Start der Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes

  • Guten Morgen,


    zu der Novellierung habe ich als Nordrhein-Vandale ein paar Fragen:


    1. Wie sieht es mit Krankenhaus-internen Verlegungen aus die über öffentliche Straßen außerhalb des eigentlichen Krankenhauses stattfinden? Beispiel: Neurologie des Krankenhaux X in Stadtteil A, Neurochirurgie des Krankenhaus X im Stadtteil B. Müssen solche Transporte in Zukunft immer noch über den öffentlichen RD abgewickelt werden?
    2. Wie soll die Besatzung der V-RTW qualifiziert sein?
    3. Soll es neben den VEFs dann noch V-RTW, ITW und ITH geben? Welcher Neurologe oder Pädiater soll denn da noch durchsteigen welches Fahrzeug nun benötigt wird? Oder wird mittlerweile (endlich) ein Arzt auf der Leitstelle eingesetzt, der alle eingehenden Verlegungen gegenprüft?
    4. Wie differenziert sich ein V-RTW platz- und ausstattungstechnisch von einem RTW oder einem ITW?


    Als leidenschaftlicher Intensiv-Verleger stelle ich hier mal eine steile These auf: Die klassischen DIN-ITW werden mittelfristig aus dem deutschen Regel-RD verschwinden Denn die Transporte die wirklich zeitkritisch und mit laufenden extrakorporalen Ersatzverfahren gemacht werden, werden geflogen. Der ganze Rest kann dann auch locker mit V-RTWs gemacht werden.

  • 1. Wie sieht es mit Krankenhaus-internen Verlegungen aus die über öffentliche Straßen außerhalb des eigentlichen Krankenhauses stattfinden? Beispiel: Neurologie des Krankenhaux X in Stadtteil A, Neurochirurgie des Krankenhaus X im Stadtteil B. Müssen solche Transporte in Zukunft immer noch über den öffentlichen RD abgewickelt werden?

    KH-intern und öffentliche Straßen schließen sich nicht aus. Der Patient bleib in Verantwortung des KH und damit "intern".


    2. Wie soll die Besatzung der V-RTW qualifiziert sein?

    Ich würde mal tippen, wie ein RTW - er heißt ja noch RTW.


    3. Soll es neben den VEFs dann noch V-RTW, ITW und ITH geben? Welcher Neurologe oder Pädiater soll denn da noch durchsteigen welches Fahrzeug nun benötigt wird? Oder wird mittlerweile (endlich) ein Arzt auf der Leitstelle eingesetzt, der alle eingehenden Verlegungen gegenprüft?

    Gute Frage ... Das Hauptproblem der Disposition wird wohl auf Dauer bestehen bleiben.
    Aber sind die VEF nicht schon wieder ausgestorben?


    4. Wie differenziert sich ein V-RTW platz- und ausstattungstechnisch von einem RTW oder einem ITW?

    Meine Vermutung ist, dass der sich nicht von einem RTW unterscheiden wird. Ggf. die ein oder andere Normschiene mehr. Ich versteh das so, dass es einfach ein zusätzlicher RTW ist, der in erster Linie für Verlegungen vorgesehen ist.


    Als leidenschaftlicher Intensiv-Verleger stelle ich hier mal eine steile These auf: Die klassischen DIN-ITW werden mittelfristig aus dem deutschen Regel-RD verschwinden Denn die Transporte die wirklich zeitkritisch und mit laufenden extrakorporalen Ersatzverfahren gemacht werden, werden geflogen. Der ganze Rest kann dann auch locker mit V-RTWs gemacht werden.

    Die These sehe ich als etwas zu steil an. 3 Punkte dazu:

    • Der Trend geht ja zu immer mehr Technik, die es erlaubt immer kritischere Patienten zu verlegen - ob das jetzt gut oder weniger gut ist, lassen wir mal außen vor. Zudem werden die Pat. immer schwerer. Dadurch schwillt die Anzahl der ITW über 7,5t an - siehe Bayern, Bundeswehr, Köln, Hamburg, Berlin, Fulda, Düsseldorf, Kassel, etc. Daraus ergibt sich auch der nächste Punkt.
    • Der gemeine deutsche ITH ist ja meist schon mit der 5. Spritzenpumpe überfordert. Intensivpflichte Patienten, die viel Therapie und maschinelle Ausstattung fordern, sehe ich als eine zu großes Herausforderung für einen Lufttransport an. Sei es angefangen bei der Unterbringung der Geräte im Hubschrauber, einen ggf. notwendigen Bodentransport von/zur Klinik und der nicht vorhandenen Kompatibilität zwischen Hubi-Trage und RD-Fahrzeug bzw. der mitzuführenden Technik, dem Gewicht des Patienten, dem auftretenden pflegerischen Aufwand oder Notmaßnahmen. Solange nicht H160 oder AW169 am deutschen Himmel erscheinen, wird das sicherlich auch so bleiben und diese Patienten mit den unter Punkt 1 genannten Fahrzeugen verlegt werden .
    • Die Anzahl an Verlegungen wird aufgrund der Spezialisierung der Kliniken steigen, sicherlich auch die der Intensivverlegungen. Das nur mit den, jetzt für Bayern erfundenen V-RTW, abzudecken, sehe ich nicht. Und um in NRW zu bleiben: die Kliniken sind so nah aufeinander, dass sicherlich in der Mehrzahl ein Flug keinen Sinn macht und das man dort bei unkritischen Pat. sicherlich den etwas zeitaufwendigeren aber weniger Ressourcenfressenden Bodentransport mittels ITW wählt und das knappe Gut ITH/RTH geschont wird.
  • VEF gibt es weiterhin und sind auch (bis auf das bei der ILS Würzburg) besetzt und in Betrieb. (Und mittelgut ausgelastet.)


    Ich vermute, dass bei den V-RTW viel Copy-Paste der Texte von den Corona-bedingten V-RTW gemacht werden wird. Heisst: Ist in Sachen Fahrgestell n normaler Bayern-RTW, hat aber Normschienen an der Trage, 3-4 statt 1 Perfusor, ein brauchbares Beatmungsgerät (keine Medumat Standard Luftpumpe, sondern Standard2 oder Transport), vielleicht auch nen Monitor (C3/LP15) mit IBP-Modul etc. Und wird natürlich on top zusätzlich zur normalen RTW-Vorhaltung vorgehalten (rechnerisch wie die VEF auch).


    Aktuell ist die Verantwortung für die Fahrzeuge noch bei den einzelnen örtlich zuständigen Leitstellen, aber man hört schon länger was läuten, dass eventuell die KITH bei der ILS München zu einer KaPT aufgewertet werden soll und somit alle Verlegungsfahrzeuge (ITH, VEF, ITW, V-RTW) gemeinsam disponieren soll. (Ist aber aktuell nur Buschfunk, aber von verschiedenen Stellen.)



    Und dazu was diese klinikinternen Verlegungen, die ausserhalb des BayRDG möglich sind, sind, sei auf den Text der Novelle verwiesen:
    Dazu werden die Definitionen von "ausserhalb des BayRDG" wie folgt ergänzt:


    Und Betriebsteile sind wiederum im Bayerischen KH-Gesetz et al. definiert. Dein Beispiel a wäre möglich (durchzuführen ausserhalb des BayRDG) soweit es wirklich das selbe Krankenhaus ist.

    Einmal editiert, zuletzt von dens ()

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