HT-Systeme oder die Sache mit den Frontblitzern

  • Zum 03.07.2021 hat sich die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dahingehend verändert, das im §52 nur noch ein Paar Frontblitzer für Einsatzfahrzeuge zulässig ist, daraus und aus der schon vor ein paar eingeführten Möglichkeit der sogenannten HT-Systeme von Hänsch und Standby ergeben sich interessante Neuregelungen, die man vielleicht auch beim Erstellen von Datensätzen und hier besonders beim Feld "Sondersignalanlage" beachten müsste.


    Folgende Konstellationen gibt es entsprechend Stand heute:

    Vielleicht sollte man hier in Zukunft entsprechend darauf achten, die Kennleuchten entsprechend einzutragen, sprich besonders bei der letzten Kombination und beim HT-System im Allgemeinen auf Bezeichnungen wie "Frontblitzer" und "Intersection Lights" zu verzichten sondern die sechs bzw. Leuchtenmodule zusammenzufassen und es dann eben auch so zu benennen. Wenn man zusätzlich zum HT-System noch ein Paar Frontblitzer hat, sollte dieses gesondert als ein Paar Frontblitzer aufgeführt werden, da es ja kein Teil mehr vom HT-System ist.


    Funfact an der Stelle noch, da das HT-System kein Frontblitzer mehr ist, entfällt auch der Zwang der Synchronisation und mindestens bei den Bayern-RTWs ist diese auch nicht mehr vorhanden.


    Hänsch GmbH - Sputnik mini HTB - HT-Lösungen - Einsatzgebiet "blau" - Produkte (fg-haensch.de)

    Hänsch GmbH - Sputnik SL HTB - HT-Lösungen - Einsatzgebiet "blau" - Produkte (fg-haensch.de)

    Kreuzungsblitz® KB1 und KB2 - Standby GmbH

  • Bist Du dir sicher, dass das HT-System nicht als Frontwarnsystem gilt? Ich meine ja, denn das Thema Synchronisation wurde ja dahingehend gelöst, dass jeweils eine Fahrzeugseite mit einem Frontblitzer zusammen synchron blitzt.


    Ich meine, dass das durchaus als Frontwarnsystem gilt und auch so zugelassen wurde.

    Grüße, Manuel


    Habe ich ein "J" geschickt, weil Du mich so von der Seite anlaberst? ;)

  • Bist Du dir sicher, dass das HT-System nicht als Frontwarnsystem gilt?

    Jepp, die Dinger gelten als Blaulichter und nicht als Frontblitzer bzw. gerichtete Kennleuchten. Siehe zum Beispiel die Beschreibung von Hänsch

  • ...unbeantwortet bleibt meine Frage. Wenn man als Fotograf angehalten wird, die System korrekt zu benennen, wie erkenne ich die Unterschiede zwischen teilweise recht ähnlichen Systemen ?

    es gibt immer einen Idioten der einem die Tour versaut !
    genau Einen !

  • ich frage mich aber, wodurch ich als Knipser erkennen soll, was genau ich da nun vor mir habe ?

    Da mir zumindest kein System eines anderen Herstellers bekannt ist, kannst du schon mal sicher sein, das es bei allen anderen Herstellern definitiv die Frontblitzer + Intersection Variante ist, genauso wenn es alte Sputnik nano sind oder bei Standby ein Aufbau wie die von mir verlinkte Hänsch V2 Variante.


    Und laut Hänsch steht auf den Blitzern fürs HT-System was anderes drauf, aber da würde ich mich einfach nicht drauf verlassen. Wer achtet beim Einbau schon drauf ob im transparenten Spritzgussteil mit einer Schriftgröße von 2mm "XB" oder "HTB" steht. (zumal ich skeptisch bin, ob es in der Realität tatsächlich zwei verschiedene Scheiben gibt)

    XB = gerichtete Kennleuchte in blau

    HTB = Halbe Kennleuchte in blau


    Falls jemand mitliest, der beispielsweise einen neueren Bayern-RTW vor der Nase hat, der darf gerne mal schauen was am Rand der "Frontblitzer" steht, müsste oben links in der Ecke sein.

