Beiträge von AkkonKöln

    Ich Antworte jetzt einfach mal ohne Zitatfunktion sonst würde der Thread zu unübersichtlich.


    Zu GW-San 2006:
    Es handelte sich um Fahrgestelle MB Sprinter 416 CDI mit Allradantrieb.
    Leistung: 160 PS



    Zu Betr.-kombi MB Vito (neue Variante):
    Baujahr war 2005
    Leistung: 80KW (ca. 112 PS)
    Antrieb: 6-Gang Handschaltgetriebe mit HA-Antrieb
    Länge: 4748 mm
    Breite: 1906 mm
    Höhe: 2080 mm
    Leergewicht: 1790kg
    zGG: 2940 kg
    Nutzlast: 1150 kg
    Anhängelast gebr./ungebr.: 2000 kg / 750 kg
    Sitzplätze: 8


    Ausbauer: Fa. Mosolf


    Bez. Anhänger TeSi & Betr.:


    Achse, Deichsel, Zug- und Bremsvorrichtungen sind allesamt von der Fa. Alko
    Leergewichte sind jeweils 880 kg
    zGG jew.: 1800 kg
    Nutzlast bei Beladung nach Ausstattungsliste TeSi: ca. 350 kg; Betr.: ca. 150 kg

    ALso wie gesagt vom B-kombi (Vito haben wir auch einen bekommen) gibt es nichts vergleichbares wie beim Bund. Aber wie gesagt, es handelt sich ja mehr oder weniger immer um Serienfahrzeuge. Lediglich die Box mit FuG/Blaulichtschalter sowie die SoSi-Anlage sind da extra und an Ausrüstung gibts ja eh nix.
    Wenn du allerdings Daten zu dem Fahrzeug brauchst, kann ich dir gerne was schicken.


    Wichtig/Unwichtig...... wenns nicht wichtig wäre, hättest du ja nicht gefragt. Es interessiert dich, also wird dir auch geholfen, wenn möglich. Auch wenn das etwas Arbeit macht.
    Ich werde wie gesagt unseren Lokführer mal ankriegen, der hat einen Ordner mit allen wichtigen Sachen drin bekommen, u.a. auch die Gliederung/Stärke/Aufstellung der EE´n NRW.
    Das dauert aber ein bissel, da ich jetzt erstmal 2 Wochen urlaub habe. Werde ihm da aber schonmal ne Mail schreiben, daß er mir die Sachen rauslegt. Wenn ich sie habe, bekommst du sie auch.

    Zitat

    Original von TyphonEine kurze Rücksprache mit dem Zuständigen des LRA ist aber sicher sinnvoll und bewahrt vor bösen Überraschungen.


    dem kann ich nur zustimmen.
    Wir haben ein sehr gutes Verhältnis zu unserem Sachbearbeiter beim Amt37. Solange wir da keine neuen fenster einbauen, ist das meiste kein Problem. Am besten persönlich vorsprechen und euer Vorhaben detailliert begründend vortragen. Wenn das kein Paraphenreiter ist, wird er bestimmt zustimmen. Aber persönlich macht immer ein gutes Bild und man kann sofort auf Fragen reagieren und es geht wesentlich schneller. Zudem ist ein positiver Kontakt immer von Vorteil.


    Wenn da mal 2 kleine Löcher zurückbleiben kräht da auch kein Hahn nach. zur Not kann man Schrauben eindrehen die man mit Kunststoffkappen abdeckt (gibt es im gut sortierten Eisenwarenhandel).


    3. Blaulicht wurde anstandslos abgenommen. Löcher kann man im Dach ja rel. einfach wieder abdichten. Frontblitzer sind auch kein Problem. Beim Betr.-kombi Transit habe ich 2 Ausschnitte in den Kühlergrill gemacht hinter denen die Blitzer montiert sind. Wenn die rausmüssen muss halt ein neuer Grill rein.

    Zitat

    Original von SC112
    Hallo,
    und schonmal danke für die Antworten!


    Die StAN der Bundesfahrzeuge sind bekannt. Allerdings habe ich so etwas in der Art auch schon mal in Papierform für alte NRW-Landesfahrzeuge gesehen. Das ist allerdings schon einige Zeit her, deshalb kann ich mich auch nicht mehr richtig dran erinnern wo. Ich glaube es ging um die Betreuungszüge, bin mir aber nicht sicher. Auf jeden fall waren Gliederungsbilder mit kleinen Fahrzeugzeichnungen zu sehen. Ähnlich wie die Tabellen in den Büchern "Einsatzfahrzeuge im Luftschutzhilfsdienst", nur nicht in Farbe.


