Start der Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes

  • +++ Start der Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes +++


    Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat in einer heutigen Pressekonferenz die wichtigsten Eckpunkte für eine Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes vorgestellt.

    • Umsetzung der Bereichsausnahme für die Vergabe des Rettungsdienstes / Krankentransportes (gemäß EuGH-Urteil von 03/2019)
    • Bayernweite Einführung des Telenotarztes (er soll im Jahr 2022 im RDB Straubing starten)
    • Einführung eines digitalen Notfallregisters zur Steuerung und Planung im Rettungsdienst

    Das Pressestatement beginnt bei Minute 4:30.


    https://fb.watch/5jzxOdPfP0/

    Grüße, Manuel


    Habe ich ein "J" geschickt, weil Du mich so von der Seite anlaberst? ;)

  • Spannend in der BayRDG-Novelle (hier nachzulesen) ist auch die feste Einführung von V-RTW, RS als Mindestquali Fahrer RTW und die Möglichkeiten dass Kliniken auf ihrem Gelände/zwischen ihren Gebäuden mit eigenem Fahrzeugen und Personal die Transporte selbst durchführen dürfen ausserhalb des BayRDG.

  • Spannend in der BayRDG-Novelle (hier nachzulesen) ist auch die feste Einführung von V-RTW, RS als Mindestquali Fahrer RTW und die Möglichkeiten dass Kliniken auf ihrem Gelände/zwischen ihren Gebäuden mit eigenem Fahrzeugen und Personal die Transporte selbst durchführen dürfen ausserhalb des BayRDG.


    Willkommen im Heute, Bayern.
    Große Kliniken außerhalb Bayerns, die eine gewisse "Zersiedelung" aufweisen (UK Bonn UK Köln, Charité, etc.) handhaben das seit Jahrzehnten schon so. Die dortigen Transporte werden außerhalb des öffentlichen RD durchgeführt, bedürfen keinerlei Genehmigungen, blockieren damit auch keine Ressourcen des öffentlichen RD und die Pat. kommen zügig von A nach B.

  • Nicht unbedingt leider...
    Für das Pilotprojekt in Straubing hatten se ne ganz absurde Lösung mit Zwischensteck-Boxen am LP15 für den Tele-NA.


    Mit nem aktuellen C3 oder C3Touch plus Smartphone mit der Corpuls Mission Software wäre der Tele-NA natürlich um Zehnerpotenzen einfacher zu realisieren als mit dem Aufwand der beim Pilotprojekt betrieben wurde.

  • Willkommen im Heute, Bayern.
    Große Kliniken außerhalb Bayerns, die eine gewisse "Zersiedelung" aufweisen (UK Bonn UK Köln, Charité, etc.) handhaben das seit Jahrzehnten schon so. Die dortigen Transporte werden außerhalb des öffentlichen RD durchgeführt, bedürfen keinerlei Genehmigungen, blockieren damit auch keine Ressourcen des öffentlichen RD und die Pat. kommen zügig von A nach B.


    Nur weil das andere Bundesländer machen ist das weder "heute" also modern noch zwingend sinnvoll...
    Das von dir Genannte ist natürlich für die Klinik unbestreitbarer Vorteil. Was aber hald noch lange nicht heisst dass sowas nicht auch mal Nachteile hat. Was nicht durch die ILS geführte KTW für einsatztaktische Nachteile haben sieht man an vielen Orten. Ganz davon ab dass die KLiniken da bei Qualifikation und Gehalt nach unten abweichen können...

  • Nicht unbedingt leider...
    Für das Pilotprojekt in Straubing hatten se ne ganz absurde Lösung mit Zwischensteck-Boxen am LP15 für den Tele-NA.


    Mit nem aktuellen C3 oder C3Touch plus Smartphone mit der Corpuls Mission Software wäre der Tele-NA natürlich um Zehnerpotenzen einfacher zu realisieren als mit dem Aufwand der beim Pilotprojekt betrieben wurde.


    Eben, es ist gebastelt. Der LP15 kann keine Livedaten.


    Nur weil das andere Bundesländer machen ist das weder "heute" also modern noch zwingend sinnvoll...
    Das von dir Genannte ist natürlich für die Klinik unbestreitbarer Vorteil. Was aber hald noch lange nicht heisst dass sowas nicht auch mal Nachteile hat. Was nicht durch die ILS geführte KTW für einsatztaktische Nachteile haben sieht man an vielen Orten. Ganz davon ab dass die KLiniken da bei Qualifikation und Gehalt nach unten abweichen können...


