Eine Umlagerung des Patienten vor Eintreffen des VEF ist ein absolutes NoGo, denn der begleitende Arzt ist es, der die Verantwortung trägt. Also muss er die endgültige Entscheidung zwecks Transportfähigkeit mittels RTW+VEF nach der erfolgten Übergabe treffen, auch wenn zuvor bereits ein telefonisches Arzt-Arzt-Gespräch stattgefunden hat. Wenn etwa ein Patient schon auf der Trage des RTW liegt oder gar bereits im RTW liegt könnte sich die Klinik elegant herausreden und muss den Patienten nicht zurücknehmen, da er formal bereits aus Sicht der abgebenden Klinik verlegt wurde (alles Sachen die dank übermotivierter RTW-Besatzungen die das VEF-System nicht ausreichend verstehen vorgekommen sind). Eine Intensivtrage im VEF mitführen ist auch Blödsinn, denn die Gerätschaften aus dem VEF lassen sich in der Regel problemlos und adäquat im RTW befestigen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss ein Transport ggf. abgesagt oder ein geeigneter RTW angefordert werden.
Alles in allem ein absolut sinnvolles System, da das VEF deutlich flexibler und schneller ist als ein ITW und gegenüber einem ITH bei Wind und Wetter verfügbar ist. Allerdings gibt es deutlichen Optimierungsbedarf. Pauschal 10 VEF in Bayern im 24 Betrieb zu etablieren, ohne vorher einen konkreten Bedarf in den jeweiligen Regionen zu evaluieren war ein Schnellschuss. Durch diese 10 Standorte wird gewährleistet dass quasi jedes Krankenhaus in Bayern binnen einer Stunde durch ein VEF erreicht werden kann, dies war auch bei der Auswahl der Standorte entscheident. Dazu kommt, dass die fünf ITW-Standorte ebenfalls bei der Auswahl berücksichtigt wurden, um vor Ort eine Redundanz zum ITW parat zu haben, oder diesen ggf. entlasten zu können. Leider wurde mit Wirkung zum 01.06.2013 der Nachtdienst abgeschafft. Seitdem werden die VEF nur noch tagsüber - grob von 7:00 bis 19:00 Uhr - vorgehalten. Klar waren es in den späten Abend- und Nachtsunden deutlich weniger Einsätze, aber gerade da war das VEF besonders wertvoll, da es hier für kleinere Kliniken deutlich schwieriger bis unmöglich ist, einen Arzt für eine Verlegung abzustellen. Also müssen hier weider die lokalen Notärzte ran, welche eigentlich durch das VEF ebenfalls entlastet werden sollen. Daher wäre eine partielle Ausweitung der Vorhaltung an ausgewählten Standorten sinnvoll. Welche Standorte das nun sein könnten müsste natürlich durch entsprechende Auswertungen und Gutachten bestimmt werden. Ich würde es auch nicht gänzlich ausschließen, dass dies künftig unmöglich ist, sofern sich hier eine sinnhafte Anpassung der Vorhaltung ergiebt denn die Auslastungen und der Bedarf werden seitens des Innenministeriums kontinuierlich ermittelt.
Die Basisausstattung des VEF entspricht der eines normalen NEF in Bayern. Alle Zusatzausstattungen wie z.B. Invasive Blutdruckmessung (auch für LP 15 möglich), Lucas, Videolaryngoskop, Doppel- oder Dreifachperfusor, erweiterte Medikamente, etc. sind Eigenregie der jeweiligen lokalen Betreiber vorgenommen worden. Es gibt jedoch eine klare Richtlinie, welche besagt, dass die VEF keine beatmeten oder intensivpflichtigen Patienten zu verlegen haben, sofern ein ITW/ITH in vertretbarer Zeit verfügbar ist. Klare Kriterien für einen ITW-Patienten sind hier z.B. drei oder mehr Perfusoren (z.B. mit Katecholaminen), beatmet (auch NIV, etc.) oder Arterie/Invasive Blutdruckmessung.