    Was suchst du denn jetzt genau? Die Gliederung der Einsatzeinheiten in NRW oder die Ausstattung der Einheiten/Fahrzeuge?


    Für die Gliederung müsste ich mal unseren Lokführer ankriegen der müsste sowas haben.


    Bez. der Ausstattungslisten der Fa. Ewers: Es gibt keine anderen. Genau diese Listen wurden mit den Anhängern durch das IM ausgegeben bzw. den Hängern beigefügt.

    Zitat

    Original von Gerhard Steinbach
    Wer von euch hat auch Probleme mit den seitlichen Schweinwerfern?
    Unser Fahrzeug stand längere Zeit im Regen und schon war der Schweinwerfer rechts über die Tür voller Wasser. Ich denke, das die ein Materialfehler ist.


    Schau mal etwas weiter vorne da wurde das Thema Scheinwerfer schonmal angesprochen.


    Zitat

    Original von Twix
    Mal eine Frage an diejenigen, die einem OV zugehörig sind, welcher den neuen NKTW umgerüstet hat (seien es Frontblitzer oder Sauerstoffplatten, Accuvac, etc)


    Welche höhere Stelle habt ihr gebeten, einer Umbaumaßnahme zuzustimmen und war dies problemlos möglich? Gab es Auflagen o.ä.?


    Danke und Gruß


    Grundsätzlich ist der Ansprechpartner der zuständige HVB.
    Zu finden bei kreisfreien Städten meist das Amt 37 oder bei Landkreisen im Landratsamt. Eure Führung sollte wissen wer das ist.

    Grundsätzlich mal eines zur Aufklärung:


    Die STAN (Stärke- und Ausstattungsnachweis) betrifft nur die Bundesfahrzeuge also die des Bevölkerungs-(Zivil-)schutz.
    Zu finden beim BBK (die haben wirklich alle von Uralt aus den 70er Jahren bis heute) HIER


    Die Typenblätter findest du [URL=http://www.bbk.bund.de/cln_027/nn_402322/SiteGlobals/Forms/Suche/serviceSucheForm,templateId=processForm.html?resourceId=396000&input_=&pageLocale=de&oneOfTheseWords=Typenbl%C3%A4tter&sortString=-score&searchArchiveDocs=0&searchCurrentDocs=0]HIER[/URL]
    1.: Betr.-fahrzeuge
    2.: San.-gruppenfahrzeuge (arztTrKW + KTW)
    3.: ABC und Dekon
    4.: Löschzugfahrzeuge (SW + LF)
    bei dem Rest steht´s dahinter von welchem fahrzeug.


    Ausstattungslisten von Landesfahrzeugen (Katastrophenschutz NRW) gibt es bis auf die Anhänger Betr. und TeSi keine. Wozu auch, denn auf dem Betr.-Kombi gibts als Ausstattung lediglich einen Feuerlöscher PG6, ein FuG 8b und ein Flaggensatz.


    Die Ausstattungslisten der Anhänger findest du HIER Anh.-TeSi
    und HIER Anh.-Betr.


    Hoffe dir erstmal geholfen zu haben, bei weiteren Fragen einfach melden.

    Weiß jemand ob es neue Übergabelisten vom BBK gibt?
    Die, die hier verlinkt wurde, existiert nicht mehr und mich würde interessieren ob für NRW schon welche geplant sind und wenn ja, wer bekommt welche/wieviele?

    Zitat

    Original von Dulex


    Sorry, muss Dich korrigieren. Wer die Ausschreibung und die verlinkten Seiten ließßt wird schnell erkennen das NRW nicht nachlegen tut. Diese Fahrzeuge sind für Düsseldorf und nicht für NRW... Also kein Bund-/Landesfahrzeug.


    Woran siehst du das denn?
    Weil es die Bez.-reg. D-dorf ausgeschrieben hat? Wie schon geschrieben werden alle Landesfahrzeuge des Landes NRW über die bez.-reg. D-dorf ausgeschrieben, bestellt und ausgeliefert.
    Sowohl bei den GW-San wie auch bei den Betr.-kombis, Anh. Betr. und auch den Anh. TeSi wurde so verfahren.
    Wird wohl daran liegen daß IM und Bez.-reg. in derselben Stadt sind und es somit kurze Dienstwege gibt. Oder Vetternwirtschaft???? Wer weiß, aber auch egal. Ist nunmmal so in NRW


    Und außerdem: Was soll Düsseldorf mit 50 KTW? Und dann auf einen Schlag? Das wäre doch sehr ungewöhnlich. Und wenn die Stadt die ausgeschrieben hätte dann ständ da im übrigen nicht "Bez.-reg. Düsseldorf" sondern "Stadt Düsseldorf"

    Zitat

    Original von TyphonDie 3,88t lassen sich mit dem neuen Sprinter und dem Bedarf von zwei Liegeplätzen + Personal erklären. Und wie du schon erwähnst wird da von Seiten des Gesetzgebers an einer "Lösung" gearbeitet.


