Beiträge von MoJo

    Auch ich wünsche allen hier einen guten Start ins neue Jahr.
    Feiert ordentlich und trinkt was für mich mit :drink: (aber nicht zuviel)


    MfG


    Moritz


    y903211: Ich hoffe doch sehr, dass Du niemanden zu einer Straftat aufforden willst! :zwinker: Oder wünscht Du Dir einen V-Fall gleich zu Jahresbeginn? :horn: :rekrut::abwink:

    Zitat

    Original von wmpro


    In HE gehts gerade umgekehrt, hier hat das Sozialministerium verfügt, dass während eines Einsatzes die Besatzungen nicht getauscht werden dürfen.


    Meines Wissens bezieht sich die Anweisung des Sozialministeriums darauf, dass während eines Einsatzes keine Schichtwechsel durchgeführt werden dürfen, auch wenn das Überstunden zur Folge hat...


    Zum Thema Notarzt und "sein" Rettungsassistent: ich kenne einige Rettungsdienste, wo das "mitnehmen" des RA verboten ist. Begründung: eventuell fehlende Einweisung des NA und RA im RTW und fehlender Versicherungsschutz des neuen NEF Fahrer beziehungsweise esatzungsmitglied im RTH. Leider entgehen einem so auch oft die Flüge im RTH, weil man per Dienstanweisung auf "seinem" Fahrzeug bleiben muss.


    MfG


    Moritz

    Krankenwagenfahrer: you are so right so.


    Im Erlass vom 20.02.2007 steht tatsächlich (Zitat): "Beim Abtransport eines Patienten in einem Rettungswagen unter Gebrauch von Sonderrechten ist einem begleitenden Notarzteinsatzfahrzeug nur im absoluten Ausnahmefall die Benutzung des blauen Blinklichtes mit Einsatzhorn gestattet. Besteht (...) die Notwendigkeit des Rückgriffs auf die medizinische Ausrüstung des Notarzteinsatzfahrzeuges, so ist diese in den Rettungswagen zu verbringen. (...) Ob die Voraussetzungen zur Benutzung des blauen Blinklichts zusammen mit dem Einsatzhorn vorgelegen haben, ist gerichtlich nachprüfbar und im Schadensfall vom Wegerechtsfahrzeug (hier dem Notarzteinsatzfahrzeug) zu beweisen." (Zitat Ende).


    mit freundlichen Grüßen und Wünschen für besinnliche Feiertage,


    Moritz

    Zitat

    Original von scholdes112


    Wenn mich nicht alles täuscht gabs in Hessen sogar ne Anweisung vom Sozialministerium, dass die Begleitung durch ein NEF mit Sondersignal zu unterbleiben hat bzw. verboten ist.


    Diese Anweisung wurde mir während meiner Fortbildung dieses Jahr vorgelegt. Damit begründet der äLRD des Landkreises seine Anordnung, dass das NEF immer ohne Blaulicht und Horn zum Ziel fährt. Da es hier viele Überlandstrecken gibt, ist der Zeitvorteil meistens sehr gering, denn die physikalischen Gesetze gehorchen nun mal nicht der Straßenverkehrsordnung :zwinker:


    MfG


    Moritz

    Einen wunderschön guten Tag,


    leider habe ich selber den Einsatz der Telemedizin im Rettungsdienst noch nicht erlebt, aber ich halte das für eine sehr vernünftige Sache. Speziell die Übertragung von EKG-Bildern auf "platten Land" mit unter Umständen sehr weiten Wegen zum nächsten Herzkatheterlabor finde ich interessant. Denn ich habe es schon erlebt, dass sich das Team, inklusive Notarzt, nicht wirklich sicher waren, ob der Patient nun einen Herzinfarkt hatte oder nicht. Da ist es doch schon praktisch, wenn man einen Kardiologen zu Rate ziehen kann.
    Ob nun die First Responder damit ausgestattet werden müssen, wage ich doch zu bezweifeln, denn für ihre Arbeit hat das ja keine unmittelbaren Konsequenzen.