  • Bist Du dir sicher, dass das HT-System nicht als Frontwarnsystem gilt?

    Ja, denn HT-Systeme gibts ja schon lange und sind keine Erfindung für die Frontblitzer mit Intersectionlights. In der Theorie ist jede Integrallösung auf dem Dach auch "HT", da man mit den einzelnen Modulen keine 360° Sichtbarkeit erreicht (es sei denn, das Gesamtkonstrukt wird gemeinsam gewertet).

    Leider ist mein Bildmaterial zum Belegen dieser These relativ dünn, denn interessanterweise sind die M-Flash von Magirus als "T", also vollwertige Hauptkennleuchte zugelassen (guckst du), aber und da habe ich erst nochmal nachgeschaut, die Aufbaulösungen bei Lentner sind auch laut Typenschild "HT"

  • Ja, denn HT-Systeme gibts ja schon lange und sind keine Erfindung für die Frontblitzer mit Intersectionlights.

    Die Blaulichter der aktuellen KTW in Schleswig-Holstein haben auf den Hauben neben der Typenbezeichnung Hänsch Typ AMS-117-2 auch TB2 stehen und sind somit als ein einziges Blaulicht zugelassen. Bei den Rettungswagen von GSF steht sowohl auf der vorderen wie auch hinteren Haube der Blaulichter die Typenbezeichnung Hänsch Typ GSF-02 sowie in der Zulassungsnummer ebenfalls TB2.


    Ich gehe davon aus, dass das bei anderen integrierten Sondersignalanlagen nicht viel anders aussieht, wer also Zugriff auf einen Ambulanzmobile Delfis oder ähnliche Fahrzeuge hat, darf gerne mal nachschauen und entsprechende Fotos posten. Sobald ich entsprechende Fotos gefunden habe, poste ich die hier auch.

    Und laut Hänsch steht auf den Blitzern fürs HT-System was anderes drauf, aber da würde ich mich einfach nicht drauf verlassen.

    Zumindest bei der Erstausrüstung der Fahrzeuge sollte das schon draufstehen, da ich davon ausgehe, dass man sowohl bei Hänsch als auch Standby/Pintsch-Bamag die Kreuzungsblaulichter in extra Kartons verpackt erhalten wird. Somit sollte auch sichergestellt sein, dass da die "richtigen" Kennleuchten zur Montage vorhanden sind. Das verhindert aber nicht fehlerhafte Montagen auf Grund Unfallschäden oder weil man die Dinger eh in großen Stückzahlen einzeln im Lager liegen hat.

  • Im neuen Feuerwehrmagazin ist nun ein doch recht ausführlicher Bericht zur ganzen Thematik.

    Angestoßen wurde die Begrenzung durch die AGBF, eben mit dem Argument: "Siehst du ein Paar Frontblitzer nicht, siehst du auch nicht zwei oder mehr Paar".


    Allerdings und das bedauert die AGBF auch, wurde die Fassung im Gesetz etwas zu schwammig formuliert und die TÜV-Prüfer legen die Neuregelung viel strenger aus, als es AGBF und BMVI geplant haben. Hier soll es nochmal eine Überarbeitung geben, die das Ganze genauer und endgültig regelt, nach Vorstellung der AGBF wäre dann folgende blaue Beleuchtung das Maximum:

    • 2x Kennleuchten T oder 1x HT-System auf dem Kabinendach/der Fahrzeugfront
      • bei Verdeckung durch Anbauten (Leiterkorb, Kranarm, etc.) 1x HT-System zusätzlich
    • 2x Kennleuchten T oder 1x HT-System auf dem Fahrzeugheck
    • 1x Paar Frontblitzer
    • 1x Paar Heckblitzer
    • 1x HT-System zusätzlich an der Front
    • 1x HT-System zusätzlich am Heck
    • 1x Kennleuchte T auf Lichtmast zur Absicherung im Stand

    Und zusätzlich soll noch ein Forschungsprojekt "Wahrnehmbarkeit von Einsatzfahrzeugen" angestoßen werden. Hier wird spannend sein, was alles untersucht wird. Spontan fällt mir dazu ein: Position der Warnbeleuchtung, Anzahl der Warnbeleuchtung, Farbe der Warnbeleuchtung, Warnmarkierungsformen und Warnmarkierungsfarben

  • Das klingt doch gut.