    Stimmt, ich vergass. Das, was modern, richtig und beliebt ist, entscheidet ja der Prinz im Franz-Josef-Strauß-Ring 1 in München ... :D


    Spaß beiseite. Wenn ich einen korrekten Bedarfsplan habe, sind "externe" Rettungsmittel natürlich herzlich gern genommen, aber im Grunde uninteressant. Solche Regelungen sind aus meiner Sicht einzig dafür da, den öffentlichen RD für seinen eigentlichen Zweck zu nutzen und eben die ILS rauszunehmen. Eine RD-Leitstelle bekommt es halt nicht hin, sich auf einen Klinikablauf einzustellen und diesen zu optimieren - zeitlich und finanziell. Die dafür notwenigen Rettungsmittel sollen exklusiv für das Haus vorgehalten werden und für nichts anderes. Und das klappt auch. In meiner Heimatstadt gibt es 3 Unternehmer und 4 HiOrgs, die außerhalb der BOS den KTP stemmen. Das funktioniert problemlos, auch wenn Großschadenslagen anklopfen. Einer von den Unternehmern fährt seit nun mehr über 15 Jahren exklusiv für das UK mit 4 KTW, 3 RTW und 2 - 3 BTW eben weil es mit dem öffentlichen RD in der Vergangenheit nie funktionierte. Das selbe gilt für Werkrettungsdienste, etc.
    Und wenn die Kliniken, Werk-RDs, etc. meinen, vom Standard nach unten abzuweichen, ist das deren Problem. Die müssen den Patienten die notwendige Sicherheit garantieren. Aber da mache ich mir wenig Sorgen, da es in Deutschland viel zu viel Angst vor Klagen gibt - siehe STK bei den Medizinprodukten. Macht hier in D jeder, im europäischen oder außereuropäischen Ausland fast keiner.

  • Stimmt, ich vergass. Das, was modern, richtig und beliebt ist, entscheidet ja der Prinz im Franz-Josef-Strauß-Ring 1 in München ...

    Joa, im Gegenzug aber Typen im Internet auch nicht...


    Und du erwähnst genau die wichtigen Punkte: Verfügbarkeit für die ILS im Ausnahmefall. Und genau das kann zum Problem werden, wenn auf der Autobahn Patienten rumliegen aber der Klinik RTW weiter Pulsoxy-Rückverlegungen ausm Aufwachraum fährt (um mal ein überplastisches Extrembeispiel zu nennen... Der Punkt wird glaube ich klar, oder?)
    Und ich gehe eher weniger von apparativen als von personellen Abweichungen aus. Als Qualifikation und Bezahlung.
    Und Werks-RD/FW werden aus einer völlig anderen Motivation heraus errichtet und sind damit kein Argumentationspunkt.


    Aber zurück zum Thema: Die Schaffung dieser Möglichkeit wird sicher spannend in der Realität. Gerade die Uniklinik München, Würzburg, Erlangen oder das Klinikum Nürnberg werden da vmtl davon Gebrauch machen (mehrere Standorte, bisher RD-Pflichtig, viele Patienten).

  • Und du erwähnst genau die wichtigen Punkte: Verfügbarkeit für die ILS im Ausnahmefall.

    Ganz allgemein: Ausnahmefälle sind in Bedarfsermittlungen egal ob Personal-, Geräte-, oder Raumbedarf eingepreist und sollen aus organisatorischer Sicht aus dem eigenen Saft abgedeckt werden. Die Ausnahmen die darüber liegen müssen soweit möglich durch organisatorische Maßnahmen und Steuerung durch den Träger gelöst werden. Sollte dies ausgeschöpft sein, sollte der Bedarf überprüft werden. Die Berücksichtigung von Externen in der eigenen Bedarfsplanung als Rückfallebene hat immer die Gefahr den Ausnahmefall zum Regelfall werden zu lassen.


    Und ich gehe eher weniger von apparativen als von personellen Abweichungen aus. Als Qualifikation und Bezahlung.

