Beiträge von Brian Peschke

    Unsere Technik-Abteilung teilt mit:

    Zitat

    Wir haben uns die Thematik nun in 2 Anläufen angeschaut und können es
    nicht mehr reproduzieren.
    Damals als ich es das erste Mal geprüft hatte, war es bei mir am
    Rechner auch so, nun nicht mehr.


    Wir behalten die Punkt bei uns in der Liste und hoffen (aus
    debug-Sicht) dass der Fehler nochmal auftaucht.

    Aus Sicherheitsgründen wird das Cookie, das auch die Einstellung "Angemeldet bleiben" speichert, nur für einige Wochen gespeichert - danach wird dieses gelöscht und man muss sich erneut anmelden.

    Ein Adminkollege meldete mir, dass er während der Bearbeitung von Datensätzen und Korrekturen ungewollt von der Software ausgeloggt wird. Sind auch User von dem Problem betroffen?


    Falls ja, bitte eine Mail mit folgenden Angaben an mich:

    • Seit wann und unter welchen Umständen tritt das Problem auf?
    • Ist es reproduzierbar oder völlig zufällig?
    • Mit welchem Browserversion und welchem Betriebssystem seid ihr unterwegs?
    • Mit welchen Account treten die Probleme auf?

    Vielen Dank!

    Mal eine Verständnisfrage: Ist das ein Erklärungs-/Deutungsversuch, warum der AG so gehandelt hat, oder soll es eine Rechtfertigung für sein Verhalten sein?

    Du scheinst mit deiner Sichtweise ja festgefahren zu sein, die mit sachlicher Argumentation auch nicht zu durchbrechen ist und durch dauernde Wiederholung auch nicht mehr an Durchschlagskraft gewinnt. Hier steht nicht die möglicherweise riskante Planung des Kollegen zur Diskussion, da er ja Glück gehabt hat und keinen Notfall übernehmen musste, sondern lediglich einen KTW hätte fahren sollen, sondern die Ablehnung von Überstunden nach BetrVG in einem nicht dringlichem Fall.


    Alles andere ist konstruiert, Wunschdenken und Fantasie - ich stehe Kreativität durchaus aufgeschlossen gegenüber, aber in dieser Diskussion ist das eben nicht zielführend. Von daher bin ich an dieser Stelle raus.

    Und hier ist offensichtlich nichts mit Eile angeordnet worden, ob das dann nun "RTW normale Fahrt", "Notfall klein" oder "Notfall-Krankentransport" mit oder ohne SoSi genannt wird.


    Aber auch hier wieder reine Spekulation - es war in dem Artikel weder von langer Wartezeit, noch von Patientenverschlechterung oder sonstigen zur Eile antreibenden Faktoren die Rede. Es war auf der einen Seite von "keiner Notsituation" und auf der anderen Seite von "vermuteter (!) notwendiger Krankenhausbehandlung" die Rede - und zwischen notwendig und notfällig sollte man differenzieren können.




    Zum Thema Sonderrechte sollte man auch noch einmal die gesetzlichen Rahmenbedingungen betrachten:

    Zitat

    StVO §35
    (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser
    Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu
    retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

    Inwieweit hier im Rahmen einer KTW-Disposition dann Sonderrechte zulässig sind, um irgendwelche Termine einzuhalten, halte ich rechtlich auch für fragwürdig. Aber hierzu bitte bei Interesse einen eigenen Thread aufmachen, damit wir hier nicht Off-Topic geraten!

    Aber es ist dennoch nicht der richtige Weg, solche Regelungen dann auf eigene Faust selbst zu erfinden.

    Manchmal ist dies der erste Schritt, um so eine Regelung zu initiieren, wenn vorher alle Gesprächsversuche gescheitert sind - schon mal drüber nachgedacht? Fast alle Arbeitnehmerrechte wurden in der Vergangenheit nur durch Druck und gesetzlichen Zwang erreicht. Aber auch das ist hier wieder spekulativ! Die belegbare Faktenlage ist - wie oben schon dargelegt - relativ klar auf Seiten des AN (BetrVG).