    Wobei ja eigentlich weniger die Anzahl unterschiedlicher Leuchtkörper (bewusst mal keinen juristisch vorbelegten Begriff genommen) ist, sondern die Menge an unterschiedlichen Leuchtphasen sodass auf die Entfernung gesehen das Fahrzeug zu einem dauerleuchtenden Punkt verschwimmt.
    Das Auge bzw die Wahrnehmung ist eben logarithmisch, daher braucht es klar distinguierbare Hell- und dann eben auch Dunkelphasen um die erkennbaren Flanken zu haben.
    Heisst an sich hätte man die Leuchtphasen begrenzen müssen. Also x (in gewissen Grenzen ;) ) Frontblitzer an verschiedenen Stellen/Höhen für verschiedene Verkehrsteilnehmer-Heckscheibenhöhen wären an sich danach okay, solange alles immer gleichzeitig leuchtet und gleichzeitig zeitgleich dunkel ist.


    Und wie ich sehe wurde die Bundestagsdrucksache noch gar nicht verlinkt: https://dserver.bundestag.de/brd/2020/0397-20.pdf

    Spannend wird es ab Seite 52 wo die Begründung dafür drin steht.

  • nach Vorstellung der AGBF wäre dann folgende blaue Beleuchtung das Maximum:

    • 2x Kennleuchten T oder 1x HT-System auf dem Kabinendach/der Fahrzeugfront
      • bei Verdeckung durch Anbauten (Leiterkorb, Kranarm, etc.) 1x HT-System zusätzlich
    • 2x Kennleuchten T oder 1x HT-System auf dem Fahrzeugheck

    Das bedeutet meiner Einschätzung dann aber auch, dass die zusätzlichen Kernnleuchten an den vorderen Ecken der Aufbauten zukünftig nicht mehr zulässig sind oder aber zumindest per Sondergenehmigung eingetragen werden müssen. Auch die Kombination von "normalen" Kennleuchten und HT1-Systemen auf dem Fahrzeugdach wären damit erst einmal nicht mehr zulässig.


    Grundsätzlich finde ich eine sinnvolle Beschränkung nicht verkehrt, aber ich glaube auch, dass man hier einwenig über das Ziel hinausgeschossen sein könnte. Andererseits, die Aussage "wer ein Paar Frontblitzer nicht sieht" ist ja grundsätzlich auch nicht falsch. Und dennoch sind die Einsatzfahrzeuge in manch anderen europäischen Ländern definitiv besser sichtbar.

    Oder einfach einen ganz langen Frontblitzer senkrecht montiert...

    Vor langer Zeit habe ich auf einem Jahrmarkt einmal einen Blitzer gesehen, der gefühlte zwei Quadratmeter groß war ... okay, er hatte nur in weiß geblitzt nd eine paarweise Montage stelle ich m ir gerade etwas schwierig vor, aber den konnte man auch nicht wirklich übersehen ...


    :kranklach:

  • Ja, aber auch mehr emotionsgesteuert als sachgeleitet...
    Da will man denen das Blaulicht wegnehmen!
    Ich weiss aber wirklich nicht wo man noch mehr als einen halben Warnbalken mit Blitzern nach 90°, 45° und eben 0° plus noch ein Paar "Warnleuchten mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne" bräuchte. Das ergibt insgesamt zwei Blitzer Paare nach 0° die man auf verschiedenen Höhen montieren kann um unterschiedliche Heckscheibenhöhen abzudecken, was dann wirklich reichen sollte.

  • der Deutsche Städtetag läuft Sturm

    Find ich interessant, schließlich ist die AGBF teil des Deutschen Städtetages

    der Feuerwehrverband läuft Sturm

    Vielleicht sollte der DFV mal mit der AGBF reden, aber vielleicht stellt sich am Ende noch raus, das die AGBF mehr politische Macht hat als der DFV, würde mich nicht mal überraschen.