    Der Markt ist leer. Angenommen hier in Berlin müsste die Charié ihre 100-prozentige Facility Management Tochter, in welcher der interne und Teile des externen Krankentransport laufen, personell so ausstatten wie ein RTW B oder geschweige denn RTW C: das Transportsystem würde zusammenbrechen. Wir sind hier in der Situation, dass bei Feuerwehr und Hilfsorgainisationen täglich Einsatzmittel im Regelrettungsdienst nicht besetzt werden können weil zwar die Haushaltsstellen aber nicht das Personal da ist. Eine Steigerung des höher qualifizierten Personalbedarfs ist gegenwärtig nicht im Ansatz zu decken, auch wenn das Geld bereitsteht. Ich vermute stark, dass das nicht nur Berlin betrifft.


    Eine RD-Leitstelle bekommt es halt nicht hin, sich auf einen Klinikablauf einzustellen und diesen zu optimieren - zeitlich und finanziell.

    Das ist m. E. der springende Punkt.

  • Joa, im Gegenzug aber Typen im Internet auch nicht...
    Und du erwähnst genau die wichtigen Punkte: Verfügbarkeit für die ILS im Ausnahmefall. Und genau das kann zum Problem werden, wenn auf der Autobahn Patienten rumliegen aber der Klinik RTW weiter Pulsoxy-Rückverlegungen ausm Aufwachraum fährt (um mal ein überplastisches Extrembeispiel zu nennen... Der Punkt wird glaube ich klar, oder?)
    Und ich gehe eher weniger von apparativen als von personellen Abweichungen aus. Als Qualifikation und Bezahlung.
    Und Werks-RD/FW werden aus einer völlig anderen Motivation heraus errichtet und sind damit kein Argumentationspunkt.


    Aber zurück zum Thema: Die Schaffung dieser Möglichkeit wird sicher spannend in der Realität. Gerade die Uniklinik München, Würzburg, Erlangen oder das Klinikum Nürnberg werden da vmtl davon Gebrauch machen (mehrere Standorte, bisher RD-Pflichtig, viele Patienten).

    Den Witz hast du wohl nicht so verstanden. Egal ;)


    Ne, der Punkt wird nicht klar. Ich glaube, dass du meinst, das die "Klinikfahrzeuge" zu Lasten des Bedarfsplan gehen. Und das ist eben nicht so. Du hast mehr Fahrzeuge! Der Bedarfsplan wird ja nicht kleiner geschrieben, nur weil ein paar nicht-öffentliche Rettungsmittel über ein Klinikgelände hoppeln.
    Dann fährt eben kein öffentlicher RTW mehr die Pulsoxy-Verlegung klinikintern sondern wartet brav auf die Pat., die sich auf der Autobahn zum Nickerchen betten. Und wenns dann mal richtig knallt, hast du immer noch die Rückgriffmöglichkeit auf die nicht-öffentlichen Rettungsmittel.


    Aber korrigier mich bitte, wenn wir aneinander vorbeireden.

  • Aber korrigier mich bitte, wenn wir aneinander vorbeireden.

    Ich glaube das tun wir. :(
    Oder wir haben andere mentale Modelle.


    Gerade im Krankentransport in grossen Städten (ER, N, M, R, Wü, etc) existiert ein relevant grosser Anteil der KTW nur weil sie Fahrten fahren die auf die Kliniken als Kostenträger abgerechnet werden (bzw ein Grossteil des Einsatzaufkommens Fahrten sind die auf die KH abgerechnet werden).
    Wenn diese Fahrten nicht mehr bei der ILS auflaufen sondern bei §KTP-Leitstelle-des-KH dann sind die KTW nicht mehr ausgelastet und die Vorhaltung wird kleiner (gemacht) werden mangels Bedarf in der örV. Und diese örV-KTW/RTW stehen dann natürlich auch nicht mehr für Nicht-auf-KH-abgerechnete-Patienten zur Verfügung.

  • Ganz allgemein: Ausnahmefälle sind in Bedarfsermittlungen egal ob Personal-, Geräte-, oder Raumbedarf eingepreist und sollen aus organisatorischer Sicht aus dem eigenen Saft abgedeckt werden.

    Das ist nicht der Sinn von Ausnahmefällen. In der Vorhaltung steht der Regelbetrieb mit der x% (x sehr nah an 100) der Fälle abgedeckt werden kann.
    Es geht genau um MANV, Eisglätte, übermässig erhöhtes Einsatzaufkommen, etc. Da scheinst du nicht zu wissen auf welches Schutzziel die bayerische Vorhaltung geplant ist. Sonst würdest du das nicht so schreiben mMn... Stadt-KTW sind auf quasi fast Vollauslastung tagsüber geplant. Von erhöhtem Einsatzaufkommen ganz zu schweigen.
    Wenn dann aber plötzlich nicht mehr örV-KTW existieren sondern nur Klinik-Liegewagen-mit-Sauerstoff die keine KTW sind, entsteht das Problem.