    Inwieweit er sogar als mitbestimmungspflichtiger Betriebsrat diesen Überstunden nicht zugestimmt hat, weiß man ebenfalls nicht. Diese Mitbestimmungspflicht für Überstunden kann durch eine entsprechende Betriebsvereinbarung ersetzt werden, welche hier ja wohl nicht vorlag. Ansonsten sind diese Überstunden nur in dringenden Notfällen zulässig, hier greift die Regelung für Notfalleinsätze. Niemand wird in dieser Definition einen KTW als dringenden Notfall sehen können. Selbst einfache wirtschaftliche Gründe (fehlende Einnahmen) sind für die Anordnung der Überstunden nicht zulässig.

    Du übersiehst, dass auch eine Leitstelle oder RD-Durchführender Pflichten hat (Hilfsfristen, Vorhaltung usw.) Das sind dann oft Dinge "im Hintergrund", die ein "normaler Sani" garnicht weis oder abschätzen kann.


    Ich könnte als Arbeitgeber jedenfalls keinen Mitarbeiter brauchen, der sagt "nö, mach ich nicht" und am nächsten Tag kommt ´n Brief von der "RD-Behörde" mit Aufforderung zur Stellungnahme, Abmahnung etc. Ein paarmal so´n Mist und ich kann ggf. bei der nächsten Ausschreibung/Vergabe mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen und meine Mitarbeiter stehen auf der Strasse.....

    Wenn die laufenden Transportaufträge im KT nur mit Überstunden abgearbeitet werden können, dann liegt hier ein Organisationsverschulden vor - es ist nicht Aufgabe des AN dafür zu sorgen, dass das Verhältnis zwischen Aufträgen und zur Verfügung stehenden Fahrzeugen ausgeglichen ist. Hier muss dann bezüglich der Vorhaltezeiten nachgebessert werden - schon aus wirtschaftlichen Gründen, weil Überstunden den AG ja teurer kommen, als die normal finanzierten Vorhaltestunden.


    Ich kann hier immer noch nicht die Verantwortlichkeit des AN erkennen! AG sehen dies ja traditionell gerne anders, worüber wir ja nicht weiter reden müssen. Hier werden AN-Rechte ja oft erst dann geachtet, wenn diese juristisch nicht mehr zu verweigern sind.

    Mir sind in der Diskussion viel zu viele "Hätte, wenn und aber" vorhanden. Es wäre schön, wenn dieser Fall nach der Faktenlage beurteilt werden würde.


    Und die Fakten sind bisher folgende:
    Schichtende 16:00 Uhr
    Disposition zu einer Krankenbeförderung um 15:20 Uhr, die über den Feierabend hinaus gehen würde
    Arbeitnehmer lehnt diese geplanten Überstunden aus wichtigem privaten Grund ab
    Arbeitszeit ist die Zeit, in dem ich meinem AG für Arbeiten zur Verfügung stehe. Wenn er mir Arbeiten aufträgt, muss er darauf achten, dass diese in dem Zeitraum auch zu schaffen sind, ansonsten entstehen Überstunden. Hierzu gelten strenge Regelungen zum Schutz des AN (BetrVG), nur in dringenden Fällen sind diese zulässig. Notfall=dringend, Krankenbeförderung=nicht dringend, da disponibel (Regelung in meinem RD-Bereich sind beispielsweise drei Stunden, das wird bei der Auftragsannahme auch so kommuniziert!).


    Mal davon ausgegangen, dass das Fahrzeug direkt von der nächstgelegenen RW in Reinstorf disponiert wurde, beträgt allein die Fahrtzeit hin und zurück laut GoogleMaps 67 Minuten - wie jeder weiß, kommen da locker noch zwanzig Minuten für Patientenaufnahme und -abgabe dazu, eventuelle Streckenhindernisse/-erschwernisse und Einsatznacharbeiten mal nicht mit eingerechnet. Ein kundiger (???) Leserbrief schrieb dazu, dass die Kollegen wohl vor 18 Uhr nicht im Feierabend gewesen wären.


    Also können wir zu der Faktenlage hinzufügen:
    Feierabend frühestens 16:50 Uhr


    In vielen RD-Bereichen - inklusive meinem eigenen - gibt es Regelungen, wie mit angeordneten Überstunden der Leitstelle bei Nicht-Notfalleinsätzen verfahren wird. Diese sehen durchgängig ein Verweigerungsrecht des AN vor, wobei meist ist noch ein kleiner Spielraum von 15-30 Minuten eingebaut ist. Offensichtlich fehlte in diesem Rettungsdienstbereich eine derartige Regelung, die diese Konstellation dann völlig geräuschlos geregelt hätte. Und zwar so, wie vom AN jetzt auch gehandelt wurde!