    Naja also der KTW-4 auf Sprinter hats auch unter die 3,5t geschafft. Und das mit 4 Liegeplätzen. Das Problem ist eher das hohe Leergewicht des neuen Sprinters gegenüber dem Vorgängermodell.


    Ansonsten gebe ich dir völlig Recht. Das ist schon eine sehr gute Steigerung gegenüber dem Vorgänger KTW-4.
    Was mich noch interessieren würde, was für eine Besatzung ist auf dem NKTW gefordert (also von Gesetzeswegen her). Läuft der noch als KTW also Besatzung 1 RS + 1 RH?

    Zitat

    Original von y903211
    Hat jemand einen Tip wie man das Video von dieser Webseite speichern kann ?


    http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/2623190


    Zurück zum Thema:
    Eigentlich ganz easy, auch ohne irgendwelche programme:
    Du findest die Datei ganz einfach in den Temporary Internet Files.
    Rechtsklick -> Kopieren und irgendwo abspeichern.
    Wer firefox hat: Da gibt es ein sehr feines Tool was sich download-helper nennt. Damit kannst du auch flv-dateien etc. von youtube, myvideo.de etc. downloaden.

    Zitat

    Original von Johannes
    Dann hatte ich da scheinbar etwas falsch im Kopf... Danke für die Info!


    Johannes


    Naja nicht ganz.
    m.W. hat Köln einen der ersten drei AB-MANV in NRW bekommen. Also mehr oder weniger einen der drei Prototypen. Ein weiterer der ersten 3 müsste sogar Münster bekommen haben.

    Zitat

    Original von y903211
    Wenn die Typ620 verbaut ist könnte das für die Umschaltung sein zwischen E-Horn und elektronischem Kompressorsignal.


    was ist bitteschön ein elektronisches Kompressorsignal? Ich kenne ein elektronisches Signal und ein Kompressorsignal (Martin/Fiamm)


    Zitat


    Die Hupenringschaltung die du ansprichst Chroffer ist eigentlich im RD ja Standard, sprich da gibts kein Extra schalter für. Selbst auf den KTWs ist das so. Nur Kennleuchte (mit Hupe), Horn und Kennleuchte, und dann das Zusatzgedöhns.


    Die Schaltung mit der Hupe nennt sich lt. hella "Polizeischaltung" da die oft in Kolonne fahren und da das Blaulicht alleine als Absicherung/Kenntlichmachung nutzen. Beim RD wird diese Variante auch sehr oft genutzt.
    Bei der "Feuerwehrschaltung" gibt es (lt. hella) keine Hornansteuerung über den Hupentaster.
    Aus dem Grund gibt es auch zweierlei "Alarmdreh-/zugschalter". Einmal mit 3 Schaltstellungen und einmal mit 4. Wer aber nun was einbaut ist eigentlich Nebensache und mehr Geschmacksache/Wunsch.


    Eigenartigerweise sind im Katastrophenschutz NRW nur die Schalter mit 3 Stellungen (Feuerwehrschaltung), dabei haben die Landesfahrzeuge alle Flaggenhalterungen (sind also für die Kolonnenfahrt ausgestattet, wäre also sinnig dort auch die Schalter mit 4 Stellungen zu verbauen). Hingegen bei den Zivilschutzfahrzeugen ist i.d.R. die Polizeischaltung mit 4 Schaltstellungen (bzw. mit Hupenansteuerung) verbaut obwohl die Bundesfahrzeuge (bis auf den Betr.-LKW) alle keine Flaggenhalterung haben.

    Kann ja auch sein, daß der/die Mitarbeiter/-in des STVA nicht wusste was da für Zahlenkombis benutzt werden?