    Und im Übrigen ist Bayern nicht Berlin. Da unterscheiden sich Strukturen so massiv dass das keine Referenz darstellt. Deshalb gehe ich auf deine Beispiele, wie zB die CFM, nicht ein, weil sie eben nicht dem Sinn entsprechen. Die CFM ist nämlich innerhalb des Berliner RDG. Dieser dann in Bayern ab Novelle kommende klinikinterne Transport wäre explizit ausserhalb des BayRDG...

    Einmal editiert, zuletzt von dens ()

  • Ich glaube das tun wir. :-(Oder wir haben andere mentale Modelle.


    Gerade im Krankentransport in grossen Städten (ER, N, M, R, Wü, etc) existiert ein relevant grosser Anteil der KTW nur weil sie Fahrten fahren die auf die Kliniken als Kostenträger abgerechnet werden (bzw ein Grossteil des Einsatzaufkommens Fahrten sind die auf die KH abgerechnet werden).
    Wenn diese Fahrten nicht mehr bei der ILS auflaufen sondern bei §KTP-Leitstelle-des-KH dann sind die KTW nicht mehr ausgelastet und die Vorhaltung wird kleiner (gemacht) werden mangels Bedarf in der örV. Und diese örV-KTW/RTW stehen dann natürlich auch nicht mehr für Nicht-auf-KH-abgerechnete-Patienten zur Verfügung.


    Wir sprachen ja von RTW und der Pulsoxy-Verlegung. Ein KTW ist für mich ein Fahrzeug für Sekundärtransporte und kein Behelfs-RTW. Wenn der Bedarf nicht mehr da ist, gehören KTW reduziert. KTWs sind aber nicht dafür da, eine mangelhafte RTW-Dichte zu kompensieren. Und dieser vielerorts auftretende Mangel an RTW bzw. die dem zu Grunde liegenden Probleme im deutschen RD sind aus meiner Sicht strukturell:


    1. Uneinheitliche und teils viel zu großzügige Hilfsfristen
    2. Veraltete Bedarfspläne
    3. Mangelhafte Disponierung
    4. Uneinheitliche Entgelte


    Macht man sich in diesen vier Punkten mal ehrlich, würden die von dir genannten Probleme verschwinden. Und zum Ehrlichmachen gehört auch, was ich bereits oben geschrieben habe: Der öffentliche RD ist nicht in der Lage, die Bedürfnisse eines großen Klinikbetriebs markt- und dienstleistungsgerecht zu bedienen. Und nichts anderes ist KTP, eine Dienstleistung am Patienten und Kunden. Dieser will/soll medizinische adäquat, komfortabel und schnellstmöglich von A nach B gebracht werden - die Omi, die zur Fachklinik muss, braucht kein Gott-in-Weiß-Gehabe sondern ein paar warme Worte, ein offenes Auge für die Pat.-Situation und flinkes Personal. Drum sollen sich Kliniken, etc. eigenverantwortlich unter Wahrung der Gesetzeslage um ihre Transporte kümmern.


    Und jetzt tuen wir bitte nicht so, dass in ganz Deutschland nur Liegewagen mit O2 unterwegs sind. In der absoluten Mehrzahl sind die RD-Fahrzeuge so ausgestattet, wie es in der Norm vorgesehen ist - das gilt für Unternehmen wie für HiOrgs. Und selbst in Berlin tut sich ja einiges, aber das kann Timbo sicherlich besser beschreiben.

  • Damit dürfte der LP15 Geschichte sein.

    Ich hoffe doch. Alleine auch wegen der Kompatibilität mit der Luftrettung und der Verallgemeinerung der Standards. Aber wie heißt es immer so schön: Gut Ding braucht Weile.

    Grüße, Manuel


    Habe ich ein "J" geschickt, weil Du mich so von der Seite anlaberst? ;)

  • Lieber @kurvenfahrer, bitte lies dir meine Beiträge nochmal durch. Du hast da etliches missverstanden bzw nicht beachtet auf/in welchem Kontext ich formuliert habe.