    Ich wünsche euch allen einen schönen dritten Advent,


    Moritz

    Zum Thema Kollegen:


    Ich erinnere mich an einen Kollegen, der bei einem reanimationspflichtigen Patienten nur mit der Schreibkladde auftauchte und als erstes die Daten von den Angehörigen aufnehmen wollte...


    Zum Thema Arzt zu Arzt Gespräche:


    der ärztliche Leiter Rettungsdienst bei uns hat diesbezüglich folgendes angeordnet: sollte der Notarzt Zeit für das Gespräch haben, kann er das gerne selber führen. Ansonsten ruft der äLRd bei dem approbierten Kollegen an und bespricht den Fall mit ihm. Dies ist auch der empfohlene Weg für das nichtärztliche Rettungsdienstpersonal. Sollte es nötig sein, so wird auch die Landesärztekammer eingeschaltet, da der äLRd dort im Präsidium sitzt und Vorsitzender des Ausschuss Rettungsdienst ist, wird er dort auch gehört :zwinker:


    MfG


    Moritz

    Ich stimme DoktorW zu, das Verhalten des NEF Fahrers war in der Situation nicht hilfreich, mal abgesehen davon, dass man keine Geschichten über den Zustand des Patienten erfinden sollte.
    Ein Anruf bei Hausärztin mit der Bitte um ein Gespräch wäre im Nachhinein wohl besser gewesen, wenn sie das ablehnt, kann man ja mal bei der Ärztekammer anrufen. Aber hinterher ist man immer klüger und als Außenstehender ist es immer leicht, das Verhalten anderer zu kritisieren.


    In meinem Blockpraktikum Allgemeinmedizin habe ich eine Hausärztin kennen gelernt, die bei wirklichen medizinischen Notfällen recht kompetent reagiert. Ein Fall mal als Beispiel:
    Ein Patient mit bekannter Niereninsuffizienz (bisher stabil) und bekannter KHK war nach dem Aufstehen synkopiert. Da der Einsatzort relativ abseits lag und NEF und RTW aus dem Nachbarkreis kamen, entschloss sich die Hausärztin, nachdem die Ehefrau bei ihr in der Praxis angerufen hatte, selber dorthin zu fahren. Beim Eintreffen war der Patient wach, aber verlangsamt und nicht voll orientiert. Daraufhin wurde der Blutdruck gemessen und Sauerstoff appliziert. Gerade als der Zugang gelegt werden sollte, trafen RTW und NEF Besatzung ein. Nach einer kurzen Übergabe ging die Ärztin zur Ehefrau (psychische Betreuung) und ich habe dem NEF Fahrer Versicherungsdaten, Hauptdiagnosen und die normale Medikation aus der mitgebrachten Patientenakte zur Abschrift vorgelegt. Der RA vom RTW war übrigens ganz begeistert von der Sauerstoffapplikation :-))


    Ich kenne natürlich auch genug Flachschippen, die als Hausärzte auf die Menschheit losgelassen werden. Die fallen natürlich immer mehr auf und bleiben auch länger im Gedächtnis als die Positivbeispiele.


    MfG


    Moritz

    Hallo zurück,


    ich weiß vom DRK Rettungsdienst Mittelhessen, dass man an deren Schule eine dreijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten machen konnte. Man war dort für das Anerkennungsjahr angestellt, und hat mit einem Teil seines Lohns die Schule finanziert. Ob das so noch angeboten wird, weiß ich nicht. Am besten Du guckst mal auf deren Homepage (www.bz-marburg.de), oder unter www.rdmh.de.


    MfG


    Moritz

    Einen wunderschön guten Abend,


    in Hessen wird wohl noch häufig über Sirene alarmiert, definitiv weiß ich es für Marburg-Biedenkopf und Waldeck-Frankenberg. Besonders die kleineren Feuerwehren werden auch nur über Sirene alarmiert,bei den größeren Wehren gibt es allerdings auch viele Melder. Die Sirenen werden auch regelmäßig (einmal pro Monat?) getestet.
    Was mich daran am meisten stört ist eigentlich nur der "Krach" am Funk, wenn dann wieder 5 und mehr Schleifen, zum Teil mit Weckruf, zu hören sind. Solange es noch keine wirklichen Alternativen gibt, sollte man meiner Meinung nach die Anlagen auch weiterhin warten und benutzen. Allerdings weiß ich nicht, ob man im Ernstfall wirklich mitkriegt, dass die Sirenen heulen, zumindest bisher habe ich sie nur wahrgenommen, wenn ich draußen unterwegs war.


