@gaidezka:
Also ich kann die Antworten von Tobias und Y903211 schon nachvollziehen, denn es kam zuerst ja auch so rüber daß die Fzge nur für den K-Fall eingesetzt werden dürfen.
Jetzt ist es ja aufgeklärt und ich denke in dieser Richtung tuten die meisten in das selbe Horn.
Ich habe auch schon einige Diskussionen mitgelesen in denen es darum ging daß K-Schutzfahrzeuge als Ersatz für den Regelrettungsdienst/Krankentransport genutzt werden. Und genau das kann und darf auch nicht sein. Nicht nur weil derSteuerzahler sie bezahlt hat, sondern weil es hier auch um Wettbewerbsvorteile geht. Hier in Köln dürfen die selbst bei Sanitätsdiensten nicht mehr als Transportmittel benutzt werden, egal ob zur San.-station oder ins KH. Ob das richtig oder falsch ist darüber streiten sich die gelehrten, ich für meinen Fall kann es aber durchaus nachvollziehen. Wie heisst es so schön: Wer die Musik bezahlt, bestimmt was sie spielt.
Zu der Klebethematik nochmal: Schade daß sich die zuständigen Gremien/Herren nicht schon zeitiger Gedanken darüber gemacht haben, sonst hätte man die wie in NRW direkt fertig beschriftet ausliefern können. Allerdings hätte man die Fahrzeuge auch nachträglich zu einer (oder mehreren) Stellen (Beklebfirmen, Lackierereien, Werkstätten etc.) beordern sollen wo sie dann nach einheitl. Standard beschriftet würden. Das hätte bestimmt viel Ärger erspart. Und ordentlich wäre es zudem auch gewesen (habe da schon die tollsten Sachen erlebt, von schief geklebt, über versetzt übereinander (unsere Schriftzüge sind dreiteilig, dank Schatten) bis hin zu blasen etc.)