Zum 03.07.2021 hat sich die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dahingehend verändert, das im §52 nur noch ein Paar Frontblitzer für Einsatzfahrzeuge zulässig ist, daraus und aus der schon vor ein paar eingeführten Möglichkeit der sogenannten HT-Systeme von Hänsch und Standby ergeben sich interessante Neuregelungen, die man vielleicht auch beim Erstellen von Datensätzen und hier besonders beim Feld "Sondersignalanlage" beachten müsste.
Folgende Konstellationen gibt es entsprechend Stand heute:
- 1 Paar Frontblitzer
- 2 oder mehr Paar Frontblitzer (Altbestand)
- 1 oder mehr Paar Frontblitzer und Intersection Lights (nie zulassungsfähig und immer über Sondergenehmigungen oder "YOLO" gelaufen)
- 1 HT-System (Hänsch V1; Hänsch V2; Standby)
- 1 Paar Frontblitzer plus zusätzlich ein HT-System
Vielleicht sollte man hier in Zukunft entsprechend darauf achten, die Kennleuchten entsprechend einzutragen, sprich besonders bei der letzten Kombination und beim HT-System im Allgemeinen auf Bezeichnungen wie "Frontblitzer" und "Intersection Lights" zu verzichten sondern die sechs bzw. Leuchtenmodule zusammenzufassen und es dann eben auch so zu benennen. Wenn man zusätzlich zum HT-System noch ein Paar Frontblitzer hat, sollte dieses gesondert als ein Paar Frontblitzer aufgeführt werden, da es ja kein Teil mehr vom HT-System ist.
Funfact an der Stelle noch, da das HT-System kein Frontblitzer mehr ist, entfällt auch der Zwang der Synchronisation und mindestens bei den Bayern-RTWs ist diese auch nicht mehr vorhanden.
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