• Hallo zusammen,
    ich bin über das Thema aus Köln auf die Liste der aktuellen LF-KatS Generation gestoßen. Nun werden diese Fahrzeuge ja relativ viel verteilt ausgeliefert (NRW scheinbar sehr gut sogar, wenn man die aktuelle Liste der ausgelieferten und noch auszuliefernden sieht)


    Gibt es eigentlich irgendwo eine Liste für die älteren Generationen? Speziell für Baden-Württemberg? Weil hier fällt mir auf das scheinbar nach der Generation 2011 keine Fahrzeuge mehr kamen (sowohl LF-K als auch SW-K) und es hieß das hier noch Bedarf gibt.
    Ebenso würde mich mal Interessieren wonach sich die Aufteilung richtet (Anzahl X für Landkreis, Anzahl Y für Stadtkreis)



    Gruß

    Frohe Ostern

  • Guck dir mal die ersten drei google Treffer hier an, das dürfte die Fragen zur aktuellen Verteilung und Bedarf incl. BaWü und NRW beantworten.
    Hier gibts mehr zum Ausstattungssoll.
    Was ich adhoc nicht finden konnte (vermutlich weil es das so nicht gibt) ist der aktuelle tatsächliche Bedarf. Es gibt ja noch alte Fahrzeuge innerhalb der geplanten Nutzungsdauer, also zB LF16ts und auch noch Platzhalter Fahrzeuge: Auch wieder LF16ts auf Plätzen von SW2000 etc.


    Querlesen im Feuerwehr.de forum ist zwar manchmal müsig aber liefert viele Hintergründe zum Thema Zuständigkeiten und Beschaffung allgemein und speziell zum Thema.

  • Hallo zusammen,


    Eine kleine Frage:


    Weiß einer ob in diesen Jahr noch LF Kats vom Land NRW kommen ?



    Und wer die 364 LF Kats Bund den Zuschlag bekommt! Ich glaube an Rosenbauer weil die so eine große Stückzahl am Fließband bauen können / die können dere weiter bauen und was denkt ihr dazu?



    Und wie werden die LF Kats Bund/ Länder verteilt? Da blicke ich nicht durch!


    Gruß lf 16 ts

  • Was NRW Landesbeschaffungen betrifft: keine Ahnung, nicht meine Gegend;)


    Die aktuelle BBK Ausschreibung läuft noch bis zum 15.09. Zuschlag soll am 21.01.2021 sein, vorher wird man auch nichts hören (dürfen), Vergaberecht und so.
    Festmenge sind übrigens nur 122, weitere242 lediglich eine Option. Der Abruf der Option mag zwar wahrscheinlich sein, jedoch kann auch hierzu erst nach erfolgter Vergabe mehr zu gesagt werden. Sonst würde sich ja eine laufende Ausschreibung ändern (müssen) ... Vergaberecht schon wieder.


    Deine Frage zur Verteilung ist unpräzise. Meinst du wie die Bund fahrzeuge auf die Länder verteilt werden oder wie Bundes und Landesfahrzeuge für sich verteilt werden?

  • Nach meinen Informationen sollen in diesem Jahr noch LF KatS vom Land NRW ausgeliefert werden.
    Hier ist vorgesehen, das jeder Kreis (31 in NRW) und jede Kreisfreie Stadt (22 in NRW) 2 Fahrzeuge bekommt, so meine Information


    Vom Bund bekommt soweit ich weis, jeder Kreis und Kreisfreie Stadt 4 Fahrzeuge in NRW. Wie das in den anderen Bundesländern aussieht, weis ich leider nicht.
    Ich vermute, das aufgrund der Rosenbauer Niederlassung in Viersen (NRW) das Land NRW viel von den Rosenbauer aufgebauten Fahrzeugen erhalten wird, da der Weg zum Hersteller kürzer ist, als bis nach Luckenwalde.

  • Hallo,

    Und wer die 364 LF Kats Bund den Zuschlag bekommt! Ich glaube an Rosenbauer weil die so eine große Stückzahl am Fließband bauen können / die können dere weiter bauen und was denkt ihr dazu?

