Vielleicht bin ich doof und / oder bei der BF läuft das anders, aber Beladungsteile können doch bei der Ausschreibung fest benannt werden. Man kann doch auch direkt fordern das Fahrzeug soll "Hänsch DBS 4000" als Warnbalken haben und muss nicht schreiben "Balken der xy kann"
Der Unterschied ist aber, das vermutlich alle großen Fahrzeug/Aufbauhersteller, die zum Beispiel genannte, DBS4000 verbauen können, weil Hänschen an alle liefert und das damit kein Problem ist.
Problematisch wird es, wenn ein geforderter Ausrüstunggegenstand nur von einem Hersteller angeboten werden kann, weil Exklusivvertrieb, Eigenentwickung etc. Dann kann das auch gut gehen, dafür muss es aber entsprechende Gründe geben warum man genau diese Eigenschaften auf dem Fahrzeug haben will.
Früher konnte man gut bei den Transporter mit Automatik + Allrad andere Wettbewerber ausgrenzen und das war eine entsprechend wichtige Eigenschaften. Einheitliches Akkusystem? Da hat man wohl seine Zweifel.