Beiträge von Commander

    War wohl ein beidseitiges Kommunikationsdefizit. :user1:


    Waren bei der Zulassung vielleicht die Winkelbereiche der Knackpunkt? Damit haben's die Amis ja nun wirklich nicht so... Da sind die LIN immerhin besser, als die TIR.

    Zitat

    Original von nfs112
    und ich habs genau gelesen, von der ECE-R65 stand in deinem ersten beitrag KEIN wort, also lies selber genau was du schreibst bevor du andere deswegen rügst.. :P


    Jain

    Zitat

    Original von Commander
    Übrigens: Sowohl von den LIN 3 als auch TIR 3 von Whelen müsste man vier Stück verbauen um überhaupt erst die hier geforderte Lichtleistung zu erlangen!


    langform: Die hier in Deutschland durch gesetzlich Vorschriften geforderte Lichtleistung.

    1. LED ist nicht gleich LED! Ebenso nicht das optische System!


    2. Habe ich nie die Lichtleistung verglichen, sondern gesagt, dass man vier TIR 3 braucht, um eine Zulassung zu erlangen:

    Zitat

    ECE-R65 ( mind. 4 Stk. erforderlich )


    Quelle


    Also: Genau lesen, was geschrieben wird! :mist:

    Richig, sind Nanos!


    Übrigens: Sowohl von den LIN 3 als auch TIR 3 von Whelen müsste man vier Stück verbauen um überhaupt erst die hier geforderte Lichtleistung zu erlangen!

    Zitat

    Original von Malokie
    Um was für ein Fahrzeug hat es sich dabei überhaupt gehandelt?Um ein "echtes" ELW, oder um einen Sprinter von Bund, der durch die Presse zum Einsatzleitwagen gemacht wurde??

    Wenn ich gerade im geistigen Auge den richten Bericht zu dem genannten Fall im Kopf habe, war es ein BtDi Kombi vom Bund (die auf erster Sprinter-Generation). :-))

    Joa, habe mich etwas unklar ausgedrückt. Boddenberg war halt früher in Wietmarschen. Dort ist heute in den selben, bzw. großteils erweiterten Produktionshallen teilwese noch mit Boddenberg-Belegschaft WAS.


    Dass WAS nicht mit der Person Hr. Boddenberg zu tun hat, ist richig. :winktz:

    Bzgl. Binz muss ich als T2- und Vario-Fan sagen, dass mich in der Hinsicht WAS (damals Boddenberg) viel mehr überzeug hat. Wir hatten im KatS hier mal einen 510er mit Binz-Ausbau. Diese großen Plastik-Formteile sind absolut nicht mein fall. Man kann so gut wie überhaupt nicht hinter die Verkleidung kommen, weil alles ein riesen Stück ist. Und wenn man dann noch den Ausbau innen in Elfenbein hat, dann prost Mahlzeit. :zwinker:


    Wir haben im Rettungsdienst seit Ewigkeiten Boddenberg/WAS und die Ausbauten waren damals schon super Qualität.


    Von Binz hatten wir im Rettungsdienst nur ein paar Binz 2001 auf Mercedes W124 sowie - das war wirklich ein Vorreiterfahrzeug - einen RTW auf MB T1 mit allen Schikanen (z. B. sogar Automatik!). Muss mal gucken, ob ich noch irgendwie ein Bild davon auftreiben kann. Ja und halt noch den besagten RTW auf T2 510: Leistungsarm und Schadstoffstark. :auslach:

    Auch wenn's schon ewig her ist:
    @ passati
    Nein, der Signum war einfach ein wenig "besser" (v. a. im Fond größer) als der Vectra. Letzteren gab es die ganze Zeit als Limousine (Stufenheck), GTS (Fließheck) und Caravan (Kombi).


    Ist aber alles mit der Ablösung des Vectras durch den Insignia hinfällig...

    Das sehe ich sehr ähnlich. Elfenbein + Leuchtrot erkennt man sofort als Einsatzfahrzeug. Sicherlich würde über Tag schwefelgelb und nachts weiß etwas besser wahrgenommen werden, aber der Wiedererkennungswert des Elfenbein + Tagesleuchtrot war früher im Prinzip deutschlandweit als RD-Fzg. zu erkennen.


    Die Meinung würde ich nur in soweit einschränken, als dass die Fzg.-Gestaltung durchaus einen nicht gerinen Anteil an der Sicherheit hat. Von daher sollte an Leuchtrot nicht gespart werden.


    Einen Vario würde ich immer genau so bekleben:
    http://www.bos-fahrzeuge.info/details.php?image_id=4188
    (die schwarze Schrift reflektiert)
    Nur Konturmarkierung ist schon eine sehr sinnvolle Sache, dich ich auch noch anwenden würde.

    Zitat

    Original von t_voss
    Und im Stand darf man sogar auf seinem Privat-PKW eine gelbe RKL zur Absicherung draufsetzen ...


    Das ist leider nicht korrekt!
    Diese Leuchte müsste eine Zulassung als "WARNleuchte" nach § 53a StVZO und nicht als "KENNleuchte" nach § 52 StVZO. So z. B. Hänsch Typ 06, Typ 08, Typ 16 und Comet-E.
    Eine ordinäre Rundumleuchte darf man nicht benutzen. Aber auch hier: wo kein Kläger...