ZitatOriginal von Betreuungsheini
Ist ja vieleicht bei euch so. Unsere zuständige Abteilung im Amt für Brand- und Katastrophenschutz hat uns eindeutig den Betrieb der Fahrzeuge untersagt. Und zwar weniger wegen der Versicherung sondern mehr wegen der weggefallenen Finanzierung. Klar könnten wir die Fahrzeuge weiter bewegen, allerdings würden wir dann im Falle eines Schadens ( technischer Defekt etc. ) diesen auch auf unsere Kosten reparieren lassen müssen. Auch die Kosten für die Betriebstoffe müssten wir dann selber tragen. Daher ist die Entscheidung gefallen, bis zum Abzug bleiben die Fahrzeuge stehen.
Auch wenn die Fahrzeuge nicht bewegt werden: Wer zahlt den derzeit die Miete für den Stellplatz?
Gibt zu dem Thema mittlerweile Regelungen?