Beiträge von Tobias Voss

    Kommt bitte beide einfach mal ein wenig herunter ...


    Fakt ist, dass jedes Funkgerät einen zugeteilten Funkrufnamen bei der Zulassung bekommen hat, ob dieser dann auch wirklich im tagtäglichen Leben genutzt wird, ist etwas anderes.


    Beispiel:


    Ältere Fahrzeuge des KatS haben tragbare Funkgeräte, die einen Funkrufnamen Kater .... haben ... im regulären Leben werden diese Fahrzeuge aber zum Beispiel mit Rotkreuz 11/87/1 gerufen, weil das halt nen 4Tragen-KTW ist ...


    Ansonsten ... wer in diesem Forum der Meinung ist, trotz entsprechender Hinweise weiterhin gegenan stänkern zu müssen und dabei noch beleidigend zu werden, muss im Zweifel auch mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen und leben können ...


    Viele Grüße
    Tobias

    Tja ...


    in der Zeit der digitalen Kameras wird man halt verwöhnt ... ;)


    Wenn ich da an meine erste zusätzliche Speicherkarte denke ... 32 MB SmartMedia für weit ünbber 150 Euro ... *heul*


    Viele Grüße
    Tobias

    Zitat

    Original von ewr
    Also ich gebe mich mal als einer der Unruhe Stifter bekannt. Bis vor der kieler Woche war es der 11/14/01 seit dem ist er aber dauerhaft der 75/19/?. Der aus zuverlässiger Quelle habe ich erfahren das aus Geldern für den Katschutz nur noch rote T5 angeschaft werden da man so besser die Fahrzeuge falls mal notwendig tauschen kann. Ich hoffe das nun mal ruhe um dieses Fahrzeug einkehren kann


    Der rote T5 ist bereits seit einiger Zeit im Ordner SEG mit dem Funkrufnamen 75/19/3 zu finden ...


    Und ich schließe jetzt einfach mal ;)

    Phoenix,


    mein Tipp für Dich ... über erst viel und zeige Deine Bilder kritischen Freunden oder Bekannten, bevor Du die Bilder hier hochlädst. So ersparst Du Dir unter Umständen dumme Kommentare oder den Frust von abgelehnten Bildern.


    Eine neue Kamera bedeutet immer sehr viel Übung.


    Grundlegen Tipps zum Fotografieren hat Brian Dir ja auch schon gegeben ... und denke vorallem an eines ... nicht gleich verzagen, aller Anfang ist verdammt schwer.


    Bei Fragen, wende Dich einfach an mich ;)


    Viele Grüße
    Tobias

    kellern,


    im Prinzip hast Du mit Deiner Aussage ja Recht ... aber eine Rettungsdienst-Organisation wird sich bei dieser Entscheidung nicht darauf verlassen können, dass etwas glatt läuft.


    Von daher ... ich sehe das als grob fahrlässig an, wenn ein Arzt als RettAss eingesetzt wird. Zumindest, solange wie es keine Person gibt, die das OK dafür gegeben hat.


    Und das kann in meinen Augen nur der ärztliche Leiter des jeweiligen Rettungsdienstes sein.


    Viele Grüße
    Tobias

    Nabend zusammen,


    das Problem liegt ganz woanders ... sämtliche Rettungsdienstgesetze (zumindest die, die ich kenne) legen fest, dass ein RettAss auf dem RTW die verantwortliche Person ist und auch die Kompetenzen nach dem RettAss-Gesetzt haben muss. Ein Arzt mit Fachkundenachweis Rettungsdienst ist nur für das NEF (NAW) vorgesehen.


    Fährt jetzt ein Arzt auf dem RTW als RettAss mit, darf er vom RD-Gesetz nur die RettAss-Tätigkeiten ausüben und kommt daher in Gewissenskonflikt wenn er eigentlich ärztliche Maßnahmen ausüben müsste.


    Führt er diese Maßnahmen jetzt aus ... hat er sich seinem Eid entsprechend verhalten und gleichzeitig seine Befugnisse als RettAss weit überschritten ...


    Und genau das ist das Problem ... einerseits muss er helfen, und andererseits darf er es eigentlich nicht.


    Daher ist die Entscheidung, dass ein Medizinstudent nur bis zu einem bestimmten Punkt als RettAss eingesetzt werden darf, für alle seiten die sicherste Lösung ... allerdings ist das auch (wie Krankenwagenfahrer schon schrieb) eigentlich die perverseste ...


    Viele Grüße
    Tobias

    Als approbierter Arzt (und m. W. nach auch schon in der Zeit des AiP) hast Du als Arzt eine Garantenstellung.