    Hallo, ich denke neben Rosenbauer, sind auch WISS, Magirus und Lentner mögliche Hersteller, der Auftrag -sollten alle Optionen gezogen werden- läuft über vier Jahre


    Gruss Kai

  • Hallo,

    Ich vermute, das aufgrund der Rosenbauer Niederlassung in Viersen (NRW) das Land NRW viel von den Rosenbauer aufgebauten Fahrzeugen erhalten wird, da der Weg zum Hersteller kürzer ist, als bis nach Luckenwalde.

    das glaube ich nicht, denn der Bund handelt nach seinen Vorgaben. Zunächt einmal gibt es, wie oben schon geschrieben das Ausstattungssoll des Bundes (also z.B. 216 LF 20-KatS für NRW und 137 für Baden-Württemberg).
    Auch muss man dazu berücksichtigen, dass das "neue" Ausstattungssoll des Bundes, wenig mit dem alten Soll bei der Beschaffung der LF 16-TS zu tun hat, damit werden alte LF 16-TS nicht unbedingt 1:1 ersetzt.


    Der Bund lässt ja über die Oberfinanzdirektionen und/oder die Bezirksregierungen die Fahrzeuge regelmässig überprüfen, ab einem gewissen Alter der Fahrzeuge übersteigen schon kleine Reparaturen die Bewirtschaftungsmittel für die Fahrzeuge, so dass ältere Fahrzeuge durchaus abrupt ausgemustert werden (wie z.B ein Teil der IVECO-SW 2000-Tr in NRW).
    Hier mal die "Instandsetzungskostentabelle 2020":Tabelle. Ein neuer Satz Reifen sprengt da schnell den Etat...


    Danach melden die Bezirksregierungen über die Länder ihren Bedarf an den Bund, der hält sich an seine Listen und weist die Fahrzeuge nach Notwendigkeit den Ländern zu (dieses kann wohl durchaus kurzfristig geschehen).


    Da u.a, Baden-Württemberg, Hamburg und Bremen die ältesten Bundes-LF 16-TS hatten, bekamen diese aus dem Los von 2010-2012 die meisten Fahrzeuge (BW. ca 75 Stück, HH 25 und HB 9).
    NRW bekam neue Bundes-LF 16-TS erst in grösseren Stückzahlen 1987-1989, so dass diese Fahrzeuge eher jetzt in die Neubeschaffung fallen und Stand heute 123 von 216 Fahrzeugen, ausgeliefert wurden.
    Im übrigen von den 123 LF 20-KatS, sind auch 58 MB Atego/Ziegler.


    In den östlichen Bundesländern standen meist die "neuesten LF 16-TS" Bj. 1991 bis 1994, so dass dort wohl die meisten Fahrzeuge erst mit dem nächsten Los ersetzt werden.


    Im Übrigen werden die Fahrzeuge alle im Bundesauslieferungslager in Bonn-Dransdorf bestückt und übergeben, so dass es vollkommen egal ist, wo der Hersteller seinen Firmensitz oder Filialen hat.


    Nur mal so am Rande....
    Das ursprüngliche Bestückungskonzept sah früher ganz anders aus, hier mal am Beispiel Köln:
    Vorgesehen seitens des Bundes waren 9 Löschzüge-Rettung (LZR/je zwei LF 16-TS und ein RW 1) und 5 Löschzüge-Wasser (LZW/ je zwei LF 16-TS und ein SW 2000-Tr),
    also insgesamt 28 LF 16-TS,
    ausgeliefert wurden bis 1989 nur 18 LF 16-TS, 1995 kam noch ein LF 16-TS Bj 1990 aus dem Hochsauerlandkreis hinzu.
    Danach Konzeptänderung und einige LF 16-TS wurden bereits den Kommunen übergeben (kommunalisiert), 2011 wurden dann noch einmal sieben LF 16-TS kommunalisiert,
    so dass final vier LF 16-TS des Bundes überblieben (eines davon ist noooch im Dienst, die anderen drei bereits ausgemustert und über die Vebeg versteigert).
    Insgesamt gab es da noch einige Zwischenschritte u.a. LF 16-TS als Platzhalter für SW und umgekehrt, das würde hier aber den Rahmen sprengen.
    Nur der Vollständigkeit halber;die kommunalisierten Fahrzeuge in Köln sind inzwischen alle ersatzbeschafft worden.


