Beiträge von Godeke

    Hallo :-)),


    leider kann ich nichts Neues beitragen. Mir sind aus den niedersächsischen ZW auch nur die hier schon erwähnten LKW und Busse bekannt.
    Interessant vielleicht noch, daß der graue LKW aus der ZW Bad Nenndorf regelmäßig für den Holztransport bei Lehrgangängen für TF/GF des Bergungsdienstes an die benachbarte KatS-Schule ausgeliehen wurde. Das Fahrzeug fuhr dann morgrns in der Kolonne mit raus auf die verschiedenen Übungsplätze.

    Hallo :-)),


    Plumi, ich glaub Dir ja, daß Du den spannenden Fall um dieses Fahrzeug lösen willst... ich übrigens auch.
    Aber alle, die sich länger speziell mit dieser Materie befassen, werden Dir sagen: so nicht. Falsche Behauptungen werden durch permanente Wiederholung nicht irgendwann richtig.


    Die STAN des Erweiterten Kats zur "FüGrBer" weist nicht die Beschaffung eines Fahrzeugs aus - also gab es auch keine, sooo einfach ist das. Sollte es in einer FüGrBer aber doch ein Fahrzeug gegeben haben, so gibt es eine ganze Reihe möglicher Beschaffungsarten - aber sicher nicht aus Mitteln des Erweiterten KatS.


    Das von Dir so beschriebene Fahrzeuge ist mir nicht als Bundesbeschaffung bekannt, auch nicht in einem anderen Fachdienst.


    Wir müssen also weiter nach des Rätsels Lösung suchen.

    Hallo :-)),


    ja, die gesuchten Fotos....befinden sich in vielen vielen Kisten, die auf das Auspacken warten für Ausstellung bzw. Archiv des neuen Bevölkerungsschutzmusuems. Wir haben auch 2 echte FAASTs...habt Geduld, es dauert nur noch Jahre...


    ...ein weiteres wichtiges Fahrzeug des Warndienstes war der sicherlich vielen bekannte Sirenenanhänger der Firmen HELIN bzw. KAYSER.

    Hallo :-)),



    blaue FKE in roter BsDi-Bereitschaft, ds bezwifle ich gar nicht... möglich ist in der Praxis ja alles, damals wie heute. Aber ungewöhnlich und nicht so, wie es eben "sein sollte". Dafür gibt es schon eine logische Erklärung, nur nachvollziehen kann das heute sicherlich keiner mehr.

    Hallo :-)),


    darauf will ich schon die ganze Zeit hinaus. Eskann sich nicht um eine Fahrzeug des LSHD handeln und auch als Fzg. des Erweiterten KatS 9ist mir dieses Fahrzeug so wie gezeigt unbekannt (siehe meine Beiträge in diesem Thread).


    Der VW-Bulli in der FüGrBer beim THW ist logisch erklärbar, da kann es sich durchaus um einen der sog. "VHD-Kombis" handlen, die ab 1972 aus dem THW-Haushalt (!) angeschafft worden sind. In den 80er Jahren wurden das teilweise Zugtrupp-Busse der BZ oder sie bekamen andere Aufgaben, wenn das THW entsprechende Einheiten aus dem Erweiterten KatS übernommen hat.


    Zu den FKH: Bemerkung verstehe ich nicht: LSHD-FKH waren samt und sonders khakigrau, egal elcher Fachdienst auch immer. Auch beim BsDi, egal ob von der Fw oder als Regieeinheit gestellt. Die "bunte" Umlackierung begann ab ca. 1972, ganz langsam, Stück für Stück.

    Hallo :-)),


    THW-Fahrzeuge bekommen nur dann ein "THW- XXXXX"-Kennzeichen, wenn sie dem THW gehören. Sind sie Eigentum der örtlichen Helfervereinigung e.V. (dem Förderverein für die Ortsverbände), bekommen sie ein ziviles Kennzeichen.

