RD Hamburg (Bericht im NDR)

  • ob es sich um das permanente nicht-einhalten von Hilfsfristen (BaWü, RLP) oder juristische Gründe (NRW) gehandelt hat. Interessanterweise liest man sowas nur von Hilfsorganisationen oder privaten Anbietern, nicht aber von kommunalen Betreibern.

    Tja, welcher kommunale Betreiber, der für sich selbst seine eigene kommunale Aufsichtbehörde ist, wird da schon was melden?

    Rettungsdienst ist eine Aufgabe der kommunalen Gefahrenvorsorge, genau wie Feuerwehr und Polizei. Mittlerweile wurde ja auch von EuGH bestätigt, dass der Träger des Rettungsdienstes eben nicht einer Ausschreibungsverpflichtung unterliegt. Das ist in meinen Augen auf der einzig richtige Weg, zu oft liest man ja, dass es im Rettungsdienst nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.

    "Nicht mit rechten Dingen" ist nach der EuGH-Entscheidung aber erst Recht wieder Tür&Tor geöffnet, da nun wieder problemlos alte Küngeleien zum Tragen kommen dürfen (Beispiel: Ein Bürgermeister ist ehrenamtlich im Vorstand einer HiOrG, diese HiOrg bekommt "unter der Hand" dann - natürlich nur rein zufällig - auch die nächste notwendige Wache etc.)

    Für Kiel geistert noch immer die zentrale Rettungswache im Flurfunk herum, auf der dann alle Rettungswagen der Hilfsorganisationen stehen sollen, also dann etwa neun bis zehn Fahrzeuge. Von den Hilfsfristen sind immer noch alle Bereiche erreichbar, die auch jetzt von drei Wachen abgedeckt werden müssen.

    Woanders schafft man halt statt "viele Autos auf einem Fleck" mehrere Wachen oder Stellplätze, damit Einsatzorte auch mal deutlich unterhalb der Hilfsfrist erreicht werden können. Ist halt auch immer so ein Planungsspielchen. Mir wären in einer sehr grossen Stadt mehrere 1-RTW-Wachen jedenfalls lieber, denn rein logisch steht dort ein RTW für den ersten Notfall immer näher. Erst beim 2. paralellem Notfall muss dann ein Auto einer anderen Wache (aber dennoch innerhalb der Hilfsfrist) kommen.


    Ganz kritisch sehe ich RTW einer BF, die als 3. oder 4. RTW vom Löschzug besetzt werden. Wenn die "K*cke am Dampfen ist" (Grossbrand, extremes Unwetter, Hochwasser etc.) stehen DIE nicht mehr zur Verfügung, da alle Autos mit Werkzeug, Leiter und Schlauch schon unterwegs sind - d.h. es ist Niemand mehr da auf der Wache, der RTW 3 und 4 besetzen könnte. (und eine bei "roten Einsätzen" i.d.R. zur Wachbesetzung etc. hinzugezogene FF verfügt üblicherweise nicht über einen ausreichenden Pool von RA/NFS um auch bei Bedarf die Zusatz/Reserve-RTW zu besetzen.

  • Tja, welcher kommunale Betreiber, der für sich selbst seine eigene kommunale Aufsichtbehörde ist, wird da schon was melden?

    Gut, dass Du scheinbar allwissend bist und auch weißt, wie es hier in Nordrhein-Westfalen abläuft. Nur zeigt sich immer wieder, dass das halt nicht so ist, dumm für die, dessen Aussagen halt problemlos wiederlegt werden können. Man sollte halt nur über die Dinge ein Urteil treffen, von denen man auch eine entsprechende Ahnung und ein Fachwissen hat.


    Richtig ist, dass die Kommune (oder der Kreis) der Träger des Rettungsdienstes ist und somit auch für die Durchführung verantwortlich ist. Die rechtliche Aufsicht und damit auch die Kontrolle werden hingegen von den Bezirksregierungen durchgeführt, so dass es sehr wohl eine Kontrollinstanz gibt. Und dass diese auch sehr gut funktioniert, kann man ja an den ganzen in letzter Zeit geschaffenen Außenwachen erkennen.

