• Hallo
    ich denke hier gibt es auch ein par Kollegen von den grünen aber einige wissen es auch bestimm auch so.
    es geht um eine anzeige:
    Nehmen wir mal an es würde jemand ein Video machen von irgendwas oder irgendwem und würde es ins netzt stellen ( you tobe)- 4 Wochen später käme jemand und würde mit einer anzeige drohen - darauf nehme ich das Video wieder aus dem netzt Aber, der jenige geht trotzdem Polizei - was würde die Polizei machen/ sagen- was kann ich da gegen tuhen?

  • Da solltest du evtl. ein klein wenig genauer sein. Schlieslich kommt es gewaltig drauf an was auf dem Video zu sehen ist. Für die polizeiliche Seite gibts hier sicher noch Antwort. Zivilrechtlich im schlimmsten Fall Schadenersatz bzw. "Schmerzensgeld". Wie gesagt kommt drauf was das für ein Video war.


    Generell sollte man sich davor hüten Filme oder Videos von Leuten irgendwo zu veröffentlichen ohne deren Einverständnis. Seiten wie YouTube (die damit Unmengen an Werbemitteln einnehmen) oder Blöd mit ihrem "Leser-Reporter" fordern die Leute geradezu dazu auf ohne auf die möglichen rechtlichen Folgen hinzuweisen. Und hinterher ist das Gejammer groß wenn jemand sich mal wehrt. Stichwort Recht am eigenen Bild.



    Es wäre auf jeden Fall ratsam sich mit demjenigen welchen mal in Ruhe auszusprechen. In der Regel wird selten so heiß gegessen wie gekocht :zwinker:

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • ja ok ist mir schon klar das ich es nicht machen durfte :-aua , nu ich würde halt gerne wissen was nun folgt ,da ich mit einer anzeige noch nie konfrontiert worden bin . laud den betroffenen Personen zu folge soll jetzt einer eine anzeige gemacht haben - aber einer ganz alleine? ohne zeugen und beweise? brauchte man da nicht so was?, und ich kann es ja auch alles abstreiten da die beweise ja gelöcht worden sind, und ich glaube kaum das die Polizei Kontakt mit jo tobe aufnimmt und dies zurück zu verfolgen. :user1:

  • Hallo,


    wenn der Fotografierte Dir etwas am Zeuge flicken will, wird er schon Beweise haben. Es reicht ja, wenn er sich die entsprechende Seite ausgedruckt hat, da steht die komplette URL drauf, dazu das Datum.


    Alles weitere ist dann für EDV- Spezialisten kein Problem mehr. Es kommt darauf an, wie hartnäckig die Staaatsanwaltschaft das verfolgt.


    Im Detail ist jede Veränderung im www nachzuweisen, man muss nur gezielt suchen.


    Falls Dir der Name "Sasser" was sagt: Am Ende war klar, wann (Tag, Uhrzeit auf die Sekunde genau) und von welchem Computer aus der Wurm verschickt wurde (und es war nicht der eigene PC des Täters!).


    K.

    (Die Signatur hat sich verlaufen.)

  • Ok danke erstmal
    In zwischen hat sich die lage ein wenig beruhigt , und ich glaube das die Polizei wohl nicht direkt ne große such akzion angelegt hat, ich wate mal einfach ab was passiert den der jenige der mich angezeigt hat ist wieder gut auf mich zu sprechen von daher gehe ich einfach mal aus das , das mit der anzeige nur bla-bla wahr .Trotzdem würde ich gerne mal wissen was ich machen kann - falls doch was kommt


    :deal: :nono: :reinkomm:

  • Zitat

    Original von Florian Erft 9/23/4
    Trotzdem würde ich gerne mal wissen was ich machen kann - falls doch was kommt


    Entweder: Sache klären - Anzeige zurückziehen
    Oder: Anwalt nehmen - Daumen drücken


    Viel mehr Möglichkeiten hast du nicht ausser vielleicht noch in ein Land absetzen das nicht ausliefert :-))

    "Wir wissen zwar nicht wo es hingeht, wollen aber als erste dort sein"
    "Lassen sie mich mal vor, das geht hier nach Kompetenz"

  • die meisten "Anzeigen" in diesem Bereich haben einen zivilrechtlichen Hintergrund....-nämlich das jemand Kohle sehen will! Dies hat natürlich eher Aussicht, wenn vorher ein Ermittlungsverfahren polizeilicherseits eingeleitet wurde und vielleicht dabei nochwas rausgekommen ist.


    Solange dir da kein professionelles, vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann (z.B. du wolltest mit dem Vid. eine bestimmte Person öffentlich blamieren, mit dem Material "Geld verdienen", o.ä.) und das Vid. nicht mehr online ist, wird wohl strafrechtlich nicht viel dabei herauskommen, ggf. Einstellung gegen Zahlung eines Ordnungsgeldes o.ä., hängt natürlich vom Gericht ab.


    Wenns dann zu irgendeiner Form von "Strafe" gekommen ist, hat es ein Anwalt natürlich leichter, zivilrechtlich vorzugehen, da die "Schuld" ja bereits offiziell festgestellt wurde. Hier kann es dann durchaus auch mal zu Prozessen kommen, in denen um ordentliche Summen gestritten wird.

  • hör sich jetzt im 1 Moment gut an aber die Sache hat bestimmt einen harken?,


    das Video ist ja schon längs wieder raus und auf dem Video sind mehr als 1 Person zu sehen und zugegeben habe ich es ja auch noch nicht ja seit wann kann man mit you tobe Geld machen ;) najut ich denke mal das ist jetzt alle wieder in Ordnung wenn was neues gibt melde ich mich :horn:

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