Beiträge von bargst

    Wieviel der 54 Kreise und kreisfreien Städte haben eigentlich keinen AB MANV vom Land genommen?


    Unten lese ich Olpe, im Rhein-Kreis Neuss gibt es auch (noch) keinen.



    Ist inzwischen über die Verteilung der 50 GW San NRW etwas näher bekannt? Sie müssten ja kurz vor der Auslieferung stehen.

    Die Bezirkseinheiten (weiße Bereitschaften) können lt Erlaß zur örtlichen und auch zur überörtlichen Gefahrenabwehr eingesetzt werden.


    Nicht gestattet ist aber wohl der Einsatz im jeweiligen Behandlungs- und Betreuungsplatz des Kreises/der kreisfreien Stadt (Hörensagen aus dem IM).

    Zitat

    nelson782:
    Ich kenne nur die Ausschreibung vom Land Ba-Wü.


    Das klingt auch interessant. Nach kurzer Recherche scheint die Ausschreibung ja ganz frisch zu sein. 83 Stück - nicht schlecht. Gibt es dazu auch weitere Informationen? Angelegt an den GW SAN NRW oder mehr Bayern?


    Ebenfalls habe ich Ausschreibungen für NKTW gefunden. Das geht ja mit großen Schritten los...

    Zitat

    nelson782:
    Ich denke wir dürfen gespannt sein, was sich in den nächsten Wochen / Monaten ergibt. Noch ist ja nichts entschieden.



    Ist den schon etwas über die Ausschreibung bekannt. Ich kenne nur eine Vorankündigung, die Ende letzten Jahres verkündet wurde.


    Wieviel sollen es den auf den ersten Schlag werden? Die Gesamtzahl lag glaube ich bei 450 Stk. (7-8 pro MTF)


    Nein, das kann man so nicht stehen lassen. In vielen Kreises wurde die Möglichkeit ergriffen EE aus anderen Kreises zugeordnet zu bekommen. Der Regierzungsbezirk Düsseldorf hat auch seine EE-Anzahl erhalten - eben mit einer mehr als Bezirkseinheit. M. M. wollte Solingen einfach nicht...

    Zitat

    Orginal von Johannes
    ...und damit die Forderung je einen BHP und BTP zu stellen nicht erfüllen kann. Lustig.


    ... oder dass aus anderen Mitteln (Feuerwehr bzw. andere Mittel außerhalb der EE) kompensiert.


    Wir haben bei beiden ÜMANV-Einheiten auch ein Mischsystem, jedoch aus den EE, und sind nicht strickt nach den Landesvorgaben gegangen. Dies hat u. M. den Vorteil, dass mehr Sanitäter (fast alle SanGr auf dem BHP) bzw. mehr Betreuuer (fast alle BetrG auf dem BTP) an der richtigen Stelle zur Verfügung stehen.


    Mal gucken, wie das zukünftig lösbar ist. Wäre schade, wenn das nicht mehr ginge, den es hat sich u. M. nach sehr bewert.

    Die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf behalten 6 EE für die weißen Bereitschaften/"Bezirkseinheiten", Detmold 4, Arnsberg und Münster wie geplant je 5.


    Die eine überzählige EE (an der Summer von 241 EE in NRW ändert sich nichts) ist deshalb möglich, weil Solingen als einzige kreisfreie Stadt/Kreis in NRW meint mit drei EE auszukommen.


    Die Aufgaben der Bezirkseinheiten sind im aktuellen Erlass nicht näher erläutert. "..., die taktischen Details werden noch geklärt." heißt es.

    Zitat

    Ist es richtig, dass der Erlass des IM NRW wieder zurückgezogen wurde bzw. nun doch nicht so wie durchgesickert veröffentlicht werden soll? Warum?


    ... Gerüchte ...


    Der Erlass ist da. Wesentlich neues steht nicht drin.

    Ich kann mir diese Abstufung nur da durch erklären, dass die N-KTW im Bundkonzept reine Transporteinheiten sind. Eine Versorgung muss somit nur während der Fahrt sichergestellt werden.


    Eine Behandlung vor Ort, in der der Fahrer den Fahrzeugführer unterstützt, ist vermutlich nicht angedacht.

    Zitat

    Wir reden hier von einem Katastrophenfall und Du glaubst doch
    nicht im Ernst, dass dort die ländertypischen Rettungsdienstgesetze
    gelten?


    Wir bzw. der Bund redent zunächst davon, dass "die MTF vom Standard so nah wie nie zuvor an den RettD heranrückt". Nicht umsonst sind die Qualitätsstandarts in der MTF für mein Empfinden sehr hoch (So gut wie alle RettSan). In NRW wurde vor einiger Zeit die Mindestausbildung der Sanitätsgruppen auf den RettHelfer angehoben. Da knabbern immer noch einige dran.


    Im übrigen war meine Frage keine Glaubensfrage, sondern eine fachliche :zwinker:

    Zitat

    Original von AkkonKöln: Was mich noch interessieren würde, was für eine Besatzung ist auf dem NKTW gefordert (also von Gesetzeswegen her). Läuft der noch als KTW also Besatzung 1 RS + 1 RH?


    In dem Projekt- und Einsatzhandbuch der MTF, dass Johannes hier zitiert

    Zitat

    wird als Besatzung der NKTW bzw. KTW-2 ein Rettungssanitäter und ein Sanitätshelfer beschrieben.


    Wo kommt den diese Fahrerqualifikation her? Gibt es sowas in den Bundesländer? In NRW gilt RettSan / RettHelfer.

    Ich weiß leider nicht ob das was ich gesehen habe der letzte Stand ist


    Auf der Skizze war ein Vario Doka mit Straßenantrieb zu sehen. Zweigeteilter Gerätekoffer. Vorne mit Rolladen das Sanmaterial (vier Rucksäcke, Vakuummatraze, Trage, Trageböcke, Spineboards, etc). Davon abgetrennt der hintere Bereich, der über eine Ladeboardwand zugänglich ist. Rollwagen Strom, Zelt und Heizung, dazu noch Tisch, Stühle, Kisten etc.

    Die EE der weißen Bereitschaft verbleiben unter der Führung des HVB und können wohl auch weiterhin im Kreisgebiet zur Gefahrenabwehr eingeplant werden ...


    Angeblich soll das Ganze zum 01.10. umgesetzt werden.


    Ganz verstehen tue ich das allerdings noch nicht...


    ... auch wie die MTFs des Bundes bzw. die Anforderungen hier reinpassen sollen.