    Beispiel: Der Punkt "Liegewagen mit Sauerstoff" war als mögliches Negativszenario von klinikinternem Transport gemeint, da dieser ausserhalb des BayRDG und damit direkter starker normativer Anforderungen stattfinden würde.
    Genauso ist es bei vielen anderen Punkten. Ich bin aber zu müde meine Beiträge mehrfach zu erklären...

    Einmal editiert, zuletzt von dens ()

  • Das ist nicht der Sinn von Ausnahmefällen.


    Und ob. Keine Leistungsnehmer zahlt Vorhaltungen explizit für den Ausnahmefall. Die Einpreisung besteht doch jetzt auch, genau in der von dir geschilderten Form:



    Gerade im Krankentransport in grossen Städten (ER, N, M, R, Wü, etc) existiert ein relevant grosser Anteil der KTW nur weil sie Fahrten fahren die auf die Kliniken als Kostenträger abgerechnet werden (bzw ein Grossteil des Einsatzaufkommens Fahrten sind die auf die KH abgerechnet werden).

    Und ja, das wäre die Folge:


    Wenn diese Fahrten nicht mehr bei der ILS auflaufen sondern bei §KTP-Leitstelle-des-KH dann sind die KTW nicht mehr ausgelastet und die Vorhaltung wird kleiner (gemacht) werden mangels Bedarf in der örV.


    Dann ist es aber auch Zeit sich ehrlich zu machen in der Bedarfsplanung und im Controlling. Wie schöpfe ich meine ILS-Mittel aus? Wie schaffe ich Regenerationsmöglichkeiten für stark frequentierte Einsatzmittel? Habe ich tatsächlich ausreichend Einsatzmittel für die Abdeckung? Wie @kurvenfahrerschon schrieb, sind KTWs nicht dafür da, eine mangelhafte RTW-Dichte zu kompensieren.



    Und im Übrigen ist Bayern nicht Berlin. Da unterscheiden sich Strukturen so massiv dass das keine Referenz darstellt. Deshalb gehe ich auf deine Beispiele, wie zB die CFM, nicht ein, weil sie eben nicht dem Sinn entsprechen. Die CFM ist nämlich innerhalb des Berliner RDG. Dieser dann in Bayern ab Novelle kommende klinikinterne Transport wäre explizit ausserhalb des BayRDG...

    Möchtest du die Referenz unbedingt unterstellt haben? Ich verwies in meinen Ausführungen lediglich auf die nahezu allerorts bekannten Probleme in der Quanität der personellen Qualifizierung, welches durch die Transportmöglichkeiten außerhalb des Regelrettungsdienstes zumindest in Teilen entschärft werden kann. M.E. ein überregionales Problem, unabhängig vom Dunstkreis länderspezifischer Gesetzgebungen.



    Genauso ist es bei vielen anderen Punkten. Ich bin aber zu müde meine Beiträge mehrfach zu erklären...

    Wenn mehrere Empfänger in der gemeinschaftlichen Kommunikation etwas falsch oder nicht verstehen liegt es vielleicht auch am Sender?

  • Beispiel: Der Punkt "Liegewagen mit Sauerstoff" war als mögliches Negativszenario von klinikinternem Transport gemeint, da dieser ausserhalb des BayRDG und damit direkter starker normativer Anforderungen stattfinden würde.

    Ich verstehe Dein Problem jetzt gerade nicht. Wir bewegen uns hier im INNERKLINISCHEN Transport, der normalerweise durch die Flure schiebend von irgendwelchen Nicht-Fachkräften erfolgt. Das ist definitiv keine Spielwiese des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst / Krankentransport. Oder schickt Ihr auch einen KTW ins Krankenhaus, weil Patient A von Station 1 zum Röntgen geschickt werden soll? Und nichts anderes ist es, wen die Häuser an unterschiedlichen Standorten zu finden sind.

    Gerade im Krankentransport in grossen Städten (ER, N, M, R, Wü, etc) existiert ein relevant grosser Anteil der KTW nur weil sie Fahrten fahren die auf die Kliniken als Kostenträger abgerechnet werden (bzw ein Grossteil des Einsatzaufkommens Fahrten sind die auf die KH abgerechnet werden).
    Wenn diese Fahrten nicht mehr bei der ILS auflaufen sondern bei §KTP-Leitstelle-des-KH dann sind die KTW nicht mehr ausgelastet und die Vorhaltung wird kleiner (gemacht) werden mangels Bedarf in der örV. Und diese örV-KTW/RTW stehen dann natürlich auch nicht mehr für Nicht-auf-KH-abgerechnete-Patienten zur Verfügung.

