Beiträge von Tobias Voss

    Ja? Reden wir über die selben Anschreiben das das Bundesverkehrsministerium? Ich habe da eher wenig Emotionen heraus gelesen.

    Emotionsgeladen, und selten fachlich auch nur im Ansatz fundiert, sind eigentlich sämtliche Facebook-Diskussionen zu diesem Thema. Leider auch teilweise von BOS-Fahrzeuge.info befeuert. Wirklich gelesen hat wohl keiner der aufbrausenden Facebook-Mehrheit jemals die genauen Vorgaben. Denn sind wir mal realistisch (und ehrlich) mit einem Paar Frontblitzer und einem Paar Kreuzungsblaulichter sollte ein Einsatzfahrzeug problemlos erkannt werden. Aber lieber reagiert man ja auf Schlagzeilen wie "Polizei/Feuerwehr/Rettungsdienst muss Blaulicht abmontieren" ...

    Es geht ja darum, dass das Vorgehen des Verkehrsministerium EU-Vorgaben widerspricht und das man mit einer RKL vorne links und einer RKL hinten rechts die Forderungen in der StVZO erfüllt. Und das sollte uns ja allen klar sein, das so etwas heutzutage nicht mehr reicht.

    Wenn Du die EU-Vorgaben schon ins Spiel bringst, kann man die irgendwo nachlesen ohne sich durch den Dschungel der EU-Veröffentlichungen kämpfen zu müssen? Sprich, gibt es irgendwo das Ganze in schriftlicher Form?


    Und ob die versetzt angeordnete Kennleuchten reichen ist sicherlich diskussionswürdig, aber vom Grundsatz her bin ich der Ansicht, dass man damit auch heute noch durch den Straßenverkehr kommt, man muss eben noch defensiver fahren als es eh sinnvoll ist. Andererseits schaue ich mir so manche Integralanlagen an und muss feststellen, dass die auch nicht viel mehr leuchtende Fläche als zwei einfache kleine Kennleuchten haben ...

    nach Vorstellung der AGBF wäre dann folgende blaue Beleuchtung das Maximum:

    • 2x Kennleuchten T oder 1x HT-System auf dem Kabinendach/der Fahrzeugfront
      • bei Verdeckung durch Anbauten (Leiterkorb, Kranarm, etc.) 1x HT-System zusätzlich
    • 2x Kennleuchten T oder 1x HT-System auf dem Fahrzeugheck

    Das bedeutet meiner Einschätzung dann aber auch, dass die zusätzlichen Kernnleuchten an den vorderen Ecken der Aufbauten zukünftig nicht mehr zulässig sind oder aber zumindest per Sondergenehmigung eingetragen werden müssen. Auch die Kombination von "normalen" Kennleuchten und HT1-Systemen auf dem Fahrzeugdach wären damit erst einmal nicht mehr zulässig.


    Grundsätzlich finde ich eine sinnvolle Beschränkung nicht verkehrt, aber ich glaube auch, dass man hier einwenig über das Ziel hinausgeschossen sein könnte. Andererseits, die Aussage "wer ein Paar Frontblitzer nicht sieht" ist ja grundsätzlich auch nicht falsch. Und dennoch sind die Einsatzfahrzeuge in manch anderen europäischen Ländern definitiv besser sichtbar.

    Oder einfach einen ganz langen Frontblitzer senkrecht montiert...

    Vor langer Zeit habe ich auf einem Jahrmarkt einmal einen Blitzer gesehen, der gefühlte zwei Quadratmeter groß war ... okay, er hatte nur in weiß geblitzt nd eine paarweise Montage stelle ich m ir gerade etwas schwierig vor, aber den konnte man auch nicht wirklich übersehen ...


    :kranklach:

    ... viel Text ...