    MfG


    Moritz

    Bisher war ich auch der Meinung Apoplex = Notarztindikation. Nachdem ich bei der letzten Fortbildung eine längere Debatte mit einem Kollegen von der Leitstelle darüber hatte, sehe ich das ganze etwas differenzierter.
    Wenn der Patient vital gefährdet ist, ist der Notarzt natürlich Pflicht das steht außer Frage. Aber wenn der Patient vital stabil ist und der Zustand eventuell schon länger besteht, kann man überlegen, ob der Notarzt zwingend erforderlich ist. Hier ist es natürlich erforderlich, dass der Disponent genaue Informationen vom Anrufer erhält, bzw. er sich diese durch Nachfragen besorgt. Genauso wenig bringt es mir etwas, wenn ich an der Einsatzstelle 30 Minuten auf das NEF / den RTH warte, wenn ich in 10 Minuten im Krankenhaus bin...
    Als Transportmittel kommt für mich aber auch nur der RTW in Frage, ein Patient mit Apoplex hat im KTW nur im absoluten Notfall etwas verloren.


    MfG


    Moritz

    Einen wunderschön guten Morgen,


    sicherlich darf jeder zu dem Thema seine Meinung äußern, immerhin herscht in Deutschland Rede- und Meinungsfreiheit. Der DFB wäre in meinen Augen aber gut beraten, wenn sie klarstellen würden, dass sie und der Spieler die Entscheidungen treffen und sonst niemand. Immerhin ist der DFB der größte Einzelsportverband der Welt, und keine politische Organisation.


    Die (angeblichen) Interviews von Dejagah mit Bild und B.Z. , hat sicherlich dazu beigetragen, dass die Wellen nun so hoch schwappen (Zitat: "Das hat politische Gründe. Jeder weiß, dass ich Deutsch-Iraner bin." Dejagah besitzt die doppelte Staatsbürgerschaft. Der "BZ" sagte er: "ich habe mehr iranisches als deutsches Blut in meinen Adern. Außerdem tue ich es aus Respekt. Schließlich sind meine Eltern Iraner."). Wenn seiner Verwandschaft wirklich Repressalien drohen, kann ich die Entscheidung voll und ganz verstehen. Sollte er aus anderen/weltanschaulichen Gründen nicht am Spiel teilnehmen, sollte der DFB daraus Konsequenzen ziehen.


    MfG


    Moritz

    Mahlzeit zusammen,


    ich vertehe auch nicht so recht, warum man deswegen so ein Faß aufmachen muß...


    Wenn denn in über 95% der Fälle nicht alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, und wenn Alkohol ausgegeben wird, dann nur unter Aufsicht und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, dann finde ich das in Ordnung.


    Das Thema Minderjährige und Alkohol ist ja nicht nur ein Problem der (Jugend-)Feuerwehren. Auf dem letzten Schützenfest auf dem ich war, liefen die 13-15 jährigen nachts um halb zwei mit dem Bier in der Hand über den Festplatz. Daran gestört hat sich von den Verantwortlichen keiner, wenn sie es denn noch mitgekriegt haben...


    Ich bin zwar nicht in der Feuerwehr, weiß aber aus meine, Heimatort, dass die Mitglieder der JF dort bei Veranstaltungen der Feuerwehr keinen Alkohol trinken dürfen. Leider wird dies aber sicherlich nicht überall so gehandhabt.