    So wie in Köln war es in vielen Großstädten in NRW auf Grund der "luftschutztechnischen Gefahr...." in den großen Industriegebieten


    Gruss Kai

  • Hallo,

    Die aktuelle BBK Ausschreibung läuft noch bis zum 15.09. Zuschlag soll am 21.01.2021 sein, vorher wird man auch nichts hören (dürfen), Vergaberecht und so.

    nicht ganz richtig, der Zuschlag und auch die Veröffentlichung kann auch kurz nach dem 15.09.2020 erfolgen, dann wenn die Angebote ausgewertet sind.


    Zuschlagsfrist ist ein unglückliches Wort, öfter findet man in Ausschreibungen das Wort Bindefrist.
    Beides heisst das Angebot der Anbieter muss bis zum 21.01.2020 gültig bleiben (u.a. preislich).


    Gruss Kai


  • Deine Frage zur Verteilung ist unpräzise. Meinst du wie die Bund fahrzeuge auf die Länder verteilt werden oder wie Bundes und Landesfahrzeuge für sich verteilt werden?

    Wie Bundes und Landesfahrzeuge verteilt werden!


    PS. Danke für die Info

  • Gerade heute kam die Liste des BBK für die Verteilung der Bund- Fahrzeuge 176-211 an die Länder und ggf. Standorte, soweit schon bekannt. Einfach mal regelmäßig auf den BBK-Seiten vorbeischauen.


    https://www.bbk.bund.de/Shared…df?__blob=publicationFile


    Eine Festlegung, wo ein Fahrzeug des KatS stationiert wird, trifft in der Regel der Beschaffer. Dieser entscheidet (bei Bund-Fahrzeugen), wo es Bedarf an Fahrzeugen gibt (Zuteilung ans Land), das jeweilige Land ermittelt dann den Bedarf innerhalb des Bundeslandes und teilt die Fahrzeuge den entsprechenden Kreisbehörden zu. Dort wird dann innerhalb der Kreise eine entsprechende Zuteilung vorgenommen, die von mehreren Faktoren abhängt. Wie z.B.


    - Ausmusterung Altfahrzeuge aus Bund-/Länderbeständen
    - strategischem Nutzen
    - Tagesalarmstärke der jeweiligen Wehren (Besetzbarkeit)


    und so weiter. Bei Landesbeschaffungen entfällt dann natürlich die Zuteilung durch den Bund. Klar muss sein, dass eine präferierte Wehr niemals mit einem Bund-/Land-Fahrzeug als Kompensation eigener Beschaffungen rechnen darf, da die Fahrzeuge jederzeit abgezogen und umverteilt oder ersatzlos gestrichen werden können. Die Fahrzeuge sind immer als Ergänzung zur notwendigen eigenen Grundausstattung der Kommune zu sehen.


    Hier noch die Gesamtliste der Auslieferungen von Bund LF KatS seit 07/2019 von Nummer 001-175.


    https://www.bbk.bund.de/Shared…df?__blob=publicationFile

    Grüße, Manuel


    Habe ich ein "J" geschickt, weil Du mich so von der Seite anlaberst? ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Schwarzenberger ()

  • Klar muss sein, dass eine präferierte Wehr niemals mit einem Nund-/Land-Fahrzeug als Kompensation eigener Beschaffungen rechnen darf, da die Fahrzeuge jederzeit abgezogen und umverteilt oder ersatzlos gestrichen werden können. Die Fahrzeuge sind immer als Ergänzung zur notwendigen eigenen Grundausstattung der Kommune zu sehen.