    Wie wäre es denn, wenn Du anstelle von Deinen immer wieder vorgebrachten Ausagen, wie schlecht die Feuerwehr Hamburg doch ist, Deine Energie dafür einsetzen würdest, das abzuändern? Gute und erfahrene Führungskräfte werden doch sicherlich auch in der Feuerwehr Hamburg mit Handkuss geommen. Oder ist das dann doch zu viel Verantwortung? Und solltest Du tatsächlich diesen Weg schon gegangen sein, dann solltest Du ja eigentlich wissen, wer Deine entsprechenden Ansprechpartner für die jeweiligen Änderungswünsche sind ...


    Ich finde dieses permanente Kritisieren, Pauschalieren und Lästern einfach nur noch peinlich ... man könnte meinen, hier bekommt ein blaulichtgeiles Kind nicht sein Traul-LED-Blaulicht in die Hand gedrückt ...

    Ja, denn HT-Systeme gibts ja schon lange und sind keine Erfindung für die Frontblitzer mit Intersectionlights.

    Die Blaulichter der aktuellen KTW in Schleswig-Holstein haben auf den Hauben neben der Typenbezeichnung Hänsch Typ AMS-117-2 auch TB2 stehen und sind somit als ein einziges Blaulicht zugelassen. Bei den Rettungswagen von GSF steht sowohl auf der vorderen wie auch hinteren Haube der Blaulichter die Typenbezeichnung Hänsch Typ GSF-02 sowie in der Zulassungsnummer ebenfalls TB2.


    Ich gehe davon aus, dass das bei anderen integrierten Sondersignalanlagen nicht viel anders aussieht, wer also Zugriff auf einen Ambulanzmobile Delfis oder ähnliche Fahrzeuge hat, darf gerne mal nachschauen und entsprechende Fotos posten. Sobald ich entsprechende Fotos gefunden habe, poste ich die hier auch.

    Und laut Hänsch steht auf den Blitzern fürs HT-System was anderes drauf, aber da würde ich mich einfach nicht drauf verlassen.

    Zumindest bei der Erstausrüstung der Fahrzeuge sollte das schon draufstehen, da ich davon ausgehe, dass man sowohl bei Hänsch als auch Standby/Pintsch-Bamag die Kreuzungsblaulichter in extra Kartons verpackt erhalten wird. Somit sollte auch sichergestellt sein, dass da die "richtigen" Kennleuchten zur Montage vorhanden sind. Das verhindert aber nicht fehlerhafte Montagen auf Grund Unfallschäden oder weil man die Dinger eh in großen Stückzahlen einzeln im Lager liegen hat.

    Und ist hier schon klar wer die Ausschreibung gewonnen hat / welche FLF kommen werden?

    Wer produziert in Europa denn noch Flugfeldlöschfahrzeuge im großen Stile und was für Fahrzeuge fahren schon jetzt in Hamburg? Daher gehe ich davon aus, dass es Rosenbauer Panther werden dürften ... alles andere macht eigentlich nur wenig Sinn.

    Also kann nun jeder Privatflieger auf einem privaten Platz ohne Aufsicht landen. Wenn was passiert, sieht’s evtl. keiner, es ist niemand vor Ort der Hilfe rufen und wirkungsvoll helfen kann und auch niemand der Rettungskräfte einweisen kann.

    Und wo siehst Du jetzt das Problem? Sarkastisch betrachtet, passt sich Deutschland nur den restlichen Ländern an. Außerdem hat die ICAO wohl deren Vorgaben geändert, warum also sollte sich Deutschland über diese (international verwendeten) Vorschriften stellen? Okay, es wäre möglicherweise sicherer ...


    ;)


    Davon aber abgesehen, wir reden hier über kleine und kleinste Landeplätze, die in den seltensten Fällen auch nur einen funktionierenden Brandschutz haben, man schaue sich einfach mal die dort vorgehaltenen Einsatzfahrzeuge an. Ich bin mir nicht sicher, ob soch dort überhaupt eine Besatzung findet, die in der Lage ist, das entsprechende Fahrzeug überhaupt bewegen und verwenden zu können.