    Es war noch nier die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Retungsdienst oder Krankentransport sich um innerbetriebliche Transporte zu kümmern. Wenn die Bedarfsplanung eines Rettungsdienstbereiches das mit abdeckt, dann ist das in meinen Augen eine vollkommen unsinnige Entscheidung, denn in den aller meisten Fällen reichen da eigentlich unqualifizierte Taxifahrten. Ein Krankenhaus muss dafür sorgen, dass die innerbetrieblichen Transporte auch innerbetrieblich durchgeführt werden ... sei es durch das Schieben der Betten oder das transportieren der Patienten mit Fahrzeugen zwischen den einzelnen Häusern im Stadtgebiet.


    Und wenn das nicht mehr durcj die öffentlich-rechtlich finanzierten Fahrzeuge passieren muss, könnte man die auch so einsetzen, wie sie eigentlich eingesetzt werden sollten. Ansonsten kann man ja zukünftig auch einen KTW für den Bettenverschub im Krankenhaus nutzen. Einzige mögliche Ausnahme wären in meinen Augen Intensivtransporte, aber selbst diese können "hausintern" geregelt werden.


    Meiner Ansicht nach wird durch eine von Dir präferierte Lösung der öffentlich-rechtliche Krankentransport unnötig aufgebläht und diese Blase platzt spätestens dann, wenn ein großes Krankenhaus mal richtig rechnet, was für sie kostengünstiger ist. Immer ein externes Fahrzeug anfordern oder vielleicht zwei/drei eigene Fahrzeuge, die dann sinnvoll und an das Klinikgeschehen angepasst eingesetzt werden können.

  • Sorry, mir wirds jetzt zu doof betreutes Lesen anzubieten. Ich habe übrigens jetzt mal meine Beiträge von Kollegen und Bayern durchlesen lassen und die haben verstanden was ich sagen wollte.


    Weder hab ich KTW für RTW-Transporte irgendwo geschrieben (waren zwei parallele, disjunkte Beispiele...) noch geht es hier um Transporte in Gebäuden sondern um den Transport zwischen verschiedenen Gebäudne mit Fahrzeugen (hätte man merken können wenn man die Novelle gelesen hätte...). Genauso kann man einen KTW in einer 8h Schicht minus 30min Pause durchaus zu 80% auslasten indem man einen Transport nacheinander fährt, was in den Grossräumen/-städten auch passiert. Und deine Zahl von "zwei drei" Fahrzeugen spricht auch eher dafür, dass dir nicht klar um welche Zahlen es da gerade in der ILS N und M geht.

  • Sorry, mir wirds jetzt zu doof betreutes Lesen anzubieten.

    Tja, so kann man sich in einer Diskussion auch disqualifizieren, aber jeder so, wie er mag.


    noch geht es hier um Transporte in Gebäuden sondern um den Transport zwischen verschiedenen Gebäudne mit Fahrzeugen (hätte man merken können wenn man die Novelle gelesen hätte...).

    Auch wenn DU das nicht glauben magst, aber das habe ich schon ziemlich gut verstanden. Das macht die Novellierung aber nicht weniger sinnvoll. Fakt ist, wir bewegen uns hier INNERHALB eines Krankenhauses, wenn auch räumlich getrennt, und da diese Transporte grundsätzlich auf Kosten des Krankenhauses gehen, kann man denen auch nicht vorschreiben, dass das der öffentlich-rechtliche Krankentransport machen muss. Denn der ist im Normalfalle eben nicht für innerbetriebliche Transporte zuständig, deswegen ja auch mein Vergleich mit dem Bettenschubsen ... und da hast Du mir ja bestätigt, dass Du das nicht als Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Krankentransport siehst. Warum also dann die Transporte zwischen zwei Häusern?

  • Gerne. Wenn explizit geschriebenes nicht verstanden wird, isses ja auch ned wirklich sinnvoll...


    Und hier nochmal extra als Zitat meine Wertung dazu:

    Das von dir Genannte ist natürlich für die Klinik unbestreitbarer Vorteil. Was aber hald noch lange nicht heisst dass sowas nicht auch mal Nachteile hat.

    Ich habe weder die Sinnhaftigkeit in Gänze bewertet, noch gesagt wo die Grenze zu ziehen. Nur dass die Grenze mit der Novelle später liegt als bisher und was das für potentielle Nachteile haben kann.

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