    Und trotzdem gibt es immer wieder Wehren deren Fuhrpark gänzlich nur aus KatS Fahrzeugen besteht. Wenn ich da bei mir in der Region gucke fallen mir sicher eine Hand voll ein.

  • Was mir beim durchschauen schon auffällt von div. PDFs ist das allgemein der Bestand massiv verändert wird bzw. das Konzept sich stark verändert hat.
    Beispiel SW-K in BW
    vorgesehen sind 44 Fahrzeuge bei 43 Stadt und Landkreisen. Beim GW-Dekon und CBRN-ErkkW kommt das hin (je ein Fahrzeug LFS Reserve/Ausbildung und 43 pro SK/LK)


    Wenn wir uns mal umschauen wo die bisherigen SW-KatS von Iveco stehen bzw. besser gesagt wo sie nicht stehen... (nur mal auf die Stadtkreise in BW bezogen)


    SK Baden-Baden kein SW-KatS Bestand: 2011 LF-KatS; 1981 LF 16-TS
    SK Freiburg kein SW-KatS, 2x 2011 LF-KatS
    SK Stuttgart SW-KatS 1997; 6x 2011 LF-KatS
    SK Heidelberg kein SW-KatS, 3x 2011 LF-KatS; 1984 LF 16-TS
    SK Heilbronn SW-KatS 1996; 2x 2011 LF-KatS | LK Heilbronn 2x 2011 LF-KatS; 1997 SW-KatS
    SK Karlsruhe kein SW-KatS; x 2011 LF-KatS; 2x 2020 LF-KatS kommunal
    SK Mannheim kein SW-KatS; 4x 2011 LF-KatS, 1990 LF 16-TS; 2x 2017 LF-KatS kommunal
    SK Pforzheim kein SW-KatS; 2011 LF-KatS
    SK Ulm kein SW-KatS; 2011 LF-KatS (1 o. 2?)


    Dafür stehen aber teilweise in einigen Landkreisen in BW 2 oder 3 SW-KatS der Generation '96 bzw. '97 von Iveco/OWR (Lkr. KN z.B. 3 Stück, hier waren vorher keine LF-KatS bzw. LF 16-TS Bund stationiert nun stehen 2 zusätzlich da)


    Somit entsteht ja der Flickenteppich und der Bund wird nicht alles lösen.


    Man sieht bei der Auflistung schön das in Mannheim als auch Baden-Baden das hier SW-K Plätze "anderweitig" besetzt sind vermutlich.
    Zwangsläufig müssen also die Kommunen in die Bresche springen.

    Frohe Ostern

  • ehm. ... was meinst du denn mit 'in die Bresche springen' ???


    Die Gesetzeslage sieht doch vor, das es Aufgabe der Städte und Gemeinden ist eine "leistungsfähige" Feuerwehr aufzustellen. Da ist der Bund ziemlich außen vor und eigentlich auch das Land. Was "leistungsfähig" bedeutet ist ja an anderer Stelle definiert - Gefährdung, Eingreifzeit, Erfüllungsgrad etc. - Die Länder können als Überwachungsinstanz oft noch steuernd einwirken. Früher hat man das ja gern durch Zuwendungen aus der Feuerschutzsteuer gemacht. Heutzutage werden lieber (landesabhängig) zetrale Beschaffungsprogramme angestoßen. Letzendlich wird es dann ja gern als Aufwendung für den "Katastrophenschutz" verkauft, wofür das Land ja gesetzlich tatsächlich zuständig ist.


    Der Bund hat tatsächlich gesetzlich nur die Aufgabe Zivilschutz - d.h. Krieg oder Terror Anlässe - da er neben dem THW keine eigenen Einheiten aufstellt, animiert er die Länder hier mitzumachen und gebt dazu vor allem Geld (Geld das übrigens in erheblichem Maße auch in die normale Feuerwehrausbildung z.B. Landesschulen oder Tm2 Ausbildung einfliesst). Neben Geld gibts Ausstattung / Fahrzeuge. Aber auch hier wieder nicht für die Kommune oder Gebietskorperschaft = Katatstrophenbehörde sondern für das Land. Von der idee her - das Land soll mit 'seinem' Katastrophenschutz im Zivilschutz mitmachen (wir wissen natürlich alle, dass auch die Katastrophenschutzeinheiten der Länder quasi nicht existent sind ;) sondern durch Feuerwehren und Hilfsorganisationen als Folge von Zuwendungen dargestellt werden.