    Und was die Einweisung der Rettungskräfte angeht, ich würde erwarten, dass die örtliche Feuerwehr sich über das Sonderobjekt Landeplatz bereits im Vorwege Gedanken gemacht und dort auch regelmäßige Übungen durchgeführt hat. Da die kleinen und kleinsten Landeplätze eh nur nach Sichtflugregeln genutzt werden dürfen, sollte eine Landung mit anschließendem Unfall im dunkeln eigentlich nicht stattfinden dürfen.


    Ansonsten gilt in diesem Falle für mich das Sprichwort "wer sich in Gefahr begibt, der kommt darin um" oder anders gesagt, wenn die Landeplätze wirklich alle auf den Flugleiter verzichten, dann habe ich für eventuelle Opfer dieser Strategie auch kein wirkliches Mitleid.

    Naja, sind relativ ähnlich zum GW-SAN des BBK und ist halt Straßenfahrgestell (Man fährt ja vermutlich auch eher selten mit den Dingern ins Gelände...)

    Ich hoffe doch, dass man mit den GW-San niemals die eher befestigten Wege verlässt, denn was bringt mir ein GW-San mitsamt seinem Zelt mitten auf der grünen (und vermutlich nassen sowie weichen) Wiese, wenn ich meine Patienten von dort nicht mehr mit Fahrzeugen wegbekomme? Wir hatten einmal bei einer Übung genau diesen Fehler gemacht und waren nicht unglücklich, dass der Landwirt, dem die Wiese gehört hatte, JEDES Fahrzeug dort rausgezogen hat ...


    <X


    Und das ist eine Erfahrung, die ich definitiv kein zweites Mal (und dann womöglich im Ernstfall) machen möchte ... Lieber lasse ich irgendein Allradfahrzeug der Feuerwehr zu meinem San-Bereich pendeln, als dass ich alle Patienten danach mit "vier Mann, vier Ecken" zur befestigten Straße schleppen muss.

    Moin Klausmartin,
    moin Flo,

    Du gehst auf "Bild", dann "Bildgröße" und änderst IN EINEM ZUG die Auflösung auf 72 Pixel/Zoll (= 72 dpi) und die Breite auf 900 Pixel

    Die Änderung der Auflösung auf 72 Pixel/Zoll bzw 72 DPI ist nur dann interessant, wenn Du das Bild ausdrucken möchtest. Für sämtliche Veröffentlichungen im Internet ist diese Angabe vollkommen irrelevant. Allerdings ist das mit den 72 DPI ein weit verbreiteter Irrglauben, daher versuche ich sowas immer zu korrigieren, wenn diese Aussage mal wieder auftaucht. Nicht umsonst bedeutet DPI ja ausgeschrieben "Dots per Inch" und ist damit eine Angabe, wie sie bei Druckern notwendig ist.


    Übrigens: Wenn Du Dein Bild vor der Verkleinerung zurechtschneiden willst, dann kannst Du (zumindest bei Photoshop) das Seitenverhältnis auswählen und so nicht in die Probleme zu kommen, dass die Höhe des Bildes abseits der 590 bis 620 (?) Pixel landet, die beim Upload zulässig sind. Ich gehe davon aus, dass auch Photoshop Elements diese Funktion hat, da selbst die diversen Freeware-Programme (Photofiltre zum Beispiel) diese Funktionalität bietet. Man muss sich in jedes Bildbearbeitungsprogramm erst einarbeiten, egal ob es Freeware oder kostenpflichtig ist. Je aufwändiger ein neues Programm ist, umso länger dauert im Normalfall auch die Einarbeitung. Hat man allerdings einmal die grundlegenden Handgriffe drauf, dann ist die Einarbeitung in ein anderes Programm relativ einfach, weil die Funktionalitäten im Normallfall überall vorhanden und meistens nur anders benannt sind.