    "Nicht mit rechten Dingen" ist nach der EuGH-Entscheidung aber erst Recht wieder Tür&Tor geöffnet, da nun wieder problemlos alte Küngeleien zum Tragen kommen dürfen

    Ja, das wird sicher auch vorkommen, allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass man eher auch bereits vorhandene Strukturen zurückgreifen wird. Die Variante, dass da jemand ganz neu zum tragen kommen wird ist in den meisten Bereichen wohl eher nur sehr selten anzunehmen.

    Woanders schafft man halt statt "viele Autos auf einem Fleck" mehrere Wachen oder Stellplätze, damit Einsatzorte auch mal deutlich unterhalb der Hilfsfrist erreicht werden können. Ist halt auch immer so ein Planungsspielchen. Mir wären in einer sehr grossen Stadt mehrere 1-RTW-Wachen jedenfalls lieber, denn rein logisch steht dort ein RTW für den ersten Notfall immer näher. Erst beim 2. paralellem Notfall muss dann ein Auto einer anderen Wache (aber dennoch innerhalb der Hilfsfrist) kommen.

    Dir ist aber schon klar, dass man in Innenstädten nicht mal eben zu einigermaßen erträglichen Konditionen Platz für verschiedenste Rettungswachen schaffen kann? Zumindest nicht, wenn man auch noch erwartet, dass die Fahrzeuge dann auch alle in einer eigenen Garage stehen. Ich kenne eine Rettungswache, da stehen bis zu drei RTW hinter- und zwei RTW nebeneinander. Und das ganze mit nur EINER einzigen Ausfahrt. Dakannst Du erst einmal bis zu zwei RTW rausrangieren befor der alarmierte überhaupt sich in Bewegung setzen kann. Und in dieser Zeit bist Du von einer zentralen Rettungswache schon längst an der besagten Rettungswache vorbei.

    Ganz kritisch sehe ich RTW einer BF, die als 3. oder 4. RTW vom Löschzug besetzt werden. Wenn die "K*cke am Dampfen ist" (Grossbrand, extremes Unwetter, Hochwasser etc.) stehen DIE nicht mehr zur Verfügung, da alle Autos mit Werkzeug, Leiter und Schlauch schon unterwegs sind - d.h. es ist Niemand mehr da auf der Wache, der RTW 3 und 4 besetzen könnte.

    Auch hier ... versuche nicht, Dinge schlechtzureden, von denen Du mal wieder keine Ahnung hast. In Düsseldorf (und darauf ziehlst Du vermutlich ab), haben die durch die Hilfsorganisationen besetzten und auf Feuerwachen stehenden Rettungswagen eine bestimmte Zeit, in der sie regulär in Dienst stehen. Zu diesen Zeiten werden sie durch die Hilfsorganisationen besetzt. Danach gibt es diese Fahrzeuge nicht mehr, können aber trotzdem zusätzlich durch die Kameraden des Löschzuges besetzt werden, wenn sie denn da sind. Da diese Rettungswagen aber vom Rettungsdienstbedarfsplan nicht vorgesehen sind, sind sie halt ein zusätzlicher Spielball um einen kurzfristigen RTW-Bedarf abzufangen.

    und eine bei "roten Einsätzen" i.d.R. zur Wachbesetzung etc. hinzugezogene FF verfügt üblicherweise nicht über einen ausreichenden Pool von RA/NFS um auch bei Bedarf die Zusatz/Reserve-RTW zu besetzen

    Ich finde es bezeichnend, wie gut Du Dich in allen Feuerwehren auskennst und damit solch eine Aussage treffen kannst. Vielleicht solltest Du einfach mal Deinen Horizont erweitern, bevor Du solche sinnfreien Aussagen triffst.