    Das bedeutet, Du musst alles das machen, was Du während Deiner Ausbildung gelernt und beherrschen können müsst. Diese Tätigkeiten sind aber oft viel weitgehender als die Aufgaben des RettAss.


    Daher kommst Du im Zweifel in die Entscheidung, was Du zu leisten bereit bist.


    Die Probleme, die hier beschrieben wurden, kann ich nur bestätigen, in meinem RD-Bereich durften RettAss nur solange RTW fahren, wie sie mit dem Studium einen bestimmten Punkt nicht überschritten hatten.


    Eine in meinen Augen auch sehr sinnvoll Entscheidung. Allerdings weiß ich nicht, ob das irgendwo schriftlich festgehalten ist oder ob das die damalige Entscheidung der RD-leitung gewesen ist.


    Viele Grüße
    Tobias

    Zitat

    Original von kay26
    Weiterhin gilt also: Alles, was von öffentlichem Grund aus eingesehen werden kann, darf auch fotografiert werden (Personen einmal ausgenommen).


    Mit dieser Aussage wäre ich bei militärischen Geländen aber sehr vorsichtig ... nicht umsonst sind sie Sperrgebiet.


    Allerdings ... um auf das hier gebrachte Beispiel von HDW in Kiel zurückzukommen, wenn ich das dort liegende / stehende U-Boot vom gegenüberliegenden Fördeüfer fotografieren kann, so darf ich das auch.


    Wirklich interessante Details sind eh von aussen nicht zu erkennen, da zum kopieren nicht nur die Aussenhülle entscheidend ist. Wie sowas aussieht, haben wir ja beim Crash-Test des Landwind-Geländewagen aus China gesehen. Dort hat man auch die Hülle 1:1 vom Opel Frontera koüiert ... aber irgendwie vergessen, dass man die Sicherheitstechnik nicht von aussen sehen kann ....


    Stellt sich eine Führungskraft bei Fotos von Einsatzfahrzeugen quer, dann muss man das wohl oder übel akzeptieren. Meistens haben sie dann schlechte Erfahrungen mit Kollegen gemacht, die sie zu dieser Entscheidung bringen. Nicht jeder Fotograf fragt vorher, wenn er auf Privatgelände fotografieren möchte ...


    Viele Grüße
    Tobias

    herpa nutzt bei den Modellen meistens die Stecktechnik ... also hintere Nummernschildhalterung oder die gesamte Heckklappe beim Binz A2003 ....


    Einfach mal vorsichtig ausprobieren, nachdem die Räder entfernt sind ...


    Viele Grüße
    Tobias

    Fakt ist doch eigentlich eh folgendes:


    Der ärztliche Leiter eines jeden Rettungsdienstes gibt vor, was er auf den Fahrzeugen haben möchte. Dass davon sicherlich eine recht große Menge nur ein oder zweimal im Jahr genutzt wird, ist halt das große Risiko dabei.


    Letztlich entscheidet doch eh der Notarzt, was er an Material an der Einsatzstelle nutzen möchte ...


    Und ein weiterer Aspekt:


    Wenn die ausgeweitete Beladung eines NEF dazu genutzt wird, überflüssiges vom RTW zu nehmen, dann ist das zumindest aus der Sicht der entstehenden Kosten gar nicht mal so verkehrt.


    Viele Grüße
    Tobias

    Wolfy,


    Zitat

    Original von wolfy
    Also jetzt mal an alle die hier spekulieren und halbwahrheiten verbreiten


    Halbwahrheiten ist immer eine Definitionssache, denn auch Deine Aussage ist nicht zu 100% korrekt, aber dazu später mehr ...


    Zitat

    Original von wolfy
    Auf dem Gelände der BF stehen öfter Fremdfahrzeuge...genau richtig den erstens arbeiten die Hiorgs in Kiel eng mit der BF zusammen,besonders zur Kieler Woche, zweitens werden die Fahrzeuge von der BF repariert,gewartet etc. da die BF ja Eigentümer ist!


    Die BF Kiel ist nur von den Fahrzeugen Eigentümer, die eine Stadt-Nummer haben. Sämtliche RTW und KTW gehören den jeweiligen HiOrgs und werden auch durch diese gepflegt und gewartet, einzig das medizinische Verbrauchsmaterial wird zentral über die Stadt Kiel beschafft.


    Zitat

    Original von wolfy
    Im KatS fall sind die Mitarbeiter der HiOrgs dem Rettungsdienst zugewiesen deshalb auch die beleuchtbare Transpore....