    Viele Grüße,
    Tobias

    Sorry, mir wirds jetzt zu doof betreutes Lesen anzubieten.

    Tja, so kann man sich in einer Diskussion auch disqualifizieren, aber jeder so, wie er mag.


    noch geht es hier um Transporte in Gebäuden sondern um den Transport zwischen verschiedenen Gebäudne mit Fahrzeugen (hätte man merken können wenn man die Novelle gelesen hätte...).

    Auch wenn DU das nicht glauben magst, aber das habe ich schon ziemlich gut verstanden. Das macht die Novellierung aber nicht weniger sinnvoll. Fakt ist, wir bewegen uns hier INNERHALB eines Krankenhauses, wenn auch räumlich getrennt, und da diese Transporte grundsätzlich auf Kosten des Krankenhauses gehen, kann man denen auch nicht vorschreiben, dass das der öffentlich-rechtliche Krankentransport machen muss. Denn der ist im Normalfalle eben nicht für innerbetriebliche Transporte zuständig, deswegen ja auch mein Vergleich mit dem Bettenschubsen ... und da hast Du mir ja bestätigt, dass Du das nicht als Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Krankentransport siehst. Warum also dann die Transporte zwischen zwei Häusern?

    Beispiel: Der Punkt "Liegewagen mit Sauerstoff" war als mögliches Negativszenario von klinikinternem Transport gemeint, da dieser ausserhalb des BayRDG und damit direkter starker normativer Anforderungen stattfinden würde.

    Ich verstehe Dein Problem jetzt gerade nicht. Wir bewegen uns hier im INNERKLINISCHEN Transport, der normalerweise durch die Flure schiebend von irgendwelchen Nicht-Fachkräften erfolgt. Das ist definitiv keine Spielwiese des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst / Krankentransport. Oder schickt Ihr auch einen KTW ins Krankenhaus, weil Patient A von Station 1 zum Röntgen geschickt werden soll? Und nichts anderes ist es, wen die Häuser an unterschiedlichen Standorten zu finden sind.

    Gerade im Krankentransport in grossen Städten (ER, N, M, R, Wü, etc) existiert ein relevant grosser Anteil der KTW nur weil sie Fahrten fahren die auf die Kliniken als Kostenträger abgerechnet werden (bzw ein Grossteil des Einsatzaufkommens Fahrten sind die auf die KH abgerechnet werden).
    Wenn diese Fahrten nicht mehr bei der ILS auflaufen sondern bei §KTP-Leitstelle-des-KH dann sind die KTW nicht mehr ausgelastet und die Vorhaltung wird kleiner (gemacht) werden mangels Bedarf in der örV. Und diese örV-KTW/RTW stehen dann natürlich auch nicht mehr für Nicht-auf-KH-abgerechnete-Patienten zur Verfügung.

    Es war noch nier die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Retungsdienst oder Krankentransport sich um innerbetriebliche Transporte zu kümmern. Wenn die Bedarfsplanung eines Rettungsdienstbereiches das mit abdeckt, dann ist das in meinen Augen eine vollkommen unsinnige Entscheidung, denn in den aller meisten Fällen reichen da eigentlich unqualifizierte Taxifahrten. Ein Krankenhaus muss dafür sorgen, dass die innerbetrieblichen Transporte auch innerbetrieblich durchgeführt werden ... sei es durch das Schieben der Betten oder das transportieren der Patienten mit Fahrzeugen zwischen den einzelnen Häusern im Stadtgebiet.


    Und wenn das nicht mehr durcj die öffentlich-rechtlich finanzierten Fahrzeuge passieren muss, könnte man die auch so einsetzen, wie sie eigentlich eingesetzt werden sollten. Ansonsten kann man ja zukünftig auch einen KTW für den Bettenverschub im Krankenhaus nutzen. Einzige mögliche Ausnahme wären in meinen Augen Intensivtransporte, aber selbst diese können "hausintern" geregelt werden.


