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    Also ich würde auch sagen als sekundär Fahrzeug ein AB-TL okay, aber als primär Fahrzeug macht das doch wenig Sinn. Ich denke da nur mal an folgende Probleme:
    - Rüstzeit des Fzg (außer AB-TL ist immer aufgesattelt)
    - Rüstzeit an der Einsatzstelle, oder kann der AB-TL auf gesattelt betrieben bzw. Geräte entnommen werden. Ich denke mal eher nicht.
    - Platzbedarf an der Einsatzstelle
    - unflexibel (Stellungswechsel, Geländegängigkeit)



    als sekundär Fahrzeug:
    - einsetzbar bei größeren Bränden wo es keine/schlechte örtliche Wasserversorgung gibt
    - als Puffer bei Wasserförderungen über lange Wegstrecken


    Aber ich denke mal ein eigenständiges Fahrzeug (TLF 24/50) wäre für die Aufgaben besser.

    Hallo,


    also bei uns wirds eigentlich so praktiziert:


    - Schnellangriff, formstabiler Schlauch:


    Wird verwendet bei Kleinbränden (Pkw-, Zweirad-, Container-, Mülleimerbrände, usw) aber keinesfalls bei größeren Bränden (nicht nur im Innenangriff sondern auch bei einem Schuppen- oder Garagenbrand).


    Nachteile wie schon aufgezählt: hoher Druckverlust, beschränkte Länge, schwer, relativ unhandlich


    Vorteile bei Kleinbränden: schnell, wenig Material, wenig Mannschaft, keine Schläuche zum Renigen


    - Schnellangriffverteiler (2xB, Verteiler) + Schlauchtragekörbe + HSR
    bei alle anderen Einsätze wie zum Bsp ein Innenangriff gehen wir so vor:


    SA liegt in Buchten im Fzg und kann so von einer (zwei) Personen heraus gezogen werden, insgesamt 2xB, Verteiler immer angekuppelt. Dem PA-Trupp stehen dann immer zwei Schlauchtragekörbe (STK) zur Verfügung. 1. STK mit HSR und 2xC und 2. STK mit 3xC. Schlauchreserve vor der Rauchgrenze also im Freien oder im Gebäude. Bei einem mehrstöckigen Gebäude die Schlauchreserve immer das Treppenhaus hochlegen, damit der volle Schlauch herunter rutscht und nicht hoch gezogen werden muss.


    Vorteile: dadurch das SA in Buchten liegt sehr schnell, flexibel einsetzbar und erweiterbar, kann auf jeden Einsatz individuell angepasst werden



    Schnellangriff (formstabil) und Schnellangriffverteiler (2xB, Verteiler) + STK mit HSR auf beiden Tanklöschfahrzeugen 16/25 und 24/50.


    STK mit HSR auch auf dem LF 16/TS.

    Also das mit dem Spenden find ich auch okay und würde natürlich mitmachen. Ich denke das die meisten User, sowie ich auch, aus dem ehrenamtlichen Bereich kommen wissen wir doch ganz genau wie wichtig und hilfreich Spenden sind.


    Also Admins auch von mir ein großes Lob für die Arbeit und hoffen das es bald weiter geht!!!


    Und hoffen wir das alle bald aus der Entzugsklinik "No BOS-Fahrzeuge" entlassen werden :zwinker:

    Bei uns gibt es verschiedene SoSi-Anlagen:


    Großfahrzeuge (TLF 16/25, LF 16/TS / DLK / TLF 24/50):
    - Hella Drehspiegel mit Martin Pressluft oder ...
    - Hänsch Nova Doppelblitz mit Martin Pressluft oder ...
    - Hänsch DBS-Balken mit Martin Presssluft


    Kleinfahrzeuge (ELW, VRW / MTW`s)
    - Hella RTK 6SL mit Fernblitzer, zusätzl. Martin Pressluft
    - Hella RTK 4


    Alle Fahrzeuge des Lösch- und Rüstzug haben Frontblitzer Hella BSX.

    Also die Beklebung kann natürlich selbst angebracht werden, aber man muss darauf achten das sie gewisse TÜV/(EU)-Richtlinien erfüllen. Welche genau kann ich vielleicht mal nach fragen.


    Haben unsere Fzg auch alle selbst beklebt: http://galerie.bos-fahrzeuge.i…ge_id=22957&mode=lightbox


    Auch bei der gelben Folie muss auf die Richtlinien geachtet werden.
    Meines wissens nach müssen die vom TÜV genehmigt sein da sie als zusätzliche Lichteinrichtung zählen, deshalb keine Reflexstreifen an der Front.