    Der Bund setzt für seinen Ausstattungsanteil im Zivilschutz Schwerpunkte - genau so wie das die Länder in Katastrophenschutz machen. Schwerpunkte bei der Ausstattung findet man im "Verstärkungsteil" dazu gehören die hier beschriebenen Feuerwehrautos aber nicht. Diese findet man im sogenannten "Ergänzungsteil" - also eher ein 'nice to have' oder eine Stütze für die Länder und Kommunen wenn der politische Druck zu groß wird oder man viel Geld hat und vor allem Mangels Personals andere Projekte nicht konzeptionieren oder ausschreiben kann. Das es jetzt so viele Lf-kats gibt ist also eher nen Glücksfall, weil man im "Verstärkungsteil" beim Bund nicht wirklich weiter kommt (siehe z.b. MTF oder alles was mit Dekon-V oder Messleit oder Erkunder Nachfolger zu tun hat).


    Heutzutage ist dem Bund eigentlich bei den Komponenten die er den Ländern für den Katastrophenschutz zur Verfügung stellt (Verstärkung wie Ergänzung) ziemlich egal wie diese aufgeteilt werden. Einen Bevölkerungsschlüssel je Katastrophenschutzbehörde wie damals im kalten Krieg gibt es nicht mehr. Viele Ansprüche (vor allem bei den Feuerwehren) resultieren aber noch genau aus diesen seit über 20 Jahren nicht mehr existierenden Schlüsseln ;-). Es steht also auch niergendwo geschrieben, dass es 'gerecht' bei der Verteilung innerhalb der Bundesländer zugehen muss (das ist eher wieder ein politischer Wille). Die Bundesländer sind berechtigt bei der Verteilung auch wieder Schwerpunkte zu setzen (bzw. der Bund befürwortet sogar, dass mit seiner zusätzlichen Ausstattung in den Ländern besonderen Gefährdungspotentialen begegnet wird - siehe z.B. den kleinen Anteil der frei zu wählenden Komponenten).


    Im Bezug auf die oben erwähnten SW-Kats ist es doch sinnvoll diese dort zu platzieren, wo potentiell eher von einer schwierigen Wasserversorgung (nicht nur im Krieg sonder auch in der täglichen Gefahrenabwehr) auszugehen ist. Das ist nach meinem Verständnis eher nicht in den Großstädten der Fall. Darüber hinaus sind mir auch Fälle bekannt, wo Großstädte bewusst auf SW-kats vom Bund verzichten (z.B. weil sie schon lange eigene Konzepte verfolgen) und dafür im 'Kuhhandel' vom Land anderes von der Bundeszuweisung fordern. Da wäre wir wieder bei dem Punkt 'Gerechtigkeit'. Die Länder bekommen vom Bund mehr oder minder kostenlos 'Goodies' die sie an ihre nachgeordneten Instanzen verteilen dürfen - natürlich ist das auch ein Mittel Politik zu machen und den einen mehr oder den anderen weniger zu förden - Gerechtigkeit ;) - falls es dann Widerspruch in den Einheiten gibt, ist im Zweifel immer der Bund Schuld ... Wie oft hab ich nicht in den letzten Jahren hier in Niedersachsen den Satz gehört "Der Bund tut zu wenig für den Katastrophenschutz" (Im Hinblick auf die Gesetzeslage eher Schwachsinn - aber um eigene Versäumnisse zu Überdecken, immer wieder gern genommen)