    Hallo :-)),


    Feuerwehrfahrzeuge der Gemeinden haben hier -im Landkreis Lüneburg-schon von jeher zivile Kennzeichen. Einzig die vom Landkreis beschafften Fahrzeuge haben ein 2000er-Behördenkennzeichen.
    Aber; weiß denn jemand, w a r u m die Kennzeichen verändert werden sollen? Was ist denn die Begründung dafür?

    Hallo :-)),


    ...wenn Du uns nun noch mal STAN-Nr. und STAN-Stelle des betreffenden Fahrzeuges nennen magst, könnte ich der Sache folgen. Kein Fahrzeug wurde beschafft, wenn es nicht in der STAN als zu bschaffendes Fahrzeug ausgewiesen war. Und da war die "FGrBer" nun mal "blank"...

    Hallo :-)),


    vielleicht erinnert sich Dein RK-Beauftragter nicht mehr so richtig, denn:


    - Die "FüKwBer" stammen garantiert nicht aus den SanBereitschaften des LSHD, denn
    1. Bj. 1975: da gab es keinen LSHD mehr, der wurde 1968 aufgelöst. Die allerletzten LSHD-Fahrzeuge wurden 1968 beschafft, danach war Sense.
    2. In den SanBereitschaften des LSHD gab es keine VW-Busse, nie, nirgendwo, never...
    3. Der Zeitbereich der dafür gültigen STAN (LSHD) ging von 1960 -1972, ab 1972 galt die STAN des "Erweiterten KatS", zuerst eine provisorische Fassung, ab 1976 die endgültige (1984 modifiziert).


    - Euer Bulli gehörte nicht zur FüGr der Bereitschaft, sondern in dieser Führungsgruppe gab es einen Fukow DKW MUNGA F 91/4 oder /8. Es gab auschließlich diesen Typ und keinen anderen.


    - Die Bereitschaft selbst bestand aus einer Führungsgruppe (hier erinnert sich Dein RK-Beauftragter richtig), aber mit 7 Mann,


    - 3 gleich ausgestattenen Sanitätszügen mit jeweils 30 Mann


    - einem Versorgungszug mit 11 Mann


    Alle Fahrzeuge des LSHD (mit Ausnahme der Sonderfahrzeuge des Brandschutzdienstes) hatten die einheitliche Farbgebung RAL 7008 (khakigrau), elfenbein , orange usw. kam erst ab 1972.


    Mein Fazit: Eure Bullis können nicht aus dem LSHD stammen.

    Hallo :-)),


    Fm-Dienst


    das Fm-Fahrzeug vom Typ Borgward gehörte zu einer Hilfszug-Abteilung. Damit war es ein DRK-eigenes Fahrzeug. Hat mit Bund/Bundesbeschaffung nichts zu tun.
    Für den Hilfszug wurden zum Teil eigenen Lösungen gesucht. Die Fahrzeuge hatte teilweise andere taktische Ausstattungen. So wurde der abgebildete Typ z.B. auch als Fukw eingesetzt, Kurbelmast 6 m befand sich dann an der rechten Seite neben der Fahrzeugtür.


    FüGrBer: Laut STAN wurden dieser Einheit keine Fahrzeuge zugeteilt. D.h., es gab sie nicht nur nicht, sondern sie wurden auch nicht finanziert. Da gab es keine Ausnahmen. Deshalb muß es sich um KfZ anderer Herkunft handeln, z.B. org.-eigen, Kommune oder Land. Bitte mal genau nachfragen. Aus einem KFZ-Kennzeichen mit dem Behördenkennzeichen X - 8xxx läßt sich eine Bundeszugehörigkeit nicht zwingend ableiten.
    Möglich wäre (als Bundesfahrzeug) höchstens die Umwidmung früherer Betreuungs-Kombis, eine Serie, die 1975/76 beschafft wurde (VW Bus Typ 23).