    Unserer Material müsste von der Firma 3M sein.

    Zu folgendem Fzg VRW Erfurt
    hab ich mehrere Fragen:
    Wie verhält sich das mit der amerikanische Sierene?
    Zulassung im Straßenverkehr?
    Verhaltensweise der anderen Verkehrsteilnehmer?


    Ich hoffe das jemand Auskunft geben kann.

    Hallo Leute,


    als ich vor ein paar Tagen verschiedene Fahrzeug im Bereich SEG &KatS hochladen wollte fehlten mir einige Fahrzeugtypen.


    Wer kann hier weitere helfen, um das Uploadformular zu ergänzen?
    Hat jemand eine komplette Liste (Fahrzeugtyp, FRN, Kurzbezeichnung)?


    Folgendes hab ich schon:


    Kombi Technik und Sicherheit, 55, GW-TuS
    Arrtruppkarftwagen, 24, ArztTrKW
    Kombi Soziale Betreuung, 35, BtKombi

    Naja eine wirkliche Behauptung wars ja nicht nur eine Schlußfolgerung.


    In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung steht ja genau welche Fahrzeuge (Müllabfuhr, Baufahrzeuge, siehe oben) gelbe Blinklichter haben dürfen und da steht nix von Feuerwehrfahrzeugen.


    Es gibt wohl im Gesetzestext nochmals Unterschiede zwischen festmontierten gelben Blinklichter und solchen wo bei Unfällen im Straßenverkehr der Privat-Pkw abgesichert werden darf.

    Ja hat funktioniert. Beide Abteilungen haben bis jetzt noch LF 8. Bei größeren Lagen kommen sowie so wir von der Stützpunktwehr.


    Naja irgend ein schlauer Kopf wird sich schon was bei Normung und Konzeption der Fahrzeuge gedacht haben. :zwinker:

    Ich glaube das hängt auch alles mit der neuen Feuerwehrdienstvorschrift (Löschangriff mit einer Staffel) zusammen.


    Bei uns wird jetzt auch bei zwei Abteilungswehren ein StLF 10/6 beschafft, da argumentiert wird da tagsüber sowie so nur mit einer Staffel zurechnen ist. Nachrückende Kräfte z. B. mit Privat-Pkw können dann mit dem restlichen Material arbeiten.

    jezt wirds kompliziert (für mich):


    Im Prinzip hast du recht: laut STVO Straßenverkehrs-Ordnung ist das richtig.


    Mein Post war aber aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung hier wird wohl festgelegt welches Fahrzeug was drauf haben darf, in der STVO nur ob es generell erlaubt ist.

    Auszug aus der § 52 StVZO zum Thema gelbe RKL:


    (4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein


    Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,


    Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsstelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannehilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,


    Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,


    Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.


    Folglich dürfte der Balken gar nicht montiert sein da ein Feuerwehrfahrzeug hier nicht aufgelistet ist.

    Also die erste und wichtigste Frage ist doch ob an einem Feuerwehrfahrzeug überhaupt gelbe RKL montiert werden dürfen.
    Ich glaube nicht! Auch für eine Gelbe RKL benötigt man eine Sondergenehmigung. Deswegen haben Fahrzeuge normal nur eine Heckwarneinrichtungen, die wie schon der Name erklärt nur in eine Richtung (nach hinten) warnen!


    Eine Heckwarneinrichtung darf auch nur mit angezogener Feststellbremse funktionieren. Folglich kann und darf kein Umzug mit eingeschalteter Heckwarneinrichtung begleitet werden.


    Auch blaue RKL die am Heck montiert sind dürfen eigentlich nur zur Absicherung der Einsatzstelle verwendet werden, deshalb muss eine heckseitige blaue RKL auch immer getrennt vom vorderen Blaulicht eingeschaltet werden können.

    Es geht um folgendes Fahrzeug


    Es handelt sich hier um ein seit neuestem in Baden-Württemberg genormtes StLF 10/6 Satffelöschfahrzeug. Denk mal das der FRN in der Scheibe stimmt und die Beschreibung falsch ist.


    Das Fagrzeug ist eine zwischen Größe zwischen TSF-W und einem LF 10/6. Es verfügt über eine Staffelkabine aber hat Material für eine Gruppe dabei.


    weitere Infos hier