Beiträge von Twix

    Prinzipiell ist es bei diesem Fahrzeug sehr ärgerlich, dass es vom Grundsatz her schlecht geplant worden ist. Man wollte einen 3,49t KTW haben mit 2 Transportmöglichkeiten. Als sich dann jedoch (ganz sicher noch in der Planungsphase) herausstellte, dass man mit diesem zGw nicht hinkommt, hätte man gänzlich andere Gewichte zulassen sollen und ggf. über einen Kastenaufbau nachdenken sollen, was insbesondere mehr Platz bei 2 Tragen gebracht hätte.

    Zitat

    Original von Chrissey
    bei unsrem heizt das Wärmefach auch auf 41 grad.Aber vornedran hängt ja ein schildchen 35 grad...


    Das mitgelieferte Thermometer spricht sicher die richtige Sprache ;)



    Hat schon irgendwer von WAS / Binz was zu den Wärmefächer gehört? Offenbar scheint das ja kein Einzeilphänomen zu sein.

    Sind bei euch, die auch über einen neuen NKTW verfügen, auch die Wärmefächer defekt? Unseres heizt bei angeschlossener externer Stromversorgung auf weit über 40°C.


    Grüße

    Danke soweit für die Informationen!


    Angenommen man verbaut bestimmte Gerätschaften nach Genehmigung in das Fahrzeug, z.B. Accuvac und Frontblitzer. Wer ist und bleibt dann der Eigentümer dieser Gerätschaften? Da diese "problemlos" rückbaufähig sein müssen, gehe ich nicht davon aus, dass sie damit in Landesbesitz übergehen sondern weiterhin im Besitz des Ortsvereins bleiben. Oder ist jede Modifikation mit einer Besitzübergabe an das Land verbunden?


    Grüße

    Zitat

    Original von Tobias Voss
    Die Anbauten müssen problemlos rückbaubar sein


    Wie ist problemlos definiert? Angenommen man möchte eine Accuvac an die Wand schrauben (!), dann wäre die Abmontage natürlich problemlos, würde jedoch Löcher in der Wand hinterlassen (Problem = NIcht der gleiche Zustand wie bei der Auslieferung)


    Grüße

    Mal eine Frage an diejenigen, die einem OV zugehörig sind, welcher den neuen NKTW umgerüstet hat (seien es Frontblitzer oder Sauerstoffplatten, Accuvac, etc)


    Welche höhere Stelle habt ihr gebeten, einer Umbaumaßnahme zuzustimmen und war dies problemlos möglich? Gab es Auflagen o.ä.?


    Danke und Gruß