Beiträge von Eifelsani

    Also bei dem Bild handelt es sich um den ehemaligen Rotkreuz Daun 4-85-5. Das Fahrzeug wurde oder wird(?) von der Rufbereitschaft Kelberg genutzt.
    Wie es am Fahrzeug geschrieben steht, ist/war der Eigner die DRK Rettungsdienst Efel-Mosel-Hunsrück ggmbh. Diese führt den Rettungsdienst in den Landkreisen Vulkaneifel (ehemals Landkreis Daun) und Bernkastel-Wittlich durch.
    Das Fahrzeug wurde ursprünglich als DAU 1-83-1 an der RW Daun in Dienst gestellt. 2005 wurde das Fahrzeug dann durch einen SprinterCDI mit Strobel-Ausbau ersetzt und ging an die RW Kelberg.
    In den oben genannten Landkreisen ist es üblich sogenannte Rufbereitschaften an den jeweiligen Wachen zu haben. Diese dienen als Rückfallebene, falls die regulär an der Wache stationierten RTW (in den meisten Fällen verfügen die Wachen nur über einen RTW) im Einsatz ist und auch kein anderer RTW einer benachbarten Wache in absehbarer Zeit zur Verfügung steht. (Das kommt in den dünn besiedelten Gebieten der Eifel und des Hunsrück hin und wieder vor) Dabei werden die jeweils zuständigen OV durch die ggmbh unterstützt. (z.B. durch Stellung von Fzgen) Dabei stehten diese Fahrzeuge dann auch als Reserve-RTW zur Verfügung, falls mal ein RTW kurzfristig ausfällt.
    Zur Kennung als KTW ist zu sagen, dass es oft schwierig ist eine vollständige RTW-Besatzung im Einsatzfalle zu haben, auch ist eine vollständige RTW-Ausstattung recht teuer, von daher laufen einige Rufbereitschatfs-FZG eben nur als KTW.

    Es geht um den FRN dieses Fahrzeugs:
    Rotkreuz Kreuznach 1-84-1



    Dazu gilt folgendes: Der FRN-Katalog für Rheinland-Pfalz ist im Wesentlichen der Selbe wie in NRW, aber eben nicht ganz.


    Die Kennung –84- steht in RLP eben nicht für RTH sondern für RTW:


    FRN Rettungsdienst RLP:


    80/1 LNA bzw. Führungsdienst (in den meisten RD-Bereichen: Leiter Rettungsdienst, oder auch ärztlicher Leiter Rettungsdienst)
    80/2 bis 80/4 LNA
    80/5 bis 80/7 ORGL
    81 NAW
    82/1 bis 82/5 NEF
    82/8 und 82/9 Kassenärztlicher Notdienst, Ärztlicher Bereitschaftsdienst
    83/1 bis 83/5 RTW (öffentlicher RD)
    83/6 bis 83/9 RTW (SEG bzw. OV-eigene nicht im regulären RD eingebundene)
    84/1 bis 84/5 RTW (öffentlicher RD falls mehr als 5 FZG des gleichen Typs)
    84/6 bis 84/9 RTW (SEG bzw. OV-eigene nicht im regulären RD eingebundene)
    85 KTW
    86 (Hilfs-) KTW
    87 Mehrtragewagen (z.B. 4-TW) oder auch Großraum-RTW
    89 RTH/ITH (nur FMS)


    Allerdings hat sich in den letzten Jahren für die Kennung –84- in verschiedenen RD-Bereichen eine andere Nutzung eingebürgert.
    Meines Wissens nach benutzt der Bereich Kreuznach die –83- für alle RTW des öffentlichen RD und die –84- für alle RTW der SEG, bzw. der jeweiligen Ortsgruppierungen, welche nicht im regulären Rettungsdienst laufen.
    (Ist irgendwie auch sinnvoller als obige Belegung)
    Im Rettungsdienstbereich Trier hingegen benennt man alle Notfall-KTW explizit mit der Kennung –84-, um den unterschied zu einem “normalen” KTW herauszustellen. (z.B. Florian Trier 1-84-1 oder Rotkreuz Bitburg 2-84-1)


    Für den Bereich der SEG gibt es eine Art Multifunktionskennung –17- :
    17/1 Arzttruppkraftwagen
    17/2 GW-San
    17/3 Betriebskraftwagen, sonstige PKW
    17/4 Küchenwagen
    17/5 Mobile Sanitätsstation
    17/6 Bluttransportwagen
    17/7 und 17/8 Betreuungskraftwagen
    17/9 sonstige KFZ


