ZitatAlles anzeigenOriginal von cchris11200
Nein, darf ich eben nicht, weil das Fahrzeug für die feuerwehraufstellflächen zu schwer wird. Wenns im eigegen Stadtgebiet keine gibt ok. ABer wie siehts bei den Nachbarn aus? Dumm wenn ein LF einsinkt und die DLK hintendran auch nicht weiter kommt, obwohl sie 3t leichter ist.
[quote]
Wenn es nur halb so aufgeweicht ist, wie in Hessen, ist wirklich alles Möglich...
Allerdings ist in Hessen bei 14,5 Tonnen Schluß ( wobei ich davon aus gehe auf Grund der Norm in allen Ländern) ohne wenn und aber.
Oder man muss ohne bezuschussung beschaffen....
In Hessen ist (oder evtl. war) es möglich Staffelfahrzeuge mit2500l Wasser zu beschaffen. Das hieß StLF20/25. Bin mir nicht sicher, glaube aber das wurde wieder zurückgezogen.
Das Problem ist nicht die Norm die aufweicht( die weicht auf, weil es von den Feuerwehren gefordert wird).
Dennoch kann jeder seinen Kopf einschalten und überlegen, ob es Sinn macht ein 18t Fahrgestell zukaufen oder ob es nicht sinnvoller wäre eine Nummer kleiner zu beschaffen. Und dann evtl auch 2 Stück.
Gruß Thomas