    B.t.w. - Wenn oben in der BaWü Aufstellung noch LF 16 TS auf Platzhalterstellen von SW-Kats stehen sollten (könnte man denken), dann gilt natürlich die Regel "wo keine Fehlstelle nachgewiesen ist, wird keine Beschaffung angeschoben". Ich habe die aktuellen Zahlen nicht im Kopf aber vor 1-2 Jahren kann ich mich daran erinnern, dass es nach Auskunft des BBK weniger als 10 Fehlstellen für SW-Kats bundesweit gab. Wo ein Platzhalter steht ist keine Fehlstelle. Auch wenn es mittlerweile klar sein sollte, möchte ich noch einmal erwähnen "wer sein Bund Fahrzeug möglichst lange pflegt und die Aussonderung weit über die 25 Jahresgrenze hinaus schiebt, ist im Zweifel daran Schuld das kein Ersatz kommt". Der Bund ersetzt nur Fehlstellen - allein daraus ist bereits abzuleiten, dass man z.b. im Falle der Feuerwehr den Brandschutz nicht allein auf Bundesfahrzeuge abstellen darf. Es wird nach derzeitigem Stand im Regelfall nie dazu kommen, dass ein abgängiges Fahrzeug unmittelbar Ersetzt wird. Der Ersatz ist abhängig von Wartezeit, Bedarf und Haushaltsmitteln beim Bund ... bis Ersatz kommt, muss die Gemeinde halt mit eigenen Mitteln den Brandschutz sicherstellen. (Und was die gesetzlichen Aufgaben angeht, ist das ja auch in Ordnung)


    Gruß b.

  • Naja, wenn man es genau nimmt, sind die SW da auch nicht unbedingt nötig.


    Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heilbronn, Konstanz Ulm und Stuttgart haben vom Land jeweils ein HFS vom Land Baden-Württemberg bekommen, was da den SW durchaus überflüssig macht, da er mit weniger Manpower und besserer Förderleistung einherkommt. Heidelberg wird hier von Mannheim mit abgedeckt; Baden-Baden von Karlsruhe. Pforzheim deckt seinen Bedarf mit einem GW-T aus 2014 ab, der über Schlauchmodule verfügt.


    Man muss da schon mit Köpfchen stationieren und nicht Technik doppelt und dreifach vorhalten, was nebenher auch eine Stange Geld kostet. Nicht nur in der Anschaffung.

    Somit entsteht ja der Flickenteppich und der Bund wird nicht alles lösen.

    Von einem Flickenteppich kann da keine Rede sein. Wie gesagt, man muss da nicht nur den einzelnen Fahrzeugtyp ansehen, sondern das Gesamtkonzept, was dann in sich schon schlüssig ist.


    Darüber hinaus muss der Bund auch nicht alles lösen. Wir leben in einer föderalen Struktur, die die Länder so wollten und somit haben sie sich auch mit um die erweiterte Ausstattung des KatS zu kümmern. Man kann nicht immer nach mehr Kompetenz greifen und dann nach dem Bund schreien, wenn man seine Süppchen nicht selbst gekocht bekommt.


    Es gibt genug Beispiele, wo die Länder hervorragend für Technik sorgen. Leider gibt es aber genauso viele Länder, die sich da gerne raushalten oder nicht dran denken.


    Zwangsläufig müssen also die Kommunen in die Bresche springen.

    Nochmal: Bund und Länder ermitteln den Bedarf. Wenn sich aus einem oder geänderten Konzept oder auch einer sich ändernden Personalsituation eine Umstrukturierung ergibt, dann ist das so. Dein "in die Bresche springen" resultiert einzig und allein daraus, dass die Kommunen bei ihrer Bedarfsplanung vorhandene Bund-/Länderfahrzeuge berücksichtigen und in ihren täglichen Bedarf mit einplanen. Das ist ein Stück weit richtig, nur darf eben durch einen Abzug oder eine ersatzlose Ausmusterung keine Lücke entstehen. Und das geht in die Köpfe der Kommunen nicht rein.


    Der Grundschutz muss immer und zu jeder Zeit ausreichend von der Kommune garantiert und sichergestellt sein. Alles Weitere was von Bund und Land kommt ist ein nice to have, aber muss in der Planung so behandelt werden, als wäre es nicht da.

    Grüße, Manuel


    Habe ich ein "J" geschickt, weil Du mich so von der Seite anlaberst? ;)

  • Von der idee her - das Land soll mit 'seinem' Katastrophenschutz im Zivilschutz mitmachen (wir wissen natürlich alle, dass auch die Katastrophenschutzeinheiten der Länder quasi nicht existent sind sondern durch Feuerwehren und Hilfsorganisationen als Folge von Zuwendungen dargestellt werden.

    Natürlich sind sie existent, da sie eben - wie Du selbst schreibst - aus den genannten Hilfsorganisationen gebildet werden. So ist das in den Katastrophenschutzgesetzen der Länder verankert. Wie das dann aussieht und wie man die Hilfeleistungskontingente bildet und zusammensetzt, ist ja dann eine andere Sache. Das die Einheiten aber "quasi" nicht existent sind, ist schlichtweg falsch.


    Man muss sich eben von den früheren Zivilschutzzügen verabschieden. Diese Zeiten sind lange vorbei.

    Grüße, Manuel


    Habe ich ein "J" geschickt, weil Du mich so von der Seite anlaberst? ;)

  • Das die Einheiten aber "quasi" nicht existent sind, ist schlichtweg falsch

    "Katastrophenschutzeinheiten der Länder" meint in oben genannten Fall "eigene" Einheiten. Dass ich mir natürlich lieber diese Leistung wo anders - z.B. Feuerwehr oder Hilfsorganisation "einkaufe" ist ja sowohl für den Bund wie auch die Länder verständlich und vor allem wohl weniger aufwendig und kostengünstiger. "Eigene Einheiten" meint, dass ich mich neben der Ausstattung und einer Aufwandsentschädigung / Betriebskosten auch um Organisation, Personal und Ausbildung etc. kümmern müsste. In Bezug auf die Länder vergleichbar mit der Landespolizei, in Bezug auf den Bund früher vergleichbar mit dem LSHD und heute vergleichbar mit dem THW. Am ehsten wäre das noch mit den "Regieeinheiten" vergleichbar, die früher aber immer auf Ebene der unteren Katastrophenschutzbehörde aufgehängt waren - also auch (mal abgesehen von gewissen iuk Einheiten auf Reg.-Bezirksebene) keine Landesveranstaltung ;-). Das es auf Landesebene heute im Katastrophenschutz vergleichbare "landeseigene EInheiten" (mal abgesehen von wenigen Führungsunterstützungs-/Kommunikationskomponenten) irgendwo gibt, ist mir nicht bekannt.

  • Das liegt schlicht und einfach auch daran, dass das an Personal mangeln würde. Schon heute haben wir in vielen Bereichen zig Doppelmitgliedschaften, welche bei Großlagen und Erfordernis aller Hilfsorganisationen schon jetzt mehr als schwierig wäre.


    Darüber hinaus kam bei den örtlichen Feuerwehren nach Auflösung bzw. Umstrukturierung des LSHD des Bundes lediglich die ABC-Komponente hinzu. Den Bergungsdienst übernahm das THW und die Brandschutzdienst wurde auch damals schon von den örtlichen Feuerwehren gestellt, die bei überörtlichen Großlagen aus der Bevölkerung unterstützt wurde (ähnlich der heutigen Möglichkeit der Heranziehung von Zivilpersonen).


    Du siehst also, auch damals war nicht viel anders. Nur, weil sich die Gesetzgebung und Zuständigkeiten geändert haben, hat es noch lange nicht die Organisationsstruktur. Die ist seit 1957 annähernd gleich geblieben.

    Grüße, Manuel


    Habe ich ein "J" geschickt, weil Du mich so von der Seite anlaberst? ;)

  • Hey


    Weiß einer was aus den LF-KatS NRW ist?


    Zur Zeit finde ich da nix mehr im Internet ob welche kommen oder nicht mehr!


    Und bin gespannt was am Ende Januar raus wer die LF-KatS Bund baut!



    Gruß LF 16 ts

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