    18 MTW mit Ladefläche
    19 sonstige MTW

    Außer die Infos vom Inneministerium habe ich auch keine weiteren, warum der jetzt Nachts nicht mehr fliegt. Meinem persönlichen Eindruck nach, ist aber das Angebot eines nächtlichen Intensivtransports per RTH einfach zu selten angenommen worden. Ich weiß nicht ob die Kliniken eventuell zu schlecht aufgeklärt wurden, was diese Möglichkeit angeht, oder ob die Ärzte einfach zu stur waren den ITH zu rufen. Ich kann mich jedenfalls nicht entsinnen den Chr 77 auch nur ein einziges Mal Nachts in unserem Leitstellenbereich gehört zu haben. Tagsüber kommt das durchaus vor, aber Nachts wurde eigentlich alles wie bisher von den Krankenhäusern vom nächststationierten RTW in eine Klinik der Maximalversorgung gekarrt. Abgesehen davon sind auch die Zahlen der Intensivtransporte mittels ITW zumindest in unserem Bereich (Leitstelle Trier) nicht allzu hoch. Wird wie gesagt eigentlich fast alles per normalem Regel-Rettungsdienst gefahren.

    Zitat

    Original von Krankenwagenfahrer
    Also dann, machen wir mal hier weiter. Danke, Manuel...


    Zuerst einmal kurz und bündig zur LAR: Hier geht's zur HP der Luxembourg Air Rescue. Die haben sowohl alle Nachtfluggenehmigungen als auch das erforderliche Personal. Und die Übernahme von Einsätzen im Mainzer Raum dürfte wohl kaum zu den Herzenswünschen der LAR gehören, das könnte nämlich mit dem Sprit eng werden... Aber wenn ich mich recht entsinne, gab es doch bei den regionalen Rettungsdiensten im Grenzgebiet D/LUX ziemlich miese Aktionen gegen die LAR, Störung des LAR-Funkverkehrs bei RTH-Einsätzen in Deutschland usw. Vielleicht sollte man mal da gründlich ausmisten, dann klappts möglicherweise besser mit der Zusammenarbeit...


    Das überrascht mich ein wenig zu hören.Ich weiß jedenfalls definitiv, daß der "Air Rescue 3" der ja für Deutschland die Primäreinsätze fliegt nach Sonneuntergang nicht mehr zur Verfügung steht! Ebenso ist es Nachts unmöglich die anderen beiden RTH in Deutschland einzusetzen, warum das so ist, weiß ich nicht. Sonst wäre uns in einigen Einsätzen nämlich einiges erspart geblieben. Des weiteren muß man noch zum "Air Rescue 2" dazusagen, daß dieser RTH, der in Ettelbrück stationiert ist nach Deutschland meist OHNE Arzt kommt, weil es für das NEF Ettelbrück und den RTH nur EINEN Arzt gibt!
    Zu den miesen Aktionen: Die Geschichte hat ja nun große Kreise gezogen, kurzzeitig standen mal nahezu alle Mitarbeiter der betroffenen RW ohne Arbeitsplatz da. Mittlerweile beschränkt sich das ganze aber auf den Hauptverdächtigen RW-Leiter, der ja auch strafrechtlich belangt werden wird. Meiner Meinung nach hat sich das jetzt alles mal wieder etwas beruhigt und ich kann von unserer Seite nur Sagen, dass in unserem KV (Bitburg-Prüm) eine sehr gute Zusammenarbeit mit den Kollegen von der LAR herrscht. Wir sind froh, daß es sie gibt, denn sie haben zu einer spürbaren Verbesserung des RD in unserer Region beigetragen.
    Das ITW-System in Rheinland-Pfalz sieht wie folgt aus: An 5 Standorten (Kaiserslautern,Koblenz,Ludwigshafen,Mainz und Trier) werden diese ITM vorgehalten (2 pro Standort). Offiziell heissen die ITM, sind aber normale RTW, die im Bedarfsfall eine besondere Trage und den begleitenden NA am Krankenhaus aufnehmen und den Intensivtransport durchführen. Ausserhalb dieser Einsätze werden diese RTW ganz normal als Regel-RTW im Tagesgeschäft eingesetzt. Zumindest in Trier, wo die BF und das DRK Konz im Wechsel für den Intensivtransport zuständig sind, ist es so, dass für den Intensivtransport keine zusätzlichen Besatzungen oder Fahrzeuge zusätzlich zum Regeldienst vorgehalten werden.