    Hallo :-)),


    Nocheinmal ganz deutlich: Es wurden keine Geräte in Organsationsfarben angeschafft. Ende der 60er Jahre wurde das Konzept des "Erweiterten KatS" entwickelt. Darin wurde festgelegt, daß es in Zukunft 9 Fachdienste geben soll. Nicht alle Fachdienste bekamen Fahrzeuge. Wo es Fahrzeuge gab, orientierte sich das damalige BZS in der Farbgebung zum einen an der damaligen Farbgebung derjenigen Organisationen (sozusagen ein Zugeständnis an die Einheitlichkeit der Farbgebung der Organisationen), die überwiegend Träger der Fachdienste sein sollten, zum anderen zog man bei Fachdiensten, die erwartungsgemäß von verschiedenen Organisationen getragen werden würden, "reinorange" vor.


    Blau wurde so die Fachdienstfarbe für IDi und BDi, weil letzterer zu fast 100 % vom THW gestellt wurde. (IDi = 100%)


    Rot war die Fachdienstfarbe des BsDI, weil zu 100 % bei den Feuerwehren.


    Elfenbein für SanDi/BtDi, weil ebenfalls zu 100% bei den 4 anerkannten SanOrganisationen und damals elfenbein auch die Organisationsfarbe war (als dann das weiß in den 90er Jahren kam, blieb die Fachdiensfarrbe natürlich elfenbein).

    Orange für den ABC-Dienst, den Versorgungdienst, den Fernmeldedienst und die Einheiten der Führung, sie wurden regional unterschiedlich von allen im KatS mitwirkenden Organisationen getragen.

    Hallo :-)),


    da muß man mal genauer hinschauen: von welchen Zeiträumen sprichts Du denn, wenn Du die Vergangenheitsform wählst?
    Wenn wir von Gerät sprechen, daß das Bundesinnenministerium für den erweiterten KatS beschafft, dann wurde alles immer in der vorgeschriebenen Fachdienstfarbe beschafft, da gab es keine Ausnahmen.

    Hallo :-)),


    eine kleine Korrektur: orange war nie "originär als Fachdienstfarbe für den Betreungsdienst" vorgesehen. Fachdienst farbe BtDi war originär immer RAL 1014 (elfenbein, auch die FKH des BtDi waren so lackiert. Wenn man auf einen orangenen FKH traf, görte dieser zu einem anderem Fachdienst, nämlich dem "Versorgungsdienst", und dessen fachdienstfarbe war orange.
    Die BtDi-FKH gehörten zu den Verpflegungsgruppen des Bt-Zuges, die VersDi-FKH zu den Verpflegungstrupps des VersDi.


    Bild:
    Der Autor diesr Mitteilung vor mehr als 20 Jahren als Zugführer eines BtZ vor einem FKH des BtDi.

    Hallo :-)),


    thorben


    das mit dem Dach auf GKW habe ich auch schon überlegt, aber leider haben wir keinen FGr W oder sonst irgendeine Möglichkeit zum Rauf- und Runterladen. Außerdem: ob da nicht 4 m nach oben überschritten werden?
    Aber alles kein Problem, der Oldie hat bereits einem neuen 2- Rad-Projekt Platz gemacht...mehr bald dazu auf (vorwiegend) deutschen Straßen!

    :-))...und gleichzeitig schon wieder total lustig, entbehrt diese Geschichte doch nicht dorch nicht den nötigen Schuß Realsatire! :hops:


    Es soll ja auch THW Ortsverbände im süddeutschen Raum geben, die moderne Ausstattung über ihre Helfervereine finanzieren lassen, um so die staatlichen Sparmaßnahmen zu kompensieren. D.h., die Helfer einer staatlichen Hilfs-Organsisation finanzieren ihre Ausrüstung selber, um die behördlich verkündete Einsatzbereitschaft sicherzustellen.

    Hallo :-)),


    entschuldige bitte, aber da muß ich eindeutig widersprechen, hat sich doch ein langer Teil meines Lebens im Vorstand eines ASB- Kreisverbandes e.V. abgespielt. Wer soll dann auch Mitglied eines Landesverbandes sein...wenn nicht OV und KV e.V.? Denn es können nur juristische Personen (e.V.) oder natürliche Personen sein...
    aber das ist hier eigentlich nicht das Thema. Ich denke, die grüne Farbe beim LV Hessen hat sich durch den ersten Thread hinreichend erklärt.