Hier gebe ich dir natürlich recht, dass eine bundeseinheitliche Funkrufnamenregelung zur eindeutigen Identifizierbarkeit in ganz Deutschland längst fällig wäre ...
Schliesslich ist es nur schwer verständlich, dass ein Betreuungs-LKW des Bundes (bei mir "Rotkreuz xy 61/85/1") im nur 40 Kilometer entfernten Sachsenland für einen KTW gehalten wird.
Und man hört, es wird sie geben, bundesweit eindeutige Rufnamen ... und zwar mit Einführung (jetzt bitte nicht lachen) des Digitalfunkes.
Wie diese dann aussehen werden, keine Ahnung.
Es bleibt also spannend.