    Das ergibt insgesamt zwei Blitzer Paare nach 0° die man auf verschiedenen Höhen montieren kann um unterschiedliche Heckscheibenhöhen abzudecken, was dann wirklich reichen sollte.

    Bei PKW und Transportern würde neben einem HT-System in Kühler + Stoßstange ein zweites Paar Blitzer in den Außenspiegeln am meisten Sinn ergeben, es ist nochmal ein ganzes Stück höher und am äußersten möglichen Punkt vom Einsatzfahrzeug verbaut. Bei LKWs müsste man ein gesundes Mittelmaß an Abstand finden (die Außenspiegel erscheinen mir hier viel zu hoch als das man sie sinnvoll als Anbauraum nutzen könnte), vielleicht wäre sogar ein Mindestabstand zwischen beiden Anlagen sinnvoll.

  • Ja, aber auch mehr emotionsgesteuert als sachgeleitet...

    Ja? Reden wir über die selben Anschreiben das das Bundesverkehrsministerium? Ich habe da eher wenig Emotionen heraus gelesen.


    Es geht ja darum, dass das Vorgehen des Verkehrsministerium EU-Vorgaben widerspricht und das man mit einer RKL vorne links und einer RKL hinten rechts die Forderungen in der StVZO erfüllt. Und das sollte uns ja allen klar sein, das so etwas heutzutage nicht mehr reicht.

  • Ja? Reden wir über die selben Anschreiben das das Bundesverkehrsministerium? Ich habe da eher wenig Emotionen heraus gelesen.

    Emotionsgeladen, und selten fachlich auch nur im Ansatz fundiert, sind eigentlich sämtliche Facebook-Diskussionen zu diesem Thema. Leider auch teilweise von BOS-Fahrzeuge.info befeuert. Wirklich gelesen hat wohl keiner der aufbrausenden Facebook-Mehrheit jemals die genauen Vorgaben. Denn sind wir mal realistisch (und ehrlich) mit einem Paar Frontblitzer und einem Paar Kreuzungsblaulichter sollte ein Einsatzfahrzeug problemlos erkannt werden. Aber lieber reagiert man ja auf Schlagzeilen wie "Polizei/Feuerwehr/Rettungsdienst muss Blaulicht abmontieren" ...

    Es geht ja darum, dass das Vorgehen des Verkehrsministerium EU-Vorgaben widerspricht und das man mit einer RKL vorne links und einer RKL hinten rechts die Forderungen in der StVZO erfüllt. Und das sollte uns ja allen klar sein, das so etwas heutzutage nicht mehr reicht.

    Wenn Du die EU-Vorgaben schon ins Spiel bringst, kann man die irgendwo nachlesen ohne sich durch den Dschungel der EU-Veröffentlichungen kämpfen zu müssen? Sprich, gibt es irgendwo das Ganze in schriftlicher Form?


    Und ob die versetzt angeordnete Kennleuchten reichen ist sicherlich diskussionswürdig, aber vom Grundsatz her bin ich der Ansicht, dass man damit auch heute noch durch den Straßenverkehr kommt, man muss eben noch defensiver fahren als es eh sinnvoll ist. Andererseits schaue ich mir so manche Integralanlagen an und muss feststellen, dass die auch nicht viel mehr leuchtende Fläche als zwei einfache kleine Kennleuchten haben ...

  • Und ob die versetzt angeordnete Kennleuchten reichen ist sicherlich diskussionswürdig, aber vom Grundsatz her bin ich der Ansicht, dass man damit auch heute noch durch den Straßenverkehr kommt, man muss eben noch defensiver fahren als es eh sinnvoll ist. Andererseits schaue ich mir so manche Integralanlagen an und muss feststellen, dass die auch nicht viel mehr leuchtende Fläche als zwei einfache kleine Kennleuchten haben ...

    Nicht Dein Ernst???.... =O

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