    MfG


    Moritz

    Hallo zusammen,


    am Anfang war ich auch sehr skeptisch, was QM angeht, aber nachdem ich mich damit etwas beschäftigt hatte, kann ich damit leben.
    Der große Vorteil in meinen Augen ist auch, das nun (fast) all Das QM Handbuch gibt mir für fast alle Eventualitäten eine Liste mit Vorgehensweisen und Ansprechpartnern. Das mag zwar manchmal etwas seltsam klingen, aber gerade für neue Mitarbeiter, oder Aushilfen wie mich, die nicht jeden Tag auf der Wache sind, stellt es doch eine große Erleichterung dar.


    zum Thema täglicher Fahrzeugcheck: wenn man den zu zweit macht und sich die Arbeit sinnvoll aufteilt, sind wir damit in etwa 15-20 min. fertig. Und das schriftliche Festhalten dauert mit einer einfachen "Ankreuz"-Liste keine 2 min.


    Sicherlich ist es totzdem so, dass einige Kollegen die Arbeit sehr genau machen und andere ehr großzügig drübergucken. Aber die Menschen sind nun mal verschieden.


    MfG


    Moritz

    Mein Sprechfunklehrgang liegt zwar schon einige Zeit zurück, aber wenn ich mich recht erinnere, sollte man mit Tonruf II bei der zuständigen Leitfunstelle rauskommen. Allerdings funktionert das wohl im Bereich der Leitfunkstelle Gießen (der untersteht auch die Leitstelle Marburg-Biedenkopf) nicht, weil dort die Hardware zum Erkennen fehlt. Wenn jemand dort Tonruf II drückt, soll angeblich die Anlage abschmieren :ableb:
    Zumindest war das 1999 so, als ich in Marburg meinen Sprechfunkberechtigungsschein gemacht habe.


    Zum Thema Status 5: bei uns reagieren die Disponenten ehr schneller auf einen direkten Ruf, als auf Status 5. Und in Kassel melden wir uns immer direkt an. Wenn ich als Fremdfahrzeug mich irgendwo mit Status 5 anmelden will, kann der Rechner doch sowieso nix mit meiner Kennung anfangen, solange die nicht im Rechner hinterlegt ist, oder?


    MfG


    Moritz

    Vielleicht hast Du auch das kleine aber feine Wort LEITfunsktelle vergessen, da sind in Kassel einige Disponenten sehr korrekt... :zwinker:


    In Hessen ist zumindest nach meinem Wissensstand Sternverkehr Standard. Bei uns hing mal diesbezüglich ein Schreiben des hessischen Sozialministeriums. Sinngemäß stand da, dass aus Grunden des Datenschutzes Sternverkehr zu schalten sei und keine Patientennamen mehr über Funk durchgegeben werden sollen.


    Spaß beiseite und zurück zum Thema: ich kenne zwar nicht alle promedica Autos,aber ich gehe mal davon aus, dass zumindest die Fahrzeuge aus Bad Wildungen auch BOS Funk im Auto haben, da zumindest zwei/drei davon ursprünglich für den öfffentlichen Rettungsdienst beschafft wurden und jetzt zumindest noch als Reserve herhalten.


    Von daher können die Besatzungen auch mit der jeweiligen Leitstelle funken, aber ob das wirklich immer so gemacht wird... Mal Hand aufs Herz: meldet ihr euch immer bei jeder Fahrt auch bei jeder Leitstelle an? Zwei Kollegen von mir hatten neulich ne Fahrt von Frankfurt/Oder nach Frankenthal. Wenn die sich bei jeder Leitstelle auf der Hin- und Rückfahrt angemeldet haben, dann hatten sie gut zu tun...



    MfG


    Moritz

    Hallo zusammen, ich mach jetzt mal den "Spielverderber": als Mitarbeiter von promedica kann ich euch sagen, dass die Firma Rückholdienste im Auftrag des ADAC durchführt. Soweit ich informiert bin, gab es eine Ausschreibung einzelner Postleitzahlenbereiche. Welche Bereiche promedica "gewonnen" hat, weiß ich nicht 100%ig, ich werd mich da noch mal schlau machen.


    Auf der HP steht zwar noch nichts drauf, aber die wird leider aich nicht regelmäßig aktualisiert.