    Pressemitteilung


    Das schreibt das Inneministerium zu dem Thema Christoph 77


    ZUm Thema LAR: Meines Wissens nach versucht die LAR schon länger eine Nachtflugerlaubnis zu bekommen, aber angeblich fehlen vor allem Piloten, weil Nachts ja zwei Piloten an Bord sein müssen. Ob die LAR allerdings dann Einsätze bie ins Mainzer Gebiet fliegen soll, weiß ich nicht. Das ganze war und ist ja eher für die ländlichen regionen an Saar und Mosel und bei uns in der westlichen Eifel gedacht, weil hier eine doch recht dünne NA-Versorgung besteht und es leider immer häufiger vorkommt, dass die Krankenhäuser nicht ausreichend Ärzte haben um den NA-Dienst sicherzustellen und dann mal eben das NEF wieder in die "6" gestellt wird.

    Die Stadt Aachen hat meines Wissens nach in Ermangelung eines WLF keinen AB-MANV erhalten. Angeblich sind auch keine GW-SANs ausgeliefert, denn es hieß mal: Ohne AB-MANV keine GW-Sans!
    Jedenfalls hat das DRK Aachen Stadt definitiv keinen GW erhalten. Ob nun JUH und/oder MHD einen erhalten haben kann ich nicht genau sagen, habe die jedenfalls noch nie in aachen gesehen.

    Zusammenfassung der Nachricht (kein komplettes Kopieren der Nachricht!!!): Seit dem Jahre 2005 ist es der RLST Trier möglich den in Luxemburg stationierten RTH "Arirescue 3" der "Luxemburg Air Rescue" zu Notfällen im RD-Bereich Trier zu alarmieren. Dies stieß nicht unbedingt bei allen Mitarbeitern des dortigen Rettungsdienstes auf Zustimmung.
    Im vorliegenden krassen Fall geht es um den Leiter der RW Saarburg, der beschuldigt wird, Rettungseinsätze des RTH bewusst sabotiert zu haben, in dem er, sobald der Hubschrauber in der Luft war, den Funkverkehr durch permanentes drücken des Ruftones am RW-Funkgerät komplett lahmgelegt habe. Erst durch Funkmessungen konnte eine Ursache für die Funkstörungen und die RW Saarburg als Ursprungsort ermittelt werden




    Link zur Nachricht: Haftbefehl gegen den ehemaligen Leiter der RW Saarburg


    Quellenangabe: http://www.swr.de

    Wobei aus dem Artikel nicht ersichtlich ist, ob das Zollfahrzeug mit oder ohne Sosi untwerwegs war.


    Zum Thema A60 kann ich nur sagen: Ich betrachte die Strecke per Definition, wie sie oben angegeben ist auch nicht als Autobahn, dennoch nennt sich das Ding "A60".
    Aus Kostengründen wohl, schreitet der endgültige Ausbau nur sehr schleppend voran, was nicht zuletzt die Belgier, die ihren Teil der Autobahn 4-spurig ausgebaut haben, kräftig ärgert....
    Vor ungefähr 6 Jahren kamen im übrigen an ganz ähnlicher Stelle 5 junge Leute ums Leben, weil sich der Fahrer aus dem Berliner Raum auf einer echten Autobahn wähnte und einen vor ihm fahrenden LKW arglos überholte. Dabei krachte der PKW mit 140 km/h frontal in einen entgegen kommenden Milchlaster und alle 5 PKW-Insassen verloren ihr Leben....
    Die anschliessenden Diskussionen, warum denn nicht endlich mal was Passiert, um die Sicherheitslage zu verbessern verlief leider im Sande...

    Zusammenfassung der Nachricht (kein komplettes Kopieren der Nachricht!!!):
    Auf der 2-spurigen Straße fuhr ein PKW-Fahrer beim Überholen in die Seite des vorausfahrenden Einsatzfahrzeuges, das nach Zeugenaussagen auf der A 60 wenden wollte. Dabei wurden zwei Zollbeamte und zwei Insassen des überholenden Fahrzeuges verletzt.



    Link zur Nachricht:input-aktuell



    Quellenangabe: input medien


    Auch wenn die "Autobahn" in diesem Bereich nur einen Fahrstreifen in jede Richtung aufweist und es keine bauliche Trennung (z.B. Mittelleitplanke) zwischen diesen Fahrspuren gibt, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein derartiges Wendemanöver erlaubt ist....