    Alles andere ist hier doch herbeifantasiert und endet in nicht sachdienliche Unterstellungen.

    @Rescue-M


    Lies dir doch mal bitte kellerns und meine Beiträge genau durch - du argumentierst jetzt über mehrere Beiträge immer auf derselben Grundlage, die eben hier nicht greift.


    Disponiert wird von der Leitstelle, nicht vom fahrenden Personal - und das aus gutem Grund, weil die Leitstelle alle oder zumindest wesentlich mehr Möglichkeiten hat, sich ein Bild von der Lage vor Ort zu machen und dies dann Basis für die Art der Disposition ist. Disponiert sie falsch, weil sie nicht nachfragt oder eine Situation falsch einschätzt, dann ist das in Bezug auf die Alarmierungskette primär das Problem der Leitstelle!


    Wenn du jetzt alle KTW mit Gasfuß knapp unterhalb der Blaulichtschwelle fährst, weil du dich in der Pflicht siehst, alle möglichen (!) Unzulänglichkeiten der anderen Beteiligten (LST, Einweiser, Anrufer...) auszubügeln, dann ist das deine persönliche Sache. Es ist aber unfair, dies pauschal auf alle anderen zu übertragen, weil hierzu die rechtliche Grundlage fehlt.
    Überstunden für Krankentransporte sind eben nur in sehr begrenztem Maße zulässig, weil auch für uns Regeln des Arbeitszeitgesetzes gelten. Sonst wäre man ja häufig noch - je nach Talent des Disponenten - regelmäßig und lange nach Dienstende unterwegs, weil irgendwo immer noch ein KTW zu fahren ist.

    Und das "war ein RTW" hat schon einen seltsamen Geschmack. Hätte der AN auch einen Notfalleinsatz mit Hinweis auf seinen wichtigen privaten Termin abgelehnt? Man kann annehmen - JA! Denn auch wenn ein Krankentransport zu fast 100% nicht so dringend ist, dass man ihn sofort fahren muss - wohl Jeder kennt genug Beispiele aus der Praxis, bei denen ein "KTP normal" sich vor Ort als ernsthafter, ggf. sogar lebensbedrohlicher Notfall herausstellt. (Beispiel aus eigener Erfahrung: ABD-Einweisung (normaler KTP!!) "Herzinsuffizienz", vor Ort ausgeprägtes Lungenödem mit akuter Atemnot, SpO2 bei Raumluft 60%.....) Wer sowas (siehe Beispiel) liegen lässt, weil "man ja einen persönlichen Termin hat" ist definitiv falsch im Job! Was sich hinter "KTP zum KH" verbirgt, weis man nie. Manchmal könnte der Patient locker mit dem Taxi oder einfach ein paar Stunden später fahren, manchmal wäre ein NAW das richtige Einsatzmittel.....

    Dem Kollegen zu unterstellen, dass er auch einen Notfall abgelehnt hätte, ist wirklich unfair und polemisch.


    Und noch einmal deutlich: Eine ungenügende Abfrage durch den Leitstellendisponenten bzw. eine falsche Anforderung durch medizinisches Fachpersonal oder eine nicht vorhersehbare Zustandsverschlechterung sind ebenfalls als Argumentationsgrundlage schlichtweg falsch.
    Der Kollege hat einen Krankentransport abgelehnt, der schon per Definition kein Notfall ist. Wenn hier nur geringe Zweifel an der Art der Disposition besteht, sollte von Seiten der Leitstelle die höherwertige Disposition gewählt werden, um so einer Patientenschädigung vorzubeugen. Der Dispositionsempfänger muss darauf vertrauen können, dass die Disposition aufgrund der ihm nicht bekannten und für ihn nicht erfragbaren Faktenlage korrekt ist, er also auch einen normalen KTW mit dem Hinweis auf das nahende Dienstende ablehnen kann. Sonst müsste er ja jede Disposition der Leitstelle in Frage stellen und jeden Patienten mit Blaulicht anfahren, weil er fürchten muss, dass eine Fehleinschätzung und -disposition vorliegt.


    Ich bestreite - schon aus eigenen Erfahrung - nicht, dass es diese Fehldispositionen oder -anforderungen gibt, aber daraus darf man dem Kollegen halt keinen Strick drehen. Er hat einen stinknormalen Krankentransport abgelehnt, keinen Notfalltransport...