Ich finde das ganze auch ziemlich schwachsinnig....
Hab heute noch mal nen Kollegen aus der Fachabteilung gefragt, der sagte das ganze soll zum 01.01. in Kraft treten. Das Tarifierungssystem wurde bereits jetzt schon umgestellt damit es dann zum Jahreswechsel keine Probleme gibt.
Wie das die Finanzämter dann gebacken bekommen weiß ich auch nicht. Aber es wäre ja nicht das erste Mal dass die bei einer Änderung erst hinterher informiert werden...
In der Praxis soll das ganze dann so aussehen:
Wenn man innerhalb eines Kreises umzieht behält man wie bisher das alte Kennzeichen.
Wenn man innerhalb des Bundeslandes in einen anderen Kreis zieht behält man das Kennzeichen des alten Kreises.
Zieht man in ein anderes Bundesland bekommt man ein neues Kennzeichen für den dann aktuellen Kreis.
Bei Neuzulassung bekommt man immer das Kennzeichen für den Kreis, in dem man wohnt (oder das des Zweitwohnsitzes). Man kann sich also z.B. als Hamburger nicht einfach ein Bremer Kennzeichen wünschen.
Die Sache mit dem Zweitwohnsitz bleibt wie bisher, auch da kann das KFZ angemeldet sein. Auch da gilt die Sache mit der Kennzeichenmitnahme im gleichen Bundesland.
Das wird dann echt verwirrend: Man wohnt in Hamburg und hat nen Zweitwohnsitz in Lübeck. Am Auto hat man aber NF für Nordfriesland, weil der Zweitwohnsitz früher mal in Husum war....
Das wird in der Anfangszeit bei Verkehrskontrollen bestimmt richtig witzig, wenn die Polizei das nicht auf der Pfanne hat und feststellt, dass das Kennzeichen am Auto weder mit dem Wohnsitz des Halters noch mit dem Zulassungsort des Autos übereinstimmt...
Vom Finanziellen her ergeben sich dadurch bis auf die Ersparnis der Kosten für die bisher nötigen neuen Kennzeichen keine Vorteile, da ja die Versicherungsprämie und die Steuer auf den tatsächlichen Zulassungsort (nach PLZ) berechnet werden.