    Sorry ... das ist der größte Schwachsinn ... im Katastrophenfall werden die Mitglieder der KatS-Gruppen niemals dem Rettungsdienst unterstellt, das ist gar nicht machbar.


    Zitat

    Original von wolfy
    desweiteren ist dieses Fahrzeug doch hingegeneiniger meinungen regelmäßig mit Rettungsdienst Personal besetzt.


    Glaube mir ... das Fahrzeug ist in den seltensten Fällen rettungsdienstlich besetzt, weil das alleine durch die Struktur des MHD gar nicht machbar (und zulässig) ist. Der Rettungsdienst wird durch die gGmbH durchgeführt und KatS bzw. Sanitätsdienste obliegen dem e.V.


    Davon mal abgesehen ... es wäre schön, wenn man mal vor dem Absenden eines Beitrages schauen würde, ob der denn auch wirklich lesbar ist ...


    Viele Grüße
    Tobias

    Zitat

    Original von Kreuzritter
    In einem Qualitätsmanagementsystem werden bestimmte Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter gestellt, die grundsätzlich natürlich nur den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen müssen. Diese Mindestanforderungen können jedoch von übergeordneten Instanzen hochgeschraubt werden (Träger des RD).


    Selbstverständlich kann der Träger des Rettungsdienstes (also im Normalfall der Kreis) die Anforderungen über das Gesetz stellen ... und in vielen Bereichen wird das auch mit "Kleinigkeiten" gemacht.


    Nur ist diese eigenständige Entscheidung dann gefährdet, wenn die Krankenkassen sich auf die Gesetzeslage berufen und sagen, "das zahlen wir nicht" ...


    Eine HiOrg kann sicherlich bestimmte Dinge eine gewisse Zeit aus eigener Tasche bezahlen, aber ein kommunaler Rettungsdienst kann das halt nicht. Und dann wird ganz schnell auch die entsprechende Vorgabe gekippt werden ...


    Darauf zu hoffen, dass der Träger des Rettungssdienstes die zusätzlichen Kosten übernimmt halte ich in Zeiten chronisch leerer Kassen für recht mutig ...


    Sein wir doch mal ganz ehrlich ... setzt Niedersachsen dieses Gesetz wirklich um, dann wird es keine 5 Jahre dauern, und alle RD-Bereiche fahren so die Krankentransporte ... LEIDER


    Viele Grüße
    Tobias

    Holger,


    grundsätzlich denke ich, dass auch die Rotoblätter komplett abgebildet sein sollten ... aber je nach Hubschraubertyp hast Du dann so viel Umgebung mit drauf, dass Du vom Hubschrauber nichts mehr erkennen kannst.


    Daher denke ich, dass man immer das Bild als Gesamtes sich anschauen sollte und dann entscheiden muss, ob die abgeschnittenen Rotorblätter eine Grundlage zum Ablehnen des Bildes sind.


    Und gerade bei den von Dir angeführten, würde ich das definitiv nicht sehen ...


    Viele Grüße
    Tobias

    Also ...


    grundsätzlich ist es sicherlich richtig, dass jede HiOrg eine Fahrzeugbesatzung stellen kann, deren Qualifikationen über den gefeorderten Mindeststandards liegt.


    Allerdings ist bei solchen Aktionen (so sinnvoll ich sie meistens finde) der letztliche Entscheidungsträger die Krankenkasse, die der HiOrg das Geld für das Personal und / oder Fahrzeugbeschaffung zur Verfügung stellt.


    Und spätestens wenn sich eine andere HiOrg bereiterklärt, das ganze auch für weniger Geld zu machen (sprich, die Qualifikation und Bezahlung analog zum Gesetz), ist wohl klar, wer den Zuschlag bekommen wird.


    Und was die Ausschreibung des Rettungsdienstes angeht ... ich denke, jeder Träger des Rettungsdienstes hat das Recht und in Teilen auch die Pflich dafür zu sorgen, dass der qualitativ beste und trotzdem kostengünstigste Anbieter am Arbeiten ist ... und wenn es dadurch zu Verschiebungen oder neuen Arbeitgebern kommt, dann mag das zwar sehr ärgerlich sein, aber das Problem haben viele andere Arbeitnehmer in der Industrie auch ...


    Vier Kleinigkeiten noch zu der verlinkten Seite:

    • es fehlt das Impressum,
    • das Startbild ist nicht sichtbar,
    • der Download des Funkspruches ist illegal, sollte daher also nicht mehr auf die HP gesetzt werden,
    • das Gästebuch bedarf dringend einer Säuberung

    Viele Grüße
    Tobias