    Selber erlebt, als ich ein Fahrzeug des K-Schutzes (8-er Nummernblock) ummelden wollte. Es stand vorher im Rhein-Erftkreis und hatte BM-8027 und sollte nun eine Kölner Nummer bekommen. Nach bestimmt 20-minütiger Diskussion mit der MA-in und deren Vorgesetzten hat man dann mal die Vollmacht der Bez.-reg. gelesen, in der groß und fett stand : So-Kfz Katastrophenschutz (man hätte ja auch einfach nur in den Brief schauen müssen, da stands ja auch drin. Und den hatte die gute Frau ja erst Minuten vorher abgetippt!).
    Problem hierbei war, daß über die Bez.-reg. Fahrzeuge der verschiedensten Ämter zugelassen werden (Forstbehörde, Zoll, Bez.-reg. selber, Katastrophenschutz etc....). Damit sind im Prinzip Fahrzeuge fast aller Ziffernblöcke vertreten.


    Ich tippe aber auch mal auf Kampfmittelräumdienst, die sind ja meistens weiß.

    Zitat

    Original von Fire
    Und wenn jetz 1 Km vom alamierten RTW ein schwerer Unfall ,dringender Notfall (Herzinfakt etc.) gewesen wär.
    Wenn man dann noch Pech hat wär der 2 RTW noch weiter weg gewesen. Also das man 2 RTW's alamiert ist schon sinnvoll, falls evtl. einer abdrehen muss hätte man nicht den großen Zeitverlust.


    Und wenn der zweite nen Platten hat? Schickst für sowas dann 3 oder 4 raus, weil....es könnte ja sein, daß.....
    Also man muss die Kirche ja schon im Dorf lassen, zumal das alles ja auch Kosten verursacht und sowas muss ja wohl nicht sein.

    Wenn in unmittelbarer Nähe ein RTW steht, der (bekannterweise) abkömmlich ist, sollte er bei einer längeren Anfahrt des Regel-RTW zumindest als First Responder eingesetzt werden.
    Unsere BF hat keine Probleme damit selbst unseren 4-Tragen-KTW der abkömmlich auf einem SWD steht als First responder einzusetzen.
    Die Hauptsache ist doch, daß qualifiziertes Personal zügig beim Verletzten ist und zumindest mit der erweiterten 1. Hilfe beginnt.
    Macht bei der bevölkerung auch schonmal nen tollen Eindruck, oder?


    chefretter:
    Wer schickt bitte einen RTW mit 2 San.-helfern raus? Verantwortungsvolle Führungskräfte ja wohl nicht. Ein Anruf der Leitstelle mit der Frage ob der zusätzliche RTW einsatzbereit ist hätte ja genügt. Wenn nicht, wegen fehlendem Personal, dann fährt er halt nicht hin. Aber wenn doch, dann macht es Sinn (egal wer von welcher Orga welche Orga bestellt.)


    Anton: wir reden hier von einem RTW nicht von einer ganzen SEG, selbst wenn der RTW zu der SEG gehört!


    patrik: und wer kann denn dann dafür? selbst bei eingepflegter AAO kann man sein Hirn doch benutzen und selber zusätzliche Kräfte dazu alarmieren.

    Zitat

    Original von Betriebswirt
    VU mit einer leichtverletzten Person.


    Dem Dispo war die lange Anfahrtsweg der RTWs bewusst, deshalb hat er auch 2 aus den unterschiedlichen Richtungen anfahren lassen.


    Für diese Meldung absolut ausreichend. Keine weiteren Diskussionen nötig.


    Ausreichend?
    Wohl eher bissel übertrieben oder?
    Für einen VU mit einer leichtverletzten Person reicht doch wohl allemale ein RTW.

    Zitat

    Original von y903211Wenn ich einen Einsatz hab und ein Löschzug dreht Däumchen rückt aber mit Getöse an weil die Ausrückeordnung das so vorsieht ist das lächerlich. Es gäb viele Beispiele die wohl den Rahmen sprengen würden.


    So pauschalisieren kannst du das nun auch nicht.
    Wenn das Einsatzstichwort nunmal z.B. Feuer2 heisst, und es sich dann als harmloses Kleinfeuer herausstellt, dann werden halt 2 Löschzüge geschickt. Der Leitstellendisponent kann das von seinem Tisch ja nicht selber sehen. Und oft genug werden nachrückende Fahrzeuge auch schon im Vorfeld auf der Anfahrt abbestellt. Und außerdem, lieber ein Fahrzeug zu viel als 3 zu wenig.
    Und wenn einige FW´ler gerade mit den Händen im Bunker rumstehen, heisst das ja nicht, daß die nicht gebraucht werden. Das könnten z.B. auch ASG-Träger sein, die evtl. Kräfte auslösen oder, oder....


