ob es sich um das permanente nicht-einhalten von Hilfsfristen (BaWü, RLP) oder juristische Gründe (NRW) gehandelt hat. Interessanterweise liest man sowas nur von Hilfsorganisationen oder privaten Anbietern, nicht aber von kommunalen Betreibern.
Tja, welcher kommunale Betreiber, der für sich selbst seine eigene kommunale Aufsichtbehörde ist, wird da schon was melden?
Rettungsdienst ist eine Aufgabe der kommunalen Gefahrenvorsorge, genau wie Feuerwehr und Polizei. Mittlerweile wurde ja auch von EuGH bestätigt, dass der Träger des Rettungsdienstes eben nicht einer Ausschreibungsverpflichtung unterliegt. Das ist in meinen Augen auf der einzig richtige Weg, zu oft liest man ja, dass es im Rettungsdienst nicht mit rechten Dingen zugegangen ist.
"Nicht mit rechten Dingen" ist nach der EuGH-Entscheidung aber erst Recht wieder Tür&Tor geöffnet, da nun wieder problemlos alte Küngeleien zum Tragen kommen dürfen (Beispiel: Ein Bürgermeister ist ehrenamtlich im Vorstand einer HiOrG, diese HiOrg bekommt "unter der Hand" dann - natürlich nur rein zufällig - auch die nächste notwendige Wache etc.)
Für Kiel geistert noch immer die zentrale Rettungswache im Flurfunk herum, auf der dann alle Rettungswagen der Hilfsorganisationen stehen sollen, also dann etwa neun bis zehn Fahrzeuge. Von den Hilfsfristen sind immer noch alle Bereiche erreichbar, die auch jetzt von drei Wachen abgedeckt werden müssen.
Woanders schafft man halt statt "viele Autos auf einem Fleck" mehrere Wachen oder Stellplätze, damit Einsatzorte auch mal deutlich unterhalb der Hilfsfrist erreicht werden können. Ist halt auch immer so ein Planungsspielchen. Mir wären in einer sehr grossen Stadt mehrere 1-RTW-Wachen jedenfalls lieber, denn rein logisch steht dort ein RTW für den ersten Notfall immer näher. Erst beim 2. paralellem Notfall muss dann ein Auto einer anderen Wache (aber dennoch innerhalb der Hilfsfrist) kommen.
Ganz kritisch sehe ich RTW einer BF, die als 3. oder 4. RTW vom Löschzug besetzt werden. Wenn die "K*cke am Dampfen ist" (Grossbrand, extremes Unwetter, Hochwasser etc.) stehen DIE nicht mehr zur Verfügung, da alle Autos mit Werkzeug, Leiter und Schlauch schon unterwegs sind - d.h. es ist Niemand mehr da auf der Wache, der RTW 3 und 4 besetzen könnte. (und eine bei "roten Einsätzen" i.d.R. zur Wachbesetzung etc. hinzugezogene FF verfügt üblicherweise nicht über einen ausreichenden Pool von RA/NFS um auch bei Bedarf die Zusatz/Reserve-RTW zu besetzen.