Innenministerium veröffentlicht Neuregelung für Feuerwehren
Blaulicht jetzt auch am Privat-Pkw
Von Oliver Schlicht
Magdeburg - Leitende Mitarbeiter von Feuerwehren dürfen seit dem 9. Juli in Sachsen-Anhalt zu Einsatzfahrten auch private Fahrzeuge benutzen, die mit Blaulicht und Signalhorn ausgestattet sind. Mit der entsprechenden Genehmigung sind diese Fahrzeuge mit den gleichen Rechten ausgestattet wie Polizeifahrzeuge und Rettungswagen. Dies geht aus einem Erlass des Innenministeriums hervor.
Ungewöhnlich ist, dass dieser Erlass im Ministerialblatt ( Nr. 24 ) veröffentlicht wurde, ohne darüber die breite Öffentlichkeit in Kenntnis zu setzen. Selbst der Pressesprecher des Innenministers, Klaus-Peter Knobloch, und der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes, Ingolf Hirsch, waren gestern über die Neuregelung nicht informiert. Hirsch : " In den vergangenen zwei Jahren war davon keine Rede. " Der Verbandschef glaubt, dass vor allem Feuerwehr-Kameraden ohne Dienstwagen von der Regelung Gebrauch machen werden. " Ohne Blaulicht ist zum Beispiel für einen Kreisbrandmeister auf der Autobahn kein Durchkommen. "
Nach Angaben des Innenministeriums gelten in anderen Bundesländern ähnliche Richtlinien. Knobloch : " In Sachsen-Anhalt gibt es etwa 900 Anspruchsberechtigte. " Im Erlass sind Kreisbrandmeister, Abschnittsleiter und Gemeindewehrleiter genannt. Die Genehmigungen werden vom Landesverwaltungsamt erteilt. Missbräuchliche Fahrten befürchtet Knobloch nicht : " Der Landrat und der Bürgermeister können Kontrollen veranlassen. "
Der Fahrer eines Blaulicht-Pkw muss ein Fahrtenbuch führen. Zur Mindestausrüstung gehöre ein Sprechfunkgerät, Einsatzkleidung, Warn- und Beleuchtungsgeräte. Alle technischen Veränderungen am Fahrzeug müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
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