    WENN es eine Wachbesetzung der Freiwilligen Feuerwehr gibt, dann ist deren Aufgabe einzig und ausschließlich die Sicherstellung des Brandschutzes und gegebenenfalls die Besetzung der auf der Wache der Berufsfeuerwehr stehenden Sonderfahrzeuge. Die FF Suchsdorf ist zum Beispiel in der Lage, sogar den Rüstwagen der BF Kiel zu besetzen, weil die Kameraden dazu ausgebildet wurden. Und unter Umständen gäbe es sogar genügend Personal für einen zusätzlichen RTW, da das aber nicht deren Aufgabe ist, wird das auch nicht gemacht.


    Es ist wieder schön, wie hier Äpfel, Birnen und Bananen zusammengeschmissen werden, gibt zwar einen herrlichen Obstsalat, hat aber mit dem eigentlichen Threma nichts zu tun. Hauptsache die eigenen Vorurteile bezüglich des kommunalen Rettungsdienst konnten mal wieder unter die Leute gebracht werden ...

  • Mein lieber Rescue-M!
    Du bist anscheinend völlig lernunwillig.
    Ich hatte dir vor einiger Zeit, als du schon mal mit dem gleichen Unsinn hervorkamst geschrieben, dass die RTW-K (Reserve RTW zur Spitzenlastabdeckung in HH) NICHT vom Zugpersonal besetzt werden, sondern von der Besatzung des Gerätewagens. Dieser fährt die ganzen Kleineinsätze und ist verzichtbar, wenn denn dafür der RTW mal ausrücken muss. Es fällt also weder eine DL noch ein HLF aus, noch geht ein Zug in Unterstärke. Und es handelt sich um EINEN RTW pro FuRW und nicht um mehrere.


    6 RTW berechnen sich anhand der Einsatzzahlen. In dem Wachrevier gibt es übrigens noch 2 RTW Außenstellen mit insgesamt 3 weiteren RTW. Für irgendwelche RTW Halteplätze ist weder Bedarf noch eine Sinnhaftigkeit, da selbst von der FuRW aus die 8 Minuten in allen Ecken des Reviers eingehalten werden können.
    Auch für den Bereich der Innenstadt wäre das völlig sinnlos, da die FuRW 11, 12, 13 und 22 so beieinander liegen, dass bis in die 3. Alarmfolge die 8 Minuten eingehalten werden und das bei 4 RTW pro FuRW, das ist schon ein bisschen was.
    Sogenannte RTW Außenstellen mit einem RTW gibt es in HH zuhauf und seit vielen Jahrzehnten. Es kommen auch immer wieder mal welche dazu, wenn denn der Bedarf festgestellt wurde.
    Zu Halteplätzen möchte ich mal lieber nichts sagen, das dürfte die Billigvariante von Außenstellen sein, mit Arbeitsbedingungen, die wahrscheinlich keiner gerichtlichen Überprüfung in arbeitsrechtlicher Hinsicht standhalten dürften...

  • Dir ist aber schon klar, dass man in Innenstädten nicht mal eben zu einigermaßen erträglichen Konditionen Platz für verschiedenste Rettungswachen schaffen kann?

    Daher geht man woanders auch her und legt sog. "Abrufplätze" fest.
    Ist zwar für die Besatzungen nicht toll, weil sie dort 8 Std. im Freien (rein theoretisch) nur herumstehen. Schichtwechsel, Auffüllen, Desinfektion usw. findet dann natürlich auf einer "normalen" Wache statt.


    Eine Alternative sind sog. "Stellplätze", die rein baulich schon nicht als Rettungswache gelten können. (als "Wachraum" nur ein Zimmer in einem Krankenhaus, Altenheim etc. RTW vor der Tür)


    Nachteil:
    Bei jedem Schichtwechsel (und zum Auffüllen/Reinigung) fallen Fahrzeugbewegungen von/zur "echten" RW an. Abrufplätze im Freien, Stellplätze sind keine vollwertigen ( d.h. mit Garage, Duschen, Desi-Raum u.v.m.) RW.