    MfG


    Moritz

    Morgen,


    ich will ja nicht klugscheißen, aber laut HP des DRK Rettungsdienst Mittelhessen läuft der Gießener ITW seit dem 01.07.07 auch 24 Stunden im Präsenzdienst Link
    :-)) Ich werd mich da nochmal umhören.


    Was die Zusammenlegung von Abteilungen betrifft, hat sich meines Wissens dort noch nicht viel getan. Im Moment laufen die "feindlichen" Übernahmen ehr im Verwaltungsbereich... Aber der Bedarf für zwei 24 Stunden ITW scheint ja vorhanden zu sein.


    Was die Vorlaufzeiten des Christoph Hessen betrifft: ich kann mich nur an zwei Einsätze erinnern, wo sein Einsatz überlegt wurde. Nach Rückfrage der Leitstelle hieß es dann, dass mit dem Eintreffen erst in 90-120 Minuten zu rechnen wäre. Ich hab das jetzt mal pauschal auf den Christoph 77 übertragen...


    MfG


    Moritz

    Hallo zusammen,


    auch wenn es langsam am ursprünglichen Thema vorbei geht hier noch ein kurzer Kommentar zu den ITW in Hessen:


    Seit dem 1.07.07 gibt es in Hessen 4 rund um die Uhr besetzte ITW und den Christoph Hessen.


    Von den 4 ITW stehen zwei in Großstädten (Frankfurt und Kassel) und zwei in ehr ländlichen Gebieten (Gießen und Marburg), wodurch sich in meinen Augen auch eine relativ gute Abdeckung ergibt.


    Zum Thema nächtliche Verlegung mit Hubschraubern: durch die lange Vorlaufzeit von ich glaube einer Stunde geht ja auch einiges vom Zeitvorteil des Hubschraubers gegenüber bodengebundenen Fahrzeugen verloren. Vielleicht ist dies ja auch ein Grund für das abendliche Dienstende des Christoph 77?


    MfG


    Moritz

    Hallo zusammen,


    also, ich dachte bis gestern auch, dass es nach dem neuen 2. Staatsexamen einem Arzt untersagt wäre, noch weiterhin als RS/RA zu arbeiten. Allerdings hat mich meine Recherche im www eines besseren belehrt. Es gibt wohl tatsächlich keine gestetzliche Regelung, die dies explizit untersagt.


    Meines Wissens nach existiert aber eine Empfehlung der Bundesärztekammer zu diesem Thema. Sinngemäß steht da drin, wegen des hier schon oft zitierten Konfliktes auf eine Tätigkeit als RS/RA und approbierter Arzt zu verzichten.


    Allerdings steht einer Tätigkeit als RS/RA während des praktischen Jahres (PJ) wohl nichts im Wege. Einige von meinen Kommilitonen arbeiten zumindest während ihres PJs noch im Rettungsdienst. Naja sie sind ja bis jetzt auch noch keine Ärzte :zwinker:


    Ich werde mich bei denen nochmal schlau machen.


    MfG


    Moritz

    Guten Morgen zusammen,


    also ich finde die Idee mit den Mehrzweckfahrzeugen gar nicht so schlecht. Habe es schon ein paar Mal erlebt, dass wir bei einem KTW Einsatz die RTW Ausrüstung gebraucht haben (Fahrt mal hin und guckt was da los ist...). Und bevor ich dann auf das NEF und einen RTW warten muss, kann ich mit dem MZF schonmal die Patientenversorgung starten. Natürlich muss das Fahrzeug aber für den Einsatz als MZF auch geeignet sein, sprich ein Vario oder VW/Sprinter mit Kastenaufbau und festeingebautem Tragestuhl ist schon grenzwertig....
    Bei meinem jetzigen Arbeitgeber wurde der KTW auch als Notfall KTW (ich glaube so heißt das laut EN Norm) ausgerüstet. Es ist also Notfallkoffer (leicht abgespeckt), Beatmungsgerät und Defi an Bord. Nicht zu vergessen das ganze Schienungsmaterial.
    Also, wenn ich mir Rettungsdienstbereiche angucke, bei denen noch streng zwischen RTW und KTW getrennt wird, finde ich das hessische Modell doch besser.


    Mfg


    Moritz