    Zitat

    Stellt sich also die Frage warum soll man die Fahrzeuge einer Behörde (!) die für die öffentliche Ordnung (!) zuständig ist für solche Notsituationen nicht mit SoSi ausrüsten ?


    Vielleicht, weil die STVO (§35)/STVZO (§52) aus gutem Grund den Personen-/Organisationskreis genau eingeschränkt hat?
    Es steht nirgends was von "Ordnungsamt" sondern immer nur "Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Zoll, Bundeswehr und mehr nicht!


    Ich frage mich, wieso die Bez.-reg. so großzügig in diesem Fall Ausnahmegenehmigungen erteilt. Die Kölner Verkehrsbetriebe haben z.B. einen 40t-Kran mit Schienenfahreinrichtung, der zu Unfällen auf Hoch- und Untergrundbahnen eingesetzt wird. Bei dem wurde die Ausnahmegenehmigung für SoSi zurückgezogen. Somit muss jetzt eine "Person unter Bahn" wesentlich länger unter der Bahn ausharren, bis sie gerettet wird, da die FW mit ihrem Kran an solche Stellen nicht rankommt.
    Was macht das für einen Sinn? Eine Behörde, deren geringe Einsatzzahl locker von der Polizei mit übernommen werden kann, bekommt für alle Fahrzeuge SoSi gestattet und ein einzelnes Fahrzeug, das zur Menschenrettung benötigt wird, bekommt sie verweigert.


    Bürokratismus pur.

    Zitat

    Original von Tobias Voss
    Stimmt schon, aber da die Polizei sich immer mehr um Kleinigkeiten kümmern muss, macht es schonSinn. Ausserdem, warum ist das ganze in anderen Bundesländern zulässig? Ich nenne da mal Hessen, Berlin oder Hamburg als Beispiel.


    Naja, dann sollte man die Arbeit sinnvoll aufteilen.
    In Köln z.B. kümmert sich die Polizei z.B. gar nicht um Falschparker, die verweisen grundsätzlich aufs OA, genauso bei Ruhestörungen. Was ja auch Sinn macht, denn solche Sachen kann das OA prima selber erledigen (und vor allem brauchen sie dafür kein SoSi).


    Zitat


    Ich finde (und das ist meine ganz persönliche Meinung), dass hier mal wieder eine Behörde versucht, einer anderen etwas vorzuschreiben. Und gerade da im eigenen Bereich (sprich direkt vor der Haustür) das Ordnungsamt mit Sondersignal ausgestattet ist, macht die Entscheidung noch fragwürdiger.


    Übrigens habe ich die Düsseldorfer noch nicht eineinziges Mal mit Blaulicht fahren gesehen. Es geht ja letztlich um die Möglichkeitund nicht darum, dass sie das ausschließlich machen.


    Klar geht es um die Möglichkeit, aber was haben die Ordnungsämter denn die letzten 60 Jahre ohne SoSi gemacht? Da konnten sie ihre Arbeiten doch auch ohne erledigen, also warum brauchen sie das jetzt? Zumal eine Sosi-Anlage ja auch nicht gerade preiswert ist und die Kassen leer sind, frage ich mich was das soll.
    Und wenn ich lese "....für Absperrmaßnahmen..." ich habe noch nie gesehen, daß das OA irgendwo eine Straße abgesperrt haben, das macht immer die Polizei.

    Warum sollten fernscheinwerfer bei Tag nicht blenden? Das muss mir mal jemand erklären. Mir sind schon öfters (normale) Autor am hellichten Tag entgegen gekommen, die das fernlicht eingeschaltet hatten (meist kamen die aus Tunneln/Unterführungen) und die blenden sehr wohl.
    Gut nicht so sehr wie Nachts denn da haben sich die AUgen an die Dunkelheit gewöhnt und sind entsprechend sensibler, aber geblendet haben die Aspiranten die meinten tagsüber mit fernlich zu fahren mich schon.


    Und ja, mir sind solche Fahrzeuge auch schon tagsüber begegnet und ich fand es nicht unbedingt toll, wenn das Fernlicht einem (gerade bei Kurven) genau ins Gesicht strahlt.
    Das mag Ansichtssache sein, ich persönlich finde die Lösung mit fernlicht nicht so prickelnd, aber jedem das seine. In Köln gibt es m.W. keine Fahrzeuge mit Springlicht.
    Und Beschwerden...wie bei vielem, ärgern sich die meisten aber beschweren sich in den wenigsten Fällen.