Ja, das NEF der Feuerwehr GT heißt 2-82-1.
Die Ortskennung 1 im Kreis Gütersloh hat die Stadt Borgholzhausen.
Beiträge von grisu112
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Das Fahrzeug ist das ehemalige NEF 2-82-1. Das Fahrzeug hatte Heiligabend 2005 einen Unfall auf einer Einsatzfahrt, bei der eine Person im Gegnerischen Pkw eingeklemmt wurde.
Das Fahrzeug wurde daraufhin verkauft. Im Moment wird der NA mit dem 2-11-1 gefahren, bis das neue NEF (5er BMW touring) eingetroffen ist.
Ist übrigens nicht das erste Mal, dass das Auto so weiß vorne ist. Bereits Ende 2002 hatte es einen Unfall und wurde schnellstmöglichst repariert, da auch das Reserve-NEF kurz darauf defekt ausfiel. Darum wurde ide neue Beklebung damals erst später aufgebracht und das Fahrzeug fuhr etwa 3 Wochen mit einer weißen Front durch die Gegend. -
Nachdem ich den Bericht im Fernsehen gesehen und im Feuerwehrmagazin gelesen habe, kann ich dem Bürgermeister nur gratulieren zu diesem Schritt.
Ich glaube, die Kameraden in Malchow wussten nicht, wie man sich als Feuerwehr zu benehmen hat. Ich will dabei nicht alle über einen Kamm scheren. Es gab dort auch sicher Ausnahmen. Aber der "harte Kern" gehört einfach entlassen und darf auch nicht wieder in die Feuerwehr aufgenommen werden. An Stelle des Bürgermeisters würde ich den ehemaligen Wehrführer auch noch wegen Körperverletzung verklagen. Man könnte ja schließlich vor laufender Kamera sehen, wie dieser dem Bürgermeister die Einsatzjacke auf den Kopf schlägt. Wer sich so verhält kann und darf kein Ehrenamt bekleiden und geöhrt wie ja nun geschehen ausgeschlossen.
Hut ab vor diesem sicherlich spektakulären Schritt!!! -
In Funkruflist sind ein paar Kleinigkeiten falsch, richtig ist:
21: TLF 8/18 und TLF 16/24-TR
43: HLF 20/16
48: TSF-W
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First Responder Systeme können gar nicht dazu dienen die Hilfsfristen schön zu reden.
Sie sind nur eine Ergänzung zum Rettungsdienst und fließen gar nicht in die Hilfsfrist mit ein. Nur ein Fahrzeug des Regelrettungsdienstes unterliegt der Hilfsfrist und bei einem gemeinsamen Einsatz der First Responder und des Rettungsdienstes gilt die Hilfsfrist nur dann als eingehalten, wenn das erste Fahrzeug des Regelrettungsdienstes innerhalb der vorgeschriebenen Zeit eintrifft.
Ich persönlich halte First Responder Systeme durchaus für sinnvoll. Die Helfer, die in diesen mitwirken, sind schließlich grötenteils auch im KatS tätig. Und so kommen sie wenigstens auch an Einsatzerfahrung und werden nicht im ManV-Fall das erste Mal mit Patienten konfrontiert.