    Meiner Ansicht nach wird durch eine von Dir präferierte Lösung der öffentlich-rechtliche Krankentransport unnötig aufgebläht und diese Blase platzt spätestens dann, wenn ein großes Krankenhaus mal richtig rechnet, was für sie kostengünstiger ist. Immer ein externes Fahrzeug anfordern oder vielleicht zwei/drei eigene Fahrzeuge, die dann sinnvoll und an das Klinikgeschehen angepasst eingesetzt werden können.

    udem stellt sich die Frage, ob die noch ausstehenden LF-Kats (2x Bund/1x NRW) dieses Jahr ausgeliefert werden

    Dieses Jahr hat doch gerade erst angefangen ... dass es bislang noch nicht allzu viele Auslieferungen gegeben hat, sollte doch nachvollziehbar sein.

    Mein Fehler. Ich hatte den Bericht hier im Hinterkopf https://www.mopo.de/hamburg/am…corona-infiziert-37932138 - da wird die BF genannt, nicht die FF - das hatte ich falsch in Erinnerung.

    Aber auch hier wird der Großteil der Kollegen eben nicht in der Lage sein, die Sonderfahrzeuge entsprechend bewegen und einsetzen zu können. Von der im Detail fehlenden Ortskenntnis mal ganz zu schweigen. Eine Werkfeuerwehr muss für sich selbst dafür sorgen, dass genügend einsatzbereites Personal vorhanden ist. Klappt das nicht, ist der Betrieb im Zweifel stillzulegen ... es wäre aber interessant zu wissen, wie das im Bereich der Schwerindustrie mit laufenden Hochöfen oder ähnlichem aussieht ...

    Das Konzept der Werkfeuerwehr Aurubis (...) finde ich überzeugend.

    Ob und inwieweit so ein Konzept auch für den kommunalen Bereich in Deutschland übertragbar ist, weiß ich nicht, aber irgendwie bin ich sehr skeptisch, dass das klappen würde. Im Gegensatz zu anderen Ländern sind wir doch sehr an einzelne Fahrzeuge gewöhnt und das WLF-Konzept hat sich zumindest für Großtanklöschfahrzeuge noch nicht wirklich durchgesetzt. Das sieht in anderen Ländern vollkommen anders aus, wie die folgenden Beispiele aus Schweden zeigen:


    [Blockierte Grafik: https://files.bos-fahrzeuge.info/vehicles/photos/6/9/0/9/431115-medium.jpg] [Blockierte Grafik: https://files.bos-fahrzeuge.info/vehicles/photos/7/8/b/4/462410-medium.jpg] [Blockierte Grafik: https://files.bos-fahrzeuge.info/vehicles/photos/5/0/4/f/515964-medium.jpg] [Blockierte Grafik: https://files.bos-fahrzeuge.info/vehicles/photos/6/2/6/1/440378-medium.jpg] [Blockierte Grafik: https://files.bos-fahrzeuge.info/vehicles/photos/1/2/b/4/435438-medium.jpg] [Blockierte Grafik: https://files.bos-fahrzeuge.info/vehicles/photos/0/3/3/0/390262-medium.jpg]


    Alle oben aufgeführten Fahrzeuge (oder eher dessen Wechselaufbauten) sind mit 10.000 Liter Wasser sowie im Normalfall 500 Liter Schaummittel ausgestattet. Ebenfalls sind alle Container mit einer festmontierten Tragkraftspritze oder einer normalen Pumpe mit entsprechendem Antriebsaggregat ausgestattet. Die Tragkraftspritzen leusten normalerweise 1.500 Liter, die fest verbauten Pumpen auch gerne mal deutlich mehr. Allen Containern können durch beliebige Fahrzeuge der 26-Tonnen-Klasse bewegt werden und bei den größeren Feuerwachen stehen weitere befüllte Container zur Verfügung.


