Beiträge von bredo

    Was habt ihr nur mit der "Notkompetenz"? In dem Sinn gibt es die nicht.....es gibt den rechtfertigen Notstand wo du ne Tür in einer Notsituation kaputt hauen kannst und es gibt das Handeln über Einwilligung. Die Einwilligung ist natürlich nur zulässig bei vollständiger Aufklärung (also auch das du kein Arzt bist)

    Das der RA die Veranwortung trägt, liegt ja lediglich daran das er der höchstqualifizierte auf dem RTW ist.
    Letzlich gibt es ja keinerlei ärztliche Massnahmen (mal von BTMs abgesehen). Das ist alles über Einwilligung des Patienten und Nachweis der Fähigkeit zu den Massnahmen geregelt.
    Müsste doch irgendwo geregelt sein wie und vor allem wo ein Arzt einzusetzen ist und wo nicht

    Du rennst ja bei mir offene Türen ein......
    Allerdings ist natürlich zu erwarten das er dann seinem "höherwertigem" ärztliches Wissen nach handelt. Das nicht zu tun, wäre ja schon ein Kunstfehler.
    Wie wird das denn bei euch gehandhabt, wenn ein KV/Haus-arzt begleitet?


    PS Dispomann meinte ja noch das er sich nur im Rahmen des für RA zulässigen bewegen soll. Das ist doch schwierig einzugrenzen, da es ja gerade in dem Bereich fast keinerlei gesetzlich bindender Vorschriften gibt. Das wird doch immer wild diskutiert was der Rettungsdeinst darf, was nicht und unter welchen Vorraussetzungen

    Letzlich verliert er ja durch die Approbation nicht die Berufsausbildung zum RA.
    Ich find das auch irgendwie seltsam, aber grossartig ärztlich tätig kann man ja auf einem RTW nur wenig werden, da es schon an der Ausstattung hapert. Ist doch dann wie ein KV- oder Hausarzt der begleitet, oder? Der braucht ja auch keinen Fachkundenachweis

    Moin.
    Weiss vielleicht jemand wie das rechtlich geregelt ist? Ein RA unserer Wache ist jetzt in ein paar Monaten mit dem Studium durch, will dann aber trotz Approbation noch weiterhin auf unseren RTWs aushilfsweise fahren. Ich dachte immer das es da zu Kompetenzproblem mit dem Notarzt kommen würde und das es daher verbote ist.
    Allerdings hab ich dazu nichts im Netz gefunden...

    Also ich finde die Kostenübernahme hat ja rein garnichts mit der Sonderrechtsanlage zu tun. Im übrigen sind die Tierrettungsdienste meist über Spendengelder finanziert, ähnlich wie die DGzRS.
    Meist sind das ja auch keine "RTWs", sondern eher "NAWs" (ehrenamtlich durch Tierärzte besetzt, teilweise sogar 2 auf einem Auto), wodurch auch häufig der Transport nicht mehr erforderlich ist.

    Sorry Hansejung, aber das ist ja mal reiner Unsinn. Ich weiß nicht woher du deine Informationen hast, aber der ASB Naw hatte nie wirklich Gewinn gemacht. Das er so über lange Zeit nicht weiter tragbar für den ASB war, wurde auch mehrfach (über Jahre hinweg) angesprochen, sowohl bei der BF als auch bei den Krankenkassen. Querfinanzierung durch primäre RTWs wollte die BF nicht, Intensivverlegungsentgeld anheben die Krankenkassen nicht. Da blieb letzlich keine Alternative.

    Ich wollte noch kurz anmerken das, trotz des neuen Mitspracherechts der Krankenkassen, die BF für RTW Transporte immer noch das ca. zweieinhalbfache bekommt wie HiOrgs/Private. Wenn man sich jetzt als Beispiel GARD ansieht, scheint es ja auch damit möglich, wirtschaftlich erfolgreich zu arbeiten. Schade das es bei den HiOrgs nicht so gut läuft.

    Der NAW läuft mit einer Vorlaufzeit von ungefähr 30min von 9:00 - 18:00. Dafür geht der kbf-rtw dann a.D. Die Vorlaufzeit ist abhängig vom Arzt der noch eingesammelt werden muss. Die Ärzte sind noch die gleichen wie zuvor im Regeldienst.


    Im übrigen ist der DRW NAW 73/51 jetzt an der Gausstrasse stationiert und deckt damit quasi das Wachgebiet vom NEF14 mit ab