1: Also ich fange mal an mit Sonderrechtsfahrten zu Übungen:
Wenn ich die STVO richtig in Erinnerung habe, heißt es dort frei zitiert:"Die Inanspruchnahme von Sonderrechten ist nur erlaubt, wenn eine akute Gefährdung für Leib und Leben oder besondere Sachwerte gegeben ist"! Also sind Sonderrechtsanfahrten zu Übungsorten über öffentliche Straßen de facto verboten !
Auf einem abgeschlossenen Privatgelände oder bspw.auf einem Truppenübungsplatz kann man soviel mit Blaulicht rumcruisen wie man will.
Ich bin auch etliche Jahre LF`s und TLF`s zum Einsatz gefahren, aber bei Übungen wurden wir immer zuerst in einen Bereitstellungsraum gelotst, der höchstens 1 oder 2 Straßen entfernt war. Ich hab nie eine Alarmfahrt von der Wache aus zu einem Übungsort gemacht.
2: Fahrerausbildung:
Sonderrechtsfahrten kann man nicht üben, aber man kann auf die psychische Eignung des jeweiligen Fahrers achten. Wenn der betreffende Kamerad schon beim Auslösen des Melders kurz vorm Herzinfarkt steht, ist er garantiert nicht in der Lage ein Tonnenschweres Fahrzeug sicher durch den heutigen Straßenverkehr zu lenken. Dieses Verhalten können jedoch nur die eigenen Kameraden beurteilen und nicht die Fahrlehrer bei der Ausbildung. Letztendlich obliegt die Fahrerauswahl dem jeweiligen Gruppenführer. Leider ist die Auswahl (gerade am Tage) meist nicht groß und bevor man gar nicht ausrücken kann.................
Von Sicherheitstrainings halte ich in diesem Zusammenhang nicht viel. Wenn du erstmal am Schleudern bist hast du schon einen eklatanten Fehler gemacht, der mit über 70% Sicherheit recht brutal bestraft wird.
Also gibt es nur zwei Regeln die jeder sich einimpfen sollte:
-Sobald du am Steuer sitzt, übernimmst du die alleinige Verantwortung für das Leben und Gesundheit deiner KAMERADEN !!!
-Nur das sichere Ankommen zählt. Du kannst niemandem helfen, wenn du nicht den Einsatzort erreichst !
In diesem Sinne, Grüße vom Flo