    Einzig das folgende, ehemals bei der Industriebrandkår Billerud Korsnäs in Gävle eingesetzte Fahrzeug verfolgte einen anderen Ansatz. Hier ist die Pumpe am Fahrzeugchassis montiert und der Container somit nicht frei wechselbar, da der Container zweifach mit der Pumpe am Fahrgestell verbunden ist. Dafür ist auch eine Pumpe vom Typ Ruhberg R30 verbaut, die ihre 3.000 l/min bei 10 bar schaffen sollte. Da die Werkfeuerwehr aber eh nur dieses eine Fahrzeug und auch nur diesen einen Container hatte, war diese Sonderlösung problemlos. Mittlerweile steht das Fahrzeug aber bei einer kommunalen Feuerwehr (Storvik, Gästrike Räddningstjänst) und es ist damit weniger flexibel einsetzbar.


    [Blockierte Grafik: https://files.bos-fahrzeuge.info/vehicles/photos/c/7/7/3/455478-medium.jpg]


    Das WLF der Werkfeuerwehr hat auch "nur" einen 8.500 Liter fassenden Wassertank, bringt dafür (bei der Werkfeuerwehr) aber auch zwei verschiedene Schaummittelsorten mit insgesamt 2.500 Liter Schaummittel zur Einsatzstelle mit. Das dürfte aber dem Einsatzzweck in einem papierproduzierendem Betrieb mit großflächigem Holz- und Holzschnitzellager geschuldet sein.


    Interessanter Fakt vielleicht am Rande ... die ganz oben gezeigten Fahrzeuge sind allesamt Wechsellader und damit flexibel einsetzbar, in Gävleborgslän (Bollnäs, Ockelbo, Rörberg) zeigt sich das auch durch den Funkrufnamen eines Wechselladers (2 xx-xx60), die Fahrzeuge aus dem Södermanlands län hingegen laufen als Tankbil (2 xx-xx40). Warum man diese unterschiedlichen Zuordnungen gewählt hat, entzieht sich aktuell meiner Kenntnis, nachvollziehbar sind jfür mich jedoch beide Lösungen.


    Manchmal ist der Blick über die Staatsgrenzen hinaus nicht verkehr und man kann erkennen, mit welchen Taktiken und Fahrzeugen man dort arbeitet. Dabei ist auch interesant, dass sämtliche schwedischen Container flacher bauen, als der Container der WF Aurubis. Ich weiß nicht, was das für die Fahrstabilität ausmacht, da ich keine LKW fahren darf ...


    Nachtrag: Und wenn ich jetzt noch wüsste, warum mir hier keine Bilder sondern nur Links angezeigt werden ...

    u.a. 3.0l-Motor (max. 210PS)

    Na ja ... ob nun 210 oder 190 PS machen sicherlich keinen weltbewegenden Unterschied. Und eine 3-Liter-Maschine gab es zumindest auch im Sprinter, ob sie aktuell noch angeboten wird, weiß ich nicht. Vorteil der Iveco-Maschine dürfte aber der Punkt sein, dass es sich nicht um einen 6-Zylinder sondern um einen 4-Zylinder handelt, so dass der Hubraum je Zylinder deutlich größer als der beim Sprinter ist. Nachteil vom Iveco dürfte hingegen das deutlich schlechtere Werkstattnetz sein.

    Moin Michael,

    Ich habe gehört, dass im Blaulicht Fahrzeugmagazin Heft Nr.4 im August 1987 ein mehrseitiger Bericht über diese DLK sein soll.

    eigentlich müsste ich dieses Heft (wie auch alle anderen) haben. Ich gehe in den kommenden Tagen auf die Suche und werde schauen, ob der Bericht da wirklich drin ist. Ich meine, es gab einen Bericht über eine vierachsige (?) Leiter mit einem größeren Aufbau hinter dem Fahrerhaus, ist es die, die Du auch meinst?


    Viele Grüße,
    Tobias