Von der transportart und der Dringlichkeit her gibt es verschiedene Stufen für den Interhospitaltransfer. Diese gliedern sich zunächst in nicht disponible und Disponible Transporte.
Nicht disponible Transporte:
- Sofortige Verlegung (< 30 min) also eine Notarzt-Verlegung, die durch das nächstgelegene NEF durchgeführt wird, sofern kein anderes geeignetes Verlegungsmittel (ITW/ITH/VEF) in annähernd der gleichen Zeit vor Ort sein kann.
- dringende Verlegung (< 2 h) also mit VEF. ITW oder ITH
Disponible Transporte:
- Verlegung im Tagesverlauf (< 24 h) also mit VEF, ITW oder ITH, wobei sich hier die zuständige Fahrzeugbesatzung die anstehenden Fahrten selbst nach günstiger Route und/oder Priorität einteilt
- Verlegung am Folge Tag/en (> 24 h) also mit VEF, ITW oder ITH, wobei hier die selben Konditionen gelten wie bei Transporten < 24 h.
Die Dringlichkeit (und folglich auch die Anfart mit oder ohne Sonderrechte) wird hier übrigens letztendlich nicht durch die jeweilige Leitstelle, sondern durch die Fahrzeugbesatzung nach erfolgtem Arzt-Arzt-Gespräch festgelegt, da die relevanten Informationen hierfür meist nicht im Anforderungsfax der Anfordernden Klinik enthalten sind. Koordiniert werden die VEF übrigens genau wie die ITW durch ihre jeweilige Leitstelle, während diesbei den ITH zentral durch die KITH (Koordinierungsstelle ITH) mit Sitz in München geschieht. Jedoch ist es nicht auszuschließen, dass in Zukunft der komplette arztbegleitete Interhospitaltransfer in Bayern über eine gemeinsame Koordinierungsstelle abgewickelt werden könnte.
Generell gilt für derartige Verlegungen, dass sie seitens der Kostenträger nur in Kliniken einer höheren Versorgungsstufe, oder in Rehakliniken - es muss also eine nachvollziehbare medizinische Indikation vorliegen - übernommen werden. Verlegt beispielsweise eine Klinik der Maximalversorgung mit VEF-Begleitung in ein Haus der Grund- und Regelversorgung, um die eigene Intensivstation zu entlasten, so müssen die Verlegungskosten durch die Abgebende Klinik getragen werden.
Bezüglich des Fahrzeuges ist Kleinbus (z.B. VW T5/ T6 MB Vito) optimal, sofern dieser über eine entsprechend leistungsstarke Maschine (> 170 PS) und Allradantrieb verfügt. Dies liegt daran, dass teilweise auch Anfahrten von weit über 100 Kilometern unter verschiedensten topographischen Bedingungen zu bewerkstelligen sind, und das im Gegensatz zu den Hubschraubern auch bei Schnee und Eis.
Der Ford S-Max ist auch hier aufgrund seines miserablen Fahrverhaltens absolut ungeeignet, als beispiel wäre z.B. das extreme Vibrieren der Lenkung ab etwa 150 bis 160 km/h zu nennen. Die Bremsanlage ist ebenfalls nicht für die extremen Anforderungen von Alarmfahrten ausgelegt.
Der BMW X3 hat sich als VEF hingegen bewährt, da er ein sehr sicheres und ruhiges Fahrverhalten, auch bei höheren Geschwindigkeiten oder schlechter Witterung, an den Tag legt. Außerdem wird ein VEF in der Regel nur mit 1/1, also ohne Praktikanten besetzt, so dass der Stauraum ausreichend ist und z.B. die persönliche Tasche, welche bei längeren Verlegungen nicht fehlen sollte, auf dem Rücksitz und im Heckseitigen Fußraum verstaut werden kann, während die lokale Zusatzausrüstung im dafür Vorgesehenen Staufach hinter der Rückbank adäquat platziert werden kann.