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Original von y903211Wenn ich einen Einsatz hab und ein Löschzug dreht Däumchen rückt aber mit Getöse an weil die Ausrückeordnung das so vorsieht ist das lächerlich. Es gäb viele Beispiele die wohl den Rahmen sprengen würden.
So pauschalisieren kannst du das nun auch nicht.
Wenn das Einsatzstichwort nunmal z.B. Feuer2 heisst, und es sich dann als harmloses Kleinfeuer herausstellt, dann werden halt 2 Löschzüge geschickt. Der Leitstellendisponent kann das von seinem Tisch ja nicht selber sehen. Und oft genug werden nachrückende Fahrzeuge auch schon im Vorfeld auf der Anfahrt abbestellt. Und außerdem, lieber ein Fahrzeug zu viel als 3 zu wenig.
Und wenn einige FW´ler gerade mit den Händen im Bunker rumstehen, heisst das ja nicht, daß die nicht gebraucht werden. Das könnten z.B. auch ASG-Träger sein, die evtl. Kräfte auslösen oder, oder....
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Stellt sich also die Frage warum soll man die Fahrzeuge einer Behörde (!) die für die öffentliche Ordnung (!) zuständig ist für solche Notsituationen nicht mit SoSi ausrüsten ?
Vielleicht, weil die STVO (§35)/STVZO (§52) aus gutem Grund den Personen-/Organisationskreis genau eingeschränkt hat?
Es steht nirgends was von "Ordnungsamt" sondern immer nur "Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Zoll, Bundeswehr und mehr nicht!
Ich frage mich, wieso die Bez.-reg. so großzügig in diesem Fall Ausnahmegenehmigungen erteilt. Die Kölner Verkehrsbetriebe haben z.B. einen 40t-Kran mit Schienenfahreinrichtung, der zu Unfällen auf Hoch- und Untergrundbahnen eingesetzt wird. Bei dem wurde die Ausnahmegenehmigung für SoSi zurückgezogen. Somit muss jetzt eine "Person unter Bahn" wesentlich länger unter der Bahn ausharren, bis sie gerettet wird, da die FW mit ihrem Kran an solche Stellen nicht rankommt.
Was macht das für einen Sinn? Eine Behörde, deren geringe Einsatzzahl locker von der Polizei mit übernommen werden kann, bekommt für alle Fahrzeuge SoSi gestattet und ein einzelnes Fahrzeug, das zur Menschenrettung benötigt wird, bekommt sie verweigert.
Bürokratismus pur.