    Vorteil:
    Billig und flexibel. Abrufplätze lassen sich sofort und situationsgebunden verlegen (z.B. von AP in der Stadtmitte weiter nach Norden, weil dort gerade alle RTW unterwegs/Wachen unbesetzt - und nach ein paar Stunden wieder zurück) Stellplätze sind (auch in einer Innenstadt) einfacher und billiger zu finden, ggf. lassen sich auch bestehende städt. Gebäude mitnutzen (Schule, Behördengebäude, städt. Schwimmbad, Krankenhaus etc. - 1-2 Räume, Stellplatz mit Steckdose für den RTW, fertig)


    Klar, wenn ein RD 24h-Schichten hat, lassen sich solche Modelle nicht umsetzen. Niemand kann und will (und darf) 24h im Auto sitzen und nur ein kl. Zimmer in einem AH/KH etc. ist auch nicht zulässig. Auch in sehr einsatzschwachen Regionen macht das wenig Sinn, für 1-2 Einsätze/Schicht dann 8 oder 12 Stunden immer im Auto zu sein.


    Ich finde, dass man durchaus auch mal "quer denken" sollte und eingesessene Strukturen hinterfragen muss. Oft bleibt dann Alles, wie es ist, aber manchmal würden sich da wohl sinnvolle Verbesserungen erreichen, gerade im Bereich Hilfsfrist. (in manchen Städten gibt es eh dauerhafte, sogenannte "Hotspots" für den RD (Bahnhofgegend, Partymeilen usw.) RTW Abrufplatz dorthin und der sagt dann schon oft nach 5 Minuten ab Alarm "nix für den RD" - ein "normaler" RTW wäre da evtl. noch auf Anfahrt.... Dank eines solchen "Hotspot-AP" (und der "überschaubaren Schwere" der Notfälle dort) habe ich viele Einsätze, die in weniger als 30 Min. (oft weniger als 20 Min.) komplett abgearbeitet sind (inkl. Anfahrt, Untersuchung/Behandlung, Trp. ins KH, Übergabe und wieder "Status 2")

  • Zu Halteplätzen möchte ich mal lieber nichts sagen, das dürfte die Billigvariante von Außenstellen sein, mit Arbeitsbedingungen, die wahrscheinlich keiner gerichtlichen Überprüfung in arbeitsrechtlicher Hinsicht standhalten dürften...

    So sehe ich das auch. Es muss bloß ein Kollege klagen und Recht bekommen und schon ist dieser ganze Schwachsinn wieder weg vom Fenster.


    Davon mal abgesehen, wenn das Rettungsdienstgesetz sagt, in 90% aller Einsätze muss der Einsatzort binnen 8 (oder auch 12) Minuten erreicht sein, dann werden die Krankenkassen sich auch genau darauf berufen. Dann wirst Du zwar mehr Wachen fordern können um die Hilfsfristen zu verbessern, aber die Krankenkassen werden diese Wachen nicht bezahlen. Die Krankenkassen bezahlen ja oft nicht einmal solch wichen Dinge wie Stellplätze für Reservefahrzeuge.

    Ich finde, dass man durchaus auch mal "quer denken" sollte und eingesessene Strukturen hinterfragen muss.

    Vollkommen richtig, aber zurück zu Zuständen wie sie in den 50er Jahren geherrscht haben, kann auch nicht das Ziel sein, und genau sowas wirst Du mit irgendwelchen dauerhaften RTW-Abstellflächen erreichen. Legst Du den Standort einer Zentralwache richtig fest, dann erreichst Du das zuständige Einsatzgebiet weiterhin innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist. OK, der eine oder andere Einsatz wird eine längere Anfahrt verursachen, dafür wird es mindestens genauso viele Einsätze geben, die eine kürzere Anfahrt haben. Und, Kiel betreffend, durch die verkehrsgünstig liegende Wache erreichst Du sogar die außenliegenden Bereiche am Kieler Ostufer oder nördlich des Kanals besser, als wenn Du Dich mit dem RTW erst quer durch die Innenstadt quälen musst.

