


    Solltet Ihr solche Listen haben, können diese an Peter.Kube@bos-fahrzeuge.info gesendet werden.