Hallo,
Rein "theoretisch" kann er als NEF oder als sonstiges arztbesetztes Rettungsmittel bezeichnet werden.
Eine FMS-Kennung ist in Bad Doberan möglich, warum also nicht in SH?
Vielleicht ist es ja ein Alleingang der KBA, die einfach mal was hinstellt und nun erwartet, eingesetzt zu werden.
Wenn eine Leitstelle weis, dass $irgendwo ein erreichbarer "privater" Notarzt stationiert ist und sie diesen nicht einsetzt, kann das durchaus Ärger geben (Stichwort "unterlassene Hilfeleistung" usw.)
Wir hatten das (vor der Integration in den öff. RD 1998 ) im eigenständigen, priv. RD in München öfter. Die RLSt. erhielt regelmässig Standortmeldungen der inges. bis zu 7 Privaten NEF/NAW und der rund 10 privaten RTW. Wurde ein NEF/NAW/RTW der Privaten nicht eingesetzt, obwohl deutlich näher, gab es Anzeigen, Beschwerden und Klagen gegen den öff. RD. Seitens des öff. RD wurden damals dann Dienstanweisungen erstellt, nach denen die priv. RD einzusetzen sind, wenn sie einen in der Anweisung festgelegten Zeitvorteil gegenüber einem öff. Rettugnsmittel versprechen.
Ähnliches gibt es in Bayern auch heute noch mit den sog. "Aussen-Notärzten". Das sind i.d.R. Notärzte, die über "irgendwelche Wege" (z.B. als Responder einer FF) ein BOS-Funkgerät und/oder Piepser im Privatauto haben und sich bei der Leitstelle "anmelden". Ein Leitstellendispoinent begibt sich auf dünnes Eis, wenn er diesen "Aussen-Notarzt" nicht einsetzt, obwohl dieser deutlich schneller am Einsatzort sein kann als der reguläre NA des RD.
Wenn der NEH der KBA nicht als reguläres RD-Einsatzmittel geführt wird, werden genau diese rechtlichen Probleme auch den Einsatz dieses Notarztes betreffen. Alarmiert man ihn nicht obwohl man weis, dass er da ist und schneller als das reguläre NEF ist, steht immer der mögliche Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung im Raum. Vorallem dann, wenn das reguläre NEF seine gesetzliche Hilfsfrist nicht einhalten kann. Ich möchte nicht der Disponent oder anderweitig Verantwortlicher sein, der einem Patienten eine schnelle und technisch mögliche(!) lebensrettende Hilfe verweigert, weil "mein" NEF nur ausserhalb der Hilfsfrist kommen kann......