    Daher geht man woanders auch her und legt sog. "Abrufplätze" fest.
    Ist zwar für die Besatzungen nicht toll, weil sie dort 8 Std. im Freien (rein theoretisch) nur herumstehen. Schichtwechsel, Auffüllen, Desinfektion usw. findet dann natürlich auf einer "normalen" Wache statt.

    Sowas wird im Kreis Rendsburg-Eckernförde (und meines Wissen nach auch im Kreis Plön gemacht, aber nur dann, wenn klar ist, dass der eigentlich zuständige Rettungswagen für vermutlich länger nicht auf seiner Wache steht. Wobei die hauptsächliche Bereitstellung von Rendsburg in Richtung Hohenwestedt hat sich ja durch eine neue Rettungswache südlich des Kanals auch erledigt. So eine Bereitstellung kann man mal machen, aber wenn sowas zu einer dauerhaften Einrichtung wird, ist da grundlegend etwas falsch am Rettungsdienstbedarfsplan. Gleiches gilt für dauerhafte Ein-Zimmer-Wachen, die nicht einmal im entferntesten den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.


    Wenn man den Rettungsdienst verbessern will, dann sollte man es richtig machen und nicht halbherzig. Allerdings müssten dazu verschiedenste Zuständigkeiten geändert werden und das wird in Deutschland eher niemals passieren, von daher werden wir wohl immer mit einem mehr oder weniger großen Flickenteppich leben müssen.

  • Davon mal abgesehen, wenn das Rettungsdienstgesetz sagt, in 90% aller Einsätze muss der Einsatzort binnen 8 (oder auch 12) Minuten erreicht sein, dann werden die Krankenkassen sich auch genau darauf berufen. Dann wirst Du zwar mehr Wachen fordern können um die Hilfsfristen zu verbessern, aber die Krankenkassen werden diese Wachen nicht bezahlen.

    Das umschreibt etwa, was ich sagen will. "Gesetzlich" kann man 4 Autos auf eine Wache stellen, die Hilfsfrist wird zu geforderten xx% eingehalten. Man könnte 2 der 4 Autos aber auch "strategisch günstig" positionieren, dann wird die Hilfsfrist in vielen Fällen sogar deutlich unterschritten. Macht IMHO an Brennpunkten (Partymeile, Bahnhof etc.) Sinn oder wenn üblicher Berufsverkehr und/oder temp. Baustellen die Wege zeitlich länger werden lässt.


    Wir wissen Alle, dass die gesetzlichen Hilfsfristen von 8-15 Minuten deutlich zu lange sind, wenn es wirklich um Menschenleben geht. Wir können aber auch nicht alle 2km eine Rettungswache hinstellen. Aber wir können mit Autos etwas flexibel agieren. Dann könnte ein RTW z.B. an heissen Sommertagen nicht auf der Wache, sondern 3km entfernt an einem stark besuchtem Badesee stehen...

  • Man könnte 2 der 4 Autos aber auch "strategisch günstig" positionieren, dann wird die Hilfsfrist in vielen Fällen sogar deutlich unterschritten.

    Richtig, und wer soll das dann bezahlen? Die Krankenkassen werden sich weigern, da es gesetzlich nicht erforderlich ist. Und wenn man weiß, wie Krankenkassen agieren, dann steht an so einem "Behelfsplatz" nicht einmal ein Zelt. Und damit sind wir dann wieder dabei, dass nicht alles was sinnvoll auch gesetzlich zulässig ist. Und vielfach findest Du in den größeren Städten ja nicht einmal halbwegs sinnvolle Stellplätze um einen RTW abzustellen, über die bezahlbaren Räumlichkeiten will ich gar nicht reden.

    Macht IMHO an Brennpunkten (Partymeile, Bahnhof etc.) Sinn oder wenn üblicher Berufsverkehr und/oder temp. Baustellen die Wege zeitlich länger werden lässt.

    All das sollte bereits in den Rettungsdienstgutachten bzw Bedarfsplänen eingearbeitet sein, und auf dieser Basis werden die Rettungswachen festgelegt. Und selbst wenn die Hilfsfristen nur gerade so eben eingehalten werden, werden die Krankenkassen keine weitere Rettungswache genehmigen. Ich kenne einen Rettungswachen-Neubau, da haben die Krankenkassen selbst die Stellplätze für die Reservefahrzeuge gestrichen, die hat dann der Träger aus eigener Tasche vorgestreckt und versucht, das Geld über den Klageweg zurückzubekommen.

    Wir wissen Alle, dass die gesetzlichen Hilfsfristen von 8-15 Minuten deutlich zu lange sind, wenn es wirklich um Menschenleben geht.

    Grundsätzlich stimme Dir da zu, allerdings sollten wir vielleicht endlich mal von der in Deutschland grassierenden Vollkasko- und Geiz-ist-Geil-Mentalität weg kommen, ich muss nicht für jeden Kratzer einen RTW anfordern und ich darf auch nicht erwarten, dass ich immer und zu jeder Zeit die beste Versorgung geboten bekomme. In anderen Ländern klappt der Rettungsdienst ja auch mit mehr Eigenverantwortlichkeit und die Sterblichkeitsrate ist trotz deutlich längerer Hilfsfrist nicht wirklich höher als in Deutschland.


    Mal davon abgesehen, wenn man sich das ganze realistisch betrachtet, kann es keine allgemeingültige Hilfsfrist geben, denn dazu sind die örtlichen (geografischen) Gegebenheiten viel zu unterschiedlich. Nimm irgendein deutsches Mittelgebirge, selbst wenn Du die Rettungswachen (luftlinie) auf 5 Minuten verteilst, wirst Du effektiv eher bei 10 bis 15 Minuten Eintreffzeit ankommen, oder aber Du hast wieder an jeder Milchkanne eine Rettungswache, was auch nicht funktionieren wird und noch viel weniger bezahlbar ist.


    So hart es klingt, aber ich muss mir einfach vor Augen halten, dass ich, je landschaftlich schöner ein Wohnort ist, umso weiter wird er sich abseits der perfekten Infrastruktur befinden. Das was schon bei DSL nicht klappt, wird auch erst recht nicht mit Rettungswagen klappen, auch wenn es natürlich wünschenswert ist.

  • https://www.hamburg.de/wachen/


    Ich hoffe, die Darstellung ist richtig.
    Dann sag mir mal, wenn du die FuRW 11, 12, 13 und 22 betrachtest, wo da noch Außenstellen hin sollten.
    Die liegen so dicht beieinander...
    In anderen Stadtteilen gibt es diverse Außenstellen. An 21 zwei Außenstellen, an 24 vier Außenstellen (davon 1 HiOrg), an 23 vier Außenstellen (davon 2 von HiOrgs), an 16 vier Außenstellen (davon 2 von Privaten), an 26 drei Außenstellen (davon 1 von Privaten, 1 von HiOrg) an 15 fünf Außenstellen (davon 1 HiOrg und 1 von Privaten). Die Liste kann man noch beliebig fortsetzen. Ich glaube über Außenstellen braucht man uns in HH nicht zu belehren... ;)

  • Gibt es was "von der Basis"?


    Wie klappt es mit Gard, ASB, DRK & Co.?
    Was spricht der "Flurfunk"?
    Fahren die BF-RTW weniger, fahren sie "gefühlt" kürzere Strecken? (müsste bei mehr Autos ja sein)

  • moinmoin ,
    in den revieren ist „gefühlt“ DEUTLICH weniger los ... grad f14 od f24, die sehr hoch belastet waren, fahren teilweise nur fünf oder sechs einsätze pro rtw/tag... das ist schon deutlich weniger .und wir von 12 fahren nun gar nicht mehr zur fremdbetzung ... ok klar nach 35 u 36 weiterhin, aber 14 eben nicht mehr ..mal schauen was der elfenbeinturm für konsequenzen draus ziehen wird.... wenn es denn mit den